Gewerbeversicherungen
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Betriebshaftpflicht
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können sich Unternehmer gegen Forderungen Dritter absichern. Schäden Dritter, verursacht durch die betriebliche Tätigkeit, gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, können schnell in die Millionen gehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch als sogenannte Gewerbehaftpflichtversicherung bezeichnet, schützt Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler gegen Personen‑, Sach- und Vermögensschäden. Gewerbetreibende sind per Gesetz (§ 823 Abs. 1 BGB) zur Erbringung von Schadensersatz verpflichtet und dies kann schnell die Existenz des Unternehmers gefährden. Daher ist diese Versicherung fast schon obligatorisch für jeden Gewerbetreibenden.
Die gewerbliche Haftpflichtversicherung ist ein wichtiger Teil des Risikomanagements von Unternehmen. Unternehmer müssen nicht nur für das eigene Handeln, sondern auch für das ihrer Mitarbeiter in vollem Umfang haften.
Geschäftsinhaltsversicherung
Eine Geschäftsinhaltsversicherung ist für Unternehmen das, was für private Haushalte eine Hausratversicherung ist.
Sie sichert die eigenen, gemieteten oder geleasten Vermögengegenstände ab, sollten diese unvorhergesehen durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt oder vernichtet werden.
Ebenfalls abgesichert werden können die finanziellen Einbußen durch Stillstand des Geschäftsbetriebes in Folge eines Schadensereignisses. Die Geschäftsinhaltsversicherung übernimmt die Kosten für eine mögliche Reparatur, Instandsetzung- oder Wiederbeschaffung des beschädigten Inventars.
Elektronikversicherung
Eine Elektronikversicherung deckt Schäden an elektronischen und elektrotechnischen Anlagen sowie an Kommunikations‑, Informations- und Bürotechnik ab.
Da diese Art technischer Ausstattung für viele Unternehmen heutzutage unentbehrlich ist, kann eine Beschädigung (auch durch Fehlbedienung) oder Zerstörung und somit der Ausfall dieser, große finanzielle Einbußen für das Unternehmen bedeuten. Zusätzliche Ersatz- und Reparaturkosten treiben die Schadenssumme dann eventuell noch weiter in die Höhe. Da auch die Dauer des Ausfalles eine Rolle in der Schadenssumme spielt, ist ein schneller und unbürokratischer Ersatz von enormer Bedeutung für den laufenden Betrieb eines Unternehmens. Eine Elektronikversicherung deckt die Schadenskosten und ermöglicht dem Unternehmer, den Geschäftsbetrieb so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
Vermögensschadenhaftpflicht und IT-Haftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Selbstständige und Freiberufler eine der wichtigsten Absicherungen. Kommt es beispielsweise durch Fehlberatung zu finanziellen Schäden für Kunden, Mandanten oder Patienten, werden diese durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert. Zudem ist ein passiver Rechtsschutz enthalten, welcher unberechtigt gestellte Forderungen, falls erforderlich, auch gerichtlich abwehrt. Vermögensschäden können schnell immense Kosten erzeugen, weshalb sich ein entsprechender Versicherungsschutz für beratende Berufe sowie einige Dienstleister als unverzichtbar erweist.
IT-Dienstleister tragen ihren Kunden gegenüber eine hohe Verantwortung und müssen für eigene Fehler haften. Somit ist eine IT-Haftpflicht nicht nur ein wichtiger finanzieller Schutz, sondern sie bewahrt den Unternehmer auch davor, im Schadensfall seinen Auftraggeber als Kunden zu verlieren.
Generell kommt eine IT-Haftpflicht für jeden in Frage, der eine beratende oder programmierende Leistung im IT-Bereich ausführt.
Dies sind insbesondere:
- IT-Dienstleister und IT-Berater
- IT-Sachverständige
- Open Source Entwickler
- System-Administratoren
- Internet Service Provider
- SEO-Agenturen
- Webdesigner
Rechtsschutz für Firmen und Selbständige
Für Unternehmen und Selbständige gibt es spezielle Tarife für die Rechtsschutzversicherung. Diese decken Risiken, die durch die Ausübung der selbständigen Tätigkeit entstehen können. Zusätzlich können aber z.B. auch mögliche Risiken im privaten Bereich oder im Straßenverkehr — sowohl für privat als auch gewerblich genutzte Fahrzeuge — mit eingeschlossen werden. Nutzen Sie unseren Tarifrechner für Selbständige und Firmen und sichern Sie sich umfassend ab. Finden Sie jetzt günstige Tarife für Ihren Firmenrechtsschutz!
Gewerbliche Gebäudeversicherung
Die gewerbliche Gebäudeversicherung deckt die anfallenden Kosten für Schäden an mindesten zu 50% gewerblich genutzten Gebäuden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser, Sturm oder Hagel ab. Abhängig von Tarif und Versicherer, können neben den oben genannten Gefahren auch weitere Risiken wie z.B. Elementarschäden oder eine Glasversicherung eingeschlossen werden.
D&O‑Versicherung für Firmen
Die D&O‑Versicherung, auch Directors- & Officers-Versicherung genannt, schützt Manager und Führungskräfte vor den finanziellen Folgen einer Fehlentscheidung. Führungsorgane sind tätigkeitsbedingt einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Bei einem von ihnen verursachten Schaden durch Pflichtverletzung muss mit dem gesamten Privatvermögen gehaftet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Haftung gesamtschuldnerisch erfolgt, das bedeutet, dass jedes Mitglied der Unternehmensführung auch für die Fehler seiner Kollegen verantwortlich gemacht werden kann. Da aber die Führungskräfte nachweisen müssen, dass sie zu jedem Zeitpunkt sorgsam und gewissenhaft gehandelt haben, ist der Abschluss einer D&O‑Versicherung für diese Zielgruppe von besonderer Bedeutung.
Über eine D&O‑Versicherung können Mitglieder von Organen juristischer Personen versichert werden, wie z.B. Vorstände von Aktiengesellschaften, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer einer GmbH.
Darüber hinaus ist eine D&O‑Versicherung auch sinnvoll für Geschäftsführer von z.B. Organisationen, Stiftungen, Verbänden und Vereinen.
Persönliche D&O‑Versicherung
Üblicherweise wird eine D&O‑Versicherung von Unternehmen abgeschlossen, über die dann für alle Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beiräte und leitende Angestellte) gemeinschaftlich Versicherungsschutz besteht.
Bei einer persönlichen D&O‑Versicherung sind Sie als Organ selbst Versicherungsnehmer und der D&O‑Versicherungsvertrag dient ausschließlich und alleine dem Schutz Ihres Privatvermögens und auch Ihrer Rechtspositionen. Sie müssen den Versicherungsschutz und somit auch die zur Verfügung stehende Versicherungssumme mit niemandem teilen.
Der Abschluss einer persönlichen D&O‑Versicherung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn:
- Die Gesellschafter Ihres Unternehmens die Notwendigkeit einer D&O‑Absicherung nicht sehen oder aus Kostengründen darauf verzichten
- Das Unternehmen Ihnen keinen Einblick in die Vertragsgestaltung gewährt
- Ihr Unternehmen aus irgendwelchen Gründen nicht versicherbar ist
- Es zwar eine Unternehmens‑D&O‑Versicherung besteht, die Versicherungssumme allerdings zu niedrig angesetzt ist
- Sie befürchten, dass nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen Ihr Nachfolger Ihren Versicherungsschutz durch Vertragskündigung oder Reduzierung der Versicherungssumme beschneidet, bevor der Schadenersatzanspruch gegen Sie geltend gemacht wird
- Sie sich von Unternehmensentscheidungen im Schadenfall unabhängig machen wollen, da bei der persönlichen D&O‑Versicherung Sie selbst und nicht das Unternehmen Vertragspartner des Versicherers ist
- Sie gleichzeitig in mehreren Unternehmen oder auch Stiftungen, Vereinen, etc. in leitender Position oder als Aufsichtsrat bzw. tätig sind und wollen alle sich daraus ergebenden Risiken in einer D&O‑Police absichern
Cyberversicherung
Eine Cyber-Versicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen von Cybercrime. Die Cyber-Versicherung übernimmt Kosten, die im Zusammenhang mit Schäden durch einen erfolgten Cyberangriff entstehen und leistet darüber hinaus wertvolle Unterstützungsleistungen im Fall eines erfolgreichen Cyberangriffs. Die Folgen einer Cyberattacke können ganz unterschiedlicher Art sein – entsprechend breit gefächert ist der Versicherungsschutz, den eine Cyber Versicherung bietet. Sie deckt einerseits sowohl die Schäden ab, die einem direkt selbst entstehen, bspw. durch den Verlust von Daten oder durch die Zerstörung der IT-Infrastruktur in Folge eines Angriffs. Auch die wirtschaftlichen Folgen durch eine auf eine Cyberattacke folgende Betriebsunterbrechung sind abgedeckt, zudem auch Folgekosten vom Honorar eines benötigten Sachverständigen bis hin zum „Lösegeld“, das gezahlt werden muss, um eine Bedrohung bspw. von Daten abzuwenden. Andererseits versichern Cyber-Versicherungen auch Schadenersatzansprüche durch Dritte, die beispielsweise wirtschaftliche Schäden durch den Diebstahl ihrer Daten erlitten haben. Darüber hinaus profitieren versicherte Unternehmen von Service-Leistungen des Versicherers, wie etwa Unterstützung bei der Schadenermittlung, der Wiederherstellung von Daten oder bei der Krisen-PR. Letzteres kann helfen, den Imageschaden und damit negative wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen zu begrenzen.
Frachtführer-Haftpflichtversicherung
Als Frachtführer gelten diejenigen Personen, welche mit Liefer- oder Lastkraftwagen Waren für Dritte transportieren. Wer für fremde Personen Waren transportiert, trägt eine hohe Verantwortung. Kommt es beim Transport zu einem Schaden, ist der Frachtführer gesetzlich dazu verpflichtet, in vollem Umfang zu haften neben dem eigentlichen Transport kann es auch beim Be- und Entladen zu einer Beschädigung der zu transportierenden Ware kommen. Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung sichert Frachtführer bei der Beförderung fremder Waren ab. Der Abschluss einer Frachtführerhaftpflicht ist daher jedem Im Transportgewerbe Tätigen dringend zu empfehlen.
Werden zur Frachtbeförderung Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen eingesetzt, ist eine derartige Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Autoinhaltsversicherung
Sie sind als Elektriker, Metallbauer oder Sanitär‑, Heizung und Klimabauer tätig? Dann schauen Sie mal welche Werte Sie in Ihrem Firmenfahrzeug regelmäßig transportieren!
Werkzeugkoffer, Musterkollektionen, Schulungsunterlagen, Waren, Ersatzteile – alles wird im firmeneigenen Fahrzeug transportiert. Meistens auch wertvolle Bauteile für Kunden, wie Bad-Armaturen oder Heizungskessel. Bei der Absicherung wird der Wert dieses Inhaltes jedoch oft übersehen – mit fatalen Folgen: Bei Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände droht oft nämlich auch der Verlust des Auftrags oder sogar des Kunden.
Für diese Fälle gibt es die Autoinhaltsversicherung. Sie sichert das Transportgut gegen nahezu jedes Risiko ab. Versichert sind Ihre eigenen Materialien und Werkzeuge, aber auch solche, die Sie z. B. zur Vermietung, Veredelung oder Verarbeitung übernommen haben. Die Versicherung gilt nicht nur auf dem Weg zu Ihren Kunden, Betriebsstellen, Werkstätten, Baustellen oder zu sonstigen Abhol- und Auslieferungsorten, sondern auch in der Nacht, wenn das Fahrzeug abgestellt ist.
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