Suche

Brau­che ich für einen 750-kg-Anhän­ger eine eige­ne Ver­si­che­rung — oder reicht das Zugfahrzeug?

Ja, auch ein Anhän­ger bis 750 kg braucht eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Das Zug­fahr­zeug reicht nicht aus. Sobald ein Anhän­ger ein eige­nes Kenn­zei­chen führt, ist er zulas­sungs­pflich­tig — und damit ver­si­che­rungs­pflich­tig, völ­lig unab­hän­gig vom Gewicht. Die 750-kg-Gren­ze ent­schei­det nur über Ihren Füh­rer­schein und die Brems­an­la­ge, nicht über die Ver­si­che­rung. In die­sem Rat­ge­ber erfah­ren Sie, war­um das so ist, wer im Scha­dens­fall zahlt und was die Ver­si­che­rung für einen klei­nen Anhän­ger kostet.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Auch ein Anhän­ger bis 750 kg braucht eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung — er ist nicht über das Zug­fahr­zeug mitversichert.
  • Die 750-kg-Gren­ze ist nur für Füh­rer­schein und Brems­an­la­ge rele­vant, nicht für die Versicherungspflicht.
  • Für die Zulas­sung brau­chen Sie eine eVB-Num­mer — ohne eige­ne Haft­pflicht bekommt der Anhän­ger kein Kennzeichen.
  • Die Haft­pflicht für einen klei­nen Anhän­ger ist güns­tig und liegt oft bei 30 bis 70 Euro im Jahr.
  • Ver­ur­sacht das Gespann einen Scha­den, tei­len sich die Ver­si­che­rer von Zug­fahr­zeug und Anhän­ger den Scha­den — die eige­ne Poli­ce bleibt trotz­dem Pflicht.

War­um die 750-kg-Gren­ze nichts mit der Ver­si­che­rungs­pflicht zu tun hat

Der Irr­tum ist weit ver­brei­tet: Vie­le glau­ben, ein Anhän­ger bis 750 kg sei auto­ma­tisch über das Auto abge­deckt. Das stimmt nicht. In Deutsch­land ist jeder Pkw-Anhän­ger mit eige­nem Kenn­zei­chen zulas­sungs­pflich­tig — und für jedes zuge­las­se­ne Fahr­zeug schreibt das Gesetz eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht vor. Das Gewicht spielt dabei kei­ne Rolle.

Die 750 kg sind eine bekann­te Gren­ze, aber sie betref­fen ganz ande­re Berei­che als die Versicherung.

Wofür die 750-kg-Gren­ze wirk­lich zählt

Bereich

Rol­le der 750-kg-Grenze

Füh­rer­schein

Bis 750 kg dür­fen Sie mit Klas­se B zie­hen. Dar­über kommt es auf das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht der Kom­bi­na­ti­on an — teils genügt wei­ter Klas­se B, teils ist B96 oder BE nötig.

Brems­an­la­ge

Anhän­ger über 750 kg brau­chen in der Regel eine eige­ne Auf­lauf­brem­se. Bis 750 kg sind sie meist ungebremst.

Zulas­sung & Kennzeichen

Auch ein 750-kg-Anhän­ger ist zulas­sungs­pflich­tig und erhält ein eige­nes Kennzeichen.

Ver­si­che­rungs­pflicht

Kei­ne Rol­le. Jeder Anhän­ger mit eige­nem Kenn­zei­chen braucht eine eige­ne Haft­pflicht — ob 50 kg oder 750 kg.

 

Reicht die Ver­si­che­rung des Zugfahrzeugs?

Nein. Die Haft­pflicht Ihres Autos ver­si­chert das Auto — sie ersetzt nicht die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne eige­ne Haft­pflicht des Anhän­gers. Ohne die­se eige­ne Poli­ce dür­fen Sie den Anhän­ger nicht zulas­sen und nicht im öffent­li­chen Ver­kehr bewe­gen. Der Anhän­ger braucht also sei­nen eige­nen Ver­trag, den Sie sogar bei einem ande­ren Ver­si­che­rer als für das Auto abschlie­ßen können.

Wer zahlt, wenn das Gespann einen Scha­den verursacht?

Fah­ren Auto und Anhän­ger als Gespann und ver­ur­sa­chen gemein­sam einen Scha­den, kön­nen sich Geschä­dig­te grund­sätz­lich an bei­de Ver­si­che­rer wen­den — an den des Zug­fahr­zeugs und an den des Anhän­gers. Unter­ein­an­der tei­len die Ver­si­che­rer den Scha­den anschlie­ßend nach fes­ten Regeln auf. Für Sie als Hal­ter ist die Kon­se­quenz die­sel­be: Bei­de Fahr­zeu­ge müs­sen eigen­stän­dig ver­si­chert sein, sonst dro­hen Deckungs­lü­cken und Pro­ble­me bei der Zulassung.

Und wenn der Anhän­ger abge­kop­pelt ist?

Gera­de dann zeigt sich, war­um die eige­ne Poli­ce wich­tig ist. Rollt ein abge­stell­ter Anhän­ger weg und beschä­digt ein ande­res Fahr­zeug, oder pas­siert beim Ran­gie­ren von Hand ein Scha­den, springt die Haft­pflicht des Anhän­gers ein — das Auto ist in die­sem Moment gar nicht betei­ligt. Ohne eige­ne Anhän­ger-Haft­pflicht blei­ben Sie auf sol­chen Schä­den sitzen.

Was kos­tet die Ver­si­che­rung für einen 750-kg-Anhänger?

Die gute Nach­richt: Klei­ne Anhän­ger sind güns­tig zu ver­si­chern. Als gro­be Orientierung:

  • Haft­pflicht für einen 750-kg-Anhän­ger: oft rund 30 bis 70 Euro im Jahr
  • Teil­kas­ko (frei­wil­lig): je nach Wert etwa 20 bis 80 Euro im Jahr zusätzlich

Anders als beim Auto gibt es bei vie­len Ver­si­che­rern kei­ne Scha­den­frei­heits­klas­se für Anhän­ger. Der Bei­trag rich­tet sich eher nach Art und Nut­zung. Die genau­en Kos­ten unter­schei­den sich je nach Anbie­ter deut­lich — ein Ver­gleich lohnt sich.

Tipp: Wird der Anhän­ger nur sai­so­nal genutzt — etwa für den Trans­port im Früh­jahr und Som­mer -, kann ein Sai­son­kenn­zei­chen die Bei­trä­ge für die unge­nutz­ten Mona­te sparen.

Braucht ein 750-kg-Anhän­ger eine Kaskoversicherung?

Pflicht ist nur die Haft­pflicht. Eine Teil- oder Voll­kas­ko für den Anhän­ger selbst ist frei­wil­lig und lohnt sich vor allem dann, wenn der Anhän­ger einen höhe­ren Wert hat — etwa ein neu­er, geschlos­se­ner Kof­fer­an­hän­ger. Bei einem ein­fa­chen, älte­ren offe­nen Anhän­ger reicht in der Regel die Haftpflicht.

So mel­den Sie Ihren 750-kg-Anhän­ger an

  1. Ver­si­che­rung wäh­len und eine eVB-Num­mer (elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung) anfordern.
  2. Unter­la­gen bereit­le­gen: Daten­be­stä­ti­gung bzw. Fahr­zeug­pa­pie­re und Personalausweis.
  3. Bei der Zulas­sungs­stel­le anmel­den und das Kenn­zei­chen sowie die Pla­ket­te erhalten.
  4. Kenn­zei­chen anbrin­gen - danach ist der Anhän­ger ord­nungs­ge­mäß ver­si­chert und zugelassen.

Häu­fi­ge Irr­tü­mer rund um den 750-kg-Anhänger

  • Bis 750 kg ist alles über das Auto abge­deckt.“ Falsch — der Anhän­ger braucht immer eine eige­ne Haftpflicht.
  • Ein unge­brems­ter Anhän­ger muss nicht ver­si­chert wer­den.“ Falsch — die Brem­se hat nichts mit der Ver­si­che­rungs­pflicht zu tun.
  • Ohne Ver­si­che­rung darf ich kurz fah­ren.“ Falsch — ohne Haft­pflicht gibt es kei­ne Zulas­sung und kein Kennzeichen.
  • Die Ver­si­che­rung ist teu­er.“ In der Regel nicht — für klei­ne Anhän­ger ist sie eine der güns­tigs­ten Kfz-Ver­si­che­run­gen überhaupt.

Häu­fig gestell­te Fragen

Ist ein 750-kg-Anhän­ger über das Auto mitversichert?

Nein. Auch ein Anhän­ger bis 750 kg braucht eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs ersetzt die­se nicht.

Braucht ein unge­brems­ter Anhän­ger eine eige­ne Versicherung?

Ja. Ob der Anhän­ger gebremst ist oder nicht, spielt für die Ver­si­che­rungs­pflicht kei­ne Rol­le. Ent­schei­dend ist, dass er ein eige­nes Kenn­zei­chen führt.

Was kos­tet die Ver­si­che­rung für einen 750-kg-Anhänger?

Die Haft­pflicht für einen klei­nen Anhän­ger liegt häu­fig bei rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Eine frei­wil­li­ge Teil­kas­ko kos­tet je nach Wert etwa 20 bis 80 Euro zusätzlich.

Wel­chen Füh­rer­schein brau­che ich für einen 750-kg-Anhänger?

Bis 750 kg dür­fen Sie den Anhän­ger mit der Klas­se B zie­hen. Über 750 kg kommt es auf das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht der Kom­bi­na­ti­on an — dann kann B96 oder BE nötig sein.

Muss ich einen 750-kg-Anhän­ger zulassen?

Ja. Ein Pkw-Anhän­ger bis 750 kg ist zulas­sungs­pflich­tig, erhält ein eige­nes Kenn­zei­chen und benö­tigt dafür eine eige­ne Haftpflichtversicherung.

Wer zahlt, wenn mein Anhän­ger beim Fah­ren einen Scha­den verursacht?

Bei einem Scha­den des Gespanns kön­nen sich Geschä­dig­te an bei­de Ver­si­che­rer wen­den, die den Scha­den unter­ein­an­der auf­tei­len. Die eige­ne Haft­pflicht des Anhän­gers bleibt trotz­dem Pflicht.

Vergleichen Sie die besten Unfallversicherung Angebote

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Unfallversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen