Fachlich geprüft mit Blick auf die Bedarfssätze nach §§ 13, 13a BAföG, die Elternfreibeträge und Anrechnungslogik nach § 25 sowie den Hinzuverdienst-Freibetrag an der Minijob-Grenze.
Das Wichtigste in Kürze
- Der BAföG-Höchstsatz 2026 beträgt 992 € (Grundbedarf 475 € + Wohnpauschale 380 € + KV/PV-Zuschlag 137 €); bei den Eltern wohnend und familienversichert sind es 534 €.
- Eltern-Freibeträge: 2.540 € netto (verheiratet) bzw. 1.690 € je Elternteil – vom Überschuss bleiben 50 % + 5 % je Kind anrechnungsfrei, der Rest wird auf die Kinder in Ausbildung aufgeteilt.
- Eigener Verdienst ist bis zur Minijob-Grenze von 603 € (Stand 2026) anrechnungsfrei; Vermögen bis 15.000 € (ab 30: 45.000 €).
- Nur die halbe Förderung ist Darlehen – zinslos und auf 10.010 € Rückzahlung gedeckelt.
- Faustregel: Ein Einzelkind geht ab rund 4.700 € Eltern-Netto leer aus – Geschwister in Ausbildung verschieben die Grenze deutlich.
Stand: Juli 2026 · Werte für das Kalenderjahr 2026
Der BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt 2026 bei 992 Euro im Monat – 475 Euro Grundbedarf, 380 Euro Wohnpauschale und 137 Euro Versicherungszuschlag – und wie viel davon ankommt, entscheidet vor allem das Einkommen der Eltern. Mit dem Rechner schätzen Sie Ihren Anspruch in einer Minute – inklusive Geschwister-Effekt und eigenem Nebenjob.
BAföG berechnen
Vereinfachte Schätzung für Studierende an Hochschulen (Stand 2026): Bedarf nach §§ 13, 13a BAföG, Elternanrechnung nach § 25 (Grundfreibeträge; 50 % + 5 % je Kind anrechnungsfrei; Aufteilung auf Kinder in förderfähiger Ausbildung), eigener Freibetrag an der Minijob-Grenze (603 €). Nicht berücksichtigt: zusätzliche Kinderfreibeträge, Werbungskosten der Eltern im Detail, Vermögen — der echte Anspruch kann daher höher ausfallen. Maßgeblich ist das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr; verbindlich entscheidet das BAföG-Amt.
Wie setzt sich der BAföG-Bedarf zusammen?
Der Bedarf ist der Betrag, den das BAföG maximal abdecken soll – je nach Lebenssituation (Stand 2026):
| Baustein | Betrag |
|---|---|
| Grundbedarf Studierende (§ 13 BAföG) | 475 € |
| Wohnpauschale eigene Wohnung / WG | 380 € |
| Wohnpauschale bei den Eltern | 59 € |
| Kranken-/Pflegeversicherungszuschlag (wenn selbst versichert) | 137 € |
| Höchstsatz (auswärts + selbst versichert) | 992 € |
Wer familienversichert ist – meist bis 25 –, erhält den Zuschlag nicht; der Höchstsatz liegt dann bei 855 Euro. Die zum Wintersemester 2026/27 diskutierte Erhöhung der Wohnpauschale ist bislang nicht beschlossen.
Wie wird das Einkommen der Eltern angerechnet?
Vom Netto-Einkommen der Eltern (maßgeblich: das vorletzte Kalenderjahr) bleibt zunächst ein Grundfreibetrag unangetastet – 2.540 Euro bei verheirateten, zusammenlebenden Eltern, 1.690 Euro je Elternteil bei Getrennten. Vom Überschuss bleiben weitere 50 Prozent anrechnungsfrei, plus 5 Prozentpunkte je Kind; der Rest wird auf alle Kinder in förderfähiger Ausbildung aufgeteilt. Faustregel: Ein Einzelkind mit verheirateten Eltern geht bei rund 4.700 Euro Netto-Familieneinkommen leer aus – mit zwei studierenden Geschwistern reicht das Eltern-Netto dagegen noch weit über 6.000 Euro für eine Teilförderung.
Wie viel dürfen Sie selbst verdienen?
Seit dem 1. Januar 2026 ist der eigene Hinzuverdienst bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich anrechnungsfrei – der Freibetrag wandert seit 2024 automatisch mit der Minijob-Grenze mit. Wer mehr verdient, dem wird der übersteigende Teil (nach Pauschalabzügen) vom BAföG abgezogen. Beim Vermögen gilt: 15.000 Euro bleiben anrechnungsfrei, ab dem 30. Lebensjahr 45.000 Euro.
Zuschuss oder Schulden – was ist BAföG eigentlich?
Studierenden-BAföG ist ein Hybrid: Die Hälfte ist geschenkter Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen – und dessen Rückzahlung ist auf maximal 10.010 Euro gedeckelt, egal wie viel Sie insgesamt erhalten haben. Zurückgezahlt wird erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von 130 Euro monatlich; wer wenig verdient, kann sich freistellen lassen. BAföG ist damit fast immer das günstigste „Studienfinanzierungsprodukt” am Markt – vor jedem Studienkredit.
Praxisbeispiel: Eltern mit 3.000 € Netto
Wer auswärts wohnt und selbst versichert ist, hat den Höchstsatz-Bedarf von 992 €. Verdienen die Eltern zusammen 3.000 € netto, liegt der Überschuss über dem Freibetrag von 2.540 € bei 460 €; davon bleiben 50 % anrechnungsfrei, sodass rund 230 € angerechnet werden – es blieben also etwa 762 € BAföG. Die genaue Zahl rechnet der Rechner oben.
Der Aktualisierungsantrag
Maßgeblich ist normalerweise das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr. Sinkt es aktuell – etwa durch Jobverlust oder Renteneintritt –, lohnt der Aktualisierungsantrag: Dann zählt das laufende Jahr, und der Anspruch steigt oft deutlich. Neben dem BAföG lohnt für Studierende der Versicherungs-Check fürs Studium.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?
992 Euro monatlich für auswärts wohnende, selbst versicherte Studierende – zusammengesetzt aus 475 Euro Grundbedarf, 380 Euro Wohnpauschale und 137 Euro Versicherungszuschlag. Familienversicherte erhalten maximal 855 Euro.
Bis zu welchem Elterneinkommen gibt es BAföG?
Eine feste Grenze gibt es nicht – als Faustregel geht ein Einzelkind (auswärts, selbst versichert) bei rund 4.700 Euro Eltern-Netto leer aus. Jedes Geschwisterkind in Ausbildung verschiebt die Grenze deutlich nach oben.
Was passiert, wenn meine Eltern heute weniger verdienen als vor zwei Jahren?
Dann lohnt der Aktualisierungsantrag: Statt des vorletzten Kalenderjahres zählt auf Antrag das aktuelle Einkommen – wichtig nach Jobverlust, Kurzarbeit oder Renteneintritt der Eltern.
Wie viel darf ich neben dem BAföG arbeiten?
Bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat (Stand 2026) bleibt Ihr Verdienst anrechnungsfrei – der Freibetrag passt sich der Minijob-Grenze automatisch an. Mehrverdienst wird anteilig abgezogen.
Muss ich das ganze BAföG zurückzahlen?
Nein – nur die Darlehenshälfte, und die ist auf 10.010 Euro gedeckelt. Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer mit 130 Euro monatlich, bei geringem Einkommen gibt es Freistellungen.
Bekomme ich BAföG unabhängig von meinen Eltern?
Elternunabhängiges BAföG gibt es unter anderem, wenn Sie bei Studienbeginn 30 oder älter sind, fünf Jahre erwerbstätig waren oder nach Ausbildung plus mindestens drei Jahren Berufstätigkeit studieren.
Weiterführende Themen
- Mutterschaftsgeld-Rechner – schwanger im Studium: das BAföG läuft weiter, dazu ggf. 210 € vom Bundesamt
- Kurzarbeitergeld-Rechner – Eltern in Kurzarbeit? Der Aktualisierungsantrag hebt das BAföG
- Bürgergeld-Rechner – Studierende sind meist ausgeschlossen: BAföG geht dem Bürgergeld vor
- Unterhaltsrechner – Studenten-Bedarf 990 €: was Eltern zahlen, wenn BAföG nicht reicht
- Witwenrenten-Rechner – Halbwaisenrente mindert das BAföG nicht in voller Höhe
- Kinderzuschlag-Rechner – für Ihre Eltern: bis 297 € extra je Geschwisterkind unter 25
- Kindergeld-Rechner – Eltern erhalten bis 25 weiter Kindergeld, ohne dass Ihr BAföG sinkt
- Versicherungen für Studenten – der komplette Absicherungs-Check fürs Studium
- Privathaftpflicht – Pflichtprogramm, sobald der Elternschutz endet
- Auslandskrankenversicherung – unverzichtbar im Auslandssemester
- Arbeitslosengeld-Rechner – wenn die Eltern-Einkommenslage kippt: Aktualisierungsantrag prüfen