Suche

Fach­lich geprüft mit Blick auf die Bedarfs­sät­ze nach §§ 13, 13a BAföG, die Eltern­frei­be­trä­ge und Anrech­nungs­lo­gik nach § 25 sowie den Hin­zu­ver­dienst-Frei­be­trag an der Minijob-Grenze.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Der BAföG-Höchst­satz 2026 beträgt 992 € (Grund­be­darf 475 € + Wohn­pau­scha­le 380 € + KV/PV-Zuschlag 137 €); bei den Eltern woh­nend und fami­li­en­ver­si­chert sind es 534 €.
  • Eltern-Frei­be­trä­ge: 2.540 € net­to (ver­hei­ra­tet) bzw. 1.690 € je Eltern­teil – vom Über­schuss blei­ben 50 % + 5 % je Kind anrech­nungs­frei, der Rest wird auf die Kin­der in Aus­bil­dung aufgeteilt.
  • Eige­ner Ver­dienst ist bis zur Mini­job-Gren­ze von 603 € (Stand 2026) anrech­nungs­frei; Ver­mö­gen bis 15.000 € (ab 30: 45.000 €).
  • Nur die hal­be För­de­rung ist Dar­le­hen – zins­los und auf 10.010 € Rück­zah­lung gedeckelt.
  • Faust­re­gel: Ein Ein­zel­kind geht ab rund 4.700 € Eltern-Net­to leer aus – Geschwis­ter in Aus­bil­dung ver­schie­ben die Gren­ze deutlich.

Stand: Juli 2026 · Wer­te für das Kalen­der­jahr 2026

Der BAföG-Höchst­satz für Stu­die­ren­de liegt 2026 bei 992 Euro im Monat – 475 Euro Grund­be­darf, 380 Euro Wohn­pau­scha­le und 137 Euro Ver­si­che­rungs­zu­schlag – und wie viel davon ankommt, ent­schei­det vor allem das Ein­kom­men der Eltern. Mit dem Rech­ner schät­zen Sie Ihren Anspruch in einer Minu­te – inklu­si­ve Geschwis­ter-Effekt und eige­nem Nebenjob.

BAföG berech­nen

Ver­ein­fach­te Schät­zung für Stu­die­ren­de an Hoch­schu­len (Stand 2026): Bedarf nach §§ 13, 13a BAföG, Eltern­an­rech­nung nach § 25 (Grund­frei­be­trä­ge; 50 % + 5 % je Kind anrech­nungs­frei; Auf­tei­lung auf Kin­der in för­der­fä­hi­ger Aus­bil­dung), eige­ner Frei­be­trag an der Mini­job-Gren­ze (603 €). Nicht berück­sich­tigt: zusätz­li­che Kin­der­frei­be­trä­ge, Wer­bungs­kos­ten der Eltern im Detail, Ver­mö­gen — der ech­te Anspruch kann daher höher aus­fal­len. Maß­geb­lich ist das Ein­kom­men aus dem vor­letz­ten Kalen­der­jahr; ver­bind­lich ent­schei­det das BAföG-Amt.

Wie setzt sich der BAföG-Bedarf zusammen?

Der Bedarf ist der Betrag, den das BAföG maxi­mal abde­cken soll – je nach Lebens­si­tua­ti­on (Stand 2026):

Bau­stein Betrag
Grund­be­darf Stu­die­ren­de (§ 13 BAföG) 475 €
Wohn­pau­scha­le eige­ne Woh­nung / WG 380 €
Wohn­pau­scha­le bei den Eltern 59 €
Kran­ken-/Pfle­ge­ver­si­che­rungs­zu­schlag (wenn selbst versichert) 137 €
Höchst­satz (aus­wärts + selbst versichert) 992 €

Wer fami­li­en­ver­si­chert ist – meist bis 25 –, erhält den Zuschlag nicht; der Höchst­satz liegt dann bei 855 Euro. Die zum Win­ter­se­mes­ter 2026/27 dis­ku­tier­te Erhö­hung der Wohn­pau­scha­le ist bis­lang nicht beschlossen.

Wie wird das Ein­kom­men der Eltern angerechnet?

Vom Net­to-Ein­kom­men der Eltern (maß­geb­lich: das vor­letz­te Kalen­der­jahr) bleibt zunächst ein Grund­frei­be­trag unan­ge­tas­tet – 2.540 Euro bei ver­hei­ra­te­ten, zusam­men­le­ben­den Eltern, 1.690 Euro je Eltern­teil bei Getrenn­ten. Vom Über­schuss blei­ben wei­te­re 50 Pro­zent anrech­nungs­frei, plus 5 Pro­zent­punk­te je Kind; der Rest wird auf alle Kin­der in för­der­fä­hi­ger Aus­bil­dung auf­ge­teilt. Faust­re­gel: Ein Ein­zel­kind mit ver­hei­ra­te­ten Eltern geht bei rund 4.700 Euro Net­to-Fami­li­en­ein­kom­men leer aus – mit zwei stu­die­ren­den Geschwis­tern reicht das Eltern-Net­to dage­gen noch weit über 6.000 Euro für eine Teilförderung.

Wie viel dür­fen Sie selbst verdienen?

Seit dem 1. Janu­ar 2026 ist der eige­ne Hin­zu­ver­dienst bis zur Mini­job-Gren­ze von 603 Euro monat­lich anrech­nungs­frei – der Frei­be­trag wan­dert seit 2024 auto­ma­tisch mit der Mini­job-Gren­ze mit. Wer mehr ver­dient, dem wird der über­stei­gen­de Teil (nach Pau­schal­ab­zü­gen) vom BAföG abge­zo­gen. Beim Ver­mö­gen gilt: 15.000 Euro blei­ben anrech­nungs­frei, ab dem 30. Lebens­jahr 45.000 Euro.

Zuschuss oder Schul­den – was ist BAföG eigentlich?

Stu­die­ren­den-BAföG ist ein Hybrid: Die Hälf­te ist geschenk­ter Zuschuss, die ande­re Hälf­te ein zins­lo­ses Staats­dar­le­hen – und des­sen Rück­zah­lung ist auf maxi­mal 10.010 Euro gede­ckelt, egal wie viel Sie ins­ge­samt erhal­ten haben. Zurück­ge­zahlt wird erst fünf Jah­re nach Ende der För­de­rungs­höchst­dau­er in Raten von 130 Euro monat­lich; wer wenig ver­dient, kann sich frei­stel­len las­sen. BAföG ist damit fast immer das güns­tigs­te „Stu­di­en­fi­nan­zie­rungs­pro­dukt” am Markt – vor jedem Studienkredit.

Pra­xis­bei­spiel: Eltern mit 3.000 € Netto

Wer aus­wärts wohnt und selbst ver­si­chert ist, hat den Höchst­satz-Bedarf von 992 €. Ver­die­nen die Eltern zusam­men 3.000 € net­to, liegt der Über­schuss über dem Frei­be­trag von 2.540 € bei 460 €; davon blei­ben 50 % anrech­nungs­frei, sodass rund 230 € ange­rech­net wer­den – es blie­ben also etwa 762 € BAföG. Die genaue Zahl rech­net der Rech­ner oben.

Der Aktua­li­sie­rungs­an­trag

Maß­geb­lich ist nor­ma­ler­wei­se das Ein­kom­men der Eltern aus dem vor­letz­ten Kalen­der­jahr. Sinkt es aktu­ell – etwa durch Job­ver­lust oder Ren­ten­ein­tritt –, lohnt der Aktua­li­sie­rungs­an­trag: Dann zählt das lau­fen­de Jahr, und der Anspruch steigt oft deut­lich. Neben dem BAföG lohnt für Stu­die­ren­de der Ver­si­che­rungs-Check fürs Stu­di­um.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wie hoch ist der BAföG-Höchst­satz 2026?

992 Euro monat­lich für aus­wärts woh­nen­de, selbst ver­si­cher­te Stu­die­ren­de – zusam­men­ge­setzt aus 475 Euro Grund­be­darf, 380 Euro Wohn­pau­scha­le und 137 Euro Ver­si­che­rungs­zu­schlag. Fami­li­en­ver­si­cher­te erhal­ten maxi­mal 855 Euro.

Bis zu wel­chem Eltern­ein­kom­men gibt es BAföG?

Eine fes­te Gren­ze gibt es nicht – als Faust­re­gel geht ein Ein­zel­kind (aus­wärts, selbst ver­si­chert) bei rund 4.700 Euro Eltern-Net­to leer aus. Jedes Geschwis­ter­kind in Aus­bil­dung ver­schiebt die Gren­ze deut­lich nach oben.

Was pas­siert, wenn mei­ne Eltern heu­te weni­ger ver­die­nen als vor zwei Jahren?

Dann lohnt der Aktua­li­sie­rungs­an­trag: Statt des vor­letz­ten Kalen­der­jah­res zählt auf Antrag das aktu­el­le Ein­kom­men – wich­tig nach Job­ver­lust, Kurz­ar­beit oder Ren­ten­ein­tritt der Eltern.

Wie viel darf ich neben dem BAföG arbeiten?

Bis zur Mini­job-Gren­ze von 603 Euro im Monat (Stand 2026) bleibt Ihr Ver­dienst anrech­nungs­frei – der Frei­be­trag passt sich der Mini­job-Gren­ze auto­ma­tisch an. Mehr­ver­dienst wird antei­lig abgezogen.

Muss ich das gan­ze BAföG zurückzahlen?

Nein – nur die Dar­le­hens­hälf­te, und die ist auf 10.010 Euro gede­ckelt. Die Rück­zah­lung beginnt erst fünf Jah­re nach der För­de­rungs­höchst­dau­er mit 130 Euro monat­lich, bei gerin­gem Ein­kom­men gibt es Freistellungen.

Bekom­me ich BAföG unab­hän­gig von mei­nen Eltern?

Eltern­un­ab­hän­gi­ges BAföG gibt es unter ande­rem, wenn Sie bei Stu­di­en­be­ginn 30 oder älter sind, fünf Jah­re erwerbs­tä­tig waren oder nach Aus­bil­dung plus min­des­tens drei Jah­ren Berufs­tä­tig­keit studieren.

Wei­ter­füh­ren­de Themen

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen