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125er-Ver­si­che­rung 2026: 125 ccm güns­tig ver­si­chern – Ver­gleich & Kosten

Aktualisiert: 27. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 27. Juni 2026

Ein Leicht­kraft­rad bis 125 ccm und 11 kW (A1) ist zulas­sungs­pflich­tig und braucht eine eige­ne Kfz-Ver­si­che­rung mit eVB-Num­mer. Anders als beim Mofa gibt es hier eine Scha­den­frei­heits­klas­se und neben der Haft­pflicht auch Teil- und Voll­kas­ko. Berech­ne dei­nen Bei­trag direkt hier und ver­glei­che die Tari­fe. Für 125er-Rol­ler gibt es eine eige­ne Rol­ler-125-Ver­si­che­rung.

Aktua­li­siert am: 27.06.2026 Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast am: 27.06.2026
125er-Ver­si­che­rung berech­nenHaft­pflicht, Teil­kas­ko & Voll­kas­ko im Vergleich
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Eine 125er-Ver­si­che­rung ist Pflicht, sobald dein Leicht­kraft­rad oder ‑rol­ler am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr teil­nimmt. Für die Zulas­sung brauchst du eine eVB-Num­mer. Mit einer guten Scha­den­frei­heits­klas­se, dem pas­sen­den Kas­ko-Schutz und dem Ver­gleich meh­re­rer Anbie­ter sparst du deut­lich – und für 125 ccm fällt kei­ne Kfz-Steu­er an.

Das Wich­tigs­te zur 125er-Versicherung

Die 125er-Ver­si­che­rung ist eine voll­wer­ti­ge Kfz-Ver­si­che­rung für zulas­sungs­pflich­ti­ge Leicht­kraft­rä­der und ‑rol­ler bis 125 ccm und 11 kW. Du wählst zwi­schen rei­ner Haft­pflicht, Teil­kas­ko und Voll­kas­ko, pro­fi­tierst von einer Scha­den­frei­heits­klas­se und brauchst für die Zulas­sung eine eVB-Nummer.

Auf einen Blick

  • Haft­pflicht ist Pflicht – für die Zulas­sung brauchst du eine eVB-Num­mer.
  • Füh­rer­schein A1 (ab 16) oder B196 (Auto-Schein, ab 25).
  • Mit Scha­den­frei­heits­klas­se: unfall­freie Jah­re sen­ken den Bei­trag; Teil- und Voll­kas­ko möglich.
  • Kei­ne Kfz-Steu­er bis 125 ccm/11 kW.
  • Wech­sel-Stich­tag 30. Novem­ber für den Anbie­ter­wech­sel zum 1. Januar.
Haft­pflicht ist Pflicht

Ohne gül­ti­ge Kfz-Haft­pflicht darf ein 125er nicht zuge­las­sen und gefah­ren wer­den. Sie regu­liert Schä­den an Drit­ten; Teil- und Voll­kas­ko schüt­zen dein eige­nes Fahrzeug.

Mit Scha­den­frei­heits­klas­se

Anders als beim Mofa zäh­len scha­den­freie Jah­re: Sie sen­ken den Bei­trag. Den Rabatt kannst du oft aus einem bestehen­den Pkw oder Kraft­rad übernehmen.

Kei­ne Kfz-Steu­er

Kraft­rä­der bis 125 ccm und 11 kW sind von der Kfz-Steu­er befreit – ein Kos­ten­vor­teil gegen­über grö­ße­ren Motorrädern.

War­um sich der Ver­gleich beson­ders lohnt

Die Bei­trä­ge für ein 125er-Leicht­kraft­rad unter­schei­den sich je nach Anbie­ter, Scha­den­frei­heits­klas­se, Alter, Wohn­ort und Kas­ko-Wahl stark. Gera­de Fahr­an­fän­ger zah­len ohne Ver­gleich schnell zu viel. Ein guter Ver­gleich prüft Bei­trag, Deckung, Selbst­be­tei­li­gung, Schutz­brief und die Über­nah­me der Scha­den­frei­heits­klas­se zugleich.

Gren­zen die­ses Rat­ge­bers: Die­se Sei­te ersetzt kei­ne indi­vi­du­el­le Bera­tung. Bedin­gun­gen, Bei­trä­ge, Typ- und Regio­nal­klas­sen kön­nen sich ändern. Prü­fe vor Abschluss immer die aktu­el­len Tarifunterlagen.

Haft­pflicht, Teil­kas­ko und Vollkasko

Für ein 125er ste­hen dir alle drei Bau­stei­ne offen: die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht, die Teil­kas­ko gegen Dieb­stahl und Natur­ge­fah­ren sowie die Voll­kas­ko, die zusätz­lich selbst ver­schul­de­te und Van­da­lis­mus-Schä­den am eige­nen Fahr­zeug abdeckt.

Leis­tungHaft­pflichtTeil­kas­koVoll­kas­ko
Schä­den an DrittenVer­si­chert (Pflicht)
Dieb­stahl, RaubNeinJaJa
Brand, Explo­si­on, KurzschlussNeinJaJa
Sturm, Hagel, Blitz, ÜberschwemmungNeinJaJa
Zusam­men­stoß mit Tie­ren / MarderbissNeinJaJa
Selbst ver­schul­de­ter Unfall am eige­nen FahrzeugNeinNeinJa
Van­da­lis­musNeinNeinJa

Die Haft­pflicht-Deckungs­sum­me liegt bei den meis­ten Tari­fen bei 100 Mio. Euro pau­schal (maxi­mal 15 Mio. Euro je geschä­dig­ter Per­son). Die Selbst­be­tei­li­gung beträgt in der Teil­kas­ko häu­fig 150 Euro, in der Voll­kas­ko 300 Euro.

Faust­re­gel: Bei einem neu­en oder hoch­wer­ti­gen 125er lohnt sich oft Voll­kas­ko, bei einem älte­ren Gebrauch­ten meist Teil­kas­ko oder rei­ne Haft­pflicht. Ein Bei­trags­ver­gleich zeigt schnell, wie gering der Auf­preis für mehr Schutz tat­säch­lich ist.

Video: Was kos­tet die 125er – und wie sparst du beim Beitrag?

  • Haft­pflicht ist Pflicht; fürs eige­ne Fahr­zeug kannst du Teil­kas­ko (Diebstahl/Wetter) oder Voll­kas­ko (selbst ver­schul­de­te Schä­den) ergänzen.
  • SF-Klas­se nut­zen: Weil die 125er eine ech­te Scha­den­frei­heits­klas­se hat, las­sen sich oft Rabat­te aus einer bestehen­den Auto- oder Motor­rad­ver­si­che­rung nutzen.
  • Nur im Som­mer unter­wegs? Ein Sai­son­kenn­zei­chen spart bares Geld – du zahlst nur für die akti­ven Monate.
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Was kos­tet die Ver­si­che­rung für dei­ne 125er, und wie machst du sie güns­ti­ger? Es gibt ein paar cle­ve­re Hebel. Die Haft­pflicht ist Pflicht. Für dein eige­nes Fahr­zeug kannst du Teil­kas­ko gegen Dieb­stahl und Wet­ter oder Voll­kas­ko gegen selbst ver­schul­de­te Schä­den ergän­zen. Weil die 125er eine ech­te Scha­den­frei­heits­klas­se hat, kannst du oft Rabat­te aus einer bestehen­den Auto- oder Motor­rad­ver­si­che­rung nut­zen. Und wenn du nur im Som­mer fährst, spart ein Sai­son­kenn­zei­chen bares Geld, weil du nur für die akti­ven Mona­te zahlst. Ver­glei­che die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Kos­ten und Bei­trag einer 125er

Was eine 125er-Ver­si­che­rung kos­tet, hängt vor allem von der Scha­den­frei­heits­klas­se, dem Alter des Fah­rers, dem Wohn­ort (Regio­nal­klas­se), der Kas­ko-Wahl und der Selbst­be­tei­li­gung ab. Eine rei­ne Haft­pflicht ist güns­tig; Teil- und Voll­kas­ko kos­ten je nach Fahr­zeug­wert mehr.

Die fol­gen­den Span­nen sind eine gro­be Ori­en­tie­rung – der genaue Bei­trag hängt stark von dei­ner SF-Klas­se und dei­nem Pro­fil ab und wird dir im Rech­ner oben angezeigt.

SchutzJah­res­bei­trag (Ori­en­tie­rung)Selbst­be­tei­li­gung
Haft­pflichtab ca. 14–35 €/Jahr
Haft­pflicht + Teilkaskoab ca. 20–55 €/Jahrmeist 150 €
Haft­pflicht + Vollkaskoab ca. 49–120 €/Jahrmeist 300 €

Die­se Fak­to­ren bestim­men dei­nen Beitrag

Scha­den­frei­heits­klas­se

Der wich­tigs­te Hebel: Jedes unfall­freie Jahr ver­bes­sert die SF-Klas­se und senkt den Bei­trag deutlich.

Alter des Fah­rers

Fahr­an­fän­ger und sehr jun­ge Fah­rer zah­len am meis­ten; ab etwa 23 Jah­ren wird es günstiger.

Regio­nal­klas­se

Der Zulas­sungs­be­zirk (Wohn­ort) fließt über die Regio­nal­klas­se ein. Die Typ­klas­se spielt bei 125ern dage­gen kaum eine Rolle.

Kas­ko & Selbst­be­tei­li­gung

Voll­kas­ko kos­tet mehr als Teil­kas­ko; eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung senkt den Bei­trag, erhöht aber den Eigen­an­teil im Schadenfall.

Steu­er-Vor­teil: Für 125er bis 11 kW fällt kei­ne Kfz-Steu­er an. Im Bei­trag ent­hal­ten ist die gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­steu­er von 19 %. Spar-Tipp: Wenn du nicht ganz­jäh­rig fährst, senkt ein Sai­son­kenn­zei­chen die Kos­ten spürbar.

Scha­den­frei­heits­klas­se und Rabatt-Übertragung

Die Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se) ist bei der 125er-Ver­si­che­rung der größ­te Spar-Hebel. Je mehr unfall­freie Jah­re, des­to höher die SF-Klas­se und des­to nied­ri­ger der Bei­trags­satz. Wich­tig: Über­tra­gen wer­den die scha­den­frei­en Jah­re, nicht ein Prozentsatz.

Als Ein­stei­ger star­test du in der Regel in SF 0. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten für Leicht­kraft­rä­der jedoch eine güns­ti­ge­re Ein­stei­ger- oder Son­der­ein­stu­fung (etwa SF ½), wenn im Haus­halt bereits ein ande­rer Kfz-Ver­trag besteht. So zahlst du von Anfang an weniger.

Rabatt aus dem Pkw nut­zen

Scha­den­freie Jah­re las­sen sich oft zwi­schen Pkw, Kraft­rä­dern und Leicht­kraft­rä­dern über­tra­gen. Wer schon ein Auto unfall­frei fährt, kann sei­ne SF-Klas­se häu­fig auf das 125er anwenden.

SF auf das ers­te Auto spä­ter über­tra­gen

Umge­kehrt sam­melst du mit dem 125er scha­den­freie Jah­re, die du spä­ter beim ers­ten eige­nen Auto nut­zen kannst – ein oft über­se­he­ner Vorteil.

Poli­ce über die Eltern

Läuft der Ver­trag über ein Eltern­teil mit guter SF-Klas­se, sinkt der Bei­trag. Der jun­ge Fah­rer wird als berech­tig­ter Fah­rer eingetragen.

Exper­ten-Tipp von Andre­as Quast: Fra­ge vor Abschluss aktiv nach der Ein­stei­ger-Son­der­re­gel und der SF-Über­tra­gung – bei­des senkt den Bei­trag oft stär­ker als der rei­ne Tarifvergleich.

Video: 125er – wel­cher Füh­rer­schein & wel­che Zulassung?

  • Eine 125er ist kein Mofa: Das Leicht­kraft­rad braucht eine ech­te Zulas­sung, ein nor­ma­les Kenn­zei­chen und eine eVB-Num­mer – wie ein gro­ßes Motor­rad.
  • Füh­rer­schein: A1 (ab 16 Jah­ren) oder als Auto­fah­rer die Erwei­te­rung B196 per Schu­lung – ganz ohne Prüfung.
  • Kein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen wie beim Mofa, son­dern eine ech­te Kfz-Ver­si­che­rung mit Scha­den­frei­heits­klas­se.
Tran­skript anzei­gen

Eine 125er fah­ren – aber wel­cher Füh­rer­schein, und wie ver­si­cherst du sie? Wich­tig: Eine 125er ist kein Mofa. Ein Leicht­kraft­rad mit hun­dert­fünf­und­zwan­zig Kubik braucht eine rich­ti­ge Zulas­sung, ein nor­ma­les Kenn­zei­chen und eine eVB-Num­mer, genau wie ein gro­ßes Motor­rad. Zum Fah­ren brauchst du den Füh­rer­schein A1, den du ab sech­zehn machen kannst. Oder du hast schon den Auto­füh­rer­schein und erwei­terst ihn mit der Schlüs­sel­zahl B196 durch eine Schu­lung, ganz ohne Prü­fung. Anders als beim Mofa gilt also kein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, son­dern eine ech­te Kfz-Ver­si­che­rung mit Scha­den­frei­heits­klas­se. Ver­glei­che die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Füh­rer­schein: A1, B196 und AM

Ein 125er darfst du mit der Fahr­erlaub­nis der Klas­se A1 fah­ren – oder als Auto­fah­rer mit der Schlüs­sel­zahl B196. Wel­che Berech­ti­gung du brauchst und ab wel­chem Alter, zeigt die Übersicht.

Berech­ti­gungVor­aus­set­zungWas ist erlaubt?
Klas­se A1ab 16 Jah­ren, eige­ne PrüfungLeicht­kraft­rä­der/-rol­ler bis 125 ccm, 11 kW, 0,1 kW/kg
B196 (Erwei­te­rung von Klas­se B)Auto-Füh­rer­schein (B) seit mind. 5 Jah­ren, ab 25 Jah­ren, Schu­lung (Theo­rie + Praxis)125er nur im Inland (kei­ne Prü­fung, nur Eintrag)
Klas­se AMab 15–16 Jahrennur Mofa/Moped bis 45 km/h – nicht für 125er
Alte Klas­sen 1b / 3vor 1980/1999 erworbenberech­ti­gen je nach Erwerbs­da­tum für Leichtkrafträder

B196: Mit dem Auto­füh­rer­schein aufs 125er

Mit der Schlüs­sel­zahl B196 dür­fen Inha­ber eines Pkw-Füh­rer­scheins (Klas­se B) ohne erneu­te Prü­fung 125er fah­ren – nach einer Fah­rer­schu­lung (in der Regel 4 Theo­rie- und 5 Pra­xis­ein­hei­ten). Vor­aus­set­zung sind min­des­tens 5 Jah­re Besitz der Klas­se B und ein Min­dest­al­ter von 25 Jah­ren. Der Ein­trag gilt nur in Deutschland.

125er dros­seln auf 11 kW

Ein stär­ke­res Kraft­rad lässt sich auf 11 kW dros­seln, damit es mit der Klas­se A1 oder B196 gefah­ren wer­den darf. Die Dros­se­lung muss fach­ge­recht erfol­gen und in die Fahr­zeug­pa­pie­re ein­ge­tra­gen sein – nur dann zählt das Fahr­zeug ver­si­che­rungs- und fahr­erlaub­nis­recht­lich als 125er.

Kor­rekt ein­tra­gen las­sen

Die Redu­zie­rung auf 11 kW muss von einer Fach­werk­statt vor­ge­nom­men und vom TÜV bzw. der Prüf­stel­le in den Papie­ren doku­men­tiert wer­den. Ohne Ein­trag dro­hen Pro­ble­me bei Zulas­sung, Ver­si­che­rung und Polizei.

Ver­si­che­rung infor­mie­ren

Gib bei der Ver­si­che­rung das gedros­sel­te Fahr­zeug kor­rekt an. Eine nicht gemel­de­te oder unzu­läs­si­ge Ent­dros­se­lung kann im Scha­den­fall den Schutz gefährden.

Ent­dros­seln nur mit Berech­ti­gung

Wird das Fahr­zeug spä­ter wie­der ent­dros­selt, brauchst du die pas­sen­de Fahr­erlaub­nis (A2/A) und musst die Ände­rung erneut ein­tra­gen und melden.

Wich­tig: Eine heim­li­che Ent­dros­se­lung gilt als unzu­läs­si­ge Ver­än­de­rung. Sie kann zum Erlö­schen der Betriebs­er­laub­nis, zu Pro­ble­men mit der Fahr­erlaub­nis und zu Leis­tungs­kür­zun­gen im Scha­den­fall führen.

Bau­for­men und Auf­stieg: das 125er-Leichtkraftrad

Das 125er-Leicht­kraft­rad ist der klas­si­sche Ein­stieg in die Motor­rad­welt: mit Schalt­ge­trie­be, Fuß­ras­ten und vie­len Bau­for­men. Es eig­net sich auch für län­ge­re Stre­cken und lässt sich spä­ter mit dem Auf­stieg auf A2 und A naht­los fortführen.

Naked Bike & Sport­ler

Auf­rech­te oder sport­li­che Sitz­po­si­ti­on, agil im Stadt- und Land­stra­ßen­ver­kehr – belieb­te Einsteiger-Bauformen.

Endu­ro & Super­mo­to

Hoher Len­ker, gro­ße Feder­we­ge, robust für gemisch­te Stre­cken – viel­sei­tig und alltagstauglich.

Auf­stieg auf A2/A

Wer mit dem 125er Fahr­pra­xis sam­melt, kann den Füh­rer­schein spä­ter auf stär­ke­re Maschi­nen erwei­tern. Die scha­den­frei­en Jah­re blei­ben dabei erhalten.

Du suchst statt­des­sen einen 125er-Rol­ler mit Auto­ma­tik und Stau­raum? Dafür gibt es die eige­ne Rol­ler-125-Ver­si­che­rung. Bei­de sind zulas­sungs­pflich­tig, brau­chen eine HU alle zwei Jah­re und sind bis 125 ccm/11 kW steuerfrei.

eVB-Num­mer und Zulassung

Anders als beim Mofa brauchst du für ein 125er kein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, son­dern eine Zulas­sung mit regu­lä­rem Kenn­zei­chen. Dafür benö­tigst du eine eVB-Num­mer (elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung) dei­nes Versicherers.

SchrittWas pas­siert?
1. Tarif wählenBei­trag berech­nen, Tarif abschlie­ßen und die 7‑stellige eVB-Num­mer erhal­ten (oft sofort per E‑Mail).
2. Zur ZulassungsstelleMit eVB, Per­so­nal­aus­weis, Fahr­zeug­pa­pie­ren (Teil II/Brief) und HU-Nach­weis zur Zulas­sungs­stel­le – oder online über i‑Kfz.
3. Kenn­zei­chen anbringenDu erhältst die Zulas­sung und das Kenn­zei­chen; ab dann besteht vol­ler Versicherungsschutz.

Die eVB ist nur eine Bestä­ti­gung, dass Ver­si­che­rungs­schutz besteht – der Ver­trag selbst läuft danach nor­mal wei­ter. Bewah­re die Fahr­zeug­pa­pie­re und den Kauf­ver­trag gut auf.

Sai­son­kenn­zei­chen sinn­voll nutzen

Wer sein 125er nur in der war­men Jah­res­zeit fährt, spart mit einem Sai­son­kenn­zei­chen: Du zahlst Ver­si­che­rung und mel­dest das Fahr­zeug nur für die gewähl­ten Mona­te an. Mög­lich sind 2 bis 11 Mona­te, zum Bei­spiel von März bis Okto­ber (03–10).

So funk­tio­niert es

Der Sai­son­zeit­raum wird auf dem Kenn­zei­chen ver­merkt. Inner­halb der Sai­son bist du regu­lär ver­si­chert, außer­halb gilt eine bei­trags­freie Ruheversicherung.

Ruhe­zeit beach­ten

Außer­halb der Sai­son darf das Fahr­zeug nicht im öffent­li­chen Ver­kehr bewegt oder geparkt wer­den. In der Ruhe­zeit besteht meist ein ein­ge­schränk­ter Schutz (z. B. gegen Dieb­stahl bei abge­stell­tem Fahrzeug).

Ein Sai­son­kenn­zei­chen lohnt sich vor allem für rei­ne Schön­wet­ter- und Frei­zeit­fah­rer. Wer ganz­jäh­rig pen­delt, fährt mit einem nor­ma­len Jah­res­kenn­zei­chen besser.

So ver­glei­chen wir 125er-Tarife

Ein belast­ba­rer Ver­gleich betrach­tet nicht nur den Bei­trag, son­dern das Ver­hält­nis aus Preis, Leis­tung und Service. Wir ord­nen Tari­fe nach Pflicht­schutz, Kas­ko-Bau­stei­nen und den Bedin­gun­gen ein, die im Scha­den­fall zählen.

Deckung & SF-Klas­se

Haft­pflicht-Deckungs­sum­me, Bei­trags­satz nach SF-Klas­se und die Mög­lich­keit der Rabatt-Übertragung.

Kas­ko-Bedin­gun­gen

Wel­che Gefah­ren Teil- und Voll­kas­ko abde­cken, Selbst­be­tei­li­gung, Neu­preis­ent­schä­di­gung und ob gro­be Fahr­läs­sig­keit mit­ver­si­chert ist.

Service & Extras

eVB-Geschwin­dig­keit, Schutz­brief, Aus­lands­schutz und wie unkom­pli­ziert die Scha­den­mel­dung läuft.

Nut­ze den Rech­ner, um die Ange­bo­te auf die­ser Grund­la­ge zu ver­glei­chen – nicht nur nach dem nied­rigs­ten Preis.

Inter­ak­ti­ve Entscheidungshilfen

Die fol­gen­den Ent­schei­dungs­hil­fen ord­nen Bedarf an Kas­ko, Kos­ten und die wich­tigs­ten Abschluss­fra­gen ein. Die Ergeb­nis­se erschei­nen erst nach Klick auf den Aus­wer­tungs­but­ton und erset­zen kei­ne indi­vi­du­el­le Tarifprüfung.

Kas­ko-Schnell­ch­eck

Wäh­le dei­ne Nut­zung aus und star­te danach die Aus­wer­tung. Das Tool ist bewusst nicht vorbefüllt.

Vor-dem-Abschluss-Prüf­pfad

Gehe die­se Rei­hen­fol­ge durch, bevor du eine 125er-Ver­si­che­rung abschließt:

  1. Wel­che SF-Klas­se kannst du nut­zen oder übernehmen?
  2. Reicht Haft­pflicht, oder ist Teil-/Voll­kas­ko sinnvoll?
  3. Wer fährt das Fahr­zeug und wie alt ist die Person?
  4. Fährst du ganz­jäh­rig oder nur in der Saison?
  5. Wel­che Selbst­be­tei­li­gung passt zum Fahrzeugwert?
  6. Brauchst du Schutz­brief und Auslandsschutz?
  7. Liegt die eVB recht­zei­tig für die Zulas­sung vor?
125er-Ver­si­che­rung berechnen

Check­lis­ten für Abschluss und Schadenfall

Mit den Check­lis­ten prüfst du, ob dei­ne 125er-Ver­si­che­rung zu Fahr­zeug, Füh­rer­schein und All­tag passt. Jede Check­lis­te lässt sich ein­zeln bear­bei­ten, zurück­set­zen, dru­cken oder per E‑Mail vorbereiten.

Abschluss-Check­lis­te für dei­ne 125er-Versicherung

Prü­fe die­se Punk­te vor Abschluss und Zulassung.

Fahr­zeug, Füh­rer­schein und SF-Klasse

Leis­tung, Bei­trag und eVB

Scha­den­fall-Check­lis­te für 125er

Nut­ze die­se Lis­te bei Unfall, Dieb­stahl oder Schaden.

Unfall und Haftpflichtschaden

Dieb­stahl und Kasko

Scha­den­fall und typi­sche Fehler

Im Scha­den­fall zäh­len schnel­le Doku­men­ta­ti­on, kor­rek­te Mel­dung und kei­ne vor­schnel­len Schuld­an­er­kennt­nis­se. Bei Kas­ko-Schä­den sind sau­be­re Nach­wei­se zu Fahr­zeug, Siche­rung und Her­gang wichtig.

Unfall mit frem­dem Scha­den

Unfall­stel­le sichern, Ablauf doku­men­tie­ren, Scha­den mel­den. Die Haft­pflicht prüft berech­tig­te For­de­run­gen und wehrt unbe­rech­tig­te ab.

Dieb­stahl

Anzei­ge erstat­ten, Kauf­be­leg und Schlüs­sel bereit­hal­ten. Ob ersetzt wird, hängt von Teil-/Voll­kas­ko und den Bedin­gun­gen ab.

Selbst­ver­schul­de­ter Sturz

Schä­den am eige­nen Fahr­zeug sind nur mit Voll­kas­ko gedeckt. Doku­men­tie­re Her­gang und Schadenbild.

Drosselung/Tuning

Nicht ein­ge­tra­ge­ne Umbau­ten oder unzu­läs­si­ge Ent­dros­se­lung kön­nen den Schutz gefähr­den. Alles dem Ver­si­che­rer melden.

Die häu­figs­ten Fehler

Pro­ble­ma­tisch sind ver­spä­te­te Mel­dun­gen, feh­len­de Fotos, nicht ein­ge­tra­ge­ne Umbau­ten, unkla­re Anga­ben zum Fah­rer oder eine zu spät bean­trag­te eVB. Je bes­ser du vor­be­rei­tet bist, des­to leich­ter lässt sich der Fall regulieren.

Wech­sel und Kün­di­gung (Stich­tag 30. November)

Die meis­ten 125er-Ver­trä­ge lau­fen das Kalen­der­jahr und sind zum Jah­res­en­de künd­bar. Der wich­tigs­te Stich­tag ist der 30. Novem­ber: Bis dahin muss die Kün­di­gung beim alten Ver­si­che­rer ein­ge­hen, damit der Wech­sel zum 1. Janu­ar klappt.

Ordent­li­che Kün­di­gung

Bei kalen­der­jähr­li­chem Ver­trag bis zum 30. Novem­ber kün­di­gen (ein Monat vor Ablauf). Der neue Tarif beginnt dann zum 1. Januar.

Son­der­kün­di­gungs­recht

Nach einer Bei­trags­er­hö­hung oder einem Scha­den­fall darfst du oft außer­or­dent­lich kün­di­gen – meist inner­halb von vier Wochen.

Fahr­zeug­wech­sel

Bei einem neu­en Fahr­zeug läuft der Ver­trag in der Regel mit der bestehen­den SF-Klas­se wei­ter; mel­de Wech­sel und Daten rechtzeitig.

Ver­kauf

Beim Ver­kauf wird das Fahr­zeug abge­mel­det; die SF-Klas­se bleibt dir erhal­ten und kann auf das nächs­te Fahr­zeug über­tra­gen werden.

Ver­glei­che vor dem 30. Novem­ber die Tari­fe – ein Wech­sel mit guter SF-Klas­se spart häu­fig spür­bar, ohne dass du auf Leis­tung ver­zich­ten musst.

Irr­tü­mer-Quiz zur 125er-Versicherung

Vie­le Feh­ler ent­ste­hen durch fal­sche Annah­men zu Zulas­sung, Scha­den­frei­heits­klas­se, Füh­rer­schein und Dros­se­lung. Das Quiz zeigt typi­sche Irr­tü­mer und färbt nach dei­ner Aus­wahl den rich­ti­gen Ant­wort­text hell­grün und den fal­schen hellrot.

1. Für ein 125er-Leicht­kraft­rad genügt ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen wie beim Mofa.

Rich­tig. Ein 125er-Leicht­kraft­rad ist zulas­sungs­pflich­tig und wird wie ein Motor­rad behan­delt: Du brauchst eine eVB-Num­mer für die Zulas­sung, anschlie­ßend ein regu­lä­res, gepräg­tes Kenn­zei­chen und eine Haupt­un­ter­su­chung alle zwei Jah­re. Ein far­bi­ges Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen wie beim Mofa gibt es nur für Fahr­zeu­ge bis 45 km/h. Wer das ver­wech­selt, steht ohne gül­ti­ge Zulas­sung da.
Falsch. Das ist genau der häu­fi­ge Irr­tum: Das auf­steck­ba­re Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ist Mofas, Mopeds und Rol­lern bis 45 km/h vor­be­hal­ten. Ein 125er-Leicht­kraft­rad muss dage­gen regu­lär zuge­las­sen wer­den – mit eVB-Num­mer, Kenn­zei­chen und HU. Ohne die­se Schrit­te darfst du nicht fahren.

2. Bei der 125er-Ver­si­che­rung gibt es eine Scha­den­frei­heits­klas­se, die den Bei­trag senkt.

Rich­tig. Anders als beim Mofa zäh­len beim Leicht­kraft­rad scha­den­freie Jah­re: Sie ver­bes­sern die Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se) und sen­ken den Bei­trags­satz oft deut­lich. Wich­tig ist, dass die scha­den­frei­en Jah­re über­tra­gen wer­den, nicht ein Pro­zent­satz. Den Rabatt kannst du häu­fig aus einem bestehen­den Pkw- oder Kraft­rad-Ver­trag über­neh­men – gera­de für Fahr­an­fän­ger der größ­te Spar-Hebel.
Falsch. Doch, und es ist der wich­tigs­te Kos­ten­fak­tor: Jedes unfall­freie Jahr ver­bes­sert die SF-Klas­se und macht die Ver­si­che­rung güns­ti­ger. Der ange­sam­mel­te Rabatt ist zudem zwi­schen Pkw und Kraft­rä­dern über­trag­bar – frag beim Abschluss aktiv danach.

3. Mit dem nor­ma­len Auto­füh­rer­schein darf man ohne Wei­te­res ein 125er-Motor­rad fahren.

Rich­tig. Nur mit der ein­ge­tra­ge­nen Schlüs­sel­zahl B196: Inha­ber der Klas­se B dür­fen damit 125er fah­ren, wenn sie min­des­tens 25 Jah­re alt sind, die Klas­se B seit min­des­tens 5 Jah­ren besit­zen und eine Fah­rer­schu­lung (in der Regel 4 Theo­rie- und 5 Pra­xis­ein­hei­ten) absol­viert haben. Der Ein­trag gilt nur in Deutsch­land. Ohne B196 brauchst du die Klas­se A1.
Falsch. So pau­schal stimmt das nicht. Es braucht ent­we­der die Klas­se A1 (mit eige­ner Prü­fung, ab 16) oder die Erwei­te­rung B196 – und die setzt min­des­tens 5 Jah­re Klas­se B, ein Min­dest­al­ter von 25 Jah­ren und eine Schu­lung vor­aus. B196 berech­tigt zudem nur zum Fah­ren im Inland.

4. Für ein 125er-Motor­rad bis 11 kW fällt kei­ne Kfz-Steu­er an.

Rich­tig. Kraft­rä­der mit einem Hub­raum bis 125 ccm und einer Leis­tung bis 11 kW sind von der Kfz-Steu­er befreit. Damit ent­fällt ein Kos­ten­block, den grö­ße­re Motor­rä­der haben. Es bleibt nur der Ver­si­che­rungs­bei­trag (inklu­si­ve 19 % Ver­si­che­rungs­steu­er) sowie die HU-Gebühr alle zwei Jah­re. Das macht das 125er beson­ders für Ein­stei­ger und Spar­fah­rer attraktiv.
Falsch. Doch: Bis 125 ccm und 11 kW ist das Leicht­kraft­rad steu­er­frei. Du zahlst nur die Ver­si­che­rung und die HU – ein kla­rer Vor­teil gegen­über stär­ke­ren Maschi­nen, die der Kfz-Steu­er unterliegen.

5. Eine Voll­kas­ko ist bei jedem 125er-Motor­rad auto­ma­tisch Pflicht.

Rich­tig. Pflicht ist allein die Haft­pflicht; sie regu­liert Schä­den an Drit­ten. Teil­kas­ko (Dieb­stahl, Brand, Sturm, Wild) und Voll­kas­ko (zusätz­lich selbst ver­schul­de­te Schä­den und Van­da­lis­mus) sind frei­wil­lig. Voll­kas­ko lohnt sich vor allem bei einem neu­en oder hoch­wer­ti­gen Leicht­kraft­rad; bei einem älte­ren Gebrauch­ten rei­chen oft Teil­kas­ko oder die rei­ne Haft­pflicht. Ent­schei­dend sind Fahr­zeug­wert, Alter und Abstellort.
Falsch. Nein: Vor­ge­schrie­ben ist nur die Haft­pflicht. Ob Teil- oder Voll­kas­ko sinn­voll ist, hängt vom Wert dei­nes Motor­rads, vom Dieb­stahl­ri­si­ko am Abstell­ort und davon ab, wie teu­er ein selbst ver­schul­de­ter Scha­den für dich wäre.

6. Ein gedros­sel­tes Motor­rad darf man mit A1 fah­ren, auch ohne Ein­trag in die Papiere.

Rich­tig. Die Dros­se­lung auf 11 kW muss fach­ge­recht aus­ge­führt und vom TÜV in die Fahr­zeug­pa­pie­re ein­ge­tra­gen sein. Erst dann zählt das Fahr­zeug fahr­erlaub­nis- und ver­si­che­rungs­recht­lich als 125er. Ohne Ein­trag – oder bei heim­li­cher Ent­dros­se­lung – dro­hen der Ver­lust der Betriebs­er­laub­nis, Pro­ble­me mit der Fahr­erlaub­nis und Leis­tungs­kür­zun­gen im Schadenfall.
Falsch. Nein: Ohne ord­nungs­ge­mä­ßen Ein­trag in die Papie­re zählt die Dros­se­lung nicht. Du wärst dann ohne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis unter­wegs, und der Ver­si­che­rer kann die Leis­tung kür­zen. Die Redu­zie­rung muss von einer Fach­werk­statt vor­ge­nom­men und geprüft ein­ge­tra­gen werden.

7. Den güns­tigs­ten Wech­sel-Stich­tag ver­passt man leicht – er liegt meist am 30. November.

Rich­tig. Die meis­ten 125er-Ver­trä­ge lau­fen das Kalen­der­jahr. Damit ein Wech­sel zum 1. Janu­ar klappt, muss die ordent­li­che Kün­di­gung – einen Monat vor Ablauf – bis zum 30. Novem­ber beim alten Ver­si­che­rer ein­ge­hen. Wer vor­her die Tari­fe ver­gleicht und mit guter SF-Klas­se wech­selt, spart oft spür­bar. Zusätz­lich gibt es nach Scha­den oder Bei­trags­er­hö­hung ein Sonderkündigungsrecht.
Falsch. Doch: Der 30. Novem­ber ist bei kalen­der­jähr­li­chen Ver­trä­gen der ent­schei­den­de Stich­tag. Ver­glei­che recht­zei­tig davor, damit du zum Jah­res­wech­sel zum güns­ti­ge­ren Anbie­ter wech­seln kannst – ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht zudem nach einem Scha­den oder einer Beitragserhöhung.

Häu­fi­ge Fragen

Die wich­tigs­ten Fra­gen zur 125er-Ver­si­che­rung betref­fen Kos­ten, Scha­den­frei­heits­klas­se, Füh­rer­schein (A1 und B196), eVB und Zulas­sung, Kas­ko, Dros­se­lung, Sai­son­kenn­zei­chen und den Wech­sel. Die Ant­wor­ten hel­fen dir, typi­sche Feh­ler zu vermeiden.

Ein Leicht­kraft­rad bis 125 ccm und 11 kW ist zulas­sungs­pflich­tig und braucht min­des­tens eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung – sie ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und regu­liert Schä­den, die du Drit­ten zufügst. Optio­nal kannst du Teil­kas­ko (Dieb­stahl, Brand, Sturm, Wild­un­fall) oder Voll­kas­ko (zusätz­lich selbst ver­schul­de­te Schä­den und Van­da­lis­mus) hin­zu­neh­men. Für die Zulas­sung benö­tigst du eine eVB-Num­mer dei­nes Ver­si­che­rers. Ein far­bi­ges Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen wie beim Mofa reicht hier nicht.

Der Bei­trag hängt vor allem von dei­ner Scha­den­frei­heits­klas­se, dei­nem Alter, dei­nem Wohn­ort (Regio­nal­klas­se) und der Kas­ko-Wahl ab. Als gro­be Ori­en­tie­rung beginnt eine rei­ne Haft­pflicht je nach Pro­fil bei etwa 14 bis 35 Euro im Jahr, mit Teil­kas­ko bei rund 20 bis 55 Euro und mit Voll­kas­ko bei etwa 49 bis 120 Euro. Der größ­te Hebel ist die SF-Klas­se: Fahr­an­fän­ger ohne Über­tra­gung zah­len deut­lich mehr als lang­jäh­rig unfall­freie Fah­rer. Den genau­en Bei­trag für dein Modell zeigt der Rech­ner; eine Kfz-Steu­er fällt zusätz­lich nicht an.

Ja, und sie ist der wich­tigs­te Kos­ten­fak­tor. Anders als beim Mofa zäh­len beim Leicht­kraft­rad scha­den­freie Jah­re und ver­bes­sern die SF-Klas­se, was den Bei­trags­satz senkt. Über­tra­gen wer­den dabei die scha­den­frei­en Jah­re, nicht ein Pro­zent­satz. Den Rabatt kannst du häu­fig aus einem bestehen­den Pkw- oder Kraft­rad-Ver­trag über­neh­men; umge­kehrt sam­melst du mit dem 125er Jah­re, die du spä­ter beim ers­ten eige­nen Auto nut­zen kannst. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten zudem eine güns­ti­ge­re Ein­stei­ger-Son­der­ein­stu­fung an.

Ja, mit der Schlüs­sel­zahl B196. Inha­ber der Klas­se B dür­fen damit Leicht­kraft­rä­der fah­ren, wenn sie min­des­tens 25 Jah­re alt sind, die Klas­se B seit min­des­tens 5 Jah­ren besit­zen und eine Fah­rer­schu­lung absol­viert haben (in der Regel 4 Theo­rie- und 5 Pra­xis­ein­hei­ten). Eine erneu­te Prü­fung ist nicht nötig, der Ein­trag gilt aber nur in Deutsch­land. Alter­na­tiv berech­tigt die Klas­se A1 (mit eige­ner Prü­fung, ab 16 Jah­ren) – auch im Ausland.

Mit der Fahr­erlaub­nis der Klas­se A1 ab 16 Jah­ren, die eine eige­ne theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Prü­fung vor­aus­setzt. Über die Erwei­te­rung B196 ist das Fah­ren erst ab 25 Jah­ren mög­lich, weil dafür ein min­des­tens 5‑jähriger Besitz der Klas­se B ver­langt wird. Das Alter wirkt sich auch auf den Bei­trag aus: Fahr­an­fän­ger und sehr jun­ge Fah­rer zah­len mehr, ab etwa 23 Jah­ren wird es güns­ti­ger. Bei Min­der­jäh­ri­gen läuft der Ver­trag oft über ein Elternteil.

Die eVB (elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung) ist eine sie­ben­stel­li­ge Num­mer dei­nes Ver­si­che­rers, die bestä­tigt, dass Ver­si­che­rungs­schutz besteht – sie ist die Ein­tritts­kar­te zur Zulas­sung. Du erhältst sie beim Abschluss, häu­fig sofort per E‑Mail oder SMS. Mit der eVB, dei­nem Per­so­nal­aus­weis, den Fahr­zeug­pa­pie­ren (Brief/Teil II) und dem HU-Nach­weis mel­dest du das Leicht­kraft­rad bei der Zulas­sungs­stel­le oder online über i‑Kfz an. Nach der Zulas­sung läuft der Ver­si­che­rungs­ver­trag ganz nor­mal weiter.

Das hängt vom Wert dei­nes Fahr­zeugs ab. Bei einem neu­en oder hoch­wer­ti­gen Leicht­kraft­rad lohnt sich oft die Voll­kas­ko, weil sie zusätz­lich selbst ver­schul­de­te Unfall­schä­den und Van­da­lis­mus abdeckt. Bei einem älte­ren Gebrauch­ten reicht in der Regel die Teil­kas­ko, die Dieb­stahl, Brand, Sturm, Hagel und Wild­un­fäl­le absi­chert – oder sogar die rei­ne Haft­pflicht. Prü­fe auch die Selbst­be­tei­li­gung (häu­fig 150 Euro Teil­kas­ko, 300 Euro Voll­kas­ko) und ob gro­be Fahr­läs­sig­keit mit­ver­si­chert ist.

Ja. Ein leis­tungs­stär­ke­res Kraft­rad lässt sich auf 11 kW dros­seln, damit es mit der Klas­se A1 oder B196 gefah­ren wer­den darf. Die Dros­se­lung muss von einer Fach­werk­statt fach­ge­recht aus­ge­führt und vom TÜV in die Fahr­zeug­pa­pie­re ein­ge­tra­gen wer­den. Gib das gedros­sel­te Fahr­zeug bei der Ver­si­che­rung kor­rekt an. Eine nicht ein­ge­tra­ge­ne oder heim­lich ent­fern­te Dros­se­lung gefähr­det Betriebs­er­laub­nis, Fahr­erlaub­nis und Ver­si­che­rungs­schutz und kann zu Leis­tungs­kür­zun­gen führen.

Ver­si­che­rungs­tech­nisch gehö­ren bei­de in die­sel­be Leicht­kraft­rad-Klas­se und wer­den ähn­lich ver­si­chert. Das Motor­rad (Leicht­kraft­rad) hat Fuß­ras­ten, meist ein Schalt­ge­trie­be und eig­net sich auch für län­ge­re Stre­cken und als Ein­stieg in die Motor­rad­welt mit spä­te­rem Auf­stieg auf A2/A. Der Rol­ler (Leicht­kraftrol­ler) hat ein Tritt­brett, meist Auto­ma­tik und Stau­raum und ist eher ein Stadt- und Pen­del­fahr­zeug. Bei­de sind zulas­sungs­pflich­tig und bis 125 ccm/11 kW steu­er­frei – für Rol­ler gibt es eine eige­ne Rol­ler-125-Ver­si­che­rung.

Wenn du nur in der war­men Jah­res­zeit fährst, lohnt es sich oft: Mit einem Sai­son­kenn­zei­chen mel­dest und ver­si­cherst du das Motor­rad nur für die gewähl­ten Mona­te (mög­lich sind 2 bis 11 Mona­te, zum Bei­spiel März bis Okto­ber). Außer­halb der Sai­son gilt eine bei­trags­freie Ruhe­ver­si­che­rung, in der das Fahr­zeug aber nicht im öffent­li­chen Ver­kehr bewegt oder geparkt wer­den darf. Für rei­ne Schön­wet­ter­fah­rer spart das deut­lich; wer ganz­jäh­rig fährt, bleibt beim Jahreskennzeichen.

Nein. Kraft­rä­der mit einem Hub­raum bis 125 ccm und einer Leis­tung bis 11 kW sind von der Kfz-Steu­er befreit. Es fällt also nur der Ver­si­che­rungs­bei­trag an (inklu­si­ve der gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­steu­er von 19 %) sowie die Gebühr für die Haupt­un­ter­su­chung alle zwei Jah­re. Das macht das 125er gera­de für Ein­stei­ger zu einer kos­ten­güns­ti­gen Mobilitätslösung.

Bei kalen­der­jähr­li­chen Ver­trä­gen ist der ent­schei­den­de Stich­tag der 30. Novem­ber: Bis dahin muss die ordent­li­che Kün­di­gung – einen Monat vor Ablauf – beim Ver­si­che­rer ein­ge­hen, damit der Wech­sel zum 1. Janu­ar wirk­sam wird. Unab­hän­gig davon besteht nach einer Bei­trags­er­hö­hung oder einem Scha­den­fall ein Son­der­kün­di­gungs­recht, meist inner­halb von vier Wochen. Ver­glei­che recht­zei­tig vor dem 30. Novem­ber – mit guter SF-Klas­se lässt sich beim Wech­sel oft spür­bar spa­ren, ohne dass du auf Leis­tung ver­zich­ten musst.

Inner­halb Euro­pas besteht in der Regel Ver­si­che­rungs­schutz; vie­le Tari­fe ent­hal­ten eine Mal­lor­ca-Poli­ce, sodass im Aus­land gemie­te­te Fahr­zeu­ge zu deut­schen Deckungs­sum­men abge­si­chert sind, sowie einen Aus­lands­scha­den­schutz. Die Grü­ne Kar­te (inter­na­tio­na­le Ver­si­che­rungs­kar­te) dient als Nach­weis und wird für eini­ge Län­der ver­langt. Prü­fe vor län­ge­ren Aus­lands­fahr­ten den genau­en räum­li­chen Gel­tungs­be­reich und ob ein Schutz­brief mit Pan­nen- und Kran­ken­rück­trans­port ent­hal­ten ist.

Häu­fig ja. Vie­le Ver­si­che­rer rech­nen scha­den­freie Jah­re zwi­schen Pkw, Kraft­rä­dern und Leicht­kraft­rä­dern gegen­sei­tig an, sodass du nicht in SF 0, son­dern in einer güns­ti­ge­ren Klas­se star­test. Beach­te, dass die scha­den­frei­en Jah­re und nicht ein Pro­zent­satz über­tra­gen wer­den und dass ein Ver­trag pro Fahr­zeug nur ein­mal als Rabatt­grund­la­ge dient. Fra­ge beim Abschluss aktiv nach der Über­tra­gung und nach einer Ein­stei­ger-Son­der­re­gel – bei­des senkt den Bei­trag oft stär­ker als der rei­ne Tarifvergleich.

Üblich sind die Fahr­zeug­da­ten (Her­stel­ler, Typ/Variante, Erst­zu­las­sung und Fahr­zeug-Iden­ti­fi­zie­rungs­num­mer), Anga­ben zum Fah­rer (Alter, Fahr­erlaub­nis A1 oder B196) sowie zur gewünsch­ten SF-Klas­se bezie­hungs­wei­se zur Vor­ver­si­che­rung und das gewünsch­te Start­da­tum. Bei einem gedros­sel­ten Fahr­zeug brauchst du zusätz­lich den Ein­trag der Dros­se­lung. Aus die­sen Anga­ben erhältst du den Bei­trag und die eVB-Num­mer, mit der du das Motor­rad zulas­sen kannst.

Ver­trau­en, Exper­te und Aktualität

Die­se Sei­te zur 125er-Ver­si­che­rung wur­de als pra­xis­ori­en­tier­te Ent­schei­dungs­hil­fe erstellt. Im Mit­tel­punkt ste­hen Pflicht­schutz, Kos­ten, Scha­den­frei­heits­klas­se, Füh­rer­schein, eVB, Kas­ko, Dros­se­lung, Sai­son­kenn­zei­chen, Wech­sel und die fach­li­che Ein­ord­nung durch Andre­as Quast.

Andreas Quast, Versicherungsexperte

Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast

Andre­as Quast ist Bran­chen-Exper­te für Ver­si­che­rungs­ver­glei­che und bewer­tet Ver­si­che­rungs­in­hal­te mit Blick auf Nut­zen, Ver­ständ­lich­keit, typi­sche Ver­trags­feh­ler und prak­ti­sche Entscheidungssituationen.

Aktua­li­siert am: 27.06.2026

Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast am: 27.06.2026

Trans­pa­ren­te Ein­ord­nung

Kei­ne pau­scha­len Test­sie­ger­be­haup­tun­gen, son­dern Ent­schei­dungs­hil­fe nach SF-Klas­se, Fahr­zeug­wert, Nut­zung und Tariflogik.

Pra­xis­na­he Prü­fung

SF-Über­tra­gung, B196, eVB, Dros­se­lung, Sai­son­kenn­zei­chen und Wech­sel-Stich­tag wer­den als kon­kre­te All­tags­si­tua­tio­nen betrachtet.

Aktua­li­täts­lo­gik

Die sicht­ba­ren Datums­an­ga­ben zei­gen, wann Inhalt und fach­li­che Prü­fung zuletzt doku­men­tiert wurden.

Als Fahr­an­fän­ger mit A1 war ich von den Bei­trags­un­ter­schie­den über­rascht. Der Ver­gleich hat mir die SF-Über­tra­gung von den Eltern erklärt – das hat rich­tig gespart.“

Luca B. aus Augsburg

Ich bin mit B196 aufs 125er umge­stie­gen. End­lich eine Sei­te, die genau erklärt, was der Ein­trag bedeu­tet und wo er gilt.“

Mar­kus T. aus Hannover

Mir war nicht klar, dass ein 125er zuge­las­sen wer­den muss und kei­ne Ver­si­che­rungs­pla­ket­te reicht. Der eVB-Teil hat mir den Weg zur Zulas­sungs­stel­le erspart.“

San­dra K. aus Leipzig

Die Tabel­le zu Haft­pflicht, Teil- und Voll­kas­ko hat mir die Ent­schei­dung für mein neu­es Leicht­kraft­rad leicht gemacht.“

Dani­el W. aus Nürnberg

Dass es kei­ne Kfz-Steu­er bis 125 ccm gibt, wuss­te ich nicht. Klei­ner Vor­teil, der die Gesamt­kos­ten sym­pa­thisch macht.“

Petra L. aus Dortmund

Ich woll­te mein grö­ße­res Bike auf 125 dros­seln las­sen. Der Hin­weis, dass das ein­ge­tra­gen sein muss, hat mich vor einem teu­ren Feh­ler bewahrt.“

Kevin S. aus Bremen

Der Sai­son-Tipp war für mich per­fekt: Ich fah­re nur von März bis Okto­ber und zah­le jetzt deut­lich weniger.“

Bri­git­te H. aus Rostock

Pen­deln in der Stadt mit dem 125er-Rol­ler – die Sei­te hat mir gezeigt, war­um Teil­kas­ko bei mei­nem Abstell­ort sinn­voll ist.“

Mela­nie R. aus Köln

Beson­ders gut: der Hin­weis, dass scha­den­freie Jah­re und nicht Pro­zen­te über­tra­gen wer­den. Beim Wech­sel hat das gepasst.“

Robert N. aus Dresden

Ich habe recht­zei­tig vor dem 30. Novem­ber ver­gli­chen und den Anbie­ter gewech­selt – glei­che Leis­tung, nied­ri­ge­rer Beitrag.“

Ste­fa­nie G. aus Kiel

Als Mut­ter eines 16-Jäh­ri­gen war die Alters- und A1-Fra­ge ent­schei­dend. Hier wird das klar und ohne Fach­chi­ne­sisch erklärt.“

Clau­dia P. aus Essen

Der Kas­ko-Schnell­ch­eck hat mir bei mei­nem gebrauch­ten 125er zu rei­ner Haft­pflicht gera­ten – passt genau zum Fahrzeugwert.“

Ahmet Y. aus Duisburg

End­lich eine Sei­te, die Rol­ler-125 und Motor­rad-125 sau­ber aus­ein­an­der­hält und trotz­dem ver­ständ­lich bleibt.“

Andre­as V. aus Wuppertal

Die Voll­kas­ko hat sich bei mei­nem neu­en Leicht­kraft­rad gelohnt – nach einem Sturz war ich froh über den Schutz.“

Jonas M. aus Stuttgart

Klar struk­tu­riert, ehr­li­che Preis­span­nen und der Rech­ner direkt oben – so macht der Ver­gleich Spaß.“

Nadi­ne F. aus Hamburg

Ände­rungs­jour­nal

27.06.2026: Sei­te für 125er-/Leicht­kraft­rad-Ver­si­che­rung erstellt: Pflicht­schutz, Kos­ten, SF-Klas­se, A1/B196, eVB, Kas­ko, Dros­se­lung, Sai­son­kenn­zei­chen und Wech­sel auf­be­rei­tet und fach­lich durch Andre­as Quast geprüft.

Wei­ter­füh­ren­de Themen

Eine gute 125er-Ver­si­che­rung ist nur ein Teil dei­ner Absi­che­rung. Je nach Fahr­zeug und All­tag kön­nen wei­te­re Ver­si­che­run­gen wich­tig sein.

Fazit und nächs­ter Schritt

Eine pas­sen­de 125er-Ver­si­che­rung sorgt dafür, dass du legal und finan­zi­ell abge­si­chert unter­wegs bist. Ent­schei­dend sind die rich­ti­ge Scha­den­frei­heits­klas­se, der pas­sen­de Kas­ko-Schutz, eine recht­zei­ti­ge eVB und ein Tarif, der zu Fahr­zeug, Fah­rer und Nut­zung passt.

Lege Fahr­zeug­da­ten, Fahr­erlaub­nis (A1 oder B196) und dei­ne SF-Klas­se bereit. Danach kannst du Bei­trag, Kas­ko, Selbst­be­tei­li­gung, Schutz­brief und eVB gezielt ver­glei­chen – und für 125er fällt dabei kei­ne Kfz-Steu­er an.

Star­te jetzt den Ver­gleich und fin­de die 125er-Ver­si­che­rung, die zu dei­nem Leicht­kraft­rad oder ‑rol­ler passt.

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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