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Fahr­rad­ver­si­che­rung Ver­gleich: Tari­fe für Dein Fahr­rad online vergleichen

Aktualisiert: 04. August 2026  ·  Veröffentlicht: 28. April 2023

Ver­glei­che hier die im Rech­ner ver­füg­ba­ren Fahr­rad-Tari­fe anhand Dei­ner Anga­ben – mit Schutz gegen Dieb­stahl, Tei­le­dieb­stahl und Beschä­di­gung. Die Berech­nung ist unver­bind­lich; der Ver­si­che­rungs­be­ginn ergibt sich aus Antrag, Tarif und Annahme.

Fach­lich geprüft von Andre­as Quast
Ver­si­che­rungs­mak­ler (§ 34d GewO)


Noch unsi­cher? → Zuerst im aus­führ­li­chen Fahr­rad­ver­si­che­rung Rat­ge­ber informieren

Ein­ga­ben blei­ben auf die­ser Sei­te – der Ver­gleich öff­net kei­nen neu­en Tab.

Für den Ver­gleich bereithalten

Mit die­sen Anga­ben läuft der Fahr­rad-Ver­gleich am schnells­ten – sie bestim­men, wel­che Tari­fe im Rech­ner für Dich passen:

Neu­preis laut Kaufrechnung

Der Kauf­preis Dei­nes Rads – er ent­schei­det über Bei­trag und Ent­schä­di­gungs­hö­he. Die Rech­nung dient spä­ter auch als Nach­weis im Schadenfall.

Kauf­da­tum & Rahmennummer

Alter und ein­deu­ti­ge Ken­nung des Rads. Ein­zel­ne Tari­fe haben Alters­gren­zen, und die Rah­men­num­mer wird beim Antrag oft abgefragt.

Art & Nut­zung des Rads

City‑, Trekking‑, Renn‑, Moun­tain­bike oder Las­ten­rad – Typ und Ein­satz beein­flus­sen, wel­che Tari­fe sinn­voll sind.

Gewünsch­te Selbstbeteiligung

Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung senkt den Bei­trag – im Rech­ner kannst Du die Vari­an­ten direkt gegenüberstellen.

So funk­tio­niert der Vergleich

Anga­ben eingeben

Neu­preis, Kauf­da­tum und gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang im Rech­ner erfassen.

Tari­fe gegenüberstellen

Der Rech­ner zeigt die ver­füg­ba­ren Tari­fe und Anbie­ter mit Bei­trag und Leis­tungs­um­fang nebeneinander.

Leis­tung statt nur Preis prüfen

Ach­te beson­ders auf Dieb­stahl- und Tei­le­dieb­stahl­schutz sowie die Nacht­zeit-Rege­lung – nicht allein auf den güns­tigs­ten Beitrag.

Online wei­ter zum Antrag

Passt ein Tarif, führt der Weg direkt zum Online-Antrag des jewei­li­gen Anbie­ters. Eine Annah­me­ga­ran­tie besteht nicht.

Tarif im Ergeb­nis rich­tig prüfen

Bevor Du Dich für ein Ergeb­nis ent­schei­dest, lohnt der Blick auf die­se fahr­rad­ty­pi­schen Punkte:

  • Dieb­stahl rund um die Uhr: Ach­te dar­auf, dass auch nachts geleis­tet wird – man­che güns­ti­ge Tari­fe schlie­ßen den Dieb­stahl zwi­schen 22 und 6 Uhr ohne abge­schlos­se­nen Raum aus.
  • Tei­le­dieb­stahl & Anbau­tei­le: Sind fest ver­bau­te Tei­le wie Lauf­rä­der, Sat­tel oder Licht­an­la­ge bei Dieb­stahl mitversichert?
  • Neu­wert­ent­schä­di­gung & Dau­er: Wie lan­ge ersetzt der Tarif den Neu­wert (häu­fig 12–36 Mona­te), bevor auf den Zeit­wert umge­stellt wird?
  • Schloss-Anfor­de­rung: Wel­che Schloss­ka­te­go­rie wird ver­langt und muss das Rad an einen fes­ten Gegen­stand ange­schlos­sen sein?
  • Schutz­brief & Pan­nen­hil­fe: Man­che Tari­fe ent­hal­ten Ber­gung und Trans­port bei Pan­ne oder Unfall – prak­tisch bei län­ge­ren Touren.

Vor dem Online-Antrag kurz prüfen

Wert­an­ga­be korrekt

Der ange­ge­be­ne Neu­preis soll­te zur Kauf­rech­nung pas­sen – Unter- oder Über­de­ckung vermeiden.

Selbst­be­tei­li­gung verstanden

Prü­fe, wel­chen Anteil Du im Scha­den­fall selbst trägst und ob das zum gewähl­ten Bei­trag passt.

Siche­rungs­pflich­ten einhaltbar

Die genann­ten Schloss- und Abstell­pflich­ten soll­test Du im All­tag tat­säch­lich umset­zen kön­nen – sonst droht eine Leistungskürzung.

Ver­schleiß ist kein Schaden

Abnut­zung von Rei­fen, Brem­sen oder Ket­te ist in der Regel aus­ge­schlos­sen – das ist nor­mal und kein Versicherungsfall.

Neu­ab­schluss, Wech­sel oder noch unsicher?

Neu absi­chern

Neu­es Rad gekauft? Star­te den Ver­gleich mit Neu­preis und Kauf­da­tum und schlie­ße pas­send online ab.

Tarif wech­seln

Bestehen­der Ver­trag zu teu­er oder mit Lücken? Ver­glei­che den Leis­tungs­um­fang und wechs­le zum Vertragsende.

Noch unsi­cher

Erst die Grund­la­gen klä­ren? Zur umfas­sen­den Fahr­rad­ver­si­che­rung Übersicht.

Häu­fi­ge Fra­gen zum Fahrrad-Vergleich

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Fahr­rad­dieb­stahl meist nur aus einem abge­schlos­se­nen Raum und oft nur bis zu einem pro­zen­tua­len Anteil der Ver­si­che­rungs­sum­me – und häu­fig mit Nacht­zeit-Klau­sel. Eine eige­ne Fahr­rad­ver­si­che­rung sichert das Rad dage­gen auch unter­wegs und rund um die Uhr ab. Was Dein Haus­rat­ver­trag genau leis­tet, steht in des­sen Bedingungen.

Pedelecs bis 25 km/h gel­ten recht­lich als Fahr­rad und las­sen sich hier mit ver­glei­chen – geziel­ter auf Akku- und Motor­schutz zuge­schnit­ten ist aber der eige­ne E‑Bike-Ver­si­che­rung Ver­gleich. Grund­la­gen dazu erklärt der E‑Bike-Rat­ge­ber. S‑Pedelecs bis 45 km/h brau­chen dage­gen ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen und fal­len aus bei­den Ver­glei­chen heraus.

Das hängt vom Tarif ab. Gute Tari­fe ver­zich­ten auf eine Nacht­zeit-Klau­sel und leis­ten rund um die Uhr, sofern das Rad ord­nungs­ge­mäß abge­schlos­sen war. Ach­te im Ergeb­nis gezielt auf die­sen Punkt, da er im Scha­den­fall oft ent­schei­dend ist.

Vie­le Anbie­ter set­zen ein Schloss einer Min­dest­ka­te­go­rie vor­aus und ver­lan­gen, dass das Rad an einen fes­ten Gegen­stand ange­schlos­sen wird. Wel­che kon­kre­te Anfor­de­rung für den jewei­li­gen Tarif gilt, ergibt sich aus des­sen Bedin­gun­gen – den Kauf­be­leg des Schlos­ses soll­test Du aufbewahren.

Bei der Neu­wert­ent­schä­di­gung erstat­tet der Ver­si­che­rer den Preis eines gleich­wer­ti­gen neu­en Rads statt des gesun­ke­nen Zeit­werts. Vie­le Tari­fe gewäh­ren das für einen begrenz­ten Zeit­raum, oft zwi­schen 12 und 36 Mona­ten. Die genaue Dau­er steht in den jewei­li­gen Tarifbedingungen.

Der Bei­trag rich­tet sich vor allem nach Neu­preis, gewähl­tem Leis­tungs­um­fang und Selbst­be­tei­li­gung. Ein teu­res Rad oder ein Rund­um-Schutz kos­tet ent­spre­chend mehr als die rei­ne Dieb­stahl­ab­si­che­rung eines güns­ti­gen City­bikes. Den kon­kre­ten Preis für Dein Rad ermit­telst Du am bes­ten direkt im Rechner.

Der Ver­si­che­rungs­be­ginn ergibt sich aus Antrag, gewähl­tem Tarif und der Annah­me durch den Ver­si­che­rer. Eine sofor­ti­ge Deckung allein durch das Aus­fül­len des Rech­ners besteht nicht.

Andreas Quast, Versicherungsexperte
Andre­as Quast
Fach­lich prü­fen­de Exper­ten­per­son · versicherungsvergleiche.de

Beim Fahr­rad ent­schei­det vor allem der Dieb­stahl­schutz. Ach­te im Ergeb­nis dar­auf, dass auch nachts und bei Tei­le­dieb­stahl geleis­tet wird und die Neu­wert­ent­schä­di­gung lan­ge genug läuft – dann passt der Tarif wirk­lich zu Dei­nem Rad.“ Aktua­li­siert und fach­lich geprüft am 25.06.2026.

Zur umfas­sen­den Über­sicht: Fahrradversicherung


Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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