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Anhän­ger­ver­si­che­rung Ver­gleich: Alles, was Sie über die Ver­si­che­rung von Anhän­gern wis­sen müssen

In Deutsch­land gibt es eine Viel­zahl von Optio­nen, wenn es um die Ver­si­che­rung von Anhän­gern geht. Ob Sie einen Pfer­de­an­hän­ger, Wohn­wa­gen Anhän­ger, Boots­an­hän­ger oder einen ande­ren Anhän­ger besit­zen – die rich­ti­ge Ver­si­che­rung schützt Sie vor finan­zi­el­len Risi­ken. Nach­fol­gend erfah­ren Sie alles, was Sie wis­sen müs­sen, um die bes­te Anhän­ger­ver­si­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se zu fin­den. Wir bie­ten Ihnen nicht nur einen detail­lier­ten Ver­gleich ver­schie­de­ner Ver­si­che­rungs­ar­ten, son­dern zei­gen Ihnen auch Tipps und Tricks, wie Sie bei der Aus­wahl der pas­sen­den Anhän­ger­ver­si­che­rung Geld spa­ren können.

War­um ist eine Anhän­ger­ver­si­che­rung wichtig?

Eine Anhän­ger­ver­si­che­rung ist aus meh­re­ren Grün­den wich­tig. Sie schützt nicht nur Sie als Hal­ter, son­dern auch ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer und Ihr Eigen­tum. Stel­len Sie sich vor, Ihr Anhän­ger löst sich wäh­rend der Fahrt und ver­ur­sacht einen Unfall. Ohne ent­spre­chen­de Ver­si­che­rung tra­gen Sie die vol­le Ver­ant­wor­tung für Schä­den an Drit­ten und deren Eigen­tum. Ein Ver­si­che­rungs­schutz für Ihren Anhän­ger kann also nicht nur den finan­zi­el­len Ruin ver­hin­dern, son­dern auch Ihnen Ruhe und Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr geben.

Die ver­schie­de­nen Arten von Anhängerversicherungen

Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Anhän­ger: Der Grundschutz

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Anhän­ger ist die Basis­ver­si­che­rung und in vie­len Fäl­len der Min­dest­schutz, den Sie für Ihren Anhän­ger abschlie­ßen soll­ten. Sie deckt Schä­den ab, die durch den Anhän­ger an Drit­ten oder deren Eigen­tum ver­ur­sacht wer­den. Zum Bei­spiel, wenn Ihr Anhän­ger bei einem Unfall einen ande­ren Wagen beschä­digt. Die­se Art der Ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig, wenn Ihr Anhän­ger regel­mä­ßig im Stra­ßen­ver­kehr bewegt wird.

Teil­kas­ko­ver­si­che­rung für Anhän­ger: Erwei­ter­ter Schutz

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung für Anhän­ger bie­tet Schutz gegen Dieb­stahl, Brand, Sturm, Hagel und Van­da­lis­mus. Sie ist sinn­voll, wenn Ihr Anhän­ger einen höhe­ren Wert hat oder häu­fig an ver­schie­de­nen Orten abge­stellt wird. 

Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für Anhän­ger: Umfas­sen­der Schutz

Für Anhän­ger mit einem beson­ders hohen Wert oder sol­che, die häu­fig genutzt wer­den, kann eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung sinn­voll sein. Die­se Ver­si­che­rung umfasst nicht nur die Leis­tun­gen der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung, son­dern auch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le und Van­da­lis­mus. Dies ist die teu­ers­te Art der Anhän­ger­ver­si­che­rung, bie­tet jedoch den umfas­sends­ten Schutz und ist ide­al für Anhän­ger, die regel­mä­ßig genutzt oder in risi­ko­an­fäl­li­gen Gebie­ten abge­stellt werden.

Was beein­flusst die Kos­ten einer Anhängerversicherung?

Die Kos­ten einer Anhän­ger­ver­si­che­rung kön­nen stark vari­ie­ren und hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab:

  1. Art des Anhän­gers: Ein teu­rer Wohn­wa­gen benö­tigt in der Regel eine umfas­sen­de­re Ver­si­che­rung als ein ein­fa­cher Lastenanhänger.
  2. Nut­zungs­art: Anhän­ger, die häu­fig genutzt wer­den, haben ein höhe­res Risi­ko und sind daher teu­rer zu versichern.
  3. Abstell­ort: Ein Anhän­ger, der in einer geschlos­se­nen Gara­ge abge­stellt wird, kos­tet weni­ger in der Ver­si­che­rung als einer, der auf der Stra­ße steht.
  4. Selbst­be­tei­li­gung: Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung kann die Prä­mi­en sen­ken, bedeu­tet aber auch höhe­re Kos­ten im Schadensfall.

Tipps zur Sen­kung der Versicherungskosten

  • Regel­mä­ßi­ger Ver­gleich der Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te: Ver­si­che­run­gen ändern ihre Prä­mi­en regel­mä­ßig. Es lohnt sich daher, die Ange­bo­te der ver­schie­de­nen Anbie­ter jähr­lich zu vergleichen.
  • Sicher­heits­vor­keh­run­gen: Zusätz­li­che Sicher­heits­maß­nah­men wie GPS-Tra­cker oder die Auf­be­wah­rung des Anhän­gers in einer abge­schlos­se­nen Gara­ge kön­nen eben­falls zu nied­ri­ge­ren Prä­mi­en führen.

So fin­den Sie die bes­te Anhängerversicherung

Um die bes­te Anhän­ger­ver­si­che­rung zu fin­den, soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Bedarf ermit­teln: Bestim­men Sie, wel­che Art von Ver­si­che­rungs­schutz Sie benö­ti­gen. Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für die meis­ten aus­rei­chend, aber für teu­re­re oder häu­fig genutz­te Anhän­ger könn­te eine Teil- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung sinn­voll sein.
  2. Ange­bo­te ver­glei­chen: Nut­zen Sie Ver­gleichs­por­ta­le wie z.B. www.versicherungsvergleiche.de, um ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu prü­fen. Ach­ten Sie dabei nicht nur auf den Preis, son­dern auch auf die ent­hal­te­nen Leistungen.
  3. Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen: Lesen Sie die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau durch. Ach­ten Sie auf Aus­schlüs­se und Bedin­gun­gen, die für Sie rele­vant sein könnten.
  4. Bewer­tun­gen und Erfah­run­gen: Schau­en Sie sich die Bewer­tun­gen und Erfah­run­gen ande­rer Kun­den an, um eine fun­dier­te Ent­schei­dung zu treffen.

Häu­fig gestell­te Fra­gen zur Anhängerversicherung

Wel­che Schä­den deckt eine Anhän­ger­ver­si­che­rung ab?

Die abge­deck­ten Schä­den hän­gen von der Art der Ver­si­che­rung ab. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die Ihr Anhän­ger an Drit­ten ver­ur­sacht. Die Teil­kas­ko deckt Schä­den durch Dieb­stahl, Feu­er, Sturm, Hagel und Van­da­lis­mus ab, wäh­rend die Voll­kas­ko zusätz­lich auch selbst­ver­schul­de­te Unfall­schä­den abdeckt.

Ist eine Anhän­ger­ver­si­che­rung Pflicht?

In Deutsch­land ist eine Anhän­ger­ver­si­che­rung nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, wenn der Anhän­ger an ein ver­si­cher­tes Fahr­zeug gekop­pelt ist. In die­sem Fall greift die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs. Eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Anhän­ger wird jedoch emp­foh­len, um auch im abge­kop­pel­ten Zustand ver­si­chert zu sein.

Wie kann ich mei­ne Anhän­ger­ver­si­che­rung kündigen?

Die Kün­di­gung einer Anhän­ger­ver­si­che­rung erfolgt in der Regel schrift­lich und unter Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­frist, die oft drei Mona­te zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit beträgt. Bei Ver­kauf des Anhän­gers oder Still­le­gung kann die Ver­si­che­rung auch außer­or­dent­lich gekün­digt werden.

Fazit: Der rich­ti­ge Ver­gleich macht den Unterschied

Ein umfas­sen­der Ver­gleich der Anhän­ger­ver­si­che­run­gen ist uner­läss­lich, um die bes­te Wahl zu tref­fen. Berück­sich­ti­gen Sie alle Fak­to­ren, von der Art des Anhän­gers über die Nut­zungs­wei­se bis hin zu den ange­bo­te­nen Leis­tun­gen und Prei­sen. Mit dem rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz kön­nen Sie sicher sein, dass Sie im Scha­dens­fall opti­mal abge­si­chert sind und gleich­zei­tig Kos­ten spa­ren. Nut­zen Sie unse­ren Ver­gleichs­rech­ner, um die bes­ten Ange­bo­te zu fin­den und Ihren Anhän­ger zuver­läs­sig und kos­ten­güns­tig zu versichern.

Und so fin­den Sie bei uns eine güns­ti­ge Anhän­ger Ver­si­che­rung:

Bit­te geben Sie zunächst in unse­ren Anhän­ger Ver­si­che­run­gen Ver­gleich den Ver­si­che­rungs­be­ginn und das bestehen­de oder bei einem neu zuzu­las­sen­den Anhän­ger, das zukünf­ti­ge Kfz-Kenn­zei­chen für Ihren Anhän­ger ein.

Sofern Sie noch nicht wis­sen, wel­ches Kenn­zei­chen Ihnen sei­tens der Zulas­sungs­stel­le zuge­teilt wird, so geben Sie bit­te ein­fach irgend­ein für Ihren Zulas­sungs­be­zirk gül­ti­ges Kenn­zei­chen ein, (z.B. auch Ihr altes Kenn­zei­chen) da ansons­ten der Kfz-Antrag nicht erfolg­reich online abge­sen­det wer­den kann und Sie somit kei­ne eVB-Num­mer erhal­ten können!

Geben Sie dann in unse­ren Anhän­ger Ver­si­che­rung Ver­gleich die wei­te­ren Fahr­zeug­da­ten von Ihrem Anhän­ger oder Wohn­an­hän­ger ein, die Sie ent­we­der dem Fahr­zeug­schein bzw. Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I ent­neh­men kön­nen. Nut­zen Sie unse­ren Anhän­ger Ver­si­che­rung Ver­gleich kos­ten­frei und fin­den Sie so Ihre güns­ti­ge Pkw Anhän­ger Ver­si­che­rung, um dann even­tu­ell Ihre aktu­el­le Anhän­ger Ver­si­che­rung zu kün­di­gen und in eine güns­ti­ge Anhän­ger Ver­si­che­rung zu wechseln.

Wich­ti­ger Hinweis! 

Im Antrag wird für den Abschluss nach der  Fahr­zeug­iden­ti­fi­zie­rungs­num­mer (FIN) gefragt. Die­se muss zwin­gend 17-stel­lig sein. Bei älte­ren Anhän­gern kann es vor­kom­men, dass die Fahr­zeug­iden­ti­fi­zie­rungs­num­mer wesent­lich kür­zer ist. In die­sen Fäl­len fül­len Sie bit­te die vor­han­de­ne Num­mer ein­fach von Vor­ne begin­nend mit Nul­len auf um ins­ge­samt wie­der auf eine 17-stel­li­ge Fahr­zeug­iden­ti­fi­zie­rungs­num­mer zu kommen.

Die eVB-Num­mer, also die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung, wel­che Sie bei einer Neu­zu­las­sung für Ihren Pkw Anhän­ger für die Zulas­sungs­be­hör­de benö­ti­gen, wird Ihnen nach erfolg­rei­chem Online-Abschluss Ihrer Anhän­ger Ver­si­che­rung auto­ma­tisch ange­zeigt bzw. mitgeteilt.

Bit­te ver­ges­sen Sie bei einem Ver­si­cher­er­wech­sel, zu einem bereits bestehen­den Anhän­ger nicht, die Vor­ver­si­che­rung recht­zei­tig selbst zu kün­di­gen, da die­se Kün­di­gung nicht vom neu­en Ver­si­che­rer erfol­gen kann!

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Infor­ma­tio­nen zum Anhän­ger Ver­si­che­rung Ver­gleich und der Nut­zung des Ver­gleichs­rech­ners für die Ver­si­che­rung Anhänger

Wis­sens­wer­tes zu Anhän­ger Ver­si­che­rung Kos­ten Leis­tun­gen, Abschluss, Kün­di­gung und für den Schadenfall

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen