Fachlich geprüft mit Blick auf die Ersatzraten-Staffel nach § 2 BEEG, die Mindest- und Höchstbeträge sowie Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Basiselterngeld beträgt 65–67 % des Elterngeld-Nettos – bei geringen Einkommen bis zu 100 % – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat.
- Bezug: bis zu 12 Monate, mit den 2 Partnermonaten 14; ElterngeldPlus halbiert den Betrag und verdoppelt die Dauer (bis 28 Monate).
- Geschwisterbonus: +10 %, mindestens 75 €; Mehrlingszuschlag: +300 € je weiterem Kind – beide auch über den Höchstbetrag hinaus.
- Ab rund 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen entfällt der Anspruch.
- Die Steuerklasse zählt nur, wenn sie im 12-Monats-Bemessungszeitraum überwiegt – ein Wechsel in Klasse III gehört an den Anfang der Schwangerschaft.
Stand: Juli 2026 · Werte für das Kalenderjahr 2026
Das Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent Ihres Elterngeld-Nettos – bei geringen Einkommen bis zu 100 Prozent – und beträgt mindestens 300, höchstens 1.800 Euro im Monat. Mit dem Rechner schätzen Sie in einer Minute Basiselterngeld und ElterngeldPlus – inklusive Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und der Fallen, die vor der Geburt entschieden werden.
Elterngeld berechnen
Vereinfachte Schätzung nach § 2 BEEG für angestellte Eltern (Stand 2026): Elterngeld-Netto = Brutto − 21 % Sozialabgaben-Pauschale − pauschalierte Lohnsteuer; Ersatzrate 65–100 % je nach Netto. Selbstständige rechnen mit dem Gewinn des letzten Wirtschaftsjahres ohne SV-Pauschale. Ab rund 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen entfällt der Anspruch. Verbindlich ist allein der Bescheid der Elterngeldstelle.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Grundlage ist Ihr Elterngeld-Netto: das durchschnittliche Bruttoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor dem Mutterschutz, vermindert um pauschale Abzüge – 21 Prozent für Sozialabgaben sowie die Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse (§ 2c BEEG). Dieses pauschalierte Netto weicht vom Gehaltszettel ab. Darauf wird die Ersatzrate angewendet – und die ist gestaffelt:
| Elterngeld-Netto | Ersatzrate |
|---|---|
| unter 1.000 € | 67 % + 0,1 Prozentpunkte je 2 € darunter – bis zu 100 % |
| 1.000 bis 1.200 € | 67 % |
| 1.200 bis 1.240 € | gleitend von 67 % auf 65 % |
| ab 1.240 € | 65 % |
Ergebnis-Korridor: mindestens 300 Euro (auch ohne eigenes Einkommen, etwa für Studierende oder Hausfrauen und ‑männer), höchstens 1.800 Euro. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag kommen obendrauf.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – was passt wann?
Basiselterngeld gibt es bis zu 12 Monate, mit den zwei Partnermonaten 14 – frei zwischen den Eltern aufteilbar. ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, verdoppelt dafür die Bezugsdauer (bis zu 28 Monate) – und lohnt sich vor allem, wenn Sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten: Der Zuverdienst kürzt das halbe Elterngeld oft gar nicht oder kaum. Arbeiten beide Eltern parallel 24 bis 32 Wochenstunden, gibt es je Elternteil bis zu vier zusätzliche Partnerschaftsbonus-Monate.
Welche Extras erhöhen das Elterngeld?
Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens 75 Euro monatlich – solange ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder zwei unter 6) im Haushalt lebt. Bei Mehrlingen kommen 300 Euro je zusätzlichem Kind dazu, bei Zwillingen also einmal 300 Euro. Beide Zuschläge können den 1.800-Euro-Deckel überschreiten.
Welche Fallen entscheiden sich schon vor der Geburt?
Drei Punkte kosten bares Geld, wenn sie zu spät angegangen werden: Die Steuerklasse zählt nur, wenn sie im Bemessungszeitraum überwiegt – ein Wechsel der Mutter in Klasse III muss deshalb in der Regel spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz beantragt sein. Ab rund 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch komplett. Und das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Es ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen – eine Nachzahlung im Folgejahr ist einzuplanen.
Praxisbeispiel: 2.000 € Netto vor der Geburt
Bei 2.000 € Elterngeld-Netto beträgt das Basiselterngeld 65 % = 1.300 € im Monat. Ein Geschwisterbonus (+10 %, mindestens 75 €) und der Mehrlingszuschlag (+300 € je weiterem Kind) kommen obendrauf – auch über den Höchstbetrag von 1.800 € hinaus. Die genaue Rate zeigt der Rechner oben.
Mutterschaftsgeld und der Steuerklassen-Hebel
Vor dem Elterngeld liegt das Mutterschaftsgeld, das auf das Basiselterngeld der ersten Lebensmonate angerechnet wird – beide gibt es also nicht voll nebeneinander. Und weil die Steuerklasse nur zählt, wenn sie im 12-Monats-Bemessungszeitraum überwiegt, gehört ein Wechsel in Klasse III an den Anfang der Schwangerschaft, nicht kurz vor die Geburt.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Elterngeld bekomme ich bei 3.000 Euro brutto?
Als Angestellte in Steuerklasse I ergibt sich ein Elterngeld-Netto von rund 2.070 Euro und damit ein Basiselterngeld von etwa 1.350 Euro monatlich – ElterngeldPlus entsprechend rund 675 Euro über die doppelte Zeit.
Bekommen auch Eltern ohne Einkommen Elterngeld?
Ja – der Mindestbetrag von 300 Euro (ElterngeldPlus: 150 Euro) steht auch Studierenden, Hausfrauen und Hausmännern zu, sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten ist.
Lohnt sich der Wechsel in Steuerklasse III vor der Geburt?
Oft ja: Weniger Lohnsteuer bedeutet ein höheres Elterngeld-Netto und damit mehr Elterngeld. Der Wechsel muss aber so früh erfolgen, dass die neue Klasse im 12-Monats-Bemessungszeitraum überwiegt – praktisch spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
Wird das Elterngeld versteuert?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte. Wer Elterngeld bezieht, sollte eine Steuernachzahlung einkalkulieren und ist zur Steuererklärung verpflichtet.
Wie rechnen Selbstständige?
Bei Selbstständigen zählt der Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres vor der Geburt; die 21-Prozent-Pauschale entfällt, dafür wird die Steuer angesetzt. Mischeinkünfte machen die Berechnung komplex – hier lohnt eine Beratung vor der Antragstellung.
Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen?
Ja, auch parallel – die Monate werden dann doppelt verbraucht. Beim Basiselterngeld ist der Parallelbezug seit 2024 allerdings auf einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate begrenzt (Ausnahmen u. a. bei Mehrlingen).
Weiterführende Themen
- Mutterschaftsgeld-Rechner – die Stufe davor: 100 % Netto im Mutterschutz, dann 65 % Elterngeld
- Kurzarbeitergeld-Rechner – Elterngeld-Planung: Kurzarbeitsmonate können das Bemessungs-Netto drücken
- Bürgergeld-Rechner – Elterngeld wird angerechnet, ein Freibetrag gilt nur bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt
- Unterhaltsrechner – Elterngeld zählt teilweise als unterhaltsrelevantes Einkommen
- Witwenrenten-Rechner – der Ernstfall-Check für junge Familien: nur 24 Monate kleine Witwenrente
- Kinderzuschlag-Rechner – nach der Elternzeit mit Teilzeit-Einkommen oft erstmals Anspruch
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- Wohngeld-Rechner – in der Elternzeit steigt oft der Wohngeld-Anspruch
- Versicherungen für Familien – was Eltern und Kinder wirklich brauchen
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- Kinderunfallversicherung – Schutz vom ersten Lebensjahr an
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