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Bonus­heft und Fest­zu­schuss: So zahlt die Kas­se mehr beim Zahnersatz

Bonusheft und Festzuschuss: So zahlt die Kasse mehr beim Zahnersatz

Beim Zahn­ersatz zahlt die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se einen Fest­zu­schuss von 60 Pro­zent der Regel­ver­sor­gung – mit fünf Jah­ren lücken­los geführ­tem Bonus­heft steigt er auf 70 Pro­zent, nach zehn Jah­ren auf 75 Pro­zent. Die­se 15 Pro­zent­punk­te sind der güns­tigs­te Rabatt, den man im Gesund­heits­sys­tem bekom­men kann: Er kos­tet nichts außer einem Kon­troll­ter­min im Jahr. In der Bera­tung erle­be ich trotz­dem regel­mä­ßig, dass Ver­si­cher­te erst beim Heil- und Kos­ten­plan mer­ken, dass ihnen zwei Stem­pel feh­len – und dann ist es für die­se Behand­lung zu spät.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Der Fest­zu­schuss bemisst sich immer an der Regel­ver­sor­gung für Ihren Befund, nicht an den tat­säch­li­chen Kos­ten Ihrer Wunschlösung.
  • Grund­zu­schuss sind 60 Pro­zent; nach 5 Jah­ren Bonus­heft 70 Pro­zent, nach 10 Jah­ren 75 Prozent.
  • Erwach­se­ne brau­chen dafür min­des­tens einen Vor­sor­ge­ter­min pro Kalen­der­jahr, Kin­der und Jugend­li­che zwei.
  • Bei nied­ri­gem Ein­kom­men greift die Här­te­fall­re­ge­lung: Die Kas­se über­nimmt die Regel­ver­sor­gung dann vollständig.
  • Der Bonus wirkt nur auf den Kas­sen­an­teil – den Rest bis zur Wunsch­ver­sor­gung trägt wei­ter­hin der Patient.

Wie der Fest­zu­schuss über­haupt berech­net wird

Die Kas­se legt für jeden zahn­me­di­zi­ni­schen Befund eine Regel­ver­sor­gung fest – also die Lösung, die medi­zi­nisch aus­rei­chend und zweck­mä­ßig ist. Für eine Zahn­lü­cke im Sei­ten­zahn­be­reich ist das typi­scher­wei­se eine Brü­cke, nicht das Implan­tat. Auf die Kos­ten die­ser Regel­ver­sor­gung wird der Fest­zu­schuss berech­net. Wäh­len Sie eine höher­wer­ti­ge Ver­sor­gung, bleibt der Zuschuss in glei­cher Höhe bestehen; die Mehr­kos­ten zah­len Sie selbst.

Was die Bonus­staf­fel kon­kret aus­macht, zeigt eine Bei­spiel­rech­nung mit einer Regel­ver­sor­gung von 800 Euro:

Bonus­heft Fest­zu­schuss Kas­sen­an­teil im Beispiel Ihr Anteil bei Regelversorgung
kein oder lücken­haf­tes Heft 60 % 480 € 320 €
5 Jah­re lückenlos 70 % 560 € 240 €
10 Jah­re lückenlos 75 % 600 € 200 €

120 Euro Unter­schied bei einer ein­zel­nen Brü­cke klin­gen über­schau­bar. Bei einer grö­ße­ren Sanie­rung mit meh­re­ren Befun­den ver­viel­facht sich der Betrag entsprechend.

Bonus­heft füh­ren: die Regeln, an denen es scheitert

  • Ein Ter­min pro Kalen­der­jahr genügt Erwach­se­nen ab 18 Jah­ren. Kin­der und Jugend­li­che brau­chen zwei Unter­su­chun­gen, je eine pro Kalenderhalbjahr.
  • Es zäh­len nur abge­schlos­se­ne Vor­jah­re. Der Ter­min im lau­fen­den Behand­lungs­jahr ret­tet den Bonus für die­se Behand­lung nicht mehr.
  • Eine Lücke setzt die Zäh­lung zurück. Ver­säum­te Jah­re las­sen sich nicht nach­ho­len, die Staf­fel beginnt wie­der bei 60 Prozent.
  • Der Bonus muss gehal­ten wer­den. Auch nach zehn Jah­ren gilt: Wer aus­setzt, ver­liert die 75 Prozent.
  • Ein Kas­sen­wech­sel scha­det nicht. Das Bonus­heft gehört Ihnen, die gesam­mel­ten Jah­re blei­ben erhalten.
  • Heft ver­lo­ren? Die Pra­xis kann die Ter­mi­ne aus der Kar­tei­kar­te bestä­ti­gen – fra­gen Sie dort nach, bevor Sie von vorn anfangen.

Här­te­fall­re­ge­lung: wenn das Ein­kom­men nied­rig ist

Lie­gen die monat­li­chen Brut­to­ein­nah­men zum Lebens­un­ter­halt unter einer fes­ten Gren­ze, ver­dop­pelt die Kas­se den Fest­zu­schuss – die Regel­ver­sor­gung ist damit voll­stän­dig abge­deckt. Die Gren­zen lei­ten sich aus der Bezugs­grö­ße nach § 18 SGB IV ab und wer­den jähr­lich ange­passt (Stand 2026):

Haus­halt Monat­li­che Brut­to­ein­nah­men bis
Allein­ste­hend 1.582,00 €
mit einem Angehörigen 2.175,25 €
je wei­te­rer Angehöriger zusätz­lich 395,50 €

Wer knapp dar­über liegt, geht nicht leer aus: Bei der glei­ten­den Här­te­fall­re­ge­lung ist Ihr Eigen­an­teil auf das Drei­fa­che des Betrags begrenzt, um den Sie die Gren­ze über­schrei­ten. Bei­de Wege set­zen einen Antrag vor­aus, und zwar bevor die Behand­lung beginnt. Grund­la­ge ist der Heil- und Kos­ten­plan, den die Pra­xis bei Ihrer Kas­se ein­reicht; die Geneh­mi­gung gilt sechs Monate.

Was nach dem Zuschuss übrig bleibt

Selbst mit vol­lem Bonus trägt die Kas­se maxi­mal 75 Pro­zent einer Basis­lö­sung. Bei Implan­ta­ten, Kera­mik-Inlays oder voll­ver­blen­de­ten Kro­nen ent­steht der eigent­li­che Eigen­an­teil erst ober­halb der Regel­ver­sor­gung – vier­stel­li­ge Beträ­ge je Zahn sind dort kei­ne Sel­ten­heit. Genau die­se Lücke schließt eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, die den Kas­sen­zu­schuss auf­stockt statt ihn zu erset­zen. Wer dar­über hin­aus ambu­lan­te Leis­tun­gen oder das Kran­ken­haus absi­chern will, fin­det die Bau­stei­ne im Über­blick zur Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung. Mein Rat aus der Pra­xis: erst das Bonus­heft in Ord­nung brin­gen, dann über einen Tarif nach­den­ken – und den Tarif abschlie­ßen, solan­ge die Zäh­ne gesund sind.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wie vie­le Jah­re Bonus­heft brau­che ich für 70 Prozent?

Fünf Kalen­der­jah­re in Fol­ge mit jeweils min­des­tens einer ein­ge­tra­ge­nen Vor­sor­ge­un­ter­su­chung. Ab dem zehn­ten lücken­lo­sen Jahr sind es 75 Prozent.

Zählt die pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung als Vorsorgetermin?

Nein. Ange­rech­net wird die zahn­ärzt­li­che Kon­troll­un­ter­su­chung. Die Rei­ni­gung ist sinn­voll, ersetzt den Ein­trag aber nicht.

Ich habe ein Jahr ver­ges­sen – ist der Bonus kom­plett weg?

Der erhöh­te Zuschuss ent­fällt, die Zäh­lung star­tet neu bei null. Nach­tra­gen las­sen sich ver­säum­te Jah­re nicht, des­halb lohnt der Neu­start sofort.

Gilt der Bonus auch für Implantate?

Ja, aber nur bezo­gen auf die Regel­ver­sor­gung des jewei­li­gen Befunds. Die Mehr­kos­ten des Implan­tats blei­ben unab­hän­gig vom Bonus­heft Ihr Eigenanteil.

Wie stel­le ich den Härtefallantrag?

Über den Heil- und Kos­ten­plan bei Ihrer Kran­ken­kas­se, zusam­men mit einem Ein­kom­mens­nach­weis – vor Behand­lungs­be­ginn. Rück­wir­kend ist die Rege­lung nicht anwendbar.

Lohnt sich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung trotz vol­lem Bonus?

Meist ja, weil der Bonus nur den Kas­sen­an­teil erhöht. Die teu­ren Posi­tio­nen lie­gen ober­halb der Regel­ver­sor­gung und wer­den davon nicht berührt.

Behal­te ich mei­ne Bonus­jah­re beim Wech­sel der Krankenkasse?

Ja. Das Heft gehört Ihnen und nicht der Kas­se – die neue Kas­se erkennt die ein­ge­tra­ge­nen Jah­re an.

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