Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Test­sie­ger
Gewer­be­rechts­schutz Vergleich

Güns­ti­ge Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung im Test!
Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Test­sie­ger Kos­ten und Leis­tun­gen im Preisvergleich! 

Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Ver­gleich — Gewer­be­rechts­schutz Ver­gleich
Rechts­schutz­ver­si­che­rung Test­sie­ger für Fir­men und Selbst­stän­di­ge im Preisvergleich

Mit unse­rem Ver­gleichs­rech­ner für die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung berech­nen Sie schnell Ihre bes­te Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung im Preis­ver­gleich. Fin­den Sie mit weni­gen Klicks Ihre güns­ti­ge Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung im Ver­gleich und Ihre Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Test­sie­ger. Stel­len Sie in unse­rem Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Preis­ver­gleich neben die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Kos­ten auch die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Leis­tun­gen im Ver­gleich gegen­über und ermit­teln so Ihren per­sön­li­chen Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Test­sie­ger, bzw. bes­ten Gewer­be­rechts­schutz der zu Ihrem indi­vi­du­el­len Unter­neh­men passt.

Und so kön­nen Sie auf unse­rem Ver­gleichs­por­tal eine güns­ti­ge Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung vergleichen:

Bit­te geben Sie zunächst die jewei­li­ge Anzahl der in Ihrem Unter­neh­men beschäf­tig­ten Mit­ar­bei­ter wie Geschäfts­füh­rer, Fami­li­en­mit­glie­der, Voll­zeit- und Teil­zeit­kräf­te sowie gering­fü­gig Beschäf­tig­te und Aus­zu­bil­den­de an.  Wich­tig für den Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Ver­gleich ist auch Ihre Brut­to­lohn- und Gehalts­sum­me. Zusätz­lich kön­nen Sie dann In Ihre Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bzw. Ihren Gewer­be­rechts­schutz noch wei­te­re Ein­schlüs­se vor­neh­men wie z.B. den Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz, Ver­trags­rechts­schutz für Hilfs­ge­schäf­te und einen Ver­si­che­rungs-Ver­trags-Rechts­schutz. Da die Höhe einer ver­ein­bar­ten Selbst­be­tei­li­gung in der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung prä­mi­en­re­le­vant ist, wäh­len Sie bit­te auch die­se noch ent­spre­chend Ihrer indi­vi­du­el­len Vor­stel­lung aus. Je höher die von Ihnen gewähl­te Selbst­be­tei­li­gung aus­fällt, umso gerin­ger ist der von Ihnen zu zah­len­de Ver­si­che­rungs­bei­trag für Ihre Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Dar­über hin­aus haben Sie auch die Mög­lich­keit einen pri­va­ten Rechts­schutz (Pri­vat­rechts­schutz, Ver­kehrs­rechts­schutz und Miet­rechts­schutz) für einen oder meh­re­re Geschäfts­füh­rer Ihres Unter­neh­mens mit in den Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Ver­trag ein­zu­schlie­ßen. Star­ten Sie jetzt gleich unse­ren kos­ten­frei­en Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Ver­gleich und fin­den Sie mit weni­gen Schrit­ten bzw. Anga­ben die bes­te Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung für Ihr Gewer­be, um dann even­tu­el­le auch Ihre bestehen­den Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung kün­di­gen zu kön­nen um dann in eine güns­ti­ge­re Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung zu wechseln.

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung im Preis­ver­gleich und Test sowie zum Gewer­be­rechts­schutz im Allgemeinen

Wis­sens­wer­tes zu Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss, Kün­di­gung und für den Schadenfall

Egal ob Ein­zel­un­ter­neh­men, Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung (GmbH), Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts (GbR), Ein­ge­tra­ge­ner Kauf­mann (e.K.), Offe­ne Han­dels­ge­sell­schaft (OHG), Kom­man­dit­ge­sell­schaft (KG), oder Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (UG) usw., im Geschäfts­all­tag kann es lei­der immer wie­der und sehr schnell zu recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kom­men. 

Neue Ver­ord­nun­gen, Geset­ze und Vor­schrif­ten kön­nen hier auch immer wie­der zu recht­li­chen Pro­ble­men führen.

Ihre Ent­schei­dun­gen kön­nen noch so gründ­lich vor­be­rei­tet und die Pla­nun­gen noch so reif­lich über­legt sein – wenn die Mei­nun­gen aus­ein­an­der gehen, bekom­men Sie sehr schnell die recht­li­chen Kon­se­quen­zen zu spüren. 

Eine gute Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung gibt Ihnen zwar kei­ne Garan­tie dafür, dass Sie ihr Recht bekom­men, sie schützt Sie aber vor den oft unkal­ku­lier­ba­ren hohen Kos­ten im Fal­le eines unver­meid­li­chen Rechtsstreit.

Wie hoch die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Kos­ten sind, hängt von dem jeweils gewähl­ten Ver­si­che­rungs­um­fang, den ein­ge­schlos­se­nen Rechts­schutz-Leis­tun­gen und der gewähl­ten Selbst­be­tei­li­gung ab.

Die Anzahl der im Betrieb täti­gen Mit­ar­bei­ter flie­ßen eben­falls in die Berech­nung des Bei­trags für eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung mit ein.

Eine güns­ti­ge Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung kann man je nach ent­spre­chen­der Unter­neh­mens­grö­ße schon für 100 Euro bis 150 Euro am Markt bekommen.

  • Grund­sätz­lich deckt eine leis­tungs­star­ke Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung u.a. fol­gen­de Leis­tungs­be­rei­che ab:
  • Arbeits-Rechts­schutz
  • Steu­er-Rechts­schutz
  • Daten-Rechts­schutz
  • Sozi­al­ge­richts-Rechts­schutz
  • Straf-Rechts­schutz
  • Scha­den­er­satz-Rechts­schutz 

Im Rah­men Ihrer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung kön­nen Sie als Unter­neh­mer oder Selb­stän­di­ger auch fol­gen­de Berei­che mitversichern:

Ver­kehrs-Rechts­schutz für gewerb­lich genutz­te Firmenfahrzeuge

 Im Rah­men einer leis­tungs­star­ken Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung für Fir­men­fahr­zeu­ge wer­den u.a. fol­gen­de Leis­tun­gen abge­deckt: 

  • Ord­nungs­wid­rig­kei­ten-Rechts­schutz, Sie wer­den z.B. bei der Fahrt zu einem Kun­den mit über­höh­tem Tem­po geblitzt. Sie zwei­feln die Geschwin­dig­keits­über­tre­tung an und gehen vor Gericht
  • Scha­den­er­satz-Rechts­schutz, Es kommt zu einem Ver­kehrs­un­fall mit dem gewerb­lich genutz­ten Fahr­zeug. Der Unfall­geg­ner stellt den Sach­ver­halt zu Ihren Unguns­ten falsch dar. Sie müs­sen sich einen Anwalt zur Ver­tei­di­gung nehmen.
  • Rechts­schutz im Ver­trags- und Sachen­recht, Ihr neu­er Fir­men­wa­gen hat bereits nach zwei Mona­ten Män­gel. Der Ver­trags­händ­ler wei­gert sich die not­wen­di­gen Repa­ra­tur­maß­nah­men zu über­neh­men, so dass Sie kla­gen müs­sen, um Ihr Recht durchzusetzen
  • Straf-Rechts­schutz, bei einem Ver­kehrs­un­fall mit einem Fuß­gän­ger, der über eine rote Ampel gegan­gen ist, demen­tiert die­ser spä­ter, dass die Ampel rot war. Sie wer­den ange­zeigt und müs­sen sich vor Gericht verteidigen.

Rechts­schutz für Gewerbeimmobilien

Woh­nungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:

  • als Mie­ter des Gewer­be­ob­jek­tes haben Sie wegen einer Kün­di­gung, Miet­erhö­hung oder Räu­mungs­kla­ge Ärger mit Ihrem Vermieter
  • Sie zwei­feln die Kor­rekt­heit der Neben­kos­ten­ab­rech­nung des Ver­mie­ters an
  • Sie haben einen Kon­flikt vor einem deut­schen Finanz- oder Ver­wal­tungs­ge­richt, etwa wegen der lau­fen­den Grund­steu­er oder Abfall­be­sei­ti­gungs­ge­büh­ren 

Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz 

Ihnen wird die vor­sätz­li­che Bege­hung einer Straf­tat als Unter­neh­mer vorgeworfen.

  • Straf-Rechts­schutz, Zur Ver­tei­di­gung wegen des Vor­wur­fes der Umwelt­ver­schmut­zung durch Ihr Unter­neh­men oder Ihnen wird vor­ge­wor­fen, ille­gal Per­so­nen zu beschäftigen.
  • Ord­nungs­wid­rig­kei­ten-Rechts­schutz, Sie wer­den wegen Lärm- oder Geruchs­be­läs­ti­gung angezeigt.
  • Dis­zi­pli­nar- und Stan­des-Rechts­schutz, Sie wer­den wegen angeb­li­cher Ver­let­zung der Schwei­ge­pflicht mit einer Straf­an­zei­ge konfrontiert.

For­de­rungs­ma­nage­ment

Offe­ne For­de­run­gen von säu­mi­gen Kun­den kön­nen Sie pro­fes­sio­nell durch ein Inkas­so­un­ter­neh­men ein­for­dern las­sen. Über ein Part­ner­un­ter­neh­men Ihres Rechts­schutz­ver­si­che­rers erhal­ten Sie Vor­zugs­kon­di­tio­nen bei dem Inkassopartner.

Pri­vat­rechts­schutz für den/die Inhaber/Geschäftsführer 

Für den Pri­vat­be­reich des Geschäfts­in­ha­bers kön­nen die übli­chen Leis­tungs­ar­ten wie Pri­vat­rechts­schutz, Ver­kehrs­rechts­schutz, Woh­nungs- und Grund­stücks­rechts­schutz (für die Pri­vat­woh­nung) in die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen werden.

In der Regel nicht über eine güns­ti­ge Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­deck­te Strei­tig­kei­ten sind u.a.:

  • Marken‑, Urheber‑, Patent- und Bildrechte
  • Gesell­schaf­ter­recht (Streit zwi­schen zwei Gesell­schaf­tern einer GmbH um Unternehmensanteile)
  • Insol­venz­recht
  • Ver­trags­recht für Haupt­ge­schäf­te (Strei­tig­kei­ten mit Kun­den, Auf­trag­ge­bern, Lie­fe­ran­ten, Sub­un­ter­neh­men)
    Aus­nah­me: ver­si­cher­bar für die Heilberufe

Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer Ihrer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung kön­nen einen Anwalt Ihres Ver­trau­ens mit der Wahr­neh­mung Ihrer Rech­te beauf­tra­gen. Die­ser wird zunächst eine Deckungs­zu­sa­ge sei­tens Ihres Rechts­schutz­ver­si­che­rers ein­ho­len und in der Regel dann auch die wei­te­re Kor­re­spon­denz mit dem Rechts­schutz­ver­si­che­rer füh­ren. Die Umstän­de, die zu dem Ver­si­che­rungs­fall geführt haben sind von Ihnen mög­lichst aus­führ­lich und wahr­heits­ge­mäß zu schildern.

Der Wech­sel Ihrer bestehen­den Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist nicht schwer.

Grund­sätz­lich ver­län­gert sich Ihre Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung, die für die Dau­er von min­des­tens einem Jahr abge­schlos­sen wur­de, auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr, wenn die­se nicht frist­ge­recht durch eine ordent­li­che Kün­di­gung been­det wird.

Sie haben nach­fol­gend meh­re­re Mög­lich­kei­ten zur Kün­di­gung Ihrer bestehen­den Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung:

Ordent­li­che Kündigung:

Die Kün­di­gung ist wirk­sam, wenn der Ver­trag mit einer übli­chen Frist von 3 Mona­ten zum Ablauf gekün­digt wird.

Aus­ser­or­dent­li­che Kün­di­gung bei Prämienerhöhung:

Erhöht Ihr Rechts­schutz­ver­si­che­rer auf Grund einer Prä­mi­en­an­glei­chung die Bei­trä­ge für Ihre bestehen­de Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung, ohne dass sich der Ver­si­che­rungs­um­fang ändert, so kön­nen Sie inner­halb von 1 Monat nach Ein­gang der Mit­tei­lung des Ver­si­che­rers, den Gewer­be­rechts­schutz-Ver­trag mit sofor­ti­ger Wir­kung, frü­hes­tens jedoch zum Zeit­punkt des Wirk­sam­wer­dens der Erhö­hung kündigen.

Kün­di­gung im Scha­dens­fall:

Hat Ihr Ver­si­che­rer einen aner­kann­ten Scha­den in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung regu­liert oder abge­lehnt, so kann der Ver­trag sowohl von Ihnen als auch von Sei­ten des Ver­si­che­rers gekün­digt werden.

Ihre Kün­di­gung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zah­lung oder Ableh­nung des Scha­dens durch den Ver­si­che­rer erfol­gen und kann ent­we­der mit sofor­ti­ger Wir­kung oder zum Ablauf der lau­fen­den Ver­si­che­rungs­pe­ri­ode aus­ge­spro­chen werden.

Tipp:

Eine Kün­di­gung soll­te stets per Post durch ein­ge­schrie­be­nen Brief erfol­gen. Eini­ge Ver­si­che­rer akzep­tie­ren mitt­ler­wei­le auch eine Kün­di­gung per E‑Mail.
Zu beach­ten ist, dass nicht das Absen­de­da­tum, son­dern der Ein­gang der Kün­di­gung beim Ver­si­che­rer als frist­ge­recht anzu­se­hen ist.
(Dies gilt auch im Fal­le einer Kün­di­gung sei­tens des Versicherers).

Sie muss­ten einem Mit­ar­bei­ter kün­di­gen. Die­ser wehrt sich vor dem Arbeits­ge­richt gegen die Kün­di­gung. Das arbeits­ge­richt­li­che Ver­fah­ren endet mit einem Vergleich.

Im Rah­men einer Betriebs­prü­fung gibt es Ärger mit dem Finanz­amt, da Tei­le Ihrer Steu­er­erklä­rung nicht aner­kannt wer­den. Dadurch ergibt sich eine hohe finan­zi­el­le Nach­for­de­rung der Finanz­be­hör­de. Die Recht­mä­ßig­keit die­ser Ent­schei­dung muss vor Gericht geklärt werden.

Geschütz­te Kun­den­da­ten waren nicht aus­rei­chend gesi­chert und gelan­gen in die Öffent­lich­keit. Gegen Ihr Unter­neh­men wird ein Ver­fah­ren eingeleitet.

Es kommt zu einem Pro­zess mit der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se, da Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge Ihres Unter­neh­mens angeb­lich nicht ord­nungs­ge­mäß abge­führt wur­den, weil Ihr Beschäf­tig­ter mög­li­cher­wei­se schein­selb­stän­dig war.

Durch unacht­sa­mes Ver­hal­ten des Aus­zu­bil­den­den wur­de ein Feu­er in den Geschäfts­räu­men aus­ge­löst. Gegen Ihr Unter­neh­men wird wegen fahr­läs­si­ger Brand­stif­tung ermittelt.

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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