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Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Sicher­heit im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit bzw. Arbeits­un­fä­hig­keit

Eine Berufs­un­fä­hig­keit ist die Unfä­hig­keit, den eige­nen Beruf auf­grund von Krank­heit oder Ver­let­zung aus­zu­üben. Es kann sowohl kör­per­li­che als auch psy­chi­sche Grün­de haben, die zu einer Berufs­un­fä­hig­keit führen.

Eine Berufs­un­fä­hig­keit kann sowohl kurz- als auch lang­fris­tig sein. In vie­len Fäl­len besteht jedoch die Mög­lich­keit, nach einer gewis­sen Zeit wie­der in den Beruf zurück­zu­keh­ren. In man­chen Fäl­len ist jedoch eine dau­er­haf­te Berufs­un­fä­hig­keit die Folge.

Es gibt eine Viel­zahl von Grün­den, die zu einer Berufs­un­fä­hig­keit füh­ren kön­nen, wie zum Bei­spiel Unfäl­le, Krank­hei­ten, psy­chi­sche Erkran­kun­gen oder auch alters­be­ding­te Einschränkungen.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die aus einer mög­li­chen Berufs­un­fä­hig­keit resul­tie­ren kön­nen. Wenn Sie auf­grund einer Krank­heit oder einer Ver­let­zung Ihren Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen, wird Ihnen aus der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine monat­li­che Ren­te gezahlt, um Ihren Lebens­un­ter­halt zu sichern.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig für Men­schen mit hohen monat­li­chen Aus­ga­ben, die auf ihr ent­spre­chen­des Ein­kom­men ange­wie­sen sind, sowie für Men­schen mit hohen Kre­di­ten oder Familienverantwortung.

Es ist wich­tig zu beto­nen, dass Berufs­un­fä­hig­keit ein rele­van­tes Risi­ko dar­stellt, das jeden tref­fen kann, unab­hän­gig von Alter, Geschlecht oder Beruf. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet daher eine wich­ti­ge finan­zi­el­le Absi­che­rung im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit bzw. Arbeits­un­fä­hig­keit und ist daher für vie­le Men­schen von gro­ßer Bedeutung.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen, wie zum Bei­spiel eine Solo-Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine soge­nann­te “Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te” oder eine “Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung oder Ren­ten­ver­si­che­rung mit Ein­schluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­zu­satz­ver­si­che­rung”.

Abschlie­ßend kann man sagen, dass eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine wich­ti­ge Absi­che­rung im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit dar­stellt und es emp­fiehlt sich früh­zei­tig damit zu beschäf­ti­gen, um sich und sei­ne Fami­lie opti­mal abzusichern.

Bit­te tra­gen Sie zunächst Ihr Geburts­da­tum, Ihre Grö­ße und Ihr Gewicht in den Ver­gleichs­rech­ner für die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ein.

Geben Sie dann bit­te noch an, ob Sie Rau­cher und/oder Motor­rad­fah­rer sind.

Im nächs­ten Schritt machen Sie bit­te Anga­ben zu Ihrem Berufs­sta­tus und tra­gen Ihre genaue Berufs­be­zeich­nung ein.

Ergän­zen Sie Ihre Anga­ben bit­te noch um Ihren höchs­ten Schul­ab­schluss und die Anga­be ob Sie über eine abge­schlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung bzw. abge­schlos­se­nes Stu­di­um verfügen.

Bit­te machen Sie dann wei­te­re Anga­ben zu Ihrer Tätigkeit.

Legen Sie in einem wei­te­ren Schritt den Ver­si­che­rungs­be­ginn für Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sowie die Höhe Ihrer gewünsch­ten monat­li­chen Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te fest.

Bestim­men Sie noch die Lauf­zeit Ihrer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und die gewünsch­te Zahlweise.

Dann kön­nen Sie den Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Ver­gleich auch schon star­ten und erhal­ten Ihre indi­vi­du­el­len Ergeb­nis­se für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung.

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wis­sens­wer­tes zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung — Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss, Kün­di­gung usw.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine Art von Ver­si­che­rung, die den Ver­si­cher­ten im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit finan­zi­ell absi­chert. Im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit wird eine monat­li­che Ren­te gezahlt, um den Lebens­un­ter­halt des Ver­si­cher­ten und des­sen Fami­lie abzusichern.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist wich­tig, weil sie den Ver­si­cher­ten vor den finan­zi­el­len Fol­gen einer Berufs­un­fä­hig­keit schützt. Wenn man auf­grund von Krank­heit oder Ver­let­zung sei­nen Beruf nicht mehr aus­üben kann, kann es schwie­rig sein, den Lebens­un­ter­halt zu sichern. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet hier eine wich­ti­ge Absicherung.

Für Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­mer ist eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beson­ders wich­tig, da sie in der Regel kei­ne staat­li­che Unter­stüt­zung oder Zuwen­dun­gen im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit erhalten.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist immer dann wich­tig, wenn man von sei­nem Ein­kom­men abhän­gig ist und nicht auf ander­wei­ti­ge Rück­la­gen zurück­grei­fen kann.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet lang­fris­ti­ge Absi­che­rung im Fal­le einer dau­er­haf­ten Berufs­un­fä­hig­keit. Dies gibt dem Ver­si­cher­ten und sei­ner Fami­lie die not­wen­di­ge Sicher­heit, um sich auf die Zukunft vorzubereiten.

Eine Berufs­un­fä­hig­keit kann vie­le Unsi­cher­hei­ten mit sich brin­gen, ins­be­son­de­re was den Lebens­un­ter­halt und die Zukunfts­plä­ne betrifft. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet die not­wen­di­ge Sicher­heit und Unter­stüt­zung, um die­se Unsi­cher­hei­ten zu überwinden.

Jun­ge Men­schen, also Berufs­an­fän­ger, die erst am Anfang ihrer beruf­li­chen Lauf­bahn bzw.  Kar­rie­re ste­hen, haben in der Regel wenig Rück­la­gen auf die im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit zurück­ge­grif­fen wer­den kann. Die­se sind daher auf ihr regel­mä­ßi­ges Ein­kom­men ange­wie­sen. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt sie mit der Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit.

Berufs­tä­ti­ge in gefähr­li­chen Beru­fen, wie zum Bei­spiel Feu­er­wehr­leu­te, Poli­zis­ten oder Ret­tungs­kräf­te, haben ein höhe­res Risi­ko für Berufs­un­fä­hig­keit und benö­ti­gen daher eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Die übli­che Emp­feh­lung der meis­ten Ver­mitt­ler lau­tet eine monat­li­che Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te in Höhe von 80 % des Net­to­ein­kom­mens bzw. 60 % des Brut­to­ein­kom­mens und bei Selbst­stän­di­gen 60 % des Gewinns vor Steu­ern im Rah­men der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu ver­ein­ba­ren. 

Das Wich­tigs­te beim Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist die Fest­le­gung der aus­rei­chend hohen monat­li­chen BU-Ren­te, da die­se im Fal­le einer Arbeits­un­fä­hig­keit den finan­zi­el­len Ein­kom­mens­ver­lust aus­glei­chen muss/soll.

Wich­tig ist auch, die Gesund­heits­fra­gen im Antrags­for­mu­lar mög­lichst genau und wahr­heits­ge­mäß zu beant­wor­ten, um im even­tu­ell spä­ter ein­tre­ten­den BU Leis­tungs­fall auch die vol­le Leis­tung aus der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu erhal­ten und der BU Ver­si­che­rer die­se nicht wegen mög­li­cher vor­ver­trag­li­cher Anzei­ge­pflich­ten ver­wei­gert kann.

Wie hoch die monat­li­chen Kos­ten für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sind, lässt sich pau­schal lei­der nicht beant­wor­ten, da die Prä­mie von einer gan­zen Rei­he von per­sön­li­chen Fak­to­ren wie z.B. Alter, Geschlecht, Beruf, Höhe der BU-Ren­te, der Lauf­zeit usw. abhän­gig sind.

Im gro­ben Durch­schnitt betra­gen die Bei­trä­ge für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von monat­lich 2.000 Euro und einer Lauf­zeit von 30 Jah­ren etwa 50–80 Euro im Monat.

Es gibt jedoch auch Tari­fe die güns­ti­ger sind und ande­re die teu­rer sind, es ist wich­tig die Ange­bo­te von ver­schie­de­nen BU Ver­si­che­rern vor­ab zu ver­glei­chen und sich vor Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung genau über die Bedin­gun­gen und Kos­ten zu informieren.

Um einen Preis für eine indi­vi­du­el­le Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu erhal­ten ist es daher immer rat­sam einen Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Ver­gleich durchzuführen.

Zah­lun­gen aus einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung erhal­ten Sie, wenn Sie zu min­des­tens 50% oder für einen Zeit­raum von min­des­tens 6 Mona­ten aus gesund­heit­li­chen Grün­den Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf nicht mehr aus­üben können.

Kei­ne Leis­tun­gen aus einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wer­den erbracht, wenn die ver­si­cher­te Per­son stirbt, kei­ne Berufs­un­fä­hig­keit mehr vor­liegt oder die Ver­trags­lauf­zeit bzw. der ver­ein­bar­te Leis­tungs­zeit­raum abge­lau­fen ist.

Die Lauf­zeit für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung soll­te nach Mög­lich­keit bis zum Ein­tritt in den gesetz­li­chen Alters­ru­he­stand fest­ge­legt werden.

Soll­te zu einem spä­te­ren Zeit­punkt auf­grund von z.B. eige­nen Erspar­nis­sen und/oder Erb­schaft genü­gend pri­va­tes Kapi­tal vor­han­den sein, so dass die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht mehr oder nur noch zu einem redu­zier­ten Anteil benö­tigt wird, so kann man die Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung über den BU Ver­trag  jeder­zeit kür­zen oder sogar ganz kündigen.

Die Wahr­schein­lich­keit für eine Berufs­un­fä­hig­keit steigt jedoch mit zuneh­men­dem Alter an.

Wenn man sei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht braucht, weil man nicht berufs­un­fä­hig wird, wer­den die Bei­trä­ge, die man gezahlt hat, nicht erstat­tet, da es sich bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in der Regel um eine Risi­ko­ver­si­che­rung ohne Anspar­vor­gang handelt.

Wenn man sei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht mehr zah­len kann, besteht die Mög­lich­keit, die Bei­trä­ge zu redu­zie­ren oder die Ver­si­che­rung ruhen zu las­sen. Es ist jedoch wich­tig, sich in einem sol­chen Fall immer ver­trau­ens­voll an sei­nen Ver­si­che­rungs­be­ra­ter oder an die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu wen­den, um die Mög­lich­kei­ten zu besprechen.

Die Berufs­un­fä­hig­keit wird in der Regel zunächst durch einen Arzt fest­ge­stellt. Die­ser stellt eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung aus, in der die Berufs­un­fä­hig­keit beschrie­ben wird. In man­chen Fäl­len muss ein Gut­ach­ter beauf­tragt wer­den, um die Berufs­un­fä­hig­keit zu bestä­ti­gen.

Die Bei­trä­ge für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bzw. BU Ver­si­che­rung sind als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen in der Anla­ge Vor­sor­ge­auf­wand in der Steu­er­erklä­rung anzu­ge­ben und zu berücksichtigen.

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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