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Die versicherungsvergleiche.de GmbH ist bemüht, ihre Web­site im Ein­klang mit dem Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) sowie den dar­auf beru­hen­den Ver­ord­nun­gen bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen. Die­se Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die unter versicherungsvergleiche.de ver­öf­fent­lich­te Website.

Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anforderungen

Die­se Web­site ist mit den Anfor­de­run­gen an die Bar­rie­re­frei­heit nach dem Stand der Tech­nik (ori­en­tiert an den Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines 2.1, Kon­for­mi­täts­stu­fe AA, sowie der Norm EN 301 549) teil­wei­se kon­form. Die nach­ste­hend auf­ge­führ­ten Inhal­te sind aus den genann­ten Grün­den noch nicht voll­stän­dig barrierefrei.

Nicht bar­rie­re­freie Inhalte

Maß­nah­men zur Barrierefreiheit

Wir haben unter ande­rem fol­gen­de Maß­nah­men umge­setzt: durch­gän­gi­ge Sei­ten­spra­che (lang="de"), eine seman­ti­sche Über­schrif­ten­struk­tur, Sprung­mar­ken zum Haupt­in­halt („Zum Inhalt sprin­gen”), aus­sa­ge­kräf­ti­ge Alter­na­tiv­tex­te für inhalts­tra­gen­de Bil­der, beschrif­te­te Bedien­ele­men­te (ARIA), Land­mar­ken zur Ori­en­tie­rung sowie sicht­ba­re Fokus-Mar­kie­run­gen für die Bedie­nung per Tastatur.

Erstel­lung die­ser Erklärung

Die­se Erklä­rung wur­de am 28. Juni 2026 erstellt. Die Bewer­tung der Bar­rie­re­frei­heit beruht auf einer von der versicherungsvergleiche.de GmbH durch­ge­führ­ten Selbst­be­wer­tung der Website.

Feed­back und Kontaktangaben

Sind Ihnen Män­gel beim bar­rie­re­frei­en Zugang zu Inhal­ten die­ser Web­site auf­ge­fal­len, oder benö­ti­gen Sie Infor­ma­tio­nen in einer zugäng­li­chen Form? Dann kön­nen Sie uns dies ger­ne mit­tei­len. Wir bemü­hen uns, Ihr Anlie­gen zeit­nah zu bearbeiten.

versicherungsvergleiche.de GmbH
Am Wei­dach 4
82396 Pähl
Tele­fon: 08808 92190–44
E‑Mail: info@versicherungsvergleiche.de

Durch­set­zungs­ver­fah­ren

Soll­ten wir auf Ihre Rück­mel­dung nicht zufrie­den­stel­lend reagie­ren, kön­nen Sie sich an die zustän­di­ge Schlich­tungs­stel­le nach dem Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz wen­den. Die Schlich­tungs­stel­le hat die Auf­ga­be, Strei­tig­kei­ten zwi­schen Ver­brau­chern und Unter­neh­men über Fra­gen der Bar­rie­re­frei­heit bei­zu­le­gen. Infor­ma­tio­nen zum Schlich­tungs­ver­fah­ren erhal­ten Sie bei der nach § 16 BFSG ein­ge­rich­te­ten Schlichtungsstelle.

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen