Fachlich geprüft mit Blick auf die 60/67-Prozent-Leistungssätze, die pauschalen Abzüge nach § 153 SGB III und die Anspruchsdauern nach § 147 SGB III.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts – mit Kind 67 %.
- Berechnungsbasis ist das Durchschnittsbrutto der letzten 12 Monate, gedeckelt auf 8.450 € monatlich (Beitragsbemessungsgrenze 2026); abgezogen werden 20 % Sozialversicherungspauschale und die Lohnsteuer.
- Die Anspruchsdauer reicht von 6 Monaten (12 Beitragsmonate) bis 24 Monate (ab 58 Jahren mit 48 Beitragsmonaten).
- Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag kosten bis zu 12 Wochen Sperrzeit plus ein Viertel der Anspruchsdauer.
- Der Rechner schätzt Höhe und Dauer nach SGB III – verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.
Stand: Juli 2026 · Werte für das Kalenderjahr 2026
Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts – mit Kind 67 Prozent – und wird aus dem Durchschnittsbrutto der letzten 12 Monate berechnet, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro (2026). Mit dem Rechner schätzen Sie in einer Minute Höhe und Dauer Ihres Anspruchs – inklusive der Warnsignale, die vor dem ersten Arbeitslosentag wichtig sind.
Arbeitslosengeld berechnen
Vereinfachte Schätzung nach §§ 149–154 SGB III (Stand 2026: Beitragsbemessungsgrenze 8.450 €/Monat, Sozialversicherungspauschale 20 %, Einkommensteuertarif 2026). Die Lohnsteuer wird pauschaliert angenähert – insbesondere in den Steuerklassen V und VI kann der Bescheid abweichen. Verbindlich ist allein die Berechnung der Agentur für Arbeit.
Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?
Die Agentur für Arbeit rechnet in vier Schritten: Zuerst wird das Bemessungsentgelt ermittelt – Ihr durchschnittliches Bruttoentgelt der letzten 12 abgerechneten Monate, höchstens aber die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 Euro monatlich). Davon gehen pauschale Abzüge ab: eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent (§ 153 SGB III) sowie die Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse. Vom Ergebnis – dem pauschalierten Nettoentgelt – erhalten Sie 60 Prozent, mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 Prozent. Kirchensteuer und Ihre tatsächlichen Sozialabgaben spielen keine Rolle – deshalb weicht das ALG vom „echten” Netto-Verhältnis ab.
Wie lange bekommen Sie Arbeitslosengeld?
Die Anspruchsdauer hängt von Ihren versicherungspflichtigen Zeiten in den letzten fünf Jahren und Ihrem Alter ab (§ 147 SGB III):
| Versicherungspflichtige Monate | Mindestalter | Anspruchsdauer |
|---|---|---|
| 12 | – | 6 Monate |
| 16 | – | 8 Monate |
| 20 | – | 10 Monate |
| 24 | – | 12 Monate |
| 30 | 50 Jahre | 15 Monate |
| 36 | 55 Jahre | 18 Monate |
| 48 | 58 Jahre | 24 Monate |
Unter 12 Beitragsmonaten besteht kein Anspruch (Anwartschaftszeit, § 142 SGB III). Wichtig für Ältere: Die verlängerten Bezugsdauern ab 50 greifen nur, wenn das Alter bei Entstehung des Anspruchs erreicht ist.
Was mindert oder verzögert das Arbeitslosengeld?
Drei Fallen kosten bares Geld: Eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen bei Eigenkündigung oder unbedacht unterschriebenem Aufhebungsvertrag – sie kürzt zugleich die Gesamtanspruchsdauer um mindestens ein Viertel. Eine verspätete Arbeitsuchendmeldung (Pflicht: spätestens 3 Monate vor Vertragsende, bei kürzerer Frist binnen 3 Tagen) führt zu einer einwöchigen Sperrzeit. Und eine Abfindung kann den Anspruch zum Ruhen bringen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag lohnt deshalb fast immer der Gang zum Fachanwalt – mit Arbeitsrechtsschutz ohne Kostenrisiko.
Reicht das Arbeitslosengeld – und was kommt danach?
Mit 60 bis 67 Prozent des pauschalierten Nettos entsteht vom ersten Tag an eine spürbare Lücke zu Ihren tatsächlichen Fixkosten – und nach 6 bis 24 Monaten endet der Anspruch, danach bleibt nur das Bürgergeld auf deutlich niedrigerem Niveau. Zwei private Absicherungen setzen genau hier an: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Krankheit statt Jobverlust hinter dem Einkommensausfall steht – unabhängig von Agentur und Bezugsdauer. Und wer die Zeit bis zur Rente überbrücken muss, findet mit dem Rentenbeginn-Rechner heraus, wann der abschlagsfreie Ausstieg möglich ist.
Praxisbeispiel: Wie lange gibt es ALG?
Die Dauer hängt an Alter und Beitragszeiten: Ein 59-Jähriger mit 30 Beitragsjahren, der unverschuldet den Job verliert, hat Anspruch auf die Höchstdauer von 24 Monaten. Ein 40-Jähriger mit nur 12 Beitragsmonaten dagegen auf 6 Monate. Die Höhe – 60 % des pauschalierten Nettos, mit Kind 67 % – zeigt der Rechner oben.
Was kostet eine Sperrzeit?
Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag lösen in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen aus – in dieser Zeit gibt es kein Geld, und die Sperrzeit kürzt zusätzlich die Gesamtdauer um bis zu ein Viertel. Wer einen Aufhebungsvertrag erwägt, sollte das vorher durchrechnen; im Streitfall hilft eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechts-Baustein.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Prozent vom Netto ist das Arbeitslosengeld?
60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. Weil die Agentur mit Pauschalen rechnet (20 Prozent Sozialversicherung, Lohnsteuer ohne Kirchensteuer), entspricht das meist etwa 58 bis 64 Prozent Ihres tatsächlichen Nettos.
Wie hoch ist das maximale Arbeitslosengeld 2026?
Begrenzt wird die Berechnung durch die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro brutto im Monat (2026). Wer darüber verdient hat, bekommt trotzdem nur das ALG aus 8.450 Euro – je nach Steuerklasse und Kinder-Merkmal grob zwischen 2.900 und 3.700 Euro monatlich.
Zählt das Weihnachtsgeld bei der Berechnung mit?
Ja – einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld fließt in das Bemessungsentgelt ein, wenn es im Bemessungszeitraum abgerechnet wurde. Das erhöht den Durchschnitt spürbar.
Was passiert bei einem Aufhebungsvertrag?
Regelmäßig droht eine Sperrzeit von 12 Wochen, weil Sie an der Beendigung mitgewirkt haben – zusätzlich kürzt sich die Gesamtanspruchsdauer um ein Viertel. Ausnahmen gibt es etwa bei drohender betriebsbedingter Kündigung mit Abfindung nach § 1a KSchG. Vor der Unterschrift rechtlich prüfen lassen.
Wird das Arbeitslosengeld versteuert?
Das ALG selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte im selben Jahr. Eine Steuererklärung ist ab 410 Euro Lohnersatzleistungen Pflicht.
Bin ich während des Arbeitslosengelds kranken- und rentenversichert?
Ja. Die Agentur für Arbeit zahlt Beiträge zur Kranken‑, Pflege- und Rentenversicherung weiter; privat Krankenversicherte können unter Umständen in der PKV bleiben, wenn sie sich befreien lassen.
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