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Droh­nen­ver­si­che­rung Ver­gleich 2026 – Haft­pflicht & Kas­ko güns­tig abschließen

Aktualisiert: 08. Oktober 2026  ·  Veröffentlicht: 24. Juni 2026

Fach­lich geprüft mit Fokus auf die gesetz­li­che Haft­pflicht­pflicht, Auf­stiegs­ge­wicht und Klas­sen, gewerb­li­che Nut­zung und Deckung im Ausland.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Für jede Droh­ne ist eine Haft­pflicht gesetz­lich Pflicht (§ 43 Abs. 2 LuftVG) – ohne Gewichts­gren­ze, pri­vat wie gewerblich.
  • Die 250-g-Gren­ze betrifft Regis­trie­rung und EU-Kom­pe­tenz­nach­weis, nicht die Ver­si­che­rung – und die Regis­trie­rung gilt auch dar­un­ter, sobald eine Kame­ra ver­baut ist.
  • Ab 25 kg braucht es eine Son­der­ge­neh­mi­gung und eine Spezialpolice.
  • Die Poli­ce deckt Schä­den, die die Droh­ne Drit­ten zufügt – die pri­va­te Haft­pflicht meist nicht.

Aktua­li­siert: 31.07.2026  |  Fach­lich geprüft von Andre­as Quast am 31.07.2026

Eine Droh­nen­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land für jede Droh­ne gesetz­lich vor­ge­schrie­ben (§ 43 Abs. 2 LuftVG) – unab­hän­gig vom Start­ge­wicht und unab­hän­gig davon, ob Sie pri­vat oder gewerb­lich flie­gen. Die oft genann­te 250-g-Gren­ze betrifft die Regis­trie­rung beim Luft­fahrt-Bun­des­amt und den EU-Kom­pe­tenz­nach­weis, nicht die Ver­si­che­rungs­pflicht – und die Regis­trie­rung greift auch unter­halb von 250 g, sobald eine Kame­ra ver­baut ist. Bereits ab rund 30 € pro Jahr sichern Sie sich gegen Haf­tungs­ri­si­ken ab, die bei Per­so­nen­schä­den schnell in die Mil­lio­nen gehen kön­nen. Unser kos­ten­lo­ser Droh­nen­ver­si­che­rung-Ver­gleich zeigt Ihnen in weni­gen Sekun­den die güns­tigs­ten Tari­fe für Haft­pflicht und Kas­ko – von der DJI Mini über die Mavic bis zur gewerb­li­chen Pro­fi-Droh­ne. Ob pri­va­ter Hob­by­flug oder bezahl­ter Auf­trag: Hier fin­den Sie den pas­sen­den Schutz für Ihr Modell und schlie­ßen direkt online ab.

Pflicht­schutz ab 30 €/JahrHaft­pflicht & Kas­koPri­vat & Gewerb­lichSofort online abschließen

Video: Ist eine Droh­nen­ver­si­che­rung Pflicht?

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

  • Für prak­tisch jede Droh­ne besteht in Deutsch­land eine gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht – Sie brau­chen eine Droh­nen-Haft­pflicht, egal ob pri­vat oder gewerblich.
  • Schon eine klei­ne Droh­ne kann gro­ßen Scha­den anrich­ten: Absturz auf ein Auto, Ver­let­zung eines Pas­san­ten oder ein Brand.
  • Ach­tung: Die nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht schließt Droh­nen meist aus­drück­lich aus. Nur weni­ge Tari­fe decken leich­te Hob­by-Droh­nen mit ab – prü­fen Sie das genau.
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Sie haben sich eine Droh­ne gekauft und wol­len ein­fach los­flie­gen? Halt, ohne Ver­si­che­rung wird das teu­er. In Deutsch­land gilt: Für prak­tisch jede Droh­ne besteht eine gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht. Sie brau­chen eine Droh­nen-Haft­pflicht, unab­hän­gig davon, ob Sie pri­vat oder gewerb­lich flie­gen. Schon eine klei­ne Droh­ne kann gro­ßen Scha­den anrich­ten, sie stürzt auf ein par­ken­des Auto, ver­letzt einen Pas­san­ten oder löst einen Brand aus. Ihre nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht schließt Droh­nen in den meis­ten Fäl­len aus­drück­lich aus. Nur weni­ge Tari­fe schlie­ßen leich­te Hob­by-Droh­nen mit ein. Ver­las­sen Sie sich nicht dar­auf, son­dern prü­fen Sie es genau. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Droh­nen­ver­si­che­rung Pflicht: Ab wann ist sie gesetz­lich vorgeschrieben?

Nach § 43 Abs. 2 LuftVG muss der Hal­ter eines Luft­fahr­zeugs eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung unter­hal­ten – und Flug­mo­del­le zäh­len nach § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG aus­drück­lich dazu. Das Gesetz kennt dabei kei­ne Gewichts­gren­ze: Die Ver­si­che­rungs­pflicht gilt für jede Droh­ne, pri­vat wie gewerb­lich, ab dem ers­ten Flug. Die viel­zi­tier­ten 250 g ent­schei­den über die Regis­trie­rungs­pflicht beim Luft­fahrt-Bun­des­amt und den EU-Kom­pe­tenz­nach­weis A1/A3 – nicht über die Versicherung.

Droh­nen­ge­wicht Pri­va­te Nutzung Gewerb­li­che Nutzung
Unter 250 g ohne Kamera/Sensor Pflicht Pflicht
Unter 250 g mit Kamera/Sensor Pflicht Pflicht
250 g – 25 kg Pflicht + Regis­trie­rung & A1/A3 Pflicht + erhöh­te Deckung
Über 25 kg Son­der­ge­neh­mi­gung + Pflicht Pflicht + Spezialpolice
Wich­tig: Belieb­te Model­le wie die DJI Mini 4 Pro (249 g) lie­gen knapp unter 250 g. An der Ver­si­che­rungs­pflicht ändert das nichts – sie gilt auch für die­se Model­le. Unter 250 g ent­fal­len ledig­lich Regis­trie­rung und Fern­pi­lo­ten­zeug­nis, und die Regis­trie­rung greift wie­der, sobald eine Kame­ra ver­baut ist.

Wer ohne gül­ti­ge Ver­si­che­rung fliegt, ris­kiert Buß­gel­der von bis zu 50.000 € – die tat­säch­li­che Höhe bemisst sich nach dem Ein­zel­fall – und trägt bei Schä­den unein­ge­schränkt mit sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen. Droh­nen­scha­den an einem Fahr­zeug oder eine ver­letz­te Per­son kann schnell sechs­stel­li­ge Kos­ten verursachen.

Video: Haft­pflicht, Kas­ko, pri­vat oder gewerblich?

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  • Die Droh­nen-Haft­pflicht (Pflicht) zahlt Schä­den, die Ihre Droh­ne ande­ren zufügt – sie schützt aber nicht die Droh­ne selbst.
  • Die Kas­ko über­nimmt Schä­den am eige­nen Flug­ge­rät: Absturz, Bedien­feh­ler, Was­ser­scha­den oder ein Fly-Away (die Droh­ne fliegt weg und geht verloren).
  • Ent­schei­dend ist die Nut­zungs­art: Wer gewerb­lich fliegt (z. B. Foto- oder Ver­mes­sungs­auf­trä­ge), braucht eine Poli­ce, die die gewerb­li­che Nut­zung aus­drück­lich ein­schließt – ein pri­va­ter Tarif reicht nicht.
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Haft­pflicht, Kas­ko, pri­vat oder gewerb­lich, wel­che Droh­nen­ver­si­che­rung brau­chen Sie wirk­lich? Die Droh­nen-Haft­pflicht ist Pflicht und zahlt Schä­den, die Ihre Droh­ne ande­ren zufügt. Sie schützt aber nicht die Droh­ne selbst. Dafür gibt es die Kas­ko: Sie über­nimmt Schä­den an Ihrem eige­nen Flug­ge­rät, etwa nach einem Absturz, einem Bedien­feh­ler, Was­ser­scha­den oder einem soge­nann­ten Fly-Away, wenn die Droh­ne ein­fach weg­fliegt und ver­lo­ren geht. Ganz wich­tig ist die Nut­zungs­art: Flie­gen Sie gewerb­lich, zum Bei­spiel für Foto- oder Ver­mes­sungs­auf­trä­ge, reicht ein pri­va­ter Tarif nicht aus. Sie brau­chen dann eine Poli­ce, die die gewerb­li­che Nut­zung aus­drück­lich ein­schließt. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Droh­nen-Haft­pflicht vs. Kas­ko: Was sind die Unterschiede?

Zwei Ver­si­che­rungs­ty­pen sind für Droh­nen­pi­lo­ten rele­vant. Sie ergän­zen sich und kön­nen oft kom­bi­niert abge­schlos­sen werden.

Leis­tungs­merk­mal Haft­pflicht Kas­ko
Schä­den an frem­den Personen ✓ Ja Nein
Schä­den an frem­dem Eigentum ✓ Ja Nein
Schä­den an der eige­nen Drohne Nein ✓ Ja
Absturz durch Pilotenfehler Nur Dritt­scha­den ✓ Ja (Voll­kas­ko)
Dieb­stahl der Drohne Nein ✓ Je nach Tarif
Gesetz­lich vorgeschrieben ✓ Ja, für jede Drohne Nein (frei­wil­lig)
Preis ab (pri­vat) ca. 30 €/Jahr ca. 50 €/Jahr zusätzlich

Kas­ko-Vari­an­ten

Teil­kas­ko deckt Schä­den durch exter­ne Ein­flüs­se: Feu­er, Blitz, Sturm, Hagel, Dieb­stahl. Voll­kas­ko schließt zusätz­lich Bedie­ner­feh­ler, Absturz durch Pilo­ten­feh­ler und tech­ni­sches Ver­sa­gen ein.

Ach­tung: Vie­le pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen schlie­ßen Droh­nen expli­zit vom Ver­si­che­rungs­schutz aus. Prü­fen Sie Ihre bestehen­de Poli­ce – eine sepa­ra­te Droh­nen­ver­si­che­rung ist in den meis­ten Fäl­len zwin­gend erforderlich.

Deckungs­sum­men im Ver­gleich: Wie viel Schutz brau­chen Sie?

Die Höhe der Deckungs­sum­me ent­schei­det dar­über, ob Ihr Ver­si­che­rer im Ernst­fall voll­stän­dig zahlt. Gera­de Per­so­nen­schä­den (Inva­li­di­tät, jah­re­lan­ge Behand­lung) kön­nen hohe Sum­men erreichen.

Deckungs­sum­me Geeig­net für Bewer­tung
Bis 1 Mio. € Sehr klei­ne Droh­nen, mini­ma­le Pflicht Nur gesetz­li­ches Mini­mum – nicht empfohlen
1–3 Mio. € Pri­va­te Frei­zeit­pi­lo­ten bis 2 kg Akzep­ta­bel für ein­fa­che Freizeitflüge
3 Mio. € Pri­vat­pi­lo­ten allgemein ✓ Von Exper­ten empfohlen
5 Mio. € Gewerb­li­che Pilo­ten, Droh­nen über 2 kg ✓ Gewerb­li­cher Standard
10 Mio. € und mehr Gro­ße Droh­nen, kom­ple­xe Einsätze ✓ Pro­fes­sio­nel­ler Einsatz
Exper­ten­emp­feh­lung von Andre­as Quast: Für Pri­vat­pi­lo­ten emp­feh­le ich min­des­tens 3 Mio. € Deckungs­sum­me. Der Auf­preis gegen­über 1 Mio. € beträgt oft nur weni­ge Euro pro Jahr – aber bei schwe­ren Per­so­nen­schä­den kann die Dif­fe­renz über Ihre finan­zi­el­le Exis­tenz entscheiden.

Droh­nen­ver­si­che­rung Kos­ten: Was zah­len Sie wirklich?

Die Kos­ten hän­gen von Droh­nen­ge­wicht, Deckungs­sum­me, Ver­si­che­rungs­art und Nut­zungs­art ab. Fol­gen­de Richt­wer­te gel­ten für 2026:

Droh­nen­ge­wicht Pri­va­te Haftpflicht + Voll­kas­ko Gewerb­lich
Bis 250 g ab 20 €/Jahr ab 35 €/Jahr ab 60 €/Jahr
250 g – 2 kg ab 30 €/Jahr ab 55 €/Jahr ab 80 €/Jahr
2 kg – 10 kg ab 60 €/Jahr ab 120 €/Jahr ab 150 €/Jahr
Über 10 kg Indi­vi­du­el­le Berechnung Indi­vi­du­el­le Berechnung Indi­vi­du­el­le Berechnung
Tipp: Tages­po­li­ce. Für gele­gent­li­che Nut­zer oder Urlaubs­flie­ger bie­ten vie­le Ver­si­che­rer Tages- und Wochen­po­li­cen ab ca. 3 €/Tag an. Ide­al, wenn Sie Ihre Droh­ne nur weni­ge Male im Jahr einsetzen.

Deckungs­sum­men-Rech­ner: Reicht das gesetz­li­che Mini­mum für Ihre Drohne?

Das Gesetz schreibt für Droh­nen eine Haftpflicht­versicherung vor, nennt die Min­dest­sum­me aber nicht in Euro, son­dern in Son­der­zie­hungs­rech­ten des Inter­na­tio­na­len Wäh­rungs­fonds. Der Rech­ner geht in drei Schrit­ten vor: ein Scha­den­bei­spiel, die gesetz­li­che Min­dest­de­ckung samt Haf­tungs­gren­zen in Euro und die Deckungs­sum­me eines Tarifs.

🧮 Min­dest­de­ckung und Schadenbeispiel

Anga­ben ohne per­sön­li­che Daten. Rechts­stand 2026, Umrech­nungs­kurs des Son­der­zie­hungs­rechts als Eingabe.

Behand­lung, Ver­dienst­aus­fall, Schmer­zens­geld und Ren­te nach einem Absturz auf eine Person.

Fahr­zeug, Dach, Solar­an­la­ge, Oberleitung.

Täg­li­cher Wert des Inter­na­tio­na­len Wäh­rungs­fonds, Stand Anfang Okto­ber 2026: 1,206 €.

So lesen Sie das Ergeb­nis: Schritt eins ist das Scha­den­bei­spiel, denn eine Deckungs­sum­me ist nur so gut wie der Scha­den, den sie tra­gen muss. Schritt zwei ist das Gesetz: § 43 Abs. 2 LuftVG ver­pflich­tet jeden Hal­ter zur Haftpflicht­versicherung, § 102 Abs. 2 LuftV­ZO ver­weist für die Min­dest­sum­me auf § 37 Abs. 1 LuftVG, und der nennt für Luft­fahr­zeu­ge unter 500 Kilo­gramm Höchst­ab­flug­mas­se 750.000 Rech­nungs­ein­hei­ten, also Son­der­zie­hungs­rech­te (§ 49b LuftVG). Für gewerb­li­che Droh­nen gilt über die EU-Ver­ord­nung 785/2004 der­sel­be Wert. Inner­halb die­ser Sum­me haf­tet der Hal­ter ohne Ver­schul­den, allein weil die Droh­ne geflo­gen ist; für jede ver­letz­te Per­son deckelt § 37 Abs. 2 LuftVG die Gefähr­dungs­haf­tung bei 600.000 Euro Kapi­tal oder 36.000 Euro Jah­res­ren­te. Dar­über hin­aus haf­tet, wer den Absturz ver­schul­det hat, nach § 823 BGB unbe­grenzt mit sei­nem Ver­mö­gen, und ein Steu­er­feh­ler ist fast immer ein Ver­schul­den. Des­halb ist das Mini­mum kei­ne Emp­feh­lung. Schritt drei ist der Tarif: Sei­ne pau­scha­le Deckungs­sum­me muss das Bei­spiel tra­gen, sonst bleibt der Rest bei Ihnen. Quel­len: § 43 LuftVG, § 37 LuftVG, § 102 LuftV­ZO.

Bei­spiel­rech­nung mit den Vor­ein­stel­lun­gen: Eine pri­va­te Droh­ne ver­ur­sacht 400.000 € Per­so­nen- und 60.000 € Sach­scha­den, zusam­men 460.000 €. Die gesetz­li­che Min­dest­de­ckung liegt bei 750.000 Son­der­zie­hungs­rech­ten, beim Kurs von 1,206 € also bei 904.500 €; ein Tarif mit 3 Mil­lio­nen € pau­schal deckt den Fall mit 2.540.000 € Reserve.

Droh­nen unter 250 g: DJI Mini & Co. – wann Sie trotz­dem ver­si­chert sein müssen

Die DJI Mini-Serie (Mini 2, Mini 3, Mini 4 Pro) wiegt unter 250 g – vie­le Pilo­ten glau­ben des­halb, kei­ne Ver­si­che­rung zu benö­ti­gen. Das ist ein weit ver­brei­te­ter, aber gefähr­li­cher Irr­tum: Die Ver­si­che­rungs­pflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG hängt nicht am Gewicht – sie gilt auch für die 249-g-Mini.

Was auch für Droh­nen unter 250 g gilt:
  • Ver­si­che­rungs­pflicht ohne Gewichts­gren­ze: § 43 Abs. 2 LuftVG gilt für jedes Luft­fahr­zeug – Flug­mo­del­le ein­ge­schlos­sen. Auch die 249-g-Mini braucht eine Haftpflicht.
  • Gewerb­li­cher Ein­satz: Jeder bezahl­te Auf­trag – Immo­bi­li­en­fo­to, Hoch­zeits­film, Ver­mes­sung – erzeugt Ver­si­che­rungs­pflicht unab­hän­gig vom Gewicht der Drohne.
  • Zusätz­lich die zivil­recht­li­che Haf­tung: Nach §§ 823 ff. BGB haf­ten Sie für jedes Gewicht. Ohne Poli­ce zah­len Sie Per­so­nen­schä­den aus eige­ner Tasche.

Belieb­te Droh­nen­mo­del­le im Überblick

Modell Gewicht Kame­ra Ver­si­che­rung Kos­ten ab
DJI Mini 4 Pro 249 g ✔ 4K HDR Pflicht ca. 30 €/Jahr
DJI Mini 3 Pro 249 g ✔ 4K Pflicht ca. 30 €/Jahr
DJI Mini 2 SE 249 g ✔ 2,7K Pflicht ca. 30 €/Jahr
DJI Air 3 720 g ✔ 4K Dual Pflicht (§ 43 LuftVG) ca. 50 €/Jahr
DJI Mavic 3 Classic 895 g ✔ Has­sel­blad Pflicht ca. 65 €/Jahr
Spiel­zeug­droh­ne < 100 g Meist ❌ Pflicht ab 20 €/Jahr

ⓘ Der Ver­gleichs­rech­ner oben lis­tet auch Tages- und Jah­respo­li­cen für leich­te Model­le – ab ca. 30 € pro Jahr sind Sie umfas­send geschützt.

Droh­nen­ver­si­che­rung gewerb­lich: Was Pro­fis beach­ten müssen

Sobald Sie Ihre Droh­ne für bezahl­te Auf­trä­ge ein­set­zen – Luft­bild­fo­to­gra­fie, Ver­mes­sung, Inspek­ti­on, Film­pro­duk­ti­on – greift eine pri­va­te Droh­nen­ver­si­che­rung nicht mehr. Sie benö­ti­gen eine gewerb­li­che Droh­nen­po­li­ce.

  • Höhe­re Deckungs­sum­men (typisch: 5–10 Mio. €)
  • Abde­ckung der Spe­ci­fic Cate­go­ry (EASA) möglich
  • Geschäft­li­che Auf­trags­nach­wei­se im Scha­dens­fall abgesichert
  • Häu­fig gefor­dert von Auf­trag­ge­bern (Behör­den, Medienfirmen)
  • Erwei­ter­bar auf meh­re­re Droh­nen und Piloten
Neben­er­werb gilt als gewerb­lich. Bereits ein ein­zel­nes bezahl­tes Shoo­ting reicht aus, um den pri­va­ten Ver­si­che­rungs­schutz zu ver­lie­ren. Auch Ein­nah­men über Platt­for­men wie You­Tube oder Stock-Foto-Agen­tu­ren kön­nen als gewerb­li­che Nut­zung gewer­tet werden.

EU-Droh­nen­re­gel­werk: Kate­go­rien und Pflich­ten im Überblick

Die EU-Droh­nen­ver­ord­nung (EU 2019/947) teilt Droh­nen­flü­ge in drei Kate­go­rien ein. Jede Kate­go­rie hat eige­ne Anfor­de­run­gen an Ver­si­che­rung, Zeug­nis und Genehmigung.

Kate­go­rie Unter­ka­te­go­rie Vor­aus­set­zun­gen
Open A1 (unter 250 g) Kein Kom­pe­tenz­nach­weis nötig – Betriebs­an­lei­tung lesen genügt (LBA-Online­kurs emp­foh­len); Regis­trie­rung nur mit Kamera
Open A1 (250 g – 900 g, Klas­se C1) EU-Regis­trie­rung + Kom­pe­tenz­nach­weis A1/A3; Her­an­flie­gen an unbe­tei­lig­te Per­so­nen erlaubt, über­flie­gen nicht
Open A2 (bis 4 kg, Klas­se C2) EU-Regis­trie­rung + Fern­pi­lo­ten­zeug­nis A2 (mit Prü­fung); mind. 30 m hori­zon­ta­ler Abstand zu unbe­tei­lig­ten Personen
Open A3 (bis 25 kg, Klas­se C3/C4) EU-Regis­trie­rung + Kom­pe­tenz­nach­weis A1/A3; kei­ne unbe­tei­lig­ten Per­so­nen im Flug­be­reich, mind. 150 m Abstand zu Wohn‑, Gewerbe‑, Indus­trie- und Erholungsgebieten
Spe­ci­fic – Betriebs­ge­neh­mi­gung (PDRA/SORA), höhe­re Versicherungssummen
Cer­ti­fied – Zulas­sung wie Luft­fahr­zeug, für Droh­nen über 25 kg

Fern­pi­lo­ten­zeug­nis A1/A3 – so erhal­ten Sie es

Das Fern­pi­lo­ten­zeug­nis der Kate­go­rien A1 und A3 ist für alle Droh­nen ab 250 g Pflicht. Sie kön­nen es online über das LBA-Por­tal (Luft­fahrt-Bun­des­amt) erwer­ben: Online-Lern­kurs absol­vie­ren + Prü­fung bestehen. Die Gül­tig­keits­dau­er beträgt 5 Jahre.

EU-Regis­trie­rung

Regis­trie­ren muss sich, wer eine Droh­ne ab 250 g betreibt – und dar­über hin­aus jeder, des­sen leich­te­re Droh­ne einen Sen­sor zur Erfas­sung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten trägt, in der Pra­xis also eine Kame­ra. Damit ist auch die DJI Mini regis­trie­rungs­pflich­tig. In Deutsch­land erfolgt dies über das LBA-Por­tal. Die Regis­trier­num­mer muss an der Droh­ne befes­tigt und via Remo­te ID aus­ge­sen­det werden.

No-Fly-Zones prü­fen: Vor jedem Flug müs­sen Sie die aktu­el­len Luft­raum­sper­ren prü­fen. Nut­zen Sie hier­für die App DFS Avia­ti­on (Deut­sche Flug­si­che­rung) oder das Geo-Awa­re­ness-Sys­tem DIPUL.

Nacht­flug mit Droh­nen: Regeln und Versicherungsschutz

Seit der EU-Droh­nen­ver­ord­nung (EU 2019/947) ist Nacht­flug in der Kate­go­rie A1 grund­sätz­lich erlaubt – aller­dings unter stren­gen Auf­la­gen. Wer die­se nicht erfüllt, ris­kiert Leis­tungs­kür­zung durch den Ver­si­che­rer (§ 28 VVG).

Pflich­ten beim Nacht­flug (Kate­go­rie A1/A2):
  • Grü­nes Blink­licht an der Droh­ne ist bei Nacht­flug Pflicht – gut sicht­bar und blinkend
  • VLOS-Pflicht: Die Droh­ne muss jeder­zeit mit blo­ßem Auge sicht­bar bleiben
  • Geo­zo­ne-Check vor jedem Flug via DIPUL-App – nächt­li­che Ein­schrän­kun­gen möglich
  • In Klas­se A2 gilt zusätz­lich ein Min­dest­ab­stand von 30 m zu unbe­tei­lig­ten Personen

Gilt mei­ne Ver­si­che­rung nachts? Ja – sofern alle gesetz­li­chen Auf­la­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Ver­stoß gegen die Blink­licht- oder VLOS-Pflicht kann als gro­be Fahr­läs­sig­keit gewer­tet wer­den und den Ver­si­che­rungs­schutz gefährden.

Droh­ne im Aus­land: Ver­si­che­rungs­schutz auf Reisen

Wer sei­ne Droh­ne in den Urlaub mit­nimmt, soll­te vor der Abrei­se prü­fen, ob die hei­mi­sche Poli­ce im Ziel­land gilt – vie­le Stan­dard­po­li­cen haben geo­gra­fi­sche Einschränkungen.

Gebiet Ver­si­che­rungs­de­ckung Regel­werk
Deutsch­land Vol­ler Schutz der Police § 43 LuftVG, EU 2019/947
EU + EWR Meist gedeckt (Poli­ce prüfen!) EU 2019/947 gilt einheitlich
Schweiz, UK Häu­fig gedeckt – immer überprüfen Eige­ne natio­na­le Regeln
USA, Kana­da Nur bei expli­zi­ter Weltdeckung FAA Part 107 (USA)
Asi­en, Afrika Sepa­ra­te Poli­ce empfohlen Lan­des­spe­zi­fisch
Wich­ti­ge Hin­wei­se für Auslandsflüge:
  • Vie­le Stan­dard­po­li­cen begren­zen den Aus­lands­schutz auf 6 Wochen pro Aufenthalt
  • Der EU-Kom­pe­tenz­nach­weis (A1/A3) wird in allen EU-Staa­ten anerkannt
  • Län­der außer­halb der EU haben eige­ne Regis­trie­rungs­pflich­ten (z. B. FAA Dro­ne­Zo­ne USA)
  • Eini­ge Län­der ver­bie­ten Droh­nen kom­plett (Ägyp­ten, Kuba, Iran u. a.) – immer vor­her informieren!
  • Gewerb­li­che Pilo­ten benö­ti­gen für Aus­lands­auf­trä­ge häu­fig zusätz­li­che loka­le Genehmigungen

ⓘ Emp­feh­lung: Buchen Sie vor der Rei­se eine Jah­res-Welt­po­li­ce oder spe­zi­el­le Tages­po­li­ce für den Aus­lands­auf­ent­halt – so sind Sie lücken­los versichert.

Daten­schutz und Kame­ra­recht: Was Droh­nen­pi­lo­ten wis­sen müssen

Eine Droh­nen­ver­si­che­rung schützt vor Haft­pflicht­schä­den – aber nicht vor daten­schutz­recht­li­chen Buß­gel­dern. Wer mit einer Kame­radroh­ne fliegt, muss das Daten­schutz­recht zusätz­lich im Blick behalten.

3 häu­fi­ge Daten­schutz­ri­si­ken beim Drohnenflug:
  • Auf­nah­men von Per­so­nen: Sobald die Droh­ne Bil­der von iden­ti­fi­zier­ba­ren Per­so­nen auf­nimmt, greift die DSGVO. Das Haus­halts­pri­vi­leg (Art. 2 Abs. 2 lit. c) endet an der Grundstücksgrenze.
  • Nach­bar­grund­stü­cke und Pri­vat­woh­nun­gen: Das unbe­fug­te Foto­gra­fie­ren pri­va­ter Berei­che kann straf­bar sein (§ 201a StGB – Ver­let­zung des höchst­per­sön­li­chen Lebens­be­reichs durch Bildaufnahmen).
  • Gewerb­li­che Auf­nah­men bei Ver­an­stal­tun­gen: Bei Hoch­zei­ten, Events oder Sport­ver­an­stal­tun­gen ist eine Ein­wil­li­gung gem. Art. 6 DSGVO erforderlich.

Wich­tig: DSGVO-Buß­gel­der kön­nen bis zu 20 Mio. € betra­gen – die­se Risi­ken deckt die Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht ab. Wer gewerb­lich filmt, soll­te eine Poli­ce mit Daten­schutz-Erwei­te­rung oder eine sepa­ra­te Medi­en­rechts­haft­pflicht prüfen.

ⓘ Tipp: Infor­mie­ren Sie Per­so­nen sicht­bar über Droh­nen­auf­nah­men und holen Sie bei Bedarf eine schrift­li­che Ein­wil­li­gung ein – ins­be­son­de­re bei Flü­gen auf pri­va­tem Gelän­de Dritter.

Im Scha­dens­fall: Was Sie jetzt tun müssen

Ein Droh­nen­un­fall mit Dritt­scha­den kann schnell stres­sig wer­den. Die­se Schrit­te hel­fen Ihnen, Ihren Ver­si­che­rungs­schutz zu sichern:

  1. Flug sofort been­den und die Droh­ne sichern – falls mög­lich ohne wei­te­re Schä­den zu verursachen.
  2. Ver­letz­te ver­sor­gen – Not­ruf 112 bei Per­so­nen­schä­den. Leis­tungs­fä­hi­ge Ers­te Hil­fe ist Pflicht.
  3. Scha­den foto­gra­fisch doku­men­tie­ren – Droh­ne, Scha­den­stel­le, Umge­bung, Zeugen.
  4. Per­so­na­li­en aus­tau­schen – Kon­takt­da­ten aller Betei­lig­ten und Zeu­gen notieren.
  5. Kei­ne Schuld aner­ken­nen – münd­li­che oder schrift­li­che Schuld­an­er­ken­nung kann den Ver­si­che­rungs­schutz gefähr­den (§ 28 VVG).
  6. Ver­si­che­rer infor­mie­ren – in der Regel gilt eine Mel­de­frist von 1 Woche. Nut­zen Sie die Not­fall­num­mer auf Ihrer Police.
  7. Scha­den­mel­dung voll­stän­dig aus­fül­len – alle Unter­la­gen (Fotos, Zeu­gen­aus­sa­gen, Poli­zei­be­richt falls vor­han­den) beifügen.
Fall­bei­spiel: Ein Hob­by­dro­h­nen­pi­lot ver­liert die Kon­trol­le, die Droh­ne beschä­digt ein gepark­tes Fahr­zeug (Repa­ra­tur­kos­ten: 4.800 €). Da er ein Fern­pi­lo­ten­zeug­nis besitzt, eine gül­ti­ge Ver­si­che­rung vor­han­den ist und er den Scha­den kor­rekt gemel­det hat, über­nimmt der Ver­si­che­rer die Kos­ten vollständig.

Check­lis­te: Was müs­sen Sie vor dem ers­ten Droh­nen­flug erle­digt haben?

Bedarf­scheck: Wel­che Droh­nen­ver­si­che­rung brau­che ich?

Beant­wor­ten Sie drei kur­ze Fra­gen, um die pas­sen­de Ver­si­che­rungs­lö­sung für Ihre Situa­ti­on zu ermitteln.

👤 Wie nut­zen Sie Ihre Drohne?

⚖ Wie schwer ist Ihre Drohne?

📷 Hat Ihre Droh­ne eine Kame­ra oder ande­re Sensoren?

✔ Ver­si­che­rungs­pflicht – auch ohne Kamera

Ihre Droh­ne (unter 250 g, kei­ne Kame­ra, pri­vat) muss ver­si­chert sein: § 43 Abs. 2 LuftVG kennt kei­ne Gewichts­gren­ze. Schon ab ca. 20 €/Jahr sind Sie abgesichert.

Was bei unter 250 g ohne Kame­ra ent­fällt, sind Regis­trie­rung beim Luft­fahrt-Bun­des­amt und Fern­pi­lo­ten­zeug­nis – die Ver­si­che­rung bleibt Pflicht.

✔ Ver­si­che­rungs­pflicht – plus Registrierung

Ihre Droh­ne (unter 250 g, mit Kame­ra) muss ver­si­chert sein – § 43 Abs. 2 LuftVG gilt ohne Gewichts­gren­ze. Wegen der Kame­ra kommt hier zusätz­lich die Regis­trie­rungs­pflicht beim Luft­fahrt-Bun­des­amt dazu. Haft­pflicht ab 20 €/Jahr.

Emp­feh­lung: Haft­pflicht ab 1 Mio. € – ergän­zend Teil­kas­ko für Schä­den an der Drohne.

✔ Ver­si­che­rungs­pflicht

Ihre Droh­ne (ab 250 g, pri­vat) muss ver­si­chert sein – § 43 Abs. 2 LuftVG. Emp­feh­lung: Haft­pflicht mind. 3 Mio. €. Zusätz­lich Voll­kas­ko sinn­voll, da Pilo­ten­feh­ler nicht sel­ten sind.

Nicht ver­ges­sen: EU-Regis­trie­rung beim LBA + Fern­pi­lo­ten­zeug­nis A1/A3 sind eben­falls Pflicht.

💼 Gewer­be­po­li­ce ist Pflicht

Bei gewerb­li­cher oder neben­be­ruf­li­cher Nut­zung gilt: Nur eine Gewer­be­po­li­ce greift. Pri­va­te Ver­si­che­run­gen schlie­ßen kom­mer­zi­el­le Nut­zung aus­drück­lich aus. Emp­feh­lung: Gewer­be-Haft­pflicht mind. 5 Mio. €.

Schon ein ein­zi­ger bezahl­ter Auf­trag (Foto, Video, Ver­mes­sung) genügt, um den pri­va­ten Schutz zu verlieren.

Der gro­ße Droh­nen­ver­si­che­rung-Check: 10 Irr­tü­mer im Quiz – wahr oder falsch?

Rund um die Droh­nen­ver­si­che­rung hal­ten sich hart­nä­cki­ge Halb­wahr­hei­ten – vom angeb­lich kos­ten­lo­sen Schutz unter 250 g bis zur ver­meint­li­chen Welt­gel­tung deut­scher Poli­cen. Tes­ten Sie Ihr Wis­sen: Ent­schei­den Sie bei jeder Aus­sa­ge „Wahr“ oder „Falsch“ und erhal­ten Sie sofort eine aus­führ­li­che Erklä­rung mit Rechtsgrundlage.

1. „Mei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt auch Schä­den durch mei­ne Droh­ne ab.“
2. „Droh­nen unter 250 g brau­chen grund­sätz­lich nie eine Versicherung.“
3. „Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land für jede Droh­ne gesetz­lich Pflicht.“
4. „Eine Droh­nen-Haft­pflicht zahlt auch für Schä­den an mei­ner eige­nen Drohne.“
5. „Für Droh­nen ab 250 g genügt die Ver­si­che­rung allein – Regis­trie­rung und Kennt­nis­nach­weis sind nicht nötig.“
6. „Wenn ich nach einem Unfall sofort die Schuld aner­ken­ne, erhal­te ich mehr Kulanz vom Versicherer.“
7. „Eine Deckungs­sum­me von 500.000 € reicht für die pri­va­te Droh­nen­nut­zung locker aus.“
8. „Mit mei­ner pri­va­ten Droh­nen­ver­si­che­rung darf ich auch bezahl­te Auf­trä­ge fliegen.“
9. „Eine Kas­ko­ver­si­che­rung ist für rei­ne Hob­by­pi­lo­ten überflüssig.“
10. „Mei­ne deut­sche Droh­nen­ver­si­che­rung gilt auto­ma­tisch weltweit.“

Häu­fi­ge Fra­gen zur Drohnenversicherung

Ja. Gemäß § 43 Abs. 2 LuftVG besteht für jede Droh­ne eine gesetz­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­pflicht in Deutsch­land – unab­hän­gig vom Start­ge­wicht und unab­hän­gig davon, ob pri­vat oder gewerb­lich geflo­gen wird. Flug­mo­del­le gel­ten nach § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG aus­drück­lich als Luft­fahr­zeu­ge. Die 250-g-Gren­ze betrifft die Regis­trie­rung beim Luft­fahrt-Bun­des­amt und den EU-Kom­pe­tenz­nach­weis, nicht die Ver­si­che­rung. Wer ohne gül­ti­ge Ver­si­che­rung fliegt, begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit Buß­gel­dern geahn­det wer­den kann, und haf­tet im Scha­dens­fall unbe­grenzt mit dem gesam­ten Pri­vat­ver­mö­gen. Da Per­so­nen­schä­den schnell sechs- bis sie­ben­stel­li­ge Sum­men errei­chen, ist der Ver­si­che­rungs­schutz auch wirt­schaft­lich unverzichtbar.

Eine pri­va­te Droh­nen-Haft­pflicht ist bereits ab ca. 30–50 € pro Jahr erhält­lich. Eine zusätz­li­che Kas­ko­ver­si­che­rung, die Schä­den an der eige­nen Droh­ne abdeckt, kos­tet je nach Gerä­te­wert wei­te­re ca. 50–120 € jähr­lich. Für gewerb­li­che Nut­zer begin­nen die Tari­fe bei rund 80–125 € pro Jahr, da hier höhe­re Deckungs­sum­men und erwei­ter­te Ein­satz­be­rei­che abge­si­chert wer­den. Den genau­en Bei­trag bestim­men Fak­to­ren wie Start­ge­wicht, Gerä­te­wert, Ein­satz­zweck (pri­vat oder gewerb­lich) und der gewünsch­te Gel­tungs­be­reich – nut­zen Sie den Ver­gleichs­rech­ner oben für eine indi­vi­du­el­le Berechnung.

Ja. Auch die DJI Mini-Serie braucht eine Haft­pflicht: § 43 Abs. 2 LuftVG gilt für jede Droh­ne, unab­hän­gig von Gewicht, Kame­ra und Nut­zungs­art. Was bei unter 250 g ohne Kame­ra ent­fällt, sind die Regis­trie­rung beim Luft­fahrt-Bun­des­amt und das Fern­pi­lo­ten­zeug­nis – die Ver­si­che­rung bleibt Pflicht. Unab­hän­gig davon haf­ten Sie nach den §§ 823 ff. BGB für jeden ver­ur­sach­ten Scha­den – eine frei­wil­li­ge Poli­ce ab ca. 20–30 €/Jahr ist des­halb auch für die kleins­te Droh­ne sinnvoll.

Die Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den, die Sie mit Ihrer Droh­ne Drit­ten zufü­gen: Per­so­nen­schä­den (zum Bei­spiel Ver­let­zun­gen), Sach­schä­den (etwa an Fahr­zeu­gen oder Gebäu­den) sowie dar­aus fol­gen­de Ver­mö­gens­schä­den. Abge­si­chert sind typi­scher­wei­se Abstür­ze, Kol­li­sio­nen und Kon­troll­ver­lus­te. Nicht abge­deckt sind Schä­den an der eige­nen Droh­ne – dafür ist eine Kas­ko­ver­si­che­rung nötig. Eben­falls aus­ge­schlos­sen sind in der Regel vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den sowie Schä­den bei Ver­stö­ßen gegen gesetz­li­che Flugverbote.

Vie­le deut­sche Droh­nen­ver­si­che­run­gen gel­ten inner­halb Deutsch­lands sowie der EU und des EWR – aller­dings oft zeit­lich begrenzt auf weni­ge Wochen pro Aus­lands­auf­ent­halt. Für Flü­ge außer­halb Euro­pas, etwa in den USA oder in Asi­en, benö­ti­gen Sie eine aus­drück­li­che welt­wei­te Deckung. Beach­ten Sie zusätz­lich, dass jedes Land eige­ne Droh­nen­ge­set­ze und teils eige­ne Regis­trie­rungs­pflich­ten hat (zum Bei­spiel die FAA Dro­ne­Zo­ne in den USA) und eini­ge Län­der Droh­nen ganz ver­bie­ten. Prü­fen Sie vor Rei­se­an­tritt sowohl den Gel­tungs­be­reich Ihrer Poli­ce als auch die Vor­schrif­ten des Ziellandes.

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt vor Ansprü­chen Drit­ter und ist ab 250 g gesetz­lich Pflicht. Die Kas­ko­ver­si­che­rung hin­ge­gen ist frei­wil­lig und schützt Ihre eige­ne Droh­ne – etwa bei Absturz, Kol­li­si­on, Bedien­feh­ler, Was­ser­scha­den, Dieb­stahl oder tech­ni­schem Defekt. Wäh­rend die Haft­pflicht also frem­de Schä­den ersetzt, sichert die Kas­ko Ihr eige­nes Gerät ab. Bei­de las­sen sich häu­fig in einem Kom­bi­ta­rif bün­deln; gera­de bei höher­wer­ti­gen Droh­nen ab ca. 800 € Anschaf­fungs­wert ist die­se Kom­bi­na­ti­on empfehlenswert.

Ja, zwin­gend. Eine pri­va­te Droh­nen­ver­si­che­rung gilt aus­schließ­lich für Hob­by- und Frei­zeit­flü­ge. Sobald Sie mit der Droh­ne Geld ver­die­nen – etwa durch Luft­bild­fo­to­gra­fie, Ver­mes­sung, Inspek­ti­on oder Film­pro­duk­ti­on – greift der pri­va­te Schutz nicht mehr, und zwar bereits beim ers­ten bezahl­ten Auf­trag. Für jede gewerb­li­che oder neben­be­ruf­li­che Nut­zung ist eine spe­zi­el­le Gewer­be­po­li­ce erfor­der­lich, die meist höhe­re Deckungs­sum­men (5–10 Mio. €) und erwei­ter­te Ein­satz­sze­na­ri­en wie die Spe­ci­fic Cate­go­ry (EASA) abdeckt.

Das gesetz­li­che Mini­mum beträgt rund 900.000 € (750.000 Son­der­zie­hungs­rech­te nach § 37 LuftVG). Die­se Sum­me kann bei schwe­ren Per­so­nen­schä­den – etwa dau­er­haf­ter Inva­li­di­tät mit lebens­lan­gen Behand­lungs- und Ver­dienst­aus­fall­kos­ten – jedoch schnell über­schrit­ten wer­den. Exper­ten emp­feh­len daher für Pri­vat­per­so­nen eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 3 Mio. €, für gewerb­li­che Nut­zer 5–10 Mio. €. Da der Bei­trags­un­ter­schied zwi­schen nied­ri­gen und hohen Deckungs­sum­men meist gering aus­fällt, soll­ten Sie im Zwei­fel die höhe­re Sum­me wählen.

Nein. Die Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich Haft­pflicht­schä­den ab, nicht jedoch Ver­stö­ße gegen das Daten­schutz­recht. Sobald Ihre Kame­radroh­ne iden­ti­fi­zier­ba­re Per­so­nen außer­halb Ihres eige­nen Grund­stücks auf­nimmt, greift die DSGVO, und unbe­fug­te Auf­nah­men kön­nen nach § 201a StGB sogar straf­bar sein. Buß­gel­der der Daten­schutz­be­hör­den sind ein eigen­stän­di­ges Risi­ko, das die klas­si­sche Haft­pflicht nicht über­nimmt. Wer gewerb­lich filmt, soll­te daher zusätz­lich eine Poli­ce mit Daten­schutz- bzw. Medi­en­rechts­bau­stein prü­fen und Betrof­fe­ne über Auf­nah­men informieren.

Ja. Seit der EU-Droh­nen­ver­ord­nung ist der Nacht­flug in der offe­nen Kate­go­rie grund­sätz­lich ohne Son­der­ge­neh­mi­gung erlaubt, sofern Sie die Auf­la­gen ein­hal­ten. Dazu gehö­ren ein gut sicht­ba­res grü­nes Blink­licht an der Droh­ne, die durch­ge­hen­de Sicht­ver­bin­dung (VLOS) sowie ein vor­he­ri­ger Geo­zo­nen-Check über die DIPUL-Kar­te, da nachts zusätz­li­che Beschrän­kun­gen gel­ten kön­nen. Ihr Ver­si­che­rungs­schutz gilt auch bei Nacht – aller­dings nur, wenn Sie alle gesetz­li­chen Vor­ga­ben beach­ten. Ein Ver­stoß, etwa ein feh­len­des Blink­licht, kann als gro­be Fahr­läs­sig­keit gewer­tet wer­den und den Schutz gefährden.

Wer eine ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Droh­ne (ab 250 g oder bei gewerb­li­cher Nut­zung) ohne gül­ti­ge Haft­pflicht betreibt, begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit nach dem Luft­ver­kehrs­ge­setz, die mit emp­find­li­chen Buß­gel­dern geahn­det wer­den kann. Schwe­rer wiegt jedoch das finan­zi­el­le Risi­ko: Ver­ur­sa­chen Sie einen Scha­den, haf­ten Sie per­sön­lich und unbe­grenzt mit Ihrem gesam­ten Ver­mö­gen – bei schwe­ren Per­so­nen­schä­den kön­nen das meh­re­re Mil­lio­nen Euro sein. Zudem ris­kie­ren Sie bei einer Kon­trol­le Flug­ver­bo­te und die Beschlag­nah­me der Droh­ne. Ange­sichts von Bei­trä­gen ab rund 30 €/Jahr steht die mög­li­che Scha­den­hö­he in kei­nem Ver­hält­nis zur Ersparnis.

Das sagen unse­re Kunden

★★★★★

„End­lich eine Sei­te, die erklärt, ab wann die Ver­si­che­rungs­pflicht gilt. Habe in 5 Minu­ten die güns­tigs­te Poli­ce für mei­ne DJI Air 3 gefunden.“

Micha­el S., Hamburg

★★★★★

„Der Ver­gleich hat mir gehol­fen zu ver­ste­hen, dass mei­ne Pri­vat­haft­pflicht Droh­nen aus­schließt. Habe sofort eine sepa­ra­te Poli­ce abgeschlossen.“

Julia B., München

★★★★★

„Als Foto­graf nut­ze ich mei­ne Droh­ne gewerb­lich. Die Erklä­rung zu Gewer­be­po­li­ce vs. Pri­vat­ver­si­che­rung war sehr hilf­reich. Top Service.“

Tho­mas F., Berlin

★★★★★

„Ich wuss­te nicht, dass Droh­nen unter 250 g mit Kame­ra trotz­dem ver­si­che­rungs­pflich­tig sind. Gut, dass ich es hier recht­zei­tig gele­sen habe.“

Sabi­ne M., Köln

★★★★★

„Super über­sicht­li­cher Ver­gleich. Habe Haft­pflicht und Kas­ko kom­bi­niert abge­schlos­sen – für mei­ne 1.200-Euro-Drohne war das genau richtig.“

Andre­as W., Stuttgart

★★★★★

„Die Check­lis­te vor dem ers­ten Flug ist Gold wert. Alles kom­pakt auf einen Blick, sogar aus­druck­bar. Sehr durchdacht.“

Petra H., Frankfurt

★★★★★

„Der Quiz hat mir Wis­sens­lü­cken zum EU-Droh­nen­recht auf­ge­zeigt. Hät­te nicht gedacht, dass das Fern­pi­lo­ten­zeug­nis Pflicht ist.“

Klaus W., Düsseldorf

★★★★★

„Nach einem Absturz mei­ner Droh­ne wuss­te ich dank die­ser Sei­te genau, was zu tun ist. Scha­den wur­de voll­stän­dig reguliert.“

Moni­ka S., Hamburg

★★★★★

„End­lich eine Erklä­rung, die nicht nur auf die Haft­pflicht ein­geht, son­dern auch Kas­ko und Deckungs­sum­men ver­ständ­lich erklärt.“

Rai­ner S., Leipzig

★★★★★

„Als Ein­stei­ger war ich über­wäl­tigt von den Regeln. Die­se Sei­te hat mir in kur­zer Zeit einen voll­stän­di­gen Über­blick gegeben.“

San­dra M., Bremen

★★★★★

„Ich ver­mie­te Droh­nen gewerb­lich. Der Hin­weis zur Gewer­be­po­li­ce war mir neu – mei­ne alte pri­va­te Ver­si­che­rung hät­te im Scha­dens­fall nicht gezahlt.“

Tobi­as K., Nürnberg

★★★★★

„Habe über den Ver­gleichs­rech­ner eine Tages­po­li­ce für mei­nen Urlaub gefun­den – schnell, güns­tig und sofort verfügbar.“

Clau­dia W., Dresden

★★★★★

„Die Tabel­le zu Deckungs­sum­men hat mir die Augen geöff­net. Ich hat­te nur 1 Mio. € – jetzt habe ich auf 3 Mio. € erhöht. Der Auf­preis war minimal.“

Mar­tin L., Hannover

★★★★★

„Sehr infor­ma­tiv und ohne Fach­chi­ne­sisch. Der Abschnitt zum EU-Droh­nen­re­gel­werk hat mir gehol­fen, mein Fern­pi­lo­ten­zeug­nis end­lich anzugehen.“

Nina R., Dortmund

★★★★★

„Habe für mei­ne DJI Mini 4 Pro eine Kom­bi aus Haft­pflicht und Kas­ko online abge­schlos­sen – der gesam­te Pro­zess hat kei­ne 10 Minu­ten gedauert.“

Ste­fan K., Essen

Wei­ter­füh­ren­de Themen

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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