Suche

Droh­nen­ver­si­che­rung Ver­gleich 2026 – Haft­pflicht & Kas­ko güns­tig abschließen

Aktualisiert: 25. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 24. Juni 2026

Aktua­li­siert: 24.06.2026  |  Fach­lich geprüft von Andre­as Quast am 24.06.2026

Eine Droh­nen­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land für alle Droh­nen ab 250 g Start­ge­wicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben (§ 21 LuftVG) – bei gewerb­li­cher Nut­zung sogar unab­hän­gig vom Gewicht. Bereits ab rund 30 € pro Jahr sichern Sie sich gegen Haf­tungs­ri­si­ken ab, die bei Per­so­nen­schä­den schnell in die Mil­lio­nen gehen kön­nen. Unser kos­ten­lo­ser Droh­nen­ver­si­che­rung-Ver­gleich zeigt Ihnen in weni­gen Sekun­den die güns­tigs­ten Tari­fe für Haft­pflicht und Kas­ko – von der DJI Mini über die Mavic bis zur gewerb­li­chen Pro­fi-Droh­ne. Ob pri­va­ter Hob­by­flug oder bezahl­ter Auf­trag: Hier fin­den Sie den pas­sen­den Schutz für Ihr Modell und schlie­ßen direkt online ab.

Pflicht­schutz ab 30 €/JahrHaft­pflicht & Kas­koPri­vat & Gewerb­lichSofort online abschließen

Video: Ist eine Droh­nen­ver­si­che­rung Pflicht?

  • Für prak­tisch jede Droh­ne besteht in Deutsch­land eine gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht – Sie brau­chen eine Droh­nen-Haft­pflicht, egal ob pri­vat oder gewerblich.
  • Schon eine klei­ne Droh­ne kann gro­ßen Scha­den anrich­ten: Absturz auf ein Auto, Ver­let­zung eines Pas­san­ten oder ein Brand.
  • Ach­tung: Die nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht schließt Droh­nen meist aus­drück­lich aus. Nur weni­ge Tari­fe decken leich­te Hob­by-Droh­nen mit ab – prü­fen Sie das genau.
Tran­skript anzeigen

Sie haben sich eine Droh­ne gekauft und wol­len ein­fach los­flie­gen? Halt, ohne Ver­si­che­rung wird das teu­er. In Deutsch­land gilt: Für prak­tisch jede Droh­ne besteht eine gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht. Sie brau­chen eine Droh­nen-Haft­pflicht, unab­hän­gig davon, ob Sie pri­vat oder gewerb­lich flie­gen. Schon eine klei­ne Droh­ne kann gro­ßen Scha­den anrich­ten, sie stürzt auf ein par­ken­des Auto, ver­letzt einen Pas­san­ten oder löst einen Brand aus. Ihre nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht schließt Droh­nen in den meis­ten Fäl­len aus­drück­lich aus. Nur weni­ge Tari­fe schlie­ßen leich­te Hob­by-Droh­nen mit ein. Ver­las­sen Sie sich nicht dar­auf, son­dern prü­fen Sie es genau. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Droh­nen­ver­si­che­rung Pflicht: Ab wann ist sie gesetz­lich vorgeschrieben?

Seit der Reform des Luft­ver­kehrs­ge­set­zes (§ 21 LuftVG) und der EU-Droh­nen­ver­ord­nung (EU 2019/947) gilt in Deutsch­land: Wer eine Droh­ne betreibt, muss für aus­rei­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz sor­gen. Die ent­schei­den­de Schwel­le liegt bei 250 g Min­dest-Start­ge­wicht (MTOM).

Droh­nen­ge­wicht Pri­va­te Nutzung Gewerb­li­che Nutzung
Unter 250 g ohne Kamera/Sensor Nicht gesetz­lich Pflicht Pflicht
Unter 250 g mit Kamera/Sensor Emp­foh­len, teils Pflicht Pflicht
250 g – 25 kg Pflicht (§ 21 LuftVG) Pflicht + erhöh­te Deckung
Über 25 kg Son­der­ge­neh­mi­gung + Pflicht Pflicht + Spezialpolice
Wich­tig: Belieb­te Model­le wie die DJI Mini 4 Pro (249 g) lie­gen knapp unter 250 g. Sobald eine Kame­ra ver­baut ist oder das Gerät gewerb­lich ein­ge­setzt wird, ent­fällt die­se Ausnahme.

Wer ohne gül­ti­ge Ver­si­che­rung fliegt, ris­kiert Buß­gel­der bis zu 500 € und trägt bei Schä­den unein­ge­schränkt mit sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen. Droh­nen­scha­den an einem Fahr­zeug oder eine ver­letz­te Per­son kann schnell sechs­stel­li­ge Kos­ten verursachen.

Video: Haft­pflicht, Kas­ko, pri­vat oder gewerblich?

  • Die Droh­nen-Haft­pflicht (Pflicht) zahlt Schä­den, die Ihre Droh­ne ande­ren zufügt – sie schützt aber nicht die Droh­ne selbst.
  • Die Kas­ko über­nimmt Schä­den am eige­nen Flug­e­rät: Absturz, Bedien­feh­ler, Was­ser­scha­den oder ein Fly-Away (die Droh­ne fliegt weg und geht verloren).
  • Ent­schei­dend ist die Nut­zungs­art: Wer gewerb­lich fliegt (z. B. Foto- oder Ver­mes­sungs­auf­trä­ge), braucht eine Poli­ce, die die gewerb­li­che Nut­zung aus­drück­lich ein­schließt – ein pri­va­ter Tarif reicht nicht.
Tran­skript anzeigen

Haft­pflicht, Kas­ko, pri­vat oder gewerb­lich, wel­che Droh­nen­ver­si­che­rung brau­chen Sie wirk­lich? Die Droh­nen-Haft­pflicht ist Pflicht und zahlt Schä­den, die Ihre Droh­ne ande­ren zufügt. Sie schützt aber nicht die Droh­ne selbst. Dafür gibt es die Kas­ko: Sie über­nimmt Schä­den an Ihrem eige­nen Flug­e­rät, etwa nach einem Absturz, einem Bedien­feh­ler, Was­ser­scha­den oder einem soge­nann­ten Fly-Away, wenn die Droh­ne ein­fach weg­fliegt und ver­lo­ren geht. Ganz wich­tig ist die Nut­zungs­art: Flie­gen Sie gewerb­lich, zum Bei­spiel für Foto- oder Ver­mes­sungs­auf­trä­ge, reicht ein pri­va­ter Tarif nicht aus. Sie brau­chen dann eine Poli­ce, die die gewerb­li­che Nut­zung aus­drück­lich ein­schließt. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Droh­nen-Haft­pflicht vs. Kas­ko: Was sind die Unterschiede?

Zwei Ver­si­che­rungs­ty­pen sind für Droh­nen­pi­lo­ten rele­vant. Sie ergän­zen sich und kön­nen oft kom­bi­niert abge­schlos­sen werden.

Leis­tungs­merk­mal Haft­pflicht Kas­ko
Schä­den an frem­den Personen ✓ Ja Nein
Schä­den an frem­dem Eigentum ✓ Ja Nein
Schä­den an der eige­nen Drohne Nein ✓ Ja
Absturz durch Pilotenfehler Nur Dritt­scha­den ✓ Ja (Voll­kas­ko)
Dieb­stahl der Drohne Nein ✓ Je nach Tarif
Gesetz­lich vorgeschrieben ✓ Ab 250 g Nein (frei­wil­lig)
Preis ab (pri­vat) ca. 30 €/Jahr ca. 50 €/Jahr zusätzlich

Kas­ko-Vari­an­ten

Teil­kas­ko deckt Schä­den durch exter­ne Ein­flüs­se: Feu­er, Blitz, Sturm, Hagel, Dieb­stahl. Voll­kas­ko schließt zusätz­lich Bedie­ner­feh­ler, Absturz durch Pilo­ten­feh­ler und tech­ni­sches Ver­sa­gen ein.

Ach­tung: Vie­le pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen schlie­ßen Droh­nen expli­zit vom Ver­si­che­rungs­schutz aus. Prü­fen Sie Ihre bestehen­de Poli­ce – eine sepa­ra­te Droh­nen­ver­si­che­rung ist in den meis­ten Fäl­len zwin­gend erforderlich.

Deckungs­sum­men im Ver­gleich: Wie viel Schutz brau­chen Sie?

Die Höhe der Deckungs­sum­me ent­schei­det dar­über, ob Ihr Ver­si­che­rer im Ernst­fall voll­stän­dig zahlt. Gera­de Per­so­nen­schä­den (Inva­li­di­tät, jah­re­lan­ge Behand­lung) kön­nen hohe Sum­men erreichen.

Deckungs­sum­me Geeig­net für Bewer­tung
Bis 1 Mio. € Sehr klei­ne Droh­nen, mini­ma­le Pflicht Nur gesetz­li­ches Mini­mum – nicht empfohlen
1–3 Mio. € Pri­va­te Frei­zeit­pi­lo­ten bis 2 kg Akzep­ta­bel für ein­fa­che Freizeitflüge
3 Mio. € Pri­vat­pi­lo­ten allgemein ✓ Von Exper­ten empfohlen
5 Mio. € Gewerb­li­che Pilo­ten, Droh­nen über 2 kg ✓ Gewerb­li­cher Standard
10 Mio. € und mehr Gro­ße Droh­nen, kom­ple­xe Einsätze ✓ Pro­fes­sio­nel­ler Einsatz
Exper­ten­emp­feh­lung von Andre­as Quast: Für Pri­vat­pi­lo­ten emp­feh­le ich min­des­tens 3 Mio. € Deckungs­sum­me. Der Auf­preis gegen­über 1 Mio. € beträgt oft nur weni­ge Euro pro Jahr – aber bei schwe­ren Per­so­nen­schä­den kann die Dif­fe­renz über Ihre finan­zi­el­le Exis­tenz entscheiden.

Droh­nen­ver­si­che­rung Kos­ten: Was zah­len Sie wirklich?

Die Kos­ten hän­gen von Droh­nen­ge­wicht, Deckungs­sum­me, Ver­si­che­rungs­art und Nut­zungs­art ab. Fol­gen­de Richt­wer­te gel­ten für 2026:

Droh­nen­ge­wicht Pri­va­te Haftpflicht + Voll­kas­ko Gewerb­lich
Bis 250 g ab 20 €/Jahr ab 35 €/Jahr ab 60 €/Jahr
250 g – 2 kg ab 30 €/Jahr ab 55 €/Jahr ab 80 €/Jahr
2 kg – 10 kg ab 60 €/Jahr ab 120 €/Jahr ab 150 €/Jahr
Über 10 kg Indi­vi­du­el­le Berechnung Indi­vi­du­el­le Berechnung Indi­vi­du­el­le Berechnung
Tipp: Tages­po­li­ce. Für gele­gent­li­che Nut­zer oder Urlaubs­flie­ger bie­ten vie­le Ver­si­che­rer Tages- und Wochen­po­li­cen ab ca. 3 €/Tag an. Ide­al, wenn Sie Ihre Droh­ne nur weni­ge Male im Jahr einsetzen.

Droh­nen unter 250 g: DJI Mini & Co. – wann Sie trotz­dem ver­si­chert sein müssen

Die DJI Mini-Serie (Mini 2, Mini 3, Mini 4 Pro) wiegt unter 250 g – vie­le Pilo­ten glau­ben des­halb, kei­ne Ver­si­che­rung zu benö­ti­gen. Das ist ein weit ver­brei­te­ter, aber gefähr­li­cher Irr­tum: Bereits eine ein­ge­bau­te Kame­ra oder ein ein­zi­ger bezahl­ter Auf­trag lässt die Ver­si­che­rungs­pflicht entstehen.

3 Fäl­le, in denen Droh­nen unter 250 g ver­si­che­rungs­pflich­tig sind:
  • Mit ein­ge­bau­ter Kame­ra: Prak­tisch alle aktu­el­len DJI-Mini-Model­le haben eine Kame­ra. Im Scha­dens­fall kann die erhöh­te Gefähr­dungs­la­ge zur vol­len Haf­tung führen.
  • Gewerb­li­cher Ein­satz: Jeder bezahl­te Auf­trag – Immo­bi­li­en­fo­to, Hoch­zeits­film, Ver­mäs­sung – erzeugt Ver­si­che­rungs­pflicht unab­hän­gig vom Gewicht der Drohne.
  • Frei­wil­li­ger Schutz sinn­voll: Haf­tung nach §§ 823 ff. BGB gilt für jedes Gewicht. Ohne Poli­ce zah­len Sie Per­so­nen­schä­den aus eige­ner Tasche.

Belieb­te Droh­nen­mo­del­le im Überblick

Modell Gewicht Kame­ra Ver­si­che­rung Kos­ten ab
DJI Mini 4 Pro 249 g 4K HDR Drin­gend empfohlen ca. 30 €/Jahr
DJI Mini 3 Pro 249 g 4K Drin­gend empfohlen ca. 30 €/Jahr
DJI Mini 2 SE 249 g ✔ 2,7K Drin­gend empfohlen ca. 30 €/Jahr
DJI Air 3 720 g 4K Dual Pflicht (§ 21 LuftVG) ca. 50 €/Jahr
DJI Mavic 3 Classic 895 g ✔ Has­sel­blad Pflicht ca. 65 €/Jahr
Spiel­zeug­droh­ne < 100 g Meist ❌ Frei­wil­lig ab 20 €/Jahr

ⓘ Der Ver­gleichs­rech­ner oben lis­tet auch Tages- und Jah­respo­li­cen für leich­te Model­le – ab ca. 30 € pro Jahr sind Sie umfas­send geschützt.

Droh­nen­ver­si­che­rung gewerb­lich: Was Pro­fis beach­ten müssen

Sobald Sie Ihre Droh­ne für bezahl­te Auf­trä­ge ein­set­zen – Luft­bild­fo­to­gra­fie, Ver­mäs­sung, Inspek­ti­on, Film­pro­duk­ti­on – greift eine pri­va­te Droh­nen­ver­si­che­rung nicht mehr. Sie benö­ti­gen eine gewerb­li­che Droh­nen­po­li­ce.

  • Höhe­re Deckungs­sum­men (typisch: 5–10 Mio. €)
  • Abde­ckung der Spe­ci­fic Cate­go­ry (EASA) möglich
  • Geschäft­li­che Auf­trags­nach­wei­se im Scha­dens­fall abgesichert
  • Häu­fig gefor­dert von Auf­trag­ge­bern (Behör­den, Medienfirmen)
  • Erwei­ter­bar auf meh­re­re Droh­nen und Piloten
Neben­er­werb gilt als gewerb­lich. Bereits ein ein­zel­nes bezahl­tes Shoo­ting reicht aus, um den pri­va­ten Ver­si­che­rungs­schutz zu ver­lie­ren. Auch Ein­nah­men über Platt­for­men wie You­Tube oder Stock-Foto-Agen­tu­ren kön­nen als gewerb­li­che Nut­zung gewer­tet werden.

EU-Droh­nen­re­gel­werk 2024: Kate­go­rien und Pflich­ten im Überblick

Die EU-Droh­nen­ver­ord­nung (EU 2019/947) teilt Droh­nen­flü­ge in drei Kate­go­rien ein. Jede Kate­go­rie hat eige­ne Anfor­de­run­gen an Ver­si­che­rung, Zeug­nis und Genehmigung.

Kate­go­rie Unter­ka­te­go­rie Vor­aus­set­zun­gen
Open A1 (unter 250 g) Online-Schu­lung, kein Zeugnis
Open A1/A3 (250 g–25 kg) EU-Regis­trie­rung + Fern­pi­lo­ten­zeug­nis A1/A3
Open A2 Fern­pi­lo­ten­zeug­nis A2 (mit Prüfung)
Spe­ci­fic Betriebs­ge­neh­mi­gung (PDRA/SORA), höhe­re Versicherungssummen
Cer­ti­fied Zulas­sung wie Luft­fahr­zeug, für Droh­nen über 25 kg

Fern­pi­lo­ten­zeug­nis A1/A3 – so erhal­ten Sie es

Das Fern­pi­lo­ten­zeug­nis der Kate­go­rien A1 und A3 ist für alle Droh­nen ab 250 g Pflicht. Sie kön­nen es online über das LBA-Por­tal (Luft­fahrt-Bun­des­amt) erwer­ben: Online-Lern­kurs absol­vie­ren + Prü­fung bestehen. Die Gül­tig­keits­dau­er beträgt 5 Jahre.

EU-Regis­trie­rung

Alle Betrei­ber von Droh­nen ab 250 g müs­sen sich im natio­na­len Regis­ter ein­tra­gen. In Deutsch­land erfolgt dies über das LBA-Por­tal. Die Regis­trier­num­mer muss an der Droh­ne befes­tigt und via Remo­te ID aus­ge­sen­det werden.

No-Fly-Zones prü­fen: Vor jedem Flug müs­sen Sie die aktu­el­len Luft­raum­sper­ren prü­fen. Nut­zen Sie hier­für die App DFS Avia­ti­on (Deut­sche Flug­si­che­rung) oder das Geo-Awa­re­ness-Sys­tem DIPUL.

Nacht­flug mit Droh­nen: Regeln und Versicherungsschutz

Seit der EU-Droh­nen­ver­ord­nung (EU 2019/947) ist Nacht­flug in der Kate­go­rie A1 grund­sätz­lich erlaubt – aller­dings unter stren­gen Auf­la­gen. Wer die­se nicht erfüllt, ris­kiert Leis­tungs­kür­zung durch den Ver­si­che­rer (§ 28 VVG).

Pflich­ten beim Nacht­flug (Kate­go­rie A1/A2):
  • Grü­nes Blink­licht an der Droh­ne ist Pflicht – gut sicht­bar, mind. 3 Sekun­den Periode
  • VLOS-Pflicht: Die Droh­ne muss jeder­zeit mit blo­ßem Auge sicht­bar bleiben
  • Geo­zo­ne-Check vor jedem Flug via DIPUL-App – nächt­li­che Ein­schrän­kun­gen möglich
  • In Klas­se A2 gilt zusätz­lich ein Min­dest­ab­stand von 30 m zu unbe­tei­lig­ten Personen

Gilt mei­ne Ver­si­che­rung nachts? Ja – sofern alle gesetz­li­chen Auf­la­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Ver­stoss gegen die Blink­licht- oder VLOS-Pflicht kann als gro­be Fahr­läs­sig­keit gewer­tet wer­den und den Ver­si­che­rungs­schutz gefährden.

Droh­ne im Aus­land: Ver­si­che­rungs­schutz auf Reisen

Wer sei­ne Droh­ne in den Urlaub mit­nimmt, soll­te vor der Abrei­se prü­fen, ob die hei­mi­sche Poli­ce im Ziel­land gilt – vie­le Stan­dard­po­li­cen haben geo­gra­fi­sche Einschränkungen.

Gebiet Ver­si­che­rungs­de­ckung Regel­werk
Deutsch­land Vol­ler Schutz der Police § 21 LuftVG, EU 2019/947
EUEWR Meist gedeckt (Poli­ce prüfen!) EU 2019/947 gilt einheitlich
Schweiz, UK Häu­fig gedeckt – immer überprüfen Eige­ne natio­na­le Regeln
USA, Kana­da Nur bei expli­zi­ter Weltdeckung FAA Part 107 (USA)
Asi­en, Afrika Sepa­ra­te Poli­ce empfohlen Lan­des­spe­zi­fisch
Wich­ti­ge Hin­wei­se für Auslandsflüge:
  • Vie­le Stan­dard­po­li­cen begren­zen den Aus­lands­schutz auf 6 Wochen pro Aufenthalt
  • Der EU-Kom­pe­tenz­nach­weis (A1/A3) wird in allen EU-Staa­ten anerkannt
  • Län­der außer­halb der EU haben eige­ne Regis­trie­rungs­pflich­ten (z. B. FAA Dro­ne­Zo­ne USA)
  • Eini­ge Län­der ver­bie­ten Droh­nen kom­plett (Ägyp­ten, Kuba, Iran u. a.) – immer vor­her informieren!
  • Gewerb­li­che Pilo­ten benö­ti­gen für Aus­lands­auf­trä­ge häu­fig zusätz­li­che loka­le Genehmigungen

ⓘ Emp­feh­lung: Buchen Sie vor der Rei­se eine Jah­res-Welt­po­li­ce oder spe­zi­el­le Tages­po­li­ce für den Aus­lands­auf­ent­halt – so sind Sie lücken­los versichert.

Daten­schutz und Kame­ra­recht: Was Droh­nen­pi­lo­ten wis­sen müssen

Eine Droh­nen­ver­si­che­rung schützt vor Haft­pflicht­schä­den – aber nicht vor daten­schutz­recht­li­chen Buß­gel­dern. Wer mit einer Kame­radroh­ne fliegt, muss das Daten­schutz­recht zusätz­lich im Blick behalten.

3 häu­fi­ge Daten­schutz­ri­si­ken beim Drohnenflug:
  • Auf­nah­men von Per­so­nen: Sobald die Droh­ne Bil­der von iden­ti­fi­zier­ba­ren Per­so­nen auf­nimmt, greift die DSGVO. Das Haus­halts­pri­vi­leg (Art. 2 Abs. 2 lit. c) endet an der Grundstücksgrenze.
  • Nach­bar­grund­stü­cke und Pri­vat­woh­nun­gen: Das unbe­fug­te Foto­gra­fie­ren pri­va­ter Berei­che kann straf­bar sein (§ 201a StGB – Ver­let­zung des höchst­per­sön­li­chen Lebens­be­reichs durch Bildaufnahmen).
  • Gewerb­li­che Auf­nah­men bei Ver­an­stal­tun­gen: Bei Hoch­zei­ten, Events oder Sport­ver­an­stal­tun­gen ist eine Ein­wil­li­gung gem. Art. 6 DSGVO erforderlich.

Wich­tig: DSGVO-Buß­gel­der kön­nen bis zu 20 Mio. € betra­gen – die­se Risi­ken deckt die Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht ab. Wer gewerb­lich filmt, soll­te eine Poli­ce mit Daten­schutz-Erwei­te­rung oder eine sepa­ra­te Medi­en­rechts­haft­pflicht prüfen.

ⓘ Tipp: Infor­mie­ren Sie Per­so­nen sicht­bar über Droh­nen­auf­nah­men und holen Sie bei Bedarf eine schrift­li­che Ein­wil­li­gung ein – ins­be­son­de­re bei Flü­gen auf pri­va­tem Gelän­de Dritter.

Im Scha­dens­fall: Was Sie jetzt tun müssen

Ein Droh­nen­un­fall mit Dritt­scha­den kann schnell stres­sig wer­den. Die­se Schrit­te hel­fen Ihnen, Ihren Ver­si­che­rungs­schutz zu sichern:

  1. Flug sofort been­den und die Droh­ne sichern – falls mög­lich ohne wei­te­re Schä­den zu verursachen.
  2. Ver­letz­te ver­sor­gen – Not­ruf 112 bei Per­so­nen­schä­den. Leis­tungs­fä­hi­ge Ers­te Hil­fe ist Pflicht.
  3. Scha­den foto­gra­fisch doku­men­tie­ren – Droh­ne, Scha­den­stel­le, Umge­bung, Zeugen.
  4. Per­so­na­li­en aus­tau­schen – Kon­takt­da­ten aller Betei­lig­ten und Zeu­gen notieren.
  5. Kei­ne Schuld aner­ken­nen – münd­li­che oder schrift­li­che Schuld­an­er­ken­nung kann den Ver­si­che­rungs­schutz gefähr­den (§ 28 VVG).
  6. Ver­si­che­rer infor­mie­ren – in der Regel gilt eine Mel­de­frist von 1 Woche. Nut­zen Sie die Not­fall­num­mer auf Ihrer Police.
  7. Scha­den­mel­dung voll­stän­dig aus­fül­len – alle Unter­la­gen (Fotos, Zeu­gen­aus­sa­gen, Poli­zei­be­richt falls vor­han­den) beifügen.
Fall­bei­spiel: Ein Hob­by­dro­h­nen­pi­lot ver­liert die Kon­trol­le, die Droh­ne beschmä­digt ein gepark­tes Fahr­zeug (Repa­ra­tur­kos­ten: 4.800 €). Da er ein Fern­pi­lo­ten­zeug­nis besitzt, eine gül­ti­ge Ver­si­che­rung vor­han­den ist und er den Scha­den kor­rekt gemel­det hat, über­nimmt der Ver­si­che­rer die Kos­ten vollständig.

Check­lis­te: Was müs­sen Sie vor dem ers­ten Droh­nen­flug erle­digt haben?

Bedarf­scheck: Wel­che Droh­nen­ver­si­che­rung brau­che ich?

Beant­wor­ten Sie drei kur­ze Fra­gen, um die pas­sen­de Ver­si­che­rungs­lö­sung für Ihre Situa­ti­on zu ermitteln.

👤 Wie nut­zen Sie Ihre Drohne?

⚖ Wie schwer ist Ihre Drohne?

📷 Hat Ihre Droh­ne eine Kame­ra oder ande­re Sensoren?

💡 Kei­ne gesetz­li­che Versicherungspflicht

Ihre Droh­ne (unter 250 g, kei­ne Kame­ra, pri­vat) unter­liegt kei­ner gesetz­li­chen Pflicht. Den­noch ist eine frei­wil­li­ge Droh­nen-Haft­pflicht emp­feh­lens­wert – schon ab ca. 20 €/Jahr.

Beach­ten Sie: Sobald Sie die Droh­ne auch nur ein­mal gewerb­lich nut­zen oder eine Kame­ra nach­rüs­ten, ändert sich die Rechtslage.

⚠ Ver­si­che­rung drin­gend empfohlen

Droh­nen unter 250 g mit Kame­ra befin­den sich recht­lich in einer Grau­zo­ne: Eini­ge Behör­den wer­ten Kame­ras als zusätz­li­che Gefähr­dung. Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung (ab 20 €/Jahr) ist drin­gend empfohlen.

Emp­feh­lung: Haft­pflicht ab 1 Mio. € – ergän­zend Teil­kas­ko für Schä­den an der Drohne.

✔ Ver­si­che­rungs­pflicht ab 250 g

Ihre Droh­ne (ab 250 g, pri­vat) muss ver­si­chert sein – § 21 LuftVG. Emp­feh­lung: Haft­pflicht mind. 3 Mio. €. Zusätz­lich Voll­kas­ko sinn­voll, da Pilo­ten­feh­ler nicht sel­ten sind.

Nicht ver­ges­sen: EU-Regis­trie­rung beim LBA + Fern­pi­lo­ten­zeug­nis A1/A3 sind eben­falls Pflicht.

💼 Gewer­be­po­li­ce ist Pflicht

Bei gewerb­li­cher oder neben­be­ruf­li­cher Nut­zung gilt: Nur eine Gewer­be­po­li­ce greift. Pri­va­te Ver­si­che­run­gen schlie­ßen kom­mer­zi­el­le Nut­zung aus­drück­lich aus. Emp­feh­lung: Gewer­be-Haft­pflicht mind. 5 Mio. €.

Schon ein ein­zi­ger bezahl­ter Auf­trag (Foto, Video, Ver­mäs­sung) genügt, um den pri­va­ten Schutz zu verlieren.

Der gro­ße Droh­nen­ver­si­che­rung-Check: 10 Irr­tü­mer im Quiz – wahr oder falsch?

Rund um die Droh­nen­ver­si­che­rung hal­ten sich hart­nä­cki­ge Halb­wahr­hei­ten – vom angeb­lich kos­ten­lo­sen Schutz unter 250 g bis zur ver­meint­li­chen Welt­gel­tung deut­scher Poli­cen. Tes­ten Sie Ihr Wis­sen: Ent­schei­den Sie bei jeder Aus­sa­ge „Wahr“ oder „Falsch“ und erhal­ten Sie sofort eine aus­führ­li­che Erklä­rung mit Rechtsgrundlage.

1. „Mei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt auch Schä­den durch mei­ne Droh­ne ab.“
2. „Droh­nen unter 250 g brau­chen grund­sätz­lich nie eine Versicherung.“
3. „Ab 250 g Start­ge­wicht ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung in Deutsch­land gesetz­lich Pflicht.“
4. „Eine Droh­nen-Haft­pflicht zahlt auch für Schä­den an mei­ner eige­nen Drohne.“
5. „Für Droh­nen ab 250 g genügt die Ver­si­che­rung allein – Regis­trie­rung und Kennt­nis­nach­weis sind nicht nötig.“
6. „Wenn ich nach einem Unfall sofort die Schuld aner­ken­ne, erhal­te ich mehr Kulanz vom Versicherer.“
7. „Eine Deckungs­sum­me von 500.000 € reicht für die pri­va­te Droh­nen­nut­zung locker aus.“
8. „Mit mei­ner pri­va­ten Droh­nen­ver­si­che­rung darf ich auch bezahl­te Auf­trä­ge fliegen.“
9. „Eine Kas­ko­ver­si­che­rung ist für rei­ne Hob­by­pi­lo­ten überflüssig.“
10. „Mei­ne deut­sche Droh­nen­ver­si­che­rung gilt auto­ma­tisch weltweit.“

Häu­fi­ge Fra­gen zur Drohnenversicherung

Ja. Gemäß § 21 LuftVG besteht für alle Droh­nen ab 250 g Min­dest-Start­ge­wicht (MTOM) eine gesetz­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­pflicht in Deutsch­land. Für gewerb­lich genutz­te Droh­nen gilt die­se Pflicht sogar unab­hän­gig vom Gewicht – also auch für Model­le unter 250 g. Wer ohne gül­ti­ge Ver­si­che­rung fliegt, begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit Buß­gel­dern geahn­det wer­den kann, und haf­tet im Scha­dens­fall unbe­grenzt mit dem gesam­ten Pri­vat­ver­mö­gen. Da Per­so­nen­schä­den schnell sechs- bis sie­ben­stel­li­ge Sum­men errei­chen, ist der Ver­si­che­rungs­schutz auch wirt­schaft­lich unverzichtbar.

Eine pri­va­te Droh­nen-Haft­pflicht ist bereits ab ca. 30–50 € pro Jahr erhält­lich. Eine zusätz­li­che Kas­ko­ver­si­che­rung, die Schä­den an der eige­nen Droh­ne abdeckt, kos­tet je nach Gerä­te­wert wei­te­re ca. 50–120 € jähr­lich. Für gewerb­li­che Nut­zer begin­nen die Tari­fe bei rund 80–125 € pro Jahr, da hier höhe­re Deckungs­sum­men und erwei­ter­te Ein­satz­be­rei­che abge­si­chert wer­den. Den genau­en Bei­trag bestim­men Fak­to­ren wie Start­ge­wicht, Gerä­te­wert, Ein­satz­zweck (pri­vat oder gewerb­lich) und der gewünsch­te Gel­tungs­be­reich – nut­zen Sie den Ver­gleichs­rech­ner oben für eine indi­vi­du­el­le Berechnung.

Das hängt von Kame­ra und Nut­zung ab. Eine rei­ne Hob­by­dro­h­ne unter 250 g ohne Kame­ra und ohne gewerb­li­chen Ein­satz ist gesetz­lich nicht ver­si­che­rungs­pflich­tig. Prak­tisch alle belieb­ten Model­le wie die DJI Mini 4 Pro oder Mini 3 besit­zen jedoch eine Kame­ra und bewe­gen sich damit in einer recht­li­chen Grau­zo­ne, in der eine Haft­pflicht drin­gend emp­foh­len wird. Sobald die Droh­ne gewerb­lich genutzt wird, besteht ohne­hin Ver­si­che­rungs­pflicht. Unab­hän­gig davon haf­ten Sie nach den §§ 823 ff. BGB für jeden ver­ur­sach­ten Scha­den – eine frei­wil­li­ge Poli­ce ab ca. 20–30 €/Jahr ist des­halb auch für die kleins­te Droh­ne sinnvoll.

Die Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den, die Sie mit Ihrer Droh­ne Drit­ten zufü­gen: Per­so­nen­schä­den (zum Bei­spiel Ver­let­zun­gen), Sach­schä­den (etwa an Fahr­zeu­gen oder Gebäu­den) sowie dar­aus fol­gen­de Ver­mö­gens­schä­den. Abge­si­chert sind typi­scher­wei­se Abstür­ze, Kol­li­sio­nen und Kon­troll­ver­lus­te. Nicht abge­deckt sind Schä­den an der eige­nen Droh­ne – dafür ist eine Kas­ko­ver­si­che­rung nötig. Eben­falls aus­ge­schlos­sen sind in der Regel vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den sowie Schä­den bei Ver­stö­ßen gegen gesetz­li­che Flugverbote.

Vie­le deut­sche Droh­nen­ver­si­che­run­gen gel­ten inner­halb Deutsch­lands sowie der EU und des EWR – aller­dings oft zeit­lich begrenzt auf weni­ge Wochen pro Aus­lands­auf­ent­halt. Für Flü­ge außer­halb Euro­pas, etwa in den USA oder in Asi­en, benö­ti­gen Sie eine aus­drück­li­che welt­wei­te Deckung. Beach­ten Sie zusätz­lich, dass jedes Land eige­ne Droh­nen­ge­set­ze und teils eige­ne Regis­trie­rungs­pflich­ten hat (zum Bei­spiel die FAA Dro­ne­Zo­ne in den USA) und eini­ge Län­der Droh­nen ganz ver­bie­ten. Prü­fen Sie vor Rei­se­an­tritt sowohl den Gel­tungs­be­reich Ihrer Poli­ce als auch die Vor­schrif­ten des Ziellandes.

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt vor Ansprü­chen Drit­ter und ist ab 250 g gesetz­lich Pflicht. Die Kas­ko­ver­si­che­rung hin­ge­gen ist frei­wil­lig und schützt Ihre eige­ne Droh­ne – etwa bei Absturz, Kol­li­si­on, Bedien­feh­ler, Was­ser­scha­den, Dieb­stahl oder tech­ni­schem Defekt. Wäh­rend die Haft­pflicht also frem­de Schä­den ersetzt, sichert die Kas­ko Ihr eige­nes Gerät ab. Bei­de las­sen sich häu­fig in einem Kom­bi­ta­rif bün­deln; gera­de bei höher­wer­ti­gen Droh­nen ab ca. 800 € Anschaf­fungs­wert ist die­se Kom­bi­na­ti­on empfehlenswert.

Ja, zwin­gend. Eine pri­va­te Droh­nen­ver­si­che­rung gilt aus­schließ­lich für Hob­by- und Frei­zeit­flü­ge. Sobald Sie mit der Droh­ne Geld ver­die­nen – etwa durch Luft­bild­fo­to­gra­fie, Ver­mes­sung, Inspek­ti­on oder Film­pro­duk­ti­on – greift der pri­va­te Schutz nicht mehr, und zwar bereits beim ers­ten bezahl­ten Auf­trag. Für jede gewerb­li­che oder neben­be­ruf­li­che Nut­zung ist eine spe­zi­el­le Gewer­be­po­li­ce erfor­der­lich, die meist höhe­re Deckungs­sum­men (5–10 Mio. €) und erwei­ter­te Ein­satz­sze­na­ri­en wie die Spe­ci­fic Cate­go­ry (EASA) abdeckt.

Das gesetz­li­che Mini­mum beträgt rund 900.000 € (750.000 Son­der­zie­hungs­rech­te nach § 37 LuftVG). Die­se Sum­me kann bei schwe­ren Per­so­nen­schä­den – etwa dau­er­haf­ter Inva­li­di­tät mit lebens­lan­gen Behand­lungs- und Ver­dienst­aus­fall­kos­ten – jedoch schnell über­schrit­ten wer­den. Exper­ten emp­feh­len daher für Pri­vat­per­so­nen eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 3 Mio. €, für gewerb­li­che Nut­zer 5–10 Mio. €. Da der Bei­trags­un­ter­schied zwi­schen nied­ri­gen und hohen Deckungs­sum­men meist gering aus­fällt, soll­ten Sie im Zwei­fel die höhe­re Sum­me wählen.

Nein. Die Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich Haft­pflicht­schä­den ab, nicht jedoch Ver­stö­ße gegen das Daten­schutz­recht. Sobald Ihre Kame­radroh­ne iden­ti­fi­zier­ba­re Per­so­nen außer­halb Ihres eige­nen Grund­stücks auf­nimmt, greift die DSGVO, und unbe­fug­te Auf­nah­men kön­nen nach § 201a StGB sogar straf­bar sein. Buß­gel­der der Daten­schutz­be­hör­den sind ein eigen­stän­di­ges Risi­ko, das die klas­si­sche Haft­pflicht nicht über­nimmt. Wer gewerb­lich filmt, soll­te daher zusätz­lich eine Poli­ce mit Daten­schutz- bzw. Medi­en­rechts­bau­stein prü­fen und Betrof­fe­ne über Auf­nah­men informieren.

Ja. Seit der EU-Droh­nen­ver­ord­nung ist der Nacht­flug in der offe­nen Kate­go­rie grund­sätz­lich ohne Son­der­ge­neh­mi­gung erlaubt, sofern Sie die Auf­la­gen ein­hal­ten. Dazu gehö­ren ein gut sicht­ba­res grü­nes Blink­licht an der Droh­ne, die durch­ge­hen­de Sicht­ver­bin­dung (VLOS) sowie ein vor­he­ri­ger Geo­zo­nen-Check über die DIPUL-Kar­te, da nachts zusätz­li­che Beschrän­kun­gen gel­ten kön­nen. Ihr Ver­si­che­rungs­schutz gilt auch bei Nacht – aller­dings nur, wenn Sie alle gesetz­li­chen Vor­ga­ben beach­ten. Ein Ver­stoß, etwa ein feh­len­des Blink­licht, kann als gro­be Fahr­läs­sig­keit gewer­tet wer­den und den Schutz gefährden.

Wer eine ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Droh­ne (ab 250 g oder bei gewerb­li­cher Nut­zung) ohne gül­ti­ge Haft­pflicht betreibt, begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit nach dem Luft­ver­kehrs­ge­setz, die mit emp­find­li­chen Buß­gel­dern geahn­det wer­den kann. Schwe­rer wiegt jedoch das finan­zi­el­le Risi­ko: Ver­ur­sa­chen Sie einen Scha­den, haf­ten Sie per­sön­lich und unbe­grenzt mit Ihrem gesam­ten Ver­mö­gen – bei schwe­ren Per­so­nen­schä­den kön­nen das meh­re­re Mil­lio­nen Euro sein. Zudem ris­kie­ren Sie bei einer Kon­trol­le Flug­ver­bo­te und die Beschlag­nah­me der Droh­ne. Ange­sichts von Bei­trä­gen ab rund 30 €/Jahr steht die mög­li­che Scha­den­hö­he in kei­nem Ver­hält­nis zur Ersparnis.

Das sagen unse­re Kunden

★★★★★

End­lich eine Sei­te, die erklärt, ab wann die Ver­si­che­rungs­pflicht gilt. Habe in 5 Minu­ten die güns­tigs­te Poli­ce für mei­ne DJI Air 3 gefunden.“

Micha­el S., Hamburg

★★★★★

Der Ver­gleich hat mir gehol­fen zu ver­ste­hen, dass mei­ne Pri­vat­haft­pflicht Droh­nen aus­schließt. Habe sofort eine sepa­ra­te Poli­ce abgeschlossen.“

Julia B., München

★★★★★

Als Foto­graf nut­ze ich mei­ne Droh­ne gewerb­lich. Die Erklä­rung zu Gewer­be­po­li­ce vs. Pri­vat­ver­si­che­rung war sehr hilf­reich. Top Service.“

Tho­mas F., Berlin

★★★★★

Ich wuss­te nicht, dass Droh­nen unter 250 g mit Kame­ra trotz­dem ver­si­che­rungs­pflich­tig sind. Gut, dass ich es hier recht­zei­tig gele­sen habe.“

Sabi­ne M., Köln

★★★★★

Super über­sicht­li­cher Ver­gleich. Habe Haft­pflicht und Kas­ko kom­bi­niert abge­schlos­sen – für mei­ne 1.200-Euro-Drohne war das genau richtig.“

Andre­as W., Stuttgart

★★★★★

Die Check­lis­te vor dem ers­ten Flug ist Gold wert. Alles kom­pakt auf einen Blick, sogar aus­druck­bar. Sehr durchdacht.“

Petra H., Frankfurt

★★★★★

Der Quiz hat mir Wis­sens­lü­cken zum EU-Droh­nen­recht auf­ge­zeigt. Hät­te nicht gedacht, dass das Fern­pi­lo­ten­zeug­nis Pflicht ist.“

Klaus W., Düsseldorf

★★★★★

Nach einem Absturz mei­ner Droh­ne wuss­te ich dank die­ser Sei­te genau, was zu tun ist. Scha­den wur­de voll­stän­dig reguliert.“

Moni­ka S., Hamburg

★★★★★

End­lich eine Erklä­rung, die nicht nur auf die Haft­pflicht ein­geht, son­dern auch Kas­ko und Deckungs­sum­men ver­ständ­lich erklärt.“

Rai­ner S., Leipzig

★★★★★

Als Ein­stei­ger war ich über­wäl­tigt von den Regeln. Die­se Sei­te hat mir in kur­zer Zeit einen voll­stän­di­gen Über­blick gegeben.“

San­dra M., Bremen

★★★★★

Ich ver­mie­te Droh­nen gewerb­lich. Der Hin­weis zur Gewer­be­po­li­ce war mir neu – mei­ne alte pri­va­te Ver­si­che­rung hät­te im Scha­dens­fall nicht gezahlt.“

Tobi­as K., Nürnberg

★★★★★

Habe über den Ver­gleichs­rech­ner eine Tages­po­li­ce für mei­nen Urlaub gefun­den – schnell, güns­tig und sofort verfügbar.“

Clau­dia W., Dresden

★★★★★

Die Tabel­le zu Deckungs­sum­men hat mir die Augen geöff­net. Ich hat­te nur 1 Mio. € – jetzt habe ich auf 3 Mio. € erhöht. Der Auf­preis war minimal.“

Mar­tin L., Hannover

★★★★★

Sehr infor­ma­tiv und ohne Fach­chi­ne­sisch. Der Abschnitt zum EU-Droh­nen­re­gel­werk hat mir gehol­fen, mein Fern­pi­lo­ten­zeug­nis end­lich anzugehen.“

Nina R., Dortmund

★★★★★

Habe für mei­ne DJI Mini 4 Pro eine Kom­bi aus Haft­pflicht und Kas­ko online abge­schlos­sen – der gesam­te Pro­zess hat kei­ne 10 Minu­ten gedauert.“

Ste­fan K., Essen

Wei­ter­füh­ren­de Themen

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen