Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung – mit fünf Jahren lückenlos geführtem Bonusheft steigt er auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Diese 15 Prozentpunkte sind der günstigste Rabatt, den man im Gesundheitssystem bekommen kann: Er kostet nichts außer einem Kontrolltermin im Jahr. In der Beratung erlebe ich trotzdem regelmäßig, dass Versicherte erst beim Heil- und Kostenplan merken, dass ihnen zwei Stempel fehlen – und dann ist es für diese Behandlung zu spät.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Festzuschuss bemisst sich immer an der Regelversorgung für Ihren Befund, nicht an den tatsächlichen Kosten Ihrer Wunschlösung.
- Grundzuschuss sind 60 Prozent; nach 5 Jahren Bonusheft 70 Prozent, nach 10 Jahren 75 Prozent.
- Erwachsene brauchen dafür mindestens einen Vorsorgetermin pro Kalenderjahr, Kinder und Jugendliche zwei.
- Bei niedrigem Einkommen greift die Härtefallregelung: Die Kasse übernimmt die Regelversorgung dann vollständig.
- Der Bonus wirkt nur auf den Kassenanteil – den Rest bis zur Wunschversorgung trägt weiterhin der Patient.
Wie der Festzuschuss überhaupt berechnet wird
Die Kasse legt für jeden zahnmedizinischen Befund eine Regelversorgung fest – also die Lösung, die medizinisch ausreichend und zweckmäßig ist. Für eine Zahnlücke im Seitenzahnbereich ist das typischerweise eine Brücke, nicht das Implantat. Auf die Kosten dieser Regelversorgung wird der Festzuschuss berechnet. Wählen Sie eine höherwertige Versorgung, bleibt der Zuschuss in gleicher Höhe bestehen; die Mehrkosten zahlen Sie selbst.
Was die Bonusstaffel konkret ausmacht, zeigt eine Beispielrechnung mit einer Regelversorgung von 800 Euro:
| Bonusheft | Festzuschuss | Kassenanteil im Beispiel | Ihr Anteil bei Regelversorgung |
|---|---|---|---|
| kein oder lückenhaftes Heft | 60 % | 480 € | 320 € |
| 5 Jahre lückenlos | 70 % | 560 € | 240 € |
| 10 Jahre lückenlos | 75 % | 600 € | 200 € |
120 Euro Unterschied bei einer einzelnen Brücke klingen überschaubar. Bei einer größeren Sanierung mit mehreren Befunden vervielfacht sich der Betrag entsprechend.
Bonusheft führen: die Regeln, an denen es scheitert
- Ein Termin pro Kalenderjahr genügt Erwachsenen ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche brauchen zwei Untersuchungen, je eine pro Kalenderhalbjahr.
- Es zählen nur abgeschlossene Vorjahre. Der Termin im laufenden Behandlungsjahr rettet den Bonus für diese Behandlung nicht mehr.
- Eine Lücke setzt die Zählung zurück. Versäumte Jahre lassen sich nicht nachholen, die Staffel beginnt wieder bei 60 Prozent.
- Der Bonus muss gehalten werden. Auch nach zehn Jahren gilt: Wer aussetzt, verliert die 75 Prozent.
- Ein Kassenwechsel schadet nicht. Das Bonusheft gehört Ihnen, die gesammelten Jahre bleiben erhalten.
- Heft verloren? Die Praxis kann die Termine aus der Karteikarte bestätigen – fragen Sie dort nach, bevor Sie von vorn anfangen.
Härtefallregelung: wenn das Einkommen niedrig ist
Liegen die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt unter einer festen Grenze, verdoppelt die Kasse den Festzuschuss – die Regelversorgung ist damit vollständig abgedeckt. Die Grenzen leiten sich aus der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ab und werden jährlich angepasst (Stand 2026):
| Haushalt | Monatliche Bruttoeinnahmen bis |
|---|---|
| Alleinstehend | 1.582,00 € |
| mit einem Angehörigen | 2.175,25 € |
| je weiterer Angehöriger | zusätzlich 395,50 € |
Wer knapp darüber liegt, geht nicht leer aus: Bei der gleitenden Härtefallregelung ist Ihr Eigenanteil auf das Dreifache des Betrags begrenzt, um den Sie die Grenze überschreiten. Beide Wege setzen einen Antrag voraus, und zwar bevor die Behandlung beginnt. Grundlage ist der Heil- und Kostenplan, den die Praxis bei Ihrer Kasse einreicht; die Genehmigung gilt sechs Monate.
Was nach dem Zuschuss übrig bleibt
Selbst mit vollem Bonus trägt die Kasse maximal 75 Prozent einer Basislösung. Bei Implantaten, Keramik-Inlays oder vollverblendeten Kronen entsteht der eigentliche Eigenanteil erst oberhalb der Regelversorgung – vierstellige Beträge je Zahn sind dort keine Seltenheit. Genau diese Lücke schließt eine Zahnzusatzversicherung, die den Kassenzuschuss aufstockt statt ihn zu ersetzen. Wer darüber hinaus ambulante Leistungen oder das Krankenhaus absichern will, findet die Bausteine im Überblick zur Krankenzusatzversicherung. Mein Rat aus der Praxis: erst das Bonusheft in Ordnung bringen, dann über einen Tarif nachdenken – und den Tarif abschließen, solange die Zähne gesund sind.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Jahre Bonusheft brauche ich für 70 Prozent?
Fünf Kalenderjahre in Folge mit jeweils mindestens einer eingetragenen Vorsorgeuntersuchung. Ab dem zehnten lückenlosen Jahr sind es 75 Prozent.
Zählt die professionelle Zahnreinigung als Vorsorgetermin?
Nein. Angerechnet wird die zahnärztliche Kontrolluntersuchung. Die Reinigung ist sinnvoll, ersetzt den Eintrag aber nicht.
Ich habe ein Jahr vergessen – ist der Bonus komplett weg?
Der erhöhte Zuschuss entfällt, die Zählung startet neu bei null. Nachtragen lassen sich versäumte Jahre nicht, deshalb lohnt der Neustart sofort.
Gilt der Bonus auch für Implantate?
Ja, aber nur bezogen auf die Regelversorgung des jeweiligen Befunds. Die Mehrkosten des Implantats bleiben unabhängig vom Bonusheft Ihr Eigenanteil.
Wie stelle ich den Härtefallantrag?
Über den Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse, zusammen mit einem Einkommensnachweis – vor Behandlungsbeginn. Rückwirkend ist die Regelung nicht anwendbar.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung trotz vollem Bonus?
Meist ja, weil der Bonus nur den Kassenanteil erhöht. Die teuren Positionen liegen oberhalb der Regelversorgung und werden davon nicht berührt.
Behalte ich meine Bonusjahre beim Wechsel der Krankenkasse?
Ja. Das Heft gehört Ihnen und nicht der Kasse – die neue Kasse erkennt die eingetragenen Jahre an.