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Bootstrai­ler ver­si­chern: Was zahlt wel­che Poli­ce — und wer haf­tet für das Boot?

Trai­ler und Boot sind zwei getrenn­te Din­ge — und sie brau­chen zwei getrenn­te Ver­si­che­run­gen. Der Bootstrai­ler läuft über eine eige­ne Kfz-Ver­si­che­rung (die Haft­pflicht ist Pflicht), das Boot über eine eige­ne Boots­ver­si­che­rung. Wird das Boot beim Trans­port beschä­digt, zahlt die Boots-Kas­ko — aber nur, wenn das Trans­port­ri­si­ko zu Lan­de mit­ver­si­chert ist. Genau die­ser Punkt wird am häu­figs­ten über­se­hen. In die­sem Rat­ge­ber erfah­ren Sie, wel­che Poli­ce wel­chen Scha­den über­nimmt und wor­auf Sie beim Trans­port ach­ten müssen.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Der Bootstrai­ler braucht eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht — er ist nicht über das Zug­fahr­zeug mitversichert.
  • Das Boot ist nicht über die Trai­ler-Ver­si­che­rung abge­deckt, son­dern über eine eige­ne Boots­ver­si­che­rung.
  • Schä­den am Boot beim Trans­port zahlt die Boots-Kas­ko — nur, wenn das Trans­port­ri­si­ko zu Lan­de ein­ge­schlos­sen ist.
  • Schä­den, die das Gespann ande­ren zufügt, über­nimmt die Kfz-Haft­pflicht von Trai­ler und Zugfahrzeug.
  • Ein Sai­son­kenn­zei­chen für den Trai­ler spart Bei­trä­ge, da Boo­te meist nur im Som­mer­halb­jahr bewegt werden.

Trai­ler und Boot — zwei Din­ge, zwei Versicherungen

Der häu­figs­te Irr­tum bei Boots­be­sit­zern: Man schließt eine Ver­si­che­rung ab und glaubt, damit sei alles abge­deckt. Tat­säch­lich sind Trai­ler und Boot ver­si­che­rungs­tech­nisch zwei völ­lig getrenn­te Wel­ten. Der Trai­ler ist ein Stra­ßen­fahr­zeug und wird wie jeder Anhän­ger über die Kfz-Ver­si­che­rung abge­si­chert. Das Boot ist ein Was­ser­sport­fahr­zeug und braucht eine eige­ne Boots­ver­si­che­rung. Wer nur eines von bei­den ver­si­chert, hat im Scha­dens­fall eine Lücke.

Die Ver­si­che­rung für den Bootstrailer

Haft­pflicht (Pflicht)

Ist der Bootstrai­ler zulas­sungs­pflich­tig und führt ein eige­nes Kenn­zei­chen, braucht er eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie deckt Schä­den ab, die der Trai­ler ande­ren zufügt, und ist Vor­aus­set­zung für die Zulas­sung. Wie bei ande­ren Anhän­gern ist die­se Haft­pflicht meist günstig.

Teil- oder Voll­kas­ko (für den Trai­ler selbst)

Frei­wil­lig, aber sinn­voll: Eine Teil­kas­ko schützt den Trai­ler selbst vor Dieb­stahl, Sturm, Hagel und Brand, eine Voll­kas­ko zusätz­lich vor selbst ver­schul­de­ten Schä­den. Wich­tig: Die­se Kas­ko bezieht sich nur auf den Trai­ler — nicht auf das Boot, das dar­auf steht.

Die Ver­si­che­rung für das Boot

Was­ser­sport-Haft­pflicht

Die Was­ser­sport-Haft­pflicht deckt Schä­den ab, die Ihr Boot ande­ren zufügt — auf dem Was­ser eben­so wie beim Lie­gen im Hafen. Sie ist in Deutsch­land für pri­va­te Boo­te meist nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, wird aber von vie­len Häfen und Lie­ge­platz­be­trei­bern ver­langt und ist drin­gend zu empfehlen.

Boots-Kas­ko — mit Trans­port­ri­si­ko zu Lande

Die Boots-Kas­ko schützt das Boot selbst, etwa bei Kol­li­si­on, Grund­be­rüh­rung, Dieb­stahl, Sturm oder Feu­er. Ent­schei­dend für den Trans­port: Prü­fen Sie, ob die Poli­ce das Trans­port­ri­si­ko zu Lan­de und das Win­ter­la­ger aus­drück­lich ein­schließt. Nur dann ist Ihr Boot auch auf dem Trai­ler und wäh­rend der Über­füh­rung abge­si­chert. Ist die­ser Bau­stein nicht ent­hal­ten, bleibt ein Trans­port­scha­den am Boot an Ihnen hängen.

Wich­tig: Vie­le Boots-Kas­ko-Tari­fe decken Trans­port und Win­ter­la­ger bereits ab — aber nicht alle. Las­sen Sie sich den Ein­schluss „Trans­port zu Lan­de“ schrift­lich bestä­ti­gen, bevor Sie das Boot das ers­te Mal auf dem Trai­ler bewegen.

Wer zahlt was? Die wich­tigs­ten Schadensfälle

Die­se Über­sicht zeigt, wel­che Poli­ce im jewei­li­gen Fall einspringt:

Scha­dens­fall

Wel­che Poli­ce zahlt

Der Trai­ler beschä­digt beim Trans­port ein frem­des Fahrzeug

Kfz-Haft­pflicht von Trai­ler und Zugfahrzeug

Scha­den am Trai­ler selbst (Dieb­stahl, Sturm, Unfall)

Teil- oder Voll­kas­ko des Trailers

Das Boot wird beim Trans­port beschä­digt (fällt her­un­ter, Steinschlag)

Boots-Kas­ko — nur mit Trans­port­ri­si­ko zu Lande

Das Boot wird vom Trai­ler oder im Win­ter­la­ger gestohlen

Boots-Kas­ko — mit Dieb­stahl- und Lagerungseinschluss

Das Boot ver­ur­sacht einen Scha­den auf dem Wasser

Was­ser­sport-Haft­pflicht

Scha­den am Boot auf dem Was­ser (Kol­li­si­on, Grundberührung)

Boots-Kas­ko

 

Wor­auf Sie beim Trans­port beson­ders ach­ten sollten

  • Trans­port­ein­schluss prü­fen: Ver­ge­wis­sern Sie sich, dass Ihre Boots-Kas­ko den Trans­port zu Lan­de abdeckt — das ist die häu­figs­te Deckungslücke.
  • Boot kor­rekt sichern: Gur­te, Stüt­zen und Beleuch­tung müs­sen pas­sen. Ein nicht ord­nungs­ge­mäß gesi­cher­tes Boot kann den Ver­si­che­rungs­schutz gefährden.
  • Zuläs­si­ges Gewicht beach­ten: Trai­ler plus Boot dür­fen das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht und die Stütz­last nicht überschreiten.
  • Wert­an­ga­ben aktu­ell hal­ten: Der ver­si­cher­te Boots­wert soll­te dem tat­säch­li­chen Wie­der­be­schaf­fungs­wert entsprechen.

Beim Bootstrai­ler sparen

Da Boo­te in der Regel nur im Som­mer­halb­jahr bewegt wer­den, ist das Sai­son­kenn­zei­chen der größ­te Spar-Hebel — Sie zah­len die Kfz-Bei­trä­ge für den Trai­ler nur in den genutz­ten Mona­ten. Zusätz­lich sen­ken eine Selbst­be­tei­li­gung in der Kas­ko und ein Tarif­ver­gleich die Kos­ten. Ach­ten Sie beim Ver­gleich aber nicht nur auf den Preis, son­dern dar­auf, dass der Trans­port­ein­schluss für das Boot erhal­ten bleibt.

Häu­fig gestell­te Fragen

Ist mein Boot über die Trai­ler-Ver­si­che­rung mitversichert?

Nein. Die Kfz-Ver­si­che­rung des Trai­lers deckt nur den Trai­ler ab. Das Boot benö­tigt eine eige­ne Boots­ver­si­che­rung aus Was­ser­sport-Haft­pflicht und Boots-Kasko.

Wer zahlt, wenn das Boot beim Trans­port beschä­digt wird?

Die Boots-Kas­ko — aller­dings nur, wenn das Trans­port­ri­si­ko zu Lan­de in der Poli­ce ein­ge­schlos­sen ist. Fehlt die­ser Bau­stein, ist ein Trans­port­scha­den am Boot nicht gedeckt.

Braucht ein Bootstrai­ler eine eige­ne Versicherung?

Ja. Ist der Trai­ler zulas­sungs­pflich­tig und führt ein eige­nes Kenn­zei­chen, braucht er eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Eine Teil- oder Voll­kas­ko für den Trai­ler ist freiwillig.

Ist eine Was­ser­sport-Haft­pflicht für das Boot Pflicht?

Für pri­va­te Boo­te ist sie in Deutsch­land meist nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, wird aber von vie­len Häfen und Lie­ge­platz­be­trei­bern ver­langt und ist drin­gend zu empfehlen.

Wer haf­tet, wenn das Boot vom Trai­ler fällt und ein Auto beschädigt?

Für Schä­den, die das Gespann ande­ren zufügt, kommt die Kfz-Haft­pflicht von Trai­ler und Zug­fahr­zeug auf. Der Scha­den am Boot selbst läuft dage­gen über die Boots-Kas­ko mit Transporteinschluss.

Kann ich für den Bootstrai­ler ein Sai­son­kenn­zei­chen nutzen?

Ja. Da Boo­te meist nur im Som­mer­halb­jahr bewegt wer­den, lohnt sich ein Sai­son­kenn­zei­chen — Sie zah­len die Kfz-Bei­trä­ge nur für die genutz­ten Monate.

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