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Gewer­be­ver­si­che­run­gen

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Betriebs­haft­pflicht

Mit einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen sich Unter­neh­mer gegen For­de­run­gen Drit­ter absi­chern. Schä­den Drit­ter, ver­ur­sacht durch die betrieb­li­che Tätig­keit, gelie­fer­te Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen, kön­nen schnell in die Mil­lio­nen gehen. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, auch als soge­nann­te Gewer­be­haft­pflicht­ver­si­che­rung bezeich­net, schützt Unter­neh­men, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler gegen Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Gewer­be­trei­ben­de sind per Gesetz (§ 823 Abs. 1 BGB) zur Erbrin­gung von Scha­dens­er­satz ver­pflich­tet und dies kann schnell die Exis­tenz des Unter­neh­mers gefähr­den. Daher ist die­se Ver­si­che­rung fast schon obli­ga­to­risch für jeden Gewerbetreibenden.

Die gewerb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist ein wich­ti­ger Teil des Risi­ko­ma­nage­ments von Unter­neh­men. Unter­neh­mer müs­sen nicht nur für das eige­ne Han­deln, son­dern auch für das ihrer Mit­ar­bei­ter in vol­lem Umfang haften.

Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung

Eine Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung ist für Unter­neh­men das, was für pri­va­te Haus­hal­te eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist.

Sie sichert die eige­nen, gemie­te­ten oder geleas­ten Ver­mö­gen­ge­gen­stän­de ab, soll­ten die­se unvor­her­ge­se­hen durch Brand, Explo­si­on, Blitz­schlag, Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel beschä­digt oder ver­nich­tet werden.

Eben­falls abge­si­chert wer­den kön­nen die finan­zi­el­len Ein­bu­ßen durch Still­stand des Geschäfts­be­trie­bes in Fol­ge eines Scha­dens­er­eig­nis­ses. Die Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für eine mög­li­che Repa­ra­tur, Instand­set­zung- oder Wie­der­be­schaf­fung des beschä­dig­ten Inventars.

Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

Eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung deckt Schä­den an elek­tro­ni­schen und elek­tro­tech­ni­schen Anla­gen sowie an Kommunikations‑, Infor­ma­ti­ons- und Büro­tech­nik ab.

Da die­se Art tech­ni­scher Aus­stat­tung für vie­le Unter­neh­men heut­zu­ta­ge unent­behr­lich ist, kann eine Beschä­di­gung (auch durch Fehl­be­die­nung) oder Zer­stö­rung und somit der Aus­fall die­ser, gro­ße finan­zi­el­le Ein­bu­ßen für das Unter­neh­men bedeu­ten. Zusätz­li­che Ersatz- und Repa­ra­tur­kos­ten trei­ben die Scha­dens­sum­me dann even­tu­ell noch wei­ter in die Höhe. Da auch die Dau­er des Aus­fal­les eine Rol­le in der Scha­dens­sum­me spielt, ist ein schnel­ler und unbü­ro­kra­ti­scher Ersatz von enor­mer Bedeu­tung für den lau­fen­den Betrieb eines Unter­neh­mens. Eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung deckt die Scha­dens­kos­ten und ermög­licht dem Unter­neh­mer, den Geschäfts­be­trieb so schnell wie mög­lich wie­der aufzunehmen.

Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht und IT-Haftpflicht

Die Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler eine der wich­tigs­ten Absi­che­run­gen. Kommt es bei­spiels­wei­se durch Fehl­be­ra­tung zu finan­zi­el­len Schä­den für Kun­den, Man­dan­ten oder Pati­en­ten, wer­den die­se durch die Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung regu­liert. Zudem ist ein pas­si­ver Rechts­schutz ent­hal­ten, wel­cher unbe­rech­tigt gestell­te For­de­run­gen, falls erfor­der­lich, auch gericht­lich abwehrt. Ver­mö­gens­schä­den kön­nen schnell immense Kos­ten erzeu­gen, wes­halb sich ein ent­spre­chen­der Ver­si­che­rungs­schutz für bera­ten­de Beru­fe sowie eini­ge Dienst­leis­ter als unver­zicht­bar erweist.

IT-Dienst­leis­ter tra­gen ihren Kun­den gegen­über eine hohe Ver­ant­wor­tung und müs­sen für eige­ne Feh­ler haf­ten. Somit ist eine IT-Haft­pflicht nicht nur ein wich­ti­ger finan­zi­el­ler Schutz, son­dern sie bewahrt den Unter­neh­mer auch davor, im Scha­dens­fall sei­nen Auf­trag­ge­ber als Kun­den zu ver­lie­ren.

Gene­rell kommt eine IT-Haft­pflicht für jeden in Fra­ge, der eine bera­ten­de oder pro­gram­mie­ren­de Leis­tung im IT-Bereich aus­führt.

Dies sind insbesondere:

  • IT-Dienst­leis­ter und IT-Berater
  • IT-Sach­ver­stän­di­ge
  • Open Source Entwickler
  • Sys­tem-Admi­nis­tra­to­ren
  • Inter­net Service Provider
  • SEO-Agen­tu­ren
  • Web­de­si­gner

Rechts­schutz für Fir­men und Selbständige

Für Unter­neh­men und Selb­stän­di­ge gibt es spe­zi­el­le Tari­fe für die Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Die­se decken Risi­ken, die durch die Aus­übung der selb­stän­di­gen Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Zusätz­lich kön­nen aber z.B. auch mög­li­che Risi­ken im pri­va­ten Bereich oder im Stra­ßen­ver­kehr — sowohl für pri­vat als auch gewerb­lich genutz­te Fahr­zeu­ge — mit ein­ge­schlos­sen wer­den. Nut­zen Sie unse­ren Tarif­rech­ner für Selb­stän­di­ge und Fir­men und sichern Sie sich umfas­send ab. Fin­den Sie jetzt güns­ti­ge Tari­fe für Ihren Firmenrechtsschutz!

Gewerb­li­che Gebäudeversicherung

Die gewerb­li­che Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt die anfal­len­den Kos­ten für Schä­den an min­des­ten zu 50% gewerb­lich genutz­ten Gebäu­den durch Feu­er (Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on), Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel ab. Abhän­gig von Tarif und Ver­si­che­rer, kön­nen neben den oben genann­ten Gefah­ren auch wei­te­re Risi­ken wie z.B. Ele­men­tar­schä­den oder eine Glas­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen werden.

D&O‑Versicherung für Firmen

Die D&O‑Versicherung, auch Direc­tors- & Offi­cers-Ver­si­che­rung genannt, schützt Mana­ger und Füh­rungs­kräf­te vor den finan­zi­el­len Fol­gen einer Fehl­ent­schei­dung. Füh­rungs­or­ga­ne sind tätig­keits­be­dingt einem hohen Haf­tungs­ri­si­ko aus­ge­setzt. Bei einem von ihnen ver­ur­sach­ten Scha­den durch Pflicht­ver­let­zung muss mit dem gesam­ten Pri­vat­ver­mö­gen gehaf­tet wer­den. Es ist wich­tig zu wis­sen, dass die Haf­tung gesamt­schuld­ne­risch erfolgt, das bedeu­tet, dass jedes Mit­glied der Unter­neh­mens­füh­rung auch für die Feh­ler sei­ner Kol­le­gen ver­ant­wort­lich gemacht wer­den kann. Da aber die Füh­rungs­kräf­te nach­wei­sen müs­sen, dass sie zu jedem Zeit­punkt sorg­sam und gewis­sen­haft gehan­delt haben, ist der Abschluss einer D&O‑Versicherung für die­se Ziel­grup­pe von beson­de­rer Bedeu­tung.

Über eine D&O‑Versicherung kön­nen Mit­glie­der von Orga­nen juris­ti­scher Per­so­nen ver­si­chert wer­den, wie z.B. Vor­stän­de von Akti­en­ge­sell­schaf­ten, Auf­sichts­rä­te oder Geschäfts­füh­rer einer GmbH.

Dar­über hin­aus ist eine D&O‑Versicherung auch sinn­voll für Geschäfts­füh­rer von z.B.    Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen, Ver­bän­den und Vereinen.

Per­sön­li­che D&O‑Versicherung

Übli­cher­wei­se wird eine D&O‑Versicherung von Unter­neh­men abge­schlos­sen, über die dann für alle Orga­ne (Geschäfts­füh­rer, Vor­stand, Auf­sichts­rat, Bei­rä­te und lei­ten­de Ange­stell­te) gemein­schaft­lich Ver­si­che­rungs­schutz besteht.

Bei einer per­sön­li­chen D&O‑Versicherung sind Sie als Organ selbst Ver­si­che­rungs­neh­mer und der D&O‑Versicherungsvertrag dient aus­schließ­lich und allei­ne dem Schutz Ihres Pri­vat­ver­mö­gens und auch Ihrer Rechts­po­si­tio­nen. Sie müs­sen den Ver­si­che­rungs­schutz und somit auch die zur Ver­fü­gung ste­hen­de Ver­si­che­rungs­sum­me mit nie­man­dem tei­len.

Der Abschluss einer per­sön­li­chen D&O‑Versicherung kann ins­be­son­de­re dann sinn­voll sein, wenn:

  • Die Gesell­schaf­ter Ihres Unter­neh­mens die Not­wen­dig­keit einer D&O‑Absicherung nicht sehen oder aus Kos­ten­grün­den dar­auf verzichten
  • Das Unter­neh­men Ihnen kei­nen Ein­blick in die Ver­trags­ge­stal­tung gewährt
  • Ihr Unter­neh­men aus irgend­wel­chen Grün­den nicht ver­si­cher­bar ist
  • Es zwar eine Unternehmens‑D&O‑Versicherung besteht, die Ver­si­che­rungs­sum­me aller­dings zu nied­rig ange­setzt ist
  • Sie befürch­ten, dass nach Ihrem Aus­schei­den aus dem Unter­neh­men Ihr Nach­fol­ger Ihren Ver­si­che­rungs­schutz durch Ver­trags­kün­di­gung oder Redu­zie­rung der Ver­si­che­rungs­sum­me beschnei­det, bevor der Scha­den­er­satz­an­spruch gegen Sie gel­tend gemacht wird
  • Sie sich von Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen im Scha­den­fall unab­hän­gig machen wol­len, da bei der per­sön­li­chen D&O‑Versicherung Sie selbst und nicht das Unter­neh­men Ver­trags­part­ner des Ver­si­che­rers ist
  • Sie gleich­zei­tig in meh­re­ren Unter­neh­men oder auch Stif­tun­gen, Ver­ei­nen, etc. in lei­ten­der Posi­ti­on oder als Auf­sichts­rat bzw. tätig sind und wol­len alle sich dar­aus erge­ben­den Risi­ken in einer D&O‑Police absichern

Cyber­ver­si­che­rung

Eine Cyber-Ver­si­che­rung schützt vor den wirt­schaft­li­chen Fol­gen von Cyber­crime. Die Cyber-Ver­si­che­rung über­nimmt Kos­ten, die im Zusam­men­hang mit Schä­den durch einen erfolg­ten Cyber­an­griff ent­ste­hen und leis­tet dar­über hin­aus wert­vol­le Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen im Fall eines erfolg­rei­chen Cyber­an­griffs. Die Fol­gen einer Cyber­at­ta­cke kön­nen ganz unter­schied­li­cher Art sein – ent­spre­chend breit gefä­chert ist der Ver­si­che­rungs­schutz, den eine Cyber Ver­si­che­rung bie­tet. Sie deckt einer­seits sowohl die Schä­den ab, die einem direkt selbst ent­ste­hen, bspw. durch den Ver­lust von Daten oder durch die Zer­stö­rung der IT-Infra­struk­tur in Fol­ge eines Angriffs. Auch die wirt­schaft­li­chen Fol­gen durch eine auf eine Cyber­at­ta­cke fol­gen­de Betriebs­un­ter­bre­chung sind abge­deckt, zudem auch Fol­ge­kos­ten vom Hono­rar eines benö­tig­ten Sach­ver­stän­di­gen bis hin zum „Löse­geld“, das gezahlt wer­den muss, um eine Bedro­hung bspw. von Daten abzu­wen­den. Ande­rer­seits ver­si­chern Cyber-Ver­si­che­run­gen auch Scha­den­er­satz­an­sprü­che durch Drit­te, die bei­spiels­wei­se wirt­schaft­li­che Schä­den durch den Dieb­stahl ihrer Daten erlit­ten haben. Dar­über hin­aus pro­fi­tie­ren ver­si­cher­te Unter­neh­men von Service-Leis­tun­gen des Ver­si­che­rers, wie etwa Unter­stüt­zung bei der Scha­den­er­mitt­lung, der Wie­der­her­stel­lung von Daten oder bei der Kri­sen-PR. Letz­te­res kann hel­fen, den Image­scha­den und damit nega­ti­ve wirt­schaft­li­che Fol­gen für das Unter­neh­men zu begrenzen.

Fracht­füh­rer-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Als Fracht­füh­rer gel­ten die­je­ni­gen Per­so­nen, wel­che mit Lie­fer- oder Last­kraft­wa­gen Waren für Drit­te trans­por­tie­ren. Wer für frem­de Per­so­nen Waren trans­por­tiert, trägt eine hohe Ver­ant­wor­tung. Kommt es beim Trans­port zu einem Scha­den, ist der Fracht­füh­rer gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, in vol­lem Umfang zu haf­ten neben dem eigent­li­chen Trans­port kann es auch beim Be- und Ent­la­den zu einer Beschä­di­gung der zu trans­por­tie­ren­den Ware kom­men. Eine Fracht­füh­rer­haft­pflicht­ver­si­che­rung sichert Fracht­füh­rer bei der Beför­de­rung frem­der Waren ab. Der Abschluss einer Fracht­füh­rer­haft­pflicht ist daher jedem Im Trans­port­ge­wer­be Täti­gen drin­gend zu empfehlen.

Wer­den zur Fracht­be­för­de­rung Fahr­zeu­ge mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von mehr als 3,5 Ton­nen ein­ge­setzt, ist eine der­ar­ti­ge Ver­si­che­rung sogar gesetz­lich vorgeschrieben.

 

Auto­in­halts­ver­si­che­rung

Sie sind als Elek­tri­ker, Metall­bau­er oder Sanitär‑, Hei­zung und Kli­ma­bau­er tätig? Dann schau­en Sie mal wel­che Wer­te Sie in Ihrem Fir­men­fahr­zeug regel­mä­ßig trans­por­tie­ren!

Werk­zeug­kof­fer, Mus­ter­kol­lek­tio­nen, Schu­lungs­un­ter­la­gen, Waren, Ersatz­tei­le – alles wird im fir­men­ei­ge­nen Fahr­zeug trans­por­tiert. Meis­tens auch wert­vol­le Bau­tei­le für Kun­den, wie Bad-Arma­tu­ren oder Hei­zungs­kes­sel. Bei der Absi­che­rung wird der Wert die­ses Inhal­tes jedoch oft über­se­hen – mit fata­len Fol­gen: Bei Ver­lust oder Beschä­di­gung die­ser Gegen­stän­de droht oft näm­lich auch der Ver­lust des Auf­trags oder sogar des Kun­den.

Für die­se Fäl­le gibt es die Auto­in­halts­ver­si­che­rung. Sie sichert das Trans­port­gut gegen nahe­zu jedes Risi­ko ab. Ver­si­chert sind Ihre eige­nen Mate­ria­li­en und Werk­zeu­ge, aber auch sol­che, die Sie z. B. zur Ver­mie­tung, Ver­ede­lung oder Ver­ar­bei­tung über­nom­men haben. Die Ver­si­che­rung gilt nicht nur auf dem Weg zu Ihren Kun­den, Betriebs­stel­len, Werk­stät­ten, Bau­stel­len oder zu sons­ti­gen Abhol- und Aus­lie­fe­rungs­or­ten, son­dern auch in der Nacht, wenn das Fahr­zeug abge­stellt ist.

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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