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Geprüft von Andre­as Quast, Ver­si­che­rungs­exper­te (30+ Jahre) · Aktua­li­siert: Juni 2026

Anhänger­versicherung Ver­gleich 2026

Aktualisiert: 24. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 28. Juni 2019

Fach­lich geprüft mit Fokus auf die Abgren­zung von Kfz-Haft­pflicht des Zug­fahr­zeugs und eige­ner Anhän­ger­kas­ko, Dieb­stahl und Rangierschäden.

Ob PKW-Anhän­ger, Auto­an­hän­ger, Wohn­wa­gen, Pfer­de­an­hän­ger oder Bootstrai­ler – jeder Anhän­ger benö­tigt eine eige­ne Ver­si­che­rung. Hier erfah­ren Sie, wel­che Anhän­ger Ver­si­che­rung für Ihren Typ passt, was sie kos­tet und wie Sie beim Anhän­ger Ver­si­che­rung Ver­gleich am meis­ten sparen.

  • Gesetz­li­che Pflicht: eige­ne Haft­pflicht für jeden Anhän­ger (§ 1 PflVG)
  • Güns­ti­ge Anhän­ger Ver­si­che­rung ab ca. 20 €/Jahr (Haft­pflicht, 750-kg-Anhänger)
  • Haf­tungs­lü­cke im abge­kop­pel­ten Zustand – kein Schutz ohne eige­ne Police
  • Bis zu 70 % spa­ren durch Anhän­ger Ver­si­che­rung Vergleich
Kurz & klar: Ihr Anhän­ger ist nicht auto­ma­tisch über Ihr Auto ver­si­chert – sobald er abge­kop­pelt ist, greift aus­schließ­lich sei­ne eige­ne Ver­si­che­rung. Die­se ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben (§ 1 PflVG). Mit einem Anhän­ger Ver­si­che­rung Ver­gleich fin­den Sie die güns­tigs­te Anhän­ger­ver­si­che­rung – oft für unter 25 €/Jahr.

Alle Anhän­ger-Ver­si­che­run­gen im Überblick

Wäh­len Sie direkt Ihren Anhän­ger-Typ – jede Sei­te mit eige­nem Vergleich:

ab 20 € Haft­pflicht / Jahr
(PKW-Anhän­ger bis 750 kg)
§ 1 PflVG Eige­ne Poli­ce
gesetz­lich Pflicht
bis 70 % Erspar­nis durch
Ver­gleich möglich
4 Typen PKW-Anhän­ger, Pfer­de-
anhän­ger, Wohn­wa­gen, Boot
kein SF Kein Scha­den­frei­heits-
rabatt – kein Malus

Video: Wel­cher Anhän­ger braucht wel­che Ver­si­che­rung? Der Überblick

  • Grund­re­gel für alle Typen: Jeder Anhän­ger braucht eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht – sie zahlt Schä­den, die vom Anhän­ger ausgehen.
  • Ein­fa­cher offe­ner Anhän­ger: hier reicht meist die rei­ne Haftpflicht.
  • Wert­vol­le Anhän­ger wie Wohn­wa­gen, Pfer­de­an­hän­ger oder Bootstrai­ler: hier schützt zusätz­lich die Teil- oder Voll­kas­ko vor Dieb­stahl, Sturm und Unfall.
Tran­skript anzei­gen

Vom PKW-Anhän­ger über den Wohn­wa­gen bis zum Pfer­de­an­hän­ger oder Bootstrai­ler: Wel­che Ver­si­che­rung braucht wel­cher Anhän­ger? Die Grund­re­gel ist für alle gleich: Jeder Anhän­ger braucht eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht. Sie zahlt Schä­den, die vom Anhän­ger aus­ge­hen, zum Bei­spiel wenn er sich löst und ein ande­res Auto beschä­digt. Ob sich zusätz­lich eine Teil- oder Voll­kas­ko lohnt, hängt vom Wert ab. Bei einem ein­fa­chen offe­nen Anhän­ger reicht oft die Haft­pflicht. Bei einem teu­ren Wohn­wa­gen, Pfer­de­an­hän­ger oder Bootstrai­ler schützt die Kas­ko Ihr Eigen­tum vor Dieb­stahl, Sturm und Unfall. Prü­fen Sie also zuerst, wel­cher Typ und wel­cher Wert bei Ihnen vor­liegt. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Video: Ist der Anhän­ger übers Zug­fahr­zeug mit­ver­si­chert? Der teu­re Irrtum

  • Eige­ne Zulas­sung Pflicht: Jeder Anhän­ger im Stra­ßen­ver­kehr braucht ein eige­nes Kenn­zei­chen und eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht.
  • Der Irr­tum: Die Ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs deckt nicht die Schä­den am Anhän­ger selbst.
  • Bei Dieb­stahl oder Sturm­scha­den hilft nur eine eige­ne Teil­kas­ko – und wer den Anhän­ger in der Stand­zeit abmel­det, spart Beitrag.
Tran­skript anzei­gen

Ist mein Anhän­ger nicht ein­fach über das Zug­fahr­zeug mit­ver­si­chert? Ein Irr­tum, der teu­er wer­den kann. Jeder Anhän­ger, der im Stra­ßen­ver­kehr bewegt wird, braucht eine eige­ne Zulas­sung, ein eige­nes Kenn­zei­chen und eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht. Die Ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs deckt nur bestimm­te Schä­den ab, aber nicht die Schä­den am Anhän­ger selbst. Wird Ihr Anhän­ger gestoh­len oder durch einen Sturm beschä­digt, hilft nur eine eige­ne Teil­kas­ko. Ach­ten Sie außer­dem dar­auf, den Anhän­ger recht­zei­tig abzu­mel­den, wenn Sie ihn nicht nut­zen, um Bei­trä­ge zu spa­ren. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Ver­si­che­rungs­pflicht & gesetz­li­che Grundlagen

Das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz (§ 1 PflVG) schreibt vor: Jeder Hal­ter eines zulas­sungs­pflich­ti­gen Anhän­gers muss eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Es gibt kei­ne Aus­nah­me – weder für sel­te­ne Nut­zung noch für den Fall, dass das Zug­fahr­zeug bereits ver­si­chert ist.

Die häu­figs­te Fal­le: ange­kop­pelt vs. abgekoppelt

Das größ­te Miss­ver­ständ­nis bei der Ver­si­che­rung für Anhän­ger lau­tet: „Mein Auto ist ver­si­chert, also auch mein Anhän­ger.” Das stimmt nur im ange­kop­pel­ten Zustand und auch dann nur eingeschränkt.

⚠️ Haf­tungs­lü­cke: Ihr abge­kop­pel­ter Anhän­ger rollt auf einer Gefäl­lestre­cke weg und beschä­digt ein par­ken­des Fahr­zeug. Die Kfz-Ver­si­che­rung Ihres Autos greift in die­sem Moment nicht. Nur eine eige­ne Anhän­ger-Haft­pflicht deckt die­sen Scha­den ab. 
Situa­ti­on Kfz-Ver­si­che­rung Zugfahrzeug Eige­ne Anhänger-Police
Anhän­ger ange­kop­pelt, Unfall beim Fahren Pri­mär zuständig Bei anhän­ger­spe­zi­fi­scher Gefahr
Anhän­ger abge­kop­pelt, weggerollt Nicht zuständig Allein zuständig
Anhän­ger abge­stellt, jemand stolpert Nicht zuständig Allein zuständig
Dieb­stahl des Anhängers Nicht zuständig Nur mit Teilkasko/Vollkasko

Recht­li­che Grund­la­ge: BGH-Urteil Az. VI ZR 98/23 (Haf­tungs­ver­tei­lung bei Gespann­un­fäl­len, Stand: 17.07.2020).

Haft­pflicht, Teil­kas­ko & Voll­kas­ko – die Unterschiede

Es gibt drei Arten der Anhän­ger-Ver­si­che­rung. Die Haft­pflicht ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben – die Kas­ko-Vari­an­ten sind frei­wil­lig, aber je nach Anhän­ger-Wert sehr sinnvoll.

Leis­tung Haft­pflicht Teil­kas­ko Voll­kas­ko
Schä­den an Drit­ten (Per­so­nen, Fahr­zeu­ge, Sachen)
Dieb­stahl des Anhängers
Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Überschwemmung
Glas­bruch & Wildunfall
Van­da­lis­mus & Mutwilligkeitsschäden
Selbst­ver­schul­de­te Schä­den am eige­nen Anhänger

Emp­feh­lung je Anhänger-Typ

  • PKW-Anhän­ger / Auto­an­hän­ger bis 750 kg: Haft­pflicht reicht meist. Teil­kas­ko ab einem Anhän­ger­wert von ca. 800 €.
  • Pfer­de­an­hän­ger: Haft­pflicht + Teil­kas­ko emp­foh­len (Dieb­stahl­ri­si­ko, Sturm­schä­den beim Außenabstellen).
  • Wohn­wa­gen: Haft­pflicht + Voll­kas­ko – wegen hoher Fahr­zeug­wer­te (oft 20.000–60.000 €) und Van­da­lis­mus-Risi­ko auf Campingplätzen.
  • Bootstrai­ler: Haft­pflicht + Teil­kas­ko (Dieb­stahl, Wit­te­rung). Ach­ten Sie auf Slipp­schutz im Vertrag.

Anhän­ger Ver­si­che­rung Kos­ten 2026 – Preisübersicht

Die Kos­ten einer Anhän­ger Ver­si­che­rung sind über­schau­bar. Eine Haft­pflicht für einen Stan­dard-Auto­an­hän­ger (bis 750 kg) gibt es bereits ab ca. 20 €/Jahr. Die fol­gen­de Tabel­le zeigt typi­sche Jah­res­bei­trä­ge für alle Anhän­ger-Typen im Überblick:

ab 20 €
pro Jahr
PKW-/Au­to­an­hän­ger
Haft­pflicht, bis 750 kg
ab 30 €
pro Jahr
Pfer­de­an­hän­ger
Haft­pflicht, WKZ 591/S
ab 70 €
pro Jahr
Pfer­de­an­hän­ger
Haft­pflicht + Teilkasko
ab 25 €
pro Jahr
Bootstrai­ler
Haft­pflicht + Teilkasko
ab 200 €
pro Jahr
Wohn­wa­gen
Voll­kas­ko, 25.000 € Wert
ab 400 €
pro Jahr
Wohn­wa­gen
Voll­kas­ko, 50.000 € Wert
Spar­tipp: Zah­len Sie jähr­lich statt monat­lich – das spart 5–8 % Auf­schlag. Eine erhöh­te Selbst­be­tei­li­gung (z. B. 300 €) bei der Kas­ko senkt den Bei­trag um wei­te­re 10–20 %.

Was kos­tet ein 750-kg-Anhän­ger in der Versicherung?

Die Haft­pflicht für einen PKW-Anhän­ger bis 750 kg zuläs­si­gem Gesamt­ge­wicht gibt es bereits ab ca. 20 € pro Jahr. Eine Teil­kas­ko – sinn­voll bei höher­wer­ti­gen Anhän­gern – kos­tet je nach Wert und Anbie­ter meist zwi­schen ca. 30 und 90 € jähr­lich. 750-kg-Anhän­ger sind beson­ders güns­tig zu ver­si­chern, weil Scha­den­ri­si­ko und Wie­der­be­schaf­fungs­wert gering sind. Da die Bei­trä­ge zwi­schen den Anbie­tern stark schwan­ken, lohnt sich der Ver­gleich. Ob eine Ver­si­che­rung Pflicht ist, hängt vom Anhän­ger ab – ein eigen­stän­dig zuge­las­se­ner 750-kg-Anhän­ger braucht eine eige­ne Kfz-Haftpflicht.

Güns­ti­ge Anhän­ger Ver­si­che­rung fin­den – so geht der Vergleich

Wer eine güns­ti­ge Anhän­ger Ver­si­che­rung sucht, kommt am Anhän­ger Ver­si­che­rung Ver­gleich nicht vor­bei: Die Unter­schie­de zwi­schen dem güns­tigs­ten und teu­ers­ten Anbie­ter betra­gen für iden­ti­sche Leis­tun­gen oft 50–70 %. Für einen Auto­an­hän­ger (WKZ 581) lie­gen die güns­tigs­ten Tari­fe 2026 bei unter 25 €/Jahr – der teu­ers­te Anbie­ter kann für den­sel­ben Anhän­ger über 80 €/Jahr verlangen.

Wor­auf es beim Kfz-Ver­si­che­rung-Anhän­ger-Ver­gleich ankommt

Beim Kfz Ver­si­che­rung Anhän­ger Ver­gleich soll­ten Sie nicht nur auf den Preis ach­ten. Die­se Leis­tungs­merk­ma­le machen den Unterschied:

Tipp 1
Deckungs­sum­me prüfen

Min­des­tens 100 Mio. € Per­so­nen­schä­den – man­che Bil­lig­ta­ri­fe bie­ten nur 7,5 Mio. €. Bei schwe­ren Unfäl­len reicht das nicht.

Tipp 2
Aus­lands­schutz inklusive?

EU-wei­ter Haft­pflicht­schutz ist Stan­dard. Prü­fen Sie, ob Ihr Tarif auch für Rei­sen in Nicht-EU-Län­der eine Grü­ne Kar­te mitliefert.

Tipp 3
Jähr­lich zahlen

Monat­li­che Raten­zah­lung kos­tet oft 5–8 % mehr als die Jah­res­zah­lung. Beim Anhän­ger rech­net sich das trotz der klei­nen Jahresprämie.

Tipp 4
Selbst­be­tei­li­gung anpassen

Bei Kas­ko-Tari­fen senkt eine SB von 300 € den Bei­trag spür­bar – sinn­voll, wenn Sie klei­ne Schä­den selbst tra­gen können.

Tipp 5
Anhän­ger-Typ kor­rekt angeben

PKW-Anhän­ger, Auto­an­hän­ger, Pfer­de­an­hän­ger oder Wohn­wa­gen – der fal­sche WKZ-Tarif kann im Scha­den­fall zur Leis­tungs­frei­heit führen.

Tipp 6
Kein SF-Rabatt: Schä­den melden

Da es kei­nen Scha­den­frei­heits­ra­batt gibt, sind Sie nach einem Scha­den nicht schlech­ter gestellt. Mel­den Sie Schä­den konsequent.

Ergeb­nis: Beim Anhän­ger Ver­si­che­rungs­ver­gleich über meh­re­re Anbie­ter spa­ren Ver­brau­cher im Schnitt 35–50 € pro Jahr – bei klei­nen Jah­res­prä­mi­en ein erheb­li­cher Prozentsatz. 

Was beein­flusst die Kos­ten der Anhän­ger Versicherung?

Sechs Fak­to­ren bestim­men maß­geb­lich Ihren Jah­res­bei­trag für die Ver­si­che­rung für Anhän­ger:

  1. Anhän­ger-Typ und Nut­zungs­art – Pri­vat (WKZ 581), gewerb­lich Werk­ver­kehr (WKZ 591), Pfer­de­sport (WKZ 591/S) oder Ver­mie­tung (WKZ 572) haben eige­ne Tarif­klas­sen. Fal­sche Anga­ben gefähr­den den Versicherungsschutz.
  2. Fahr­zeug­wert (Wie­der­be­schaf­fungs­wert) – Maß­geb­lich für die Kas­ko-Prä­mie. Bei Wohn­wa­gen ist der Neu­preis entscheidend.
  3. Ver­si­che­rungs­um­fang – Haft­pflicht allein ist am güns­tigs­ten. Mit Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko steigt der Bei­trag, aber auch der Schutz erheblich.
  4. Selbst­be­tei­li­gung – Eine höhe­re SB (z. B. 300 €) senkt den Bei­trag spür­bar; emp­feh­lens­wert, wenn Sie einen Scha­den­fonds anle­gen können.
  5. Zah­lungs­wei­se – Jähr­li­che Zah­lung ist güns­ti­ger als monat­li­che Raten (i. d. R. 5–8 % Auf­schlag bei Monatszahlung).
  6. Abstell­platz – Gara­gen- oder Ein­frie­dungs­ab­stel­lung redu­ziert das Dieb­stahl­ri­si­ko und kann die Teil­kas­ko-Prä­mie senken.
Wich­tig: Kein Scha­den­frei­heits­ra­batt bei der Anhän­ger­ver­si­che­rung! Anders als bei Kfz- oder Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen gibt es kei­ne SF-Klas­sen. Ein gemel­de­ter Scha­den hat kei­ne Bei­trags­er­hö­hung im Fol­ge­jahr zur Folge. 

Anhän­ger ver­si­chern – Schritt für Schritt zur güns­tigs­ten Police

In weni­gen Minu­ten zum rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz für Ihren Anhänger:

1
Anhän­ger-Typ und Kenn­zei­chen-Pflicht klären

Iden­ti­fi­zie­ren Sie Ihren Typ: PKW-Anhän­ger, Auto­an­hän­ger, Pfer­de­an­hän­ger, Wohn­wa­gen oder Bootstrai­ler. Prü­fen Sie, ob ein eige­nes Kenn­zei­chen benö­tigt wird – ab 750 kg Anhän­ge­last in der Regel Pflicht.

2
Ver­si­che­rungs­um­fang festlegen

Ent­schei­den Sie: Reicht die Haft­pflicht (gesetz­li­ches Mini­mum) – oder benö­ti­gen Sie Teil­kas­ko (Dieb­stahl, Natur­ge­fah­ren) oder Voll­kas­ko (auch Van­da­lis­mus und selbst­ver­schul­de­te Schäden)?

3
Anhän­ger Ver­si­che­rung vergleichen

Nut­zen Sie den pas­sen­den Ver­gleich für Ihren Anhän­ger-Typ (Aus­wahl oben). Über 40 Ver­si­che­rer wer­den auto­ma­tisch ver­gli­chen. Ach­ten Sie neben dem Preis auf Deckungs­sum­men und Leistungsdetails.

4
Online abschlie­ßen & eVB erhalten

Nach dem digi­ta­len Abschluss erhal­ten Sie die eVB-Num­mer (elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung) sofort per E‑Mail – benö­tigt für die Anmel­dung beim Straßenverkehrsamt.

5
Anhän­ger beim Stra­ßen­ver­kehrs­amt anmelden

Mit eVB-Num­mer, Per­so­nal­aus­weis, Fahr­zeug­schein/-brief und TÜV-Nach­weis den Anhän­ger anmel­den. Anschlie­ßend Kenn­zei­chen prä­gen lassen.

Wich­ti­ge Son­der­re­ge­lun­gen für Anhänger-Versicherungen

Grü­nes Kenn­zei­chen: Steu­er­be­frei­ung ≠ Versicherungsfreiheit

Pfer­de­an­hän­ger und bestimm­te land­wirt­schaft­li­che Anhän­ger kön­nen ein grü­nes Kenn­zei­chen erhal­ten – aber nur bei aus­schließ­li­cher Nut­zung für den vor­ge­se­he­nen Zweck. Eine eige­ne Ver­si­che­rung für Anhän­ger ist auch mit grü­nem Kenn­zei­chen gesetz­lich vorgeschrieben.

⚠️ Ach­tung: Wer einen Pfer­de­an­hän­ger für pri­va­te Möbel­trans­por­te nutzt, ris­kiert Steu­er­hin­ter­zie­hung und Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Die Poli­ce gilt streng für den gemel­de­ten Verwendungszweck. 

Ver­mie­tung: Spe­zi­al­ta­rif nötig

Kos­ten­lo­ses Ver­lei­hen an Freun­de ist ver­si­che­rungs­recht­lich unkri­tisch. Sobald Sie Ihren Anhän­ger gegen Ent­gelt ver­mie­ten, gilt er als Selbst­fah­rer­ver­miet-Fahr­zeug (WKZ 572). Nor­ma­le Pri­vat­ta­ri­fe schlie­ßen dies aus – der Schutz ent­fällt bei Schä­den im Mietbetrieb.

Aus­lands­schutz & Grü­ne Karte

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung gilt auto­ma­tisch in allen EU-Mit­glied­staa­ten sowie wei­te­ren Grü­ne-Kar­te-Län­dern. Für Rei­sen außer­halb der EU emp­feh­len wir die Inter­na­tio­na­le Ver­si­che­rungs­kar­te (Grü­ne Kar­te), die Sie kos­ten­los beim Ver­si­che­rer anfordern.

100 km/h‑Zulassung: Kei­ne Tarif-Änderung

Die 100 km/h‑Zulassung ist eine rein tech­ni­sche TÜV-Ange­le­gen­heit (Rei­fen­al­ter unter 6 Jah­re, geprüf­te Brem­sen). Sie hat kei­nen Ein­fluss auf den Ver­si­che­rungs­ta­rif – die Prä­mie ändert sich nicht.

Ladung im Anhän­ger: Nicht mitversichert

Weder Haft­pflicht noch Kas­ko des Anhän­gers decken die trans­por­tier­te Ladung (Fahr­rä­der, Möbel, Aus­rüs­tung) ab. Prü­fen Sie Ihre Haus­rat- oder Trans­port­ver­si­che­rung für die­sen Schutz.

Auto­an­hän­ger vs. Kfz-Ver­si­che­rung: Was gilt?

Beim Kfz Ver­si­che­rung Anhän­ger Ver­gleich wird oft gefragt, ob die Kfz-Haft­pflicht des Zug­fahr­zeugs aus­reicht. Die Ant­wort: Im ange­kop­pel­ten Zustand haf­ten bei­de Ver­si­che­run­gen, aber nur die eige­ne Auto­an­hän­ger Ver­si­che­rung schützt auch im abge­kop­pel­ten Zustand und bei Eigenständigkeitsschäden.

Was tun im Schadenfall?

  1. Sichern: Unfall­stel­le sofort absi­chern – Warn­drei­eck auf­stel­len, Warn­wes­te anlegen.
  2. Doku­men­tie­ren: Fotos von Schä­den, Kenn­zei­chen und Unfall­po­si­ti­on. Zeu­gen notieren.
  3. Kein Schuld­an­er­kennt­nis: Unter­schrei­ben Sie nichts vor Ort, das Mit­schuld einräumt.
  4. Scha­den mel­den: Dritt­scha­den → Haft­pflicht mel­den. Eigen­scha­den am Anhän­ger → Kas­ko melden.
  5. Fris­ten ein­hal­ten: Schä­den bin­nen einer Woche mel­den. Dieb­stahl: sofort Anzei­ge erstat­ten und Ver­si­che­rer inner­halb von 24 Stun­den informieren.

Kün­di­gung

Haupt­fäl­lig­keits­tag ist in der Regel der 1. Janu­ar. Ordent­li­che Kün­di­gung bis spä­tes­tens 30. Novem­ber. Dar­über hin­aus besteht ein Son­der­kün­di­gungs­recht nach einem regu­lier­ten Scha­den oder nach einer Bei­trags­er­hö­hung durch den Versicherer.

Fach­li­che Prüfung

Andreas Quast, Versicherungsexperte
Andre­as Quast
Ver­si­che­rungs­exper­te · 30+ Jah­re Erfah­rung in Kfz- und Anhänger-Versicherungen

Das häu­figs­te und teu­ers­te Miss­ver­ständ­nis: ‚Mein Auto­an­hän­ger ist über mein Auto mit­ver­si­chert.’ Das stimmt so nicht. Sobald der Anhän­ger abge­kop­pelt ist, besteht ohne eige­ne Ver­si­che­rung für Anhän­ger kein Haft­pflicht­schutz. Ein ein­fa­cher Anhän­ger Ver­si­che­rung Ver­gleich kos­tet 5 Minu­ten und kann Hun­der­te Euro spa­ren – bei einer Jah­res­prä­mie, die oft weni­ger als eine Tank­fül­lung kostet.”

Inhalt erstellt von: Andre­as Quast, Ver­si­che­rungs­mak­ler (IHK), versicherungsvergleiche.de GmbH. Letz­te fach­li­che Prü­fung: Juni 2026.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Anhän­ger Versicherung

Ja. Das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz (§ 1 PflVG) schreibt für jeden zulas­sungs­pflich­ti­gen Anhän­ger eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor – auch wenn er nur sel­ten genutzt wird und auch wenn das Zug­fahr­zeug bereits ver­si­chert ist. Die Pflicht gilt ab dem Moment der Zulassung.
Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für einen Stan­dard-PKW-Anhän­ger bis 750 kg kos­tet ab ca. 20 €/Jahr. Pfer­de­an­hän­ger-Teil­kas­ko liegt bei ca. 70–120 €/Jahr. Wohn­wa­gen-Voll­kas­ko bei ca. 200–600 €/Jahr je nach Fahr­zeug­wert. Durch einen Anhän­ger Ver­si­che­rung Ver­gleich über meh­re­re Anbie­ter las­sen sich bis zu 70 % einsparen.
Nur im ange­kop­pel­ten Zustand und nur ein­ge­schränkt. Sobald der Anhän­ger abge­kop­pelt ist, greift die Kfz-Ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs nicht mehr. Ein abge­stell­ter Anhän­ger, der weg­rollt, ist aus­schließ­lich über sei­ne eige­ne Haft­pflicht­po­li­ce abgesichert.
Die güns­tigs­te Anhän­ger­ver­si­che­rung fin­den Sie durch einen sys­te­ma­ti­schen Ver­gleich von min­des­tens 5 Anbie­tern. Wäh­len Sie jähr­li­che Zah­lung und erhö­hen Sie ggf. die Selbst­be­tei­li­gung bei Kas­ko-Tari­fen. So spa­ren Sie bis zu 70 % gegen­über dem teu­ers­ten Anbie­ter bei iden­ti­scher Leistung.
Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und zahlt Schä­den an Drit­ten (Per­so­nen, Fahr­zeu­ge, Sachen). Sie zahlt aber nicht für Schä­den am eige­nen Anhän­ger. Die Kas­ko (Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko) ist frei­wil­lig und deckt Schä­den am eige­nen Anhän­ger ab – Teil­kas­ko bei Dieb­stahl, Sturm und Natur­schä­den; Voll­kas­ko zusätz­lich bei selbst­ver­schul­de­ten Schä­den und Vandalismus.
Nein. Die Anhän­ger­ver­si­che­rung kennt kei­ne SF-Klas­sen und kei­nen Scha­den­frei­heits­ra­batt. Das hat einen Vor­teil: Ein gemel­de­ter Scha­den führt nicht zu einer Bei­trags­er­hö­hung im Fol­ge­jahr. Der Bei­trag bleibt kon­stant – unab­hän­gig von der Schadenhistorie.
Eine Auto­an­hän­ger Ver­si­che­rung schlie­ßen Sie online über den Ver­gleichs­rech­ner für PKW-Anhän­ger (WKZ 581) ab. Sie benö­ti­gen: Fahr­zeug­da­ten des Anhän­gers (Her­stel­ler, Bau­jahr, Gewicht), Ihren Per­so­nal­aus­weis und eine Bank­ver­bin­dung für das SEPA-Man­dat. Nach dem Abschluss erhal­ten Sie sofort die eVB-Num­mer für die Zulassung.
Ja, unbe­dingt. Das grü­ne Kenn­zei­chen bedeu­tet nur Steu­er­be­frei­ung bei aus­schließ­li­cher Sport­nut­zung – nicht Ver­si­che­rungs­frei­heit. Eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Wird der Pfer­de­an­hän­ger ander­wei­tig genutzt (z. B. Möbel­trans­port), ris­kie­ren Sie Steu­er­hin­ter­zie­hung und Ver­lust des Versicherungsschutzes.
Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt nicht bei Dieb­stahl – sie deckt nur Schä­den an Drit­ten. Für den Dieb­stahl Ihres Anhän­gers benö­ti­gen Sie min­des­tens eine Teil­kas­ko-Ver­si­che­rung. Die­se zahlt auch bei Sturm, Hagel, Blitz und wei­te­ren Elementarschäden.
Ja, der Haft­pflicht­schutz gilt auto­ma­tisch in ganz Euro­pa (EU-Län­der sowie Grü­ne-Kar­te-Län­der). Für Rei­sen außer­halb der EU – z. B. Tür­kei oder Marok­ko – emp­fiehlt sich eine Grü­ne Kar­te, die Sie kos­ten­los beim Ver­si­che­rer anfor­dern können.
Die ordent­li­che Kün­di­gung muss spä­tes­tens zum 30. Novem­ber beim Ver­si­che­rer ein­ge­hen, wenn der Ver­trag zum 1. Janu­ar enden soll. Nach einem Scha­den­fall oder nach einer Bei­trags­er­hö­hung durch den Ver­si­che­rer haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Kos­ten­lo­ses Ver­lei­hen an Freun­de oder Fami­lie ist ver­si­che­rungs­recht­lich unkri­tisch. Sobald Sie Geld ver­lan­gen, han­delt es sich um eine gewerb­li­che Ver­mie­tung – hier­für ist ein Spe­zi­al­ta­rif (WKZ 572, Selbst­fah­rer­ver­mie­tung) erfor­der­lich. Nor­ma­le Pri­vat­ta­ri­fe schlie­ßen die Ver­mie­tung gegen Ent­gelt aus.
Nein. Weder Haft­pflicht noch Kas­ko decken die trans­por­tier­te Ladung ab (z. B. Fahr­rä­der, Möbel, Aus­rüs­tung). Prü­fen Sie, ob Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung greift – oder schlie­ßen Sie eine sepa­ra­te Trans­port­ver­si­che­rung ab.
Grund­sätz­lich sind alle Anhän­ger, die am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men, ver­si­che­rungs­pflich­tig. Aus­nah­men gel­ten nur für Anhän­ger, die aus­schließ­lich auf nicht-öffent­li­chem Gelän­de betrie­ben wer­den (z. B. rein land­wirt­schaft­lich auf eige­nem Grund). In der Pra­xis sind nahe­zu alle Anhän­ger, die auf öffent­li­chen Stra­ßen gezo­gen wer­den, versicherungspflichtig.
Nein. Die 100 km/h‑Zulassung ist eine rein tech­ni­sche TÜV-Ange­le­gen­heit (u. a. Rei­fen­al­ter unter 6 Jah­re, geprüf­te Brem­sen). Der Ver­si­che­rungs­ta­rif ändert sich dadurch nicht – Sie zah­len nach der 100 km/h‑Zulassung nicht mehr als vorher.

Wei­ter­füh­ren­de Themen

Quel­len & recht­li­che Grundlagen

  • Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz (PflVG) § 1 – Ver­si­che­rungs­pflicht für Kfz und Anhänger
  • BGH-Urteil Az. VI ZR 98/23 – Haf­tungs­ver­tei­lung bei Anhän­ger-Gespann­un­fäl­len (Stand: 17.07.2020)
  • Kraft­fahr­zeug­steu­er­ge­setz (Kraft­StG) – Steu­er­be­frei­ung für land- und forst­wirt­schaft­li­che Fahrzeuge
  • Stra­ßen­ver­kehrs­zu­las­sungs­ord­nung (StV­ZO) § 22 – Ladungssicherung
  • Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) – Sta­tis­ti­ken zur Anhän­ger­ver­si­che­rung 2025

Was ist eine Anhängerversicherung?

Eine Anhän­ger- und Wohn­wa­gen­ver­si­che­rung sichert PKW-Anhän­ger, Wohn­wa­gen und Bootstrai­ler gegen Haft­pflicht­an­sprü­che und auf Wunsch gegen Kas­ko-Schä­den ab. Da Anhän­ger kein eige­nes Kenn­zei­chen benö­ti­gen und über die Kfz-Haft­pflicht des Zug­fahr­zeugs mit­ver­si­chert sind, bie­tet eine sepa­ra­te Kas­ko-Ver­si­che­rung zusätz­li­chen Schutz für das Gespann.

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen