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Fracht­füh­rer­ver­si­che­rung: Ver­kehrs­haf­tung für Trans­port & Logistik

Aktualisiert: 08. Oktober 2026  ·  Veröffentlicht: 10. Juli 2019

Fach­lich geprüft mit Blick auf die Haf­tung nach CMR und HGB, Kabo­ta­ge, Dieb­stahl- und Ladungs­schä­den sowie die Abgren­zung von Ver­kehrs­haf­tung und Kasko.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Wer gewerb­lich Güter für ande­re trans­por­tiert, haf­tet von der Über­nah­me bis zur Ablie­fe­rung – natio­nal nach HGB, inter­na­tio­nal nach CMR.
  • Die Fracht­füh­rer­ver­si­che­rung (Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung) sichert die­se Haf­tung ab und ist im gewerb­li­chen Güter­kraft­ver­kehr gesetz­lich vorgeschrieben.
  • Die gesetz­li­che Grund­haf­tung ist auf 8,33 Son­der­zie­hungs­rech­te je Kilo­gramm begrenzt – rund 10 € pro Kilo; Lücken bei wert­vol­ler Ladung, Dieb­stahl und Neben­ri­si­ken soll­test du gezielt schließen.
  • Vom Kurier­dienst bis zur Lkw-Flot­te: Für einen ein­zel­nen Klein­trans­por­ter beginnt die Deckung häu­fig bei rund 15–25 € im Monat – Bei­trag und Bedin­gun­gen rich­ten sich nach Fahr­zeu­gen, Ladung und Fahrtgebiet.

Wer gewerb­lich Güter für ande­re trans­por­tiert, haf­tet für die frem­de Ware – von der Über­nah­me bis zur Ablie­fe­rung, nach HGB und inter­na­tio­nal nach CMR. Die Fracht­füh­rer­ver­si­che­rung (Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung) sichert die­se Haf­tung ab und ist im gewerb­li­chen Güter­kraft­ver­kehr sogar gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. For­de­re in zwei Minu­ten dein indi­vi­du­el­les Ange­bot an:

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Aktua­li­siert am: 16.09.2026 Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast am: 12.07.2026

Was ist die Frachtführerversicherung?

Die Fracht­füh­rer­ver­si­che­rung – fach­lich Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung, oft auch Fracht­füh­rer­haft­pflicht genannt – sichert die gesetz­li­che Haf­tung dei­nes Trans­port­un­ter­neh­mens für frem­de Güter in dei­ner Obhut ab. Vom Moment der Über­nah­me bis zur Ablie­fe­rung haf­test du als Fracht­füh­rer für Ver­lust, Beschä­di­gung und Lie­fer­frist­über­schrei­tung – ver­schul­dens­un­ab­hän­gig als soge­nann­te Obhuts­haf­tung nach §§ 425 ff. HGB.

Die Poli­ce prüft erho­be­ne Ansprü­che, wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen ab und regu­liert berech­tig­te – bei natio­na­len Trans­por­ten nach HGB, bei grenz­über­schrei­ten­den nach dem CMR-Über­ein­kom­men. Wich­tig zur Ein­ord­nung: Sie ver­si­chert dei­ne Haf­tung für frem­de Ware. Für die eige­nen Güter im eige­nen Fahr­zeug (Werk­ver­kehr) ist dage­gen die Auto­in­halts­ver­si­che­rung zuständig.

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Obhuts­haf­tung

Haf­tung für frem­de Güter von der Über­nah­me bis zur Ablie­fe­rung – auch ohne eige­nes Verschulden.

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Anspruchs­ab­wehr

Unbe­rech­tig­te For­de­run­gen von Auf­trag­ge­bern und deren Ver­si­che­rern wer­den abgewehrt.

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Geset­zes­kon­form

Erfüllt die Ver­si­che­rungs­pflicht im gewerb­li­chen Güterkraftverkehr.

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Natio­nal + CMR

Deckung nach HGB und – je nach Ver­kehrs­ge­biet – nach CMR für Auslandstransporte.

Die gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht im Güterkraftverkehr

Für den erlaub­nis­pflich­ti­gen gewerb­li­chen Güter­kraft­ver­kehr schreibt das Güter­kraft­ver­kehrs­ge­setz (§ 7a GüKG) eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor, die die fracht­ver­trag­li­che Haf­tung nach dem HGB abdeckt. Ohne die­sen Nach­weis gibt es kei­ne Güter­kraft­ver­kehrs­er­laub­nis – und wer ohne Ver­si­che­rung fährt, ris­kiert Buß­gel­der und den Ver­lust der Erlaubnis.

Wen die Pflicht trifft

  • In Deutsch­land: gewerb­li­cher Güter­kraft­ver­kehr mit Fahr­zeu­gen über 3,5 t zuläs­si­ger Gesamt­mas­se (inklu­si­ve Anhänger).
  • Grenz­über­schrei­tend in der EU: Seit dem EU-Mobi­li­täts­pa­ket sind bereits Fahr­zeu­ge über 2,5 t zGM lizenz­pflich­tig – mit ent­spre­chen­den Nachweispflichten.
  • Der Ver­si­che­rungs­nach­weis ist bei jeder Fahrt mit­zu­füh­ren bzw. gegen­über der Erlaub­nis­be­hör­de zu erbringen.
Wich­tig für Klein­trans­por­teu­re: Unter 3,5 t besteht im natio­na­len Ver­kehr zwar kei­ne gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht — die HGB-Haf­tung gilt trotz­dem in vol­ler Här­te. Und in der Pra­xis ver­ge­ben Spe­di­tio­nen und Platt­for­men Auf­trä­ge ohne­hin nur gegen Nach­weis einer Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung. Fak­tisch ist die Poli­ce also auch für Kurier- und Klein­trans­port­un­ter­neh­men unverzichtbar.

Video: Wofür haf­tet der Fracht­füh­rer – und in wel­cher Höhe?

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

  • Haf­tung nach HGB: Du haf­test ver­schul­dens­un­ab­hän­gig für Ver­lust und Beschä­di­gung des Guts – aber gesetz­lich begrenzt.
  • Regel­haf­tung: 8,33 Son­der­zie­hungs­rech­te je Kilo­gramm (grob ca. 10 €/kg).
  • Genau die­se gesetz­li­che Haf­tung deckt die Fracht­füh­rer­haft­pflicht (Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung): Sie zahlt den Scha­den am Trans­port­gut und wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab. Mehr im LKW-Über­blick.
Tran­skript anzei­gen

Als Fracht­füh­rer haf­test du für die Ware, die du trans­por­tierst. Aber wie und in wel­cher Höhe genau? Das Han­dels­ge­setz­buch macht es dir zunächst leich­ter, als du denkst: Du haf­test zwar ver­schul­dens­un­ab­hän­gig für Ver­lust und Beschä­di­gung des Guts, aber dei­ne Haf­tung ist gesetz­lich begrenzt, und zwar auf acht­komm­adreid­rei Son­der­zie­hungs­rech­te je Kilo­gramm. Das sind grob etwa zehn Euro pro Kilo. Genau die­se gesetz­li­che Haf­tung deckt die Fracht­füh­rer­haft­pflicht, auch Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung genannt. Sie zahlt den Scha­den am Trans­port­gut und wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab. So bleibt ein Ladungs­scha­den nicht an dei­nem Betrieb hän­gen. Ver­glei­che die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Wofür haf­tet der Fracht­füh­rer – und in wel­cher Höhe?

Das HGB regelt die Haf­tung des Fracht­füh­rers prä­zi­se – mit Gren­zen, die trü­ge­risch beru­hi­gend wirken:

Haf­tungs­fallUmfangDas bedeu­tet praktisch
Ver­lust & Beschä­di­gung (Grund­haf­tung)Begrenzt auf 8,33 Son­der­zie­hungs­rech­te je kg Roh­ge­wicht (§ 431 HGB) – umge­rech­net rund 10 € je KilogrammEine Palet­te Elek­tro­nik (300 kg, Waren­wert 40.000 €) ist mit ~3.000 € Grund­haf­tung gede­ckelt – der Auf­trag­ge­ber holt sich die Dif­fe­renz ggf. über ande­re Wege
Lie­fer­frist­über­schrei­tungBis zum Drei­fa­chen der FrachtVer­spä­te­te Just-in-time-Lie­fe­run­gen kön­nen teu­rer wer­den als der Warenschaden
Qua­li­fi­zier­tes Ver­schul­den (§ 435 HGB)Unbe­grenzt!Bei Vor­satz oder Leicht­fer­tig­keit (z. B. unbe­auf­sich­tig­ter, unver­schlos­se­ner Lkw mit Die­bes­gut-affi­ner Ware) fal­len alle Haf­tungs­gren­zen – das exis­ten­zi­el­le Risiko
Ver­ein­bar­te HaftungserweiterungenBis 40 SZR/kg ver­ein­bar (§ 449 HGB)Auf­trag­ge­ber ver­lan­gen bei wer­ti­ger Ware oft höhe­re Haf­tung – die Poli­ce muss mitziehen

Dazu kommt die Haf­tung für Lade­hilfs­mit­tel (Palet­ten, Con­tai­ner), für Sub­un­ter­neh­mer, die du ein­setzt, sowie für Schä­den beim ver­trag­lich über­nom­me­nen Be- und Ent­la­den. Der häu­figs­te Anspruch­stel­ler ist übri­gens nicht der Auf­trag­ge­ber selbst, son­dern des­sen Trans­port­ver­si­che­rer im Regress – der pro­fes­sio­nell und hart­nä­ckig fordert.

Inter­na­tio­nal unter­wegs: die CMR-Versicherung

Sobald dei­ne Fahr­zeu­ge Gren­zen über­que­ren, gilt das CMR-Über­ein­kom­men (Con­ven­ti­on rela­ti­ve au cont­rat de trans­port inter­na­tio­nal de mar­chan­di­ses par rou­te) – zwin­gen­des Recht für grenz­über­schrei­ten­de Stra­ßen­trans­por­te in fast ganz Euro­pa und dar­über hinaus.

  • Haf­tungs­gren­ze: eben­falls 8,33 SZR je kg – aber mit eige­nen Regeln zu Rekla­ma­ti­ons­fris­ten, Beweis­last und Gerichtsstand.
  • Fracht­brief: Der CMR-Fracht­brief doku­men­tiert Über­nah­me­zu­stand und Vor­be­hal­te – im Streit­fall das zen­tra­le Beweisdokument.
  • Kabo­ta­ge: Inlands­trans­por­te im EU-Aus­land unter­lie­gen dem dor­ti­gen Recht – die Poli­ce muss Kabo­ta­ge­fahr­ten aus­drück­lich einschließen.
  • Deckung: Die CMR-Deckung ist Bestand­teil bzw. Erwei­te­rung der Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung – gib dein Ver­kehrs­ge­biet im Ange­bot exakt an.
Pra­xis-Hin­weis: Wer „nur gele­gent­lich” nach Öster­reich oder in die Nie­der­lan­de fährt, braucht die CMR-Deckung genau­so wie der Dau­er­läu­fer – das Über­ein­kom­men gilt ab dem ers­ten grenz­über­schrei­ten­den Transport.

Was die Fracht­füh­rer­ver­si­che­rung leis­tet – und was nicht

✓ Typi­sche Leistungen

  • Regu­lie­rung berech­tig­ter Ansprü­che nach HGB und CMR
  • Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen (pas­si­ver Rechtsschutz)
  • Deckung bei qua­li­fi­zier­tem Ver­schul­den – die wich­tigs­te Klau­sel, oft mit Sublimit
  • Haf­tung aus Lieferfristüberschreitung
  • Schadenminderungs‑, Ber­gungs- und Beseitigungskosten
  • Haf­tung für ein­ge­setz­te Subunternehmer
  • Lade­hilfs­mit­tel (Palet­ten, Behälter)
  • Kabo­ta­ge- und Umzugs­gut-Erwei­te­run­gen je nach Tarif

✗ Nicht versichert

  • Eige­ne Güter im eige­nen Fahr­zeug (→ Autoinhaltsversicherung)
  • Der Waren­wert über die gesetzliche/vereinbarte Haf­tung hin­aus (→ Trans­port­ver­si­che­rung des Auftraggebers)
  • Vor­satz des Unter­neh­mers selbst
  • Schä­den am eige­nen Fahr­zeug (→ Kasko)
  • Per­so­nen-/Sach­schä­den Drit­ter im Stra­ßen­ver­kehr (→ Kfz-Haftpflicht)

Für wen ist die Fracht­füh­rer­ver­si­che­rung wichtig?

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Trans­port­un­ter­neh­men & Speditionen

Der Klas­si­ker: gewerb­li­cher Güter­kraft­ver­kehr über 3,5 t – hier ist die Poli­ce gesetz­li­che Pflicht.

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Kurier‑, Express- & Paketdienste

Unter 3,5 t kei­ne gesetz­li­che Pflicht – aber vol­le HGB-Haf­tung und Nach­weis­pflicht gegen­über Auftraggebern.

🚚

Sub­un­ter­neh­mer

Wer für Spe­di­tio­nen und Platt­for­men fährt, bekommt ohne Ver­si­che­rungs­nach­weis kei­ne Touren.

📦

Umzugs­un­ter­neh­men

Für Umzugs­gut gel­ten eige­ne Haf­tungs­re­geln (620 €/m³) – spe­zi­el­le Umzugs­de­ckung nötig.

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Kühl- & Spezialtransporte

Tem­pe­ra­tur­ge­führ­te Ware und Gefahr­gut erhö­hen Risi­ko und Anfor­de­run­gen an die Police.

🔀

Misch­be­trie­be

Wer eige­ne UND frem­de Güter trans­por­tiert, braucht Auto­in­halts- und Fracht­füh­rer­de­ckung sau­ber getrennt.

Indi­vi­du­el­les Ange­bot anfordern

Ver­kehrs­haf­tungs-Tari­fe rich­ten sich nach Fahr­zeug­an­zahl und ‑klas­se, Ver­kehrs­ge­biet, Güter­art und Umsatz. Mit weni­gen Anga­ben erstel­len wir dir ein pass­ge­nau­es, kos­ten­frei­es Ange­bot – inklu­si­ve CMR-Deckung, Kabo­ta­ge und der Klau­sel zum qua­li­fi­zier­ten Verschulden:

Das Anfra­ge-For­mu­lar wird geladen …

Video: Deckungs­lü­cken schlie­ßen – CMR, höhe­re Haf­tung & Nebenrisiken

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

  • Inter­na­tio­nal (CMR): Bei grenz­über­schrei­ten­den Fahr­ten haf­test du nach dem CMR-Abkom­men – die Poli­ce muss die CMR-Haf­tung aus­drück­lich einschließen.
  • Wert­vol­le Ware: Ist sie mehr wert als die Regel­haf­tung (ca. 10 €/kg), brauchst du eine ver­ein­bar­te höhe­re Haf­tung oder Wertdeklaration.
  • Neben­ri­si­ken: Be- und Ent­la­dung sowie Zwi­schen­la­ge­rung nicht ver­ges­sen – prü­fe genau, was dein Tarif einschließt.
Tran­skript anzei­gen

Die gesetz­li­che Stan­dard­haf­tung ist gede­ckelt, aber genau da ent­ste­hen teu­re Lücken. Die­se soll­test du ken­nen. Ers­tens: Bei grenz­über­schrei­ten­den Fahr­ten haf­test du nicht nach dem HGB, son­dern nach dem inter­na­tio­na­len CMR-Abkom­men, mit eige­nen Regeln. Dei­ne Poli­ce muss die CMR-Haf­tung aus­drück­lich ein­schlie­ßen. Zwei­tens: Ist die Ware mehr wert als die Regel­haf­tung von rund zehn Euro pro Kilo, brauchst du eine ver­ein­bar­te höhe­re Haf­tung oder eine Wert­de­kla­ra­ti­on. Und drit­tens denk an Neben­ri­si­ken wie Be- und Ent­la­dung oder die Zwi­schen­la­ge­rung. Prü­fe des­halb genau, was dein Tarif wirk­lich ein­schließt. Ver­glei­che die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Abgren­zung: Wel­che Ver­si­che­rung deckt was beim Transport?

Zur Ein­ord­nung der Begrif­fe: Die Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung wird auch Güter­scha­den­haft­pflicht genannt; für Spe­di­teu­re heißt das Gegen­stück Spe­di­ti­ons­ver­si­che­rung – die Trans­port­ver­si­che­rung des Absen­ders deckt dage­gen die Ware selbst.

Absi­che­rungDas deckt sieDas deckt sie nicht
Fracht­füh­rer-/Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rungDei­ne gesetz­li­che Haf­tung für frem­de Güter nach HGB/CMRWaren­wert über die Haf­tungs­gren­zen hin­aus, eige­ne Güter
Trans­port­ver­si­che­rung (Waren­ver­si­che­rung)Die Ware selbst zum vol­len Wert – abge­schlos­sen vom Eigentümer/AuftraggeberDei­ne Haf­tung als Fracht­füh­rer (ihr Ver­si­che­rer nimmt dich in Regress!)
Auto­in­halts­ver­si­che­rungEige­ne Güter im eige­nen Fahr­zeug (Werk­ver­kehr)Haf­tung für frem­de Güter
Kfz-Haft­pflicht & KaskoSchä­den an Drit­ten im Stra­ßen­ver­kehr bzw. am eige­nen FahrzeugDie trans­por­tier­te Ladung
Betriebs­haft­pflichtPer­so­nen- und Sach­schä­den außer­halb des FrachtvertragsFracht­ver­trag­li­che Güterschäden
Der wich­tigs­te Zusam­men­hang: Die Trans­port­ver­si­che­rung des Auf­trag­ge­bers ersetzt zwar des­sen Ware — anschlie­ßend holt sich ihr Ver­si­che­rer das Geld per Regress beim Fracht­füh­rer zurück. Ohne eige­ne Ver­kehrs­haf­tungs­de­ckung stehst du die­sem Regress schutz­los gegenüber.

Was kos­tet eine Frachtführerversicherung?

Der Bei­trag rich­tet sich nach kla­ren Faktoren:

  • Fahr­zeug­an­zahl und ‑klas­se: Klein­trans­por­ter bis 3,5 t sind güns­ti­ger als Lkw-Züge; Flot­ten erhal­ten Staffelkonditionen.
  • Ver­kehrs­ge­biet: Natio­nal, EU mit CMR oder dar­über hin­aus – mit Kabotage-Einschluss.
  • Güter­art: Dieb­stahl- und scha­dens­an­fäl­li­ge Ware (Elek­tro­nik, Geträn­ke, Tex­ti­li­en, Kühl­gut) kos­tet mehr als unkri­ti­sche Fracht.
  • Umsatz bzw. Fracht­auf­kom­men als Bemes­sungs­grund­la­ge vie­ler Tarife.
  • Selbst­be­tei­li­gung und gewünsch­te Höchs­ter­satz­leis­tung je Schadenereignis.

Zur Ori­en­tie­rung: Für einen ein­zel­nen Klein­trans­por­ter beginnt die Ver­kehrs­haf­tungs­de­ckung häu­fig bei rund 15–25 € im Monat; Lkw über 3,5 t und Flot­ten wer­den indi­vi­du­ell kal­ku­liert. Ent­schei­den­der als der Bei­trag sind die Klau­seln – allen vor­an die Deckung bei qua­li­fi­zier­tem Ver­schul­den ohne zu enges Sublimit.

Haf­tungs-Rech­ner: Was zahlt der Fracht­füh­rer, was deckt die Ver­si­che­rung, was bleibt offen?

Die Haf­tung des Fracht­füh­rers ist gesetz­lich gede­ckelt: 8,33 Son­der­zie­hungs­rech­te je Kilo­gramm Roh­ge­wicht nach § 431 HGB, im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr nach Arti­kel 23 CMR. Der Rech­ner zeigt in drei Schrit­ten den Waren­wert, die Haf­tung des Fracht­füh­rers dar­an und das, was dei­ne Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung davon trägt. Was über der Haf­tung liegt, bleibt beim Auf­trag­ge­ber, es sei denn, er hat eine Trans­port­ver­si­che­rung oder eine höhe­re Haf­tung vereinbart.

🧮 Haf­tungs-Rech­ner Ladungsschaden

Anga­ben aus Fracht­brief und Poli­ce, ohne per­sön­li­che Daten. Haf­tungs­re­geln Stand 2026.

Roh­ge­wicht laut Fracht­brief, mit Verpackung.

Das Son­der­zie­hungs­recht (SZR) ist die Rech­nungs­ein­heit des Inter­na­tio­na­len Wäh­rungs­fonds (IWF): ein Wäh­rungs­korb aus US-Dol­lar, Euro, chi­ne­si­schem Yuan, Yen und Pfund, des­sen Euro-Wert täg­lich schwankt; HGB und CMR rech­nen die Haf­tung dar­in, damit sie welt­weit gleich ist. Kurs vom 2. Okto­ber 2026, maß­geb­lich ist der Tag der Über­nah­me des Guts; tages­ak­tu­ell auf imf.org.

§ 7a GüKG ver­langt min­des­tens 600.000 € je Schadenereignis.

So liest du das Ergeb­nis: Schritt eins ist der Waren­wert, also der Scha­den des Auf­trag­ge­bers bei Ver­lust. Schritt zwei ist die Haf­tung des Fracht­füh­rers: Nach § 431 HGB und Arti­kel 23 CMR haf­tet er für Ver­lust und Beschä­di­gung mit höchs­tens 8,33 Son­der­zie­hungs­rech­ten je Kilo­gramm Roh­ge­wicht, für Lie­fer­frist­über­schrei­tun­gen mit höchs­tens dem Drei­fa­chen der Fracht. Per vor­for­mu­lier­ten Bedin­gun­gen lässt sich der Satz nach § 449 HGB zwi­schen 2 und 40 Son­der­zie­hungs­rech­ten fest­le­gen, nur nicht zu Las­ten von Ver­brau­chern. Bei Vor­satz oder Leicht­fer­tig­keit nach § 435 HGB ent­fällt die Gren­ze ganz. Schritt drei ist die Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung, die die Haf­tung bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me abzüg­lich Selbst­be­tei­li­gung trägt, im gewerb­li­chen Güter­kraft­ver­kehr ab 3,5 Ton­nen gesetz­lich mit min­des­tens 600.000 € je Scha­den­er­eig­nis nach § 7a GüKG. Der Teil des Waren­werts über der Haf­tung ist kei­ne Lücke des Fracht­füh­rers, son­dern das Risi­ko des Auf­trag­ge­bers; er schließt sie mit einer Trans­port­ver­si­che­rung oder ver­ein­bart mit dir eine höhe­re Haf­tung gegen Auf­preis. Quel­len: § 431 HGB, § 449 HGB, § 435 HGB, § 7a GüKG.

Bei­spiel­rech­nung mit den Vor­ein­stel­lun­gen: Bei einer Sen­dung mit 25.000 € Waren­wert und 800 kg Roh­ge­wicht haf­tet der Fracht­füh­rer nach § 431 HGB mit 8,33 SZR je kg, beim Kurs von 1,206 € also bis 8.037 €. Die Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung trägt davon 7.537 € nach 500 € Selbst­be­tei­li­gung, die übri­gen 16.963 € trägt der Auftraggeber.

Ladungs­scha­den – im Scha­den­fall rich­tig handeln

  1. Scha­den doku­men­tie­renFotos von Ladung, Ver­pa­ckung, Siche­rung und Fahr­zeug – noch an der Abladestelle.
  2. Vor­be­halt auf dem Fracht­briefBeschä­di­gun­gen bei Ablie­fe­rung schrift­lich auf CMR-/Fracht­brief oder Ablie­fer­be­leg ver­mer­ken las­sen – beid­sei­tig quittiert.
  3. Fris­ten wah­renÄußer­lich erkenn­ba­re Schä­den sofort, ver­deck­te Schä­den bin­nen der gesetz­li­chen Fris­ten rekla­mie­ren (HGB und CMR unter­schei­den sich!) – Frist­ver­säum­nis kos­tet Ansprü­che und Deckung.
  4. Ver­si­che­rer unver­züg­lich mel­denAuch wenn der Anspruch erst ange­droht ist – frü­he Mel­dung sichert die Regulierung.
  5. Nichts aner­ken­nenKei­ne Schuld­an­er­kennt­nis­se oder Zah­lungs­zu­sa­gen gegen­über Auf­trag­ge­ber oder des­sen Versicherer.
  6. Bei Dieb­stahl: Poli­zeiAnzei­ge mit Vor­gangs­num­mer, Tour­da­ten und Abstell­si­tua­ti­on dokumentieren.
  7. Unter­la­gen sichernFracht­brief, Lie­fer­schein, Tem­pe­ra­tur­pro­to­kol­le, Fahr­ten­schrei­ber – alles, was den Ablauf belegt.

Check­lis­ten: Vor dem Abschluss & für den Ladungsschaden

Zwei prak­ti­sche Check­lis­ten – direkt abhak­bar (auch per Klick auf den Text), druck­bar und per Mail versendbar:

1. Vor dem Abschluss

2. Im Ladungsschadenfall

Irr­tü­mer-Quiz zur Frachtführerversicherung

Rund um Ver­kehrs­haf­tung, CMR und Kfz-Deckung hal­ten sich kost­spie­li­ge Fehl­ein­schät­zun­gen. Das Quiz zeigt typi­sche Irr­tü­mer und färbt nach dei­ner Aus­wahl die rich­ti­ge Ant­wort hell­grün und die fal­sche hellrot.

1. Die Kfz-Haft­pflicht des Lkw deckt auch Schä­den an der trans­por­tier­ten Ladung.

Rich­tig. Die Kfz-Haft­pflicht deckt Schä­den, die dein Fahr­zeug Drit­ten im Stra­ßen­ver­kehr zufügt – die Ladung im eige­nen Lade­raum ist davon aus­ge­nom­men, und die Kas­ko deckt nur das Fahr­zeug selbst. Für die fracht­ver­trag­li­che Haf­tung an der trans­por­tier­ten Ware gibt es genau eine Poli­ce: die Verkehrshaftungsversicherung.
Falsch. Ein teu­rer Klas­si­ker: Weder Kfz-Haft­pflicht noch Kas­ko inter­es­sie­ren sich für die Ladung. Kippt die Palet­te im Lade­raum oder wird die Ware gestoh­len, greift aus­schließ­lich die Fracht­füh­rer-/Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung.

2. Im gewerb­li­chen Güter­kraft­ver­kehr ist die Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung gesetz­lich vorgeschrieben.

Rich­tig. § 7a GüKG ver­langt für den erlaub­nis­pflich­ti­gen gewerb­li­chen Güter­kraft­ver­kehr eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die die HGB-Haf­tung abdeckt – ohne Nach­weis kei­ne Erlaub­nis, bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der. In Deutsch­land gilt das für Fahr­zeu­ge über 3,5 t zGM; im grenz­über­schrei­ten­den EU-Ver­kehr greift die Lizenz­pflicht seit dem Mobi­li­täts­pa­ket schon ab 2,5 t.
Falsch gera­ten – die Aus­sa­ge stimmt. Die Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung ist im erlaub­nis­pflich­ti­gen Güter­kraft­ver­kehr Pflicht und Vor­aus­set­zung für die Güter­kraft­ver­kehrs­er­laub­nis. Der Nach­weis gehört zu den Unter­la­gen, die du jeder­zeit erbrin­gen kön­nen musst.

3. Der Fracht­füh­rer haf­tet für jeden Ladungs­scha­den unbe­grenzt in vol­ler Warenhöhe.

Rich­tig. Die Grund­haf­tung ist auf 8,33 Son­der­zie­hungs­rech­te je Kilo­gramm begrenzt – rund 10 Euro pro Kilo. Aber Vor­sicht mit der Beru­hi­gung: Bei qua­li­fi­zier­tem Ver­schul­den nach § 435 HGB – etwa Leicht­fer­tig­keit bei der Ladungs­si­che­rung oder beim Abstel­len – fal­len alle Gren­zen, und die Haf­tung wird unbe­grenzt. Genau die­se Klau­sel muss die Poli­ce sau­ber decken.
Falsch. Die HGB-Grund­haf­tung ist gewichts­ba­siert gede­ckelt (8,33 SZR/kg ≈ 10 €/kg). Die ech­te Gefahr lau­ert woan­ders: Bei qua­li­fi­zier­tem Ver­schul­den wird die Haf­tung unbe­grenzt – und ohne ent­spre­chen­de Deckung in der Poli­ce existenzbedrohend.

4. Bei grenz­über­schrei­ten­den Stra­ßen­trans­por­ten gilt das CMR-Übereinkommen.

Rich­tig. Das CMR-Über­ein­kom­men ist zwin­gen­des Recht für grenz­über­schrei­ten­de Stra­ßen­gü­ter­trans­por­te in fast ganz Euro­pa – ab dem ers­ten Aus­lands­trans­port, auch beim „gele­gent­li­chen” Abste­cher nach Öster­reich. Es bringt eige­ne Regeln zu Haf­tung, Rekla­ma­ti­ons­fris­ten und Fracht­brief mit. Die CMR-Deckung gehört des­halb in jede Poli­ce mit Auslandsanteil.
Falsch gera­ten – die Aus­sa­ge stimmt. CMR gilt zwin­gend für inter­na­tio­na­le Stra­ßen­trans­por­te und lässt sich ver­trag­lich nicht abbe­din­gen. Wich­tig: Der CMR-Fracht­brief ist im Streit­fall dein zen­tra­les Beweis­do­ku­ment – sau­ber füh­ren und Vor­be­hal­te eintragen.

5. Kurier­diens­te mit Fahr­zeu­gen unter 3,5 t brau­chen sich um Ver­kehrs­haf­tung kei­ne Gedan­ken zu machen.

Rich­tig. Unter 3,5 t ent­fällt im natio­na­len Ver­kehr nur die gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht – die HGB-Obhuts­haf­tung gilt in vol­ler Här­te, vom ers­ten Paket an. Dazu kommt die Pra­xis: Spe­di­tio­nen und Platt­for­men ver­ge­ben Tou­ren grund­sätz­lich nur gegen Ver­si­che­rungs­nach­weis. Für Kurie­re ist die Poli­ce fak­tisch Marktzugangsvoraussetzung.
Falsch. Kei­ne Ver­si­che­rungs­pflicht heißt nicht kei­ne Haf­tung: Auch der Sprin­ter-Kurier haf­tet nach HGB für jede über­nom­me­ne Sen­dung. Und ohne Ver­si­che­rungs­nach­weis gibt es von Auf­trag­ge­bern schlicht kei­ne Auf­trä­ge – die Poli­ce ist auch unter 3,5 t unverzichtbar.

6. Wenn der Auf­trag­ge­ber eine Trans­port­ver­si­che­rung hat, ist die Fracht­füh­rer­ver­si­che­rung überflüssig.

Rich­tig. Die Trans­port­ver­si­che­rung ersetzt dem Auf­trag­ge­ber sei­ne Ware – und nimmt anschlie­ßend dich als Fracht­füh­rer in Regress. Der Anspruch­stel­ler ist dann kein kulan­ter Kun­de mehr, son­dern ein pro­fes­sio­nel­ler Ver­si­che­rer mit Regress­ab­tei­lung. Genau gegen die­sen Regress schützt die Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung: Sie wehrt Unbe­rech­tig­tes ab und regu­liert Berechtigtes.
Falsch. Das Gegen­teil ist der Fall: Die Waren­ver­si­che­rung des Auf­trag­ge­bers macht den Regress gegen dich erst rich­tig wahr­schein­lich – ihr Ver­si­che­rer for­dert das aus­ge­zahl­te Geld sys­te­ma­tisch beim Fracht­füh­rer zurück. Dei­ne Ver­kehrs­haf­tungs­po­li­ce ist die Verteidigungslinie.

7. Auch die Haf­tung für ver­spä­te­te Lie­fe­run­gen lässt sich mitversichern.

Rich­tig. Die Haf­tung für Lie­fer­frist­über­schrei­tung – nach HGB bis zum Drei­fa­chen der Fracht – gehört zum Deckungs­um­fang guter Ver­kehrs­haf­tungs­ta­ri­fe. Gera­de bei Just-in-time-Ket­ten und Pro­duk­ti­ons­be­lie­fe­rung kann die Ver­spä­tung teu­rer wer­den als ein Waren­scha­den. Prü­fe, ob dein Tarif die­sen Bau­stein ohne enge Sub­li­mits enthält.
Falsch gera­ten – die Aus­sa­ge stimmt. Ver­spä­tungs­schä­den sind ver­si­cher­bar und bei ter­minkri­ti­schen Trans­por­ten hoch rele­vant: Das HGB sieht bis zum Drei­fa­chen der Fracht vor, bei ver­ein­bar­ten Fix­ter­mi­nen kann es teu­rer wer­den. Gute Poli­cen decken das mit ab.

Wel­che Schlüs­sel­be­grif­fe musst du bei der Fracht­füh­rer­ver­si­che­rung kennen?

Jede Ant­wort steht hier in weni­gen Sät­zen, damit du die Begrif­fe beim Ver­gleich direkt nach­schla­gen kannst.

Was bedeu­tet Son­der­zie­hungs­recht bei der Frachtführerhaftung?

Das Son­der­zie­hungs­recht ist die Rech­nungs­ein­heit des Inter­na­tio­na­len Wäh­rungs­fonds, in der das Han­dels­ge­setz­buch die Haf­tung des Fracht­füh­rers begrenzt: 8,33 SZR je Kilo­gramm Roh­ge­wicht nach § 431 HGB, umge­rech­net rund 10 Euro. Für eine Palet­te mit 500 Kilo­gramm haf­test du also mit etwa 5.000 Euro, egal wie wert­voll die Ware ist. Der Kurs schwankt täglich.

Was bedeu­tet Lie­fer­frist­über­schrei­tung in der Frachtführerhaftung?

Bei Lie­fer­frist­über­schrei­tung haf­test du nach § 431 Abs. 3 HGB für den Ver­spä­tungs­scha­den des Auf­trag­ge­bers, begrenzt auf das Drei­fa­che der Fracht. Kos­tet der Trans­port 400 Euro, sind höchs­tens 1.200 Euro fäl­lig, etwa für Pro­duk­ti­ons­still­stand oder Kon­ven­tio­nal­stra­fen. Die Ver­kehrs­haf­tungs­de­ckung ver­si­chert die­sen Betrag mit; höhe­re ver­ein­bar­te Frist­schä­den brau­chen eine geson­der­te Zusage.

Was bedeu­tet Wert­de­kla­ra­ti­on beim Transport?

Mit einer Wert­de­kla­ra­ti­on ver­ein­bart der Auf­trag­ge­ber eine höhe­re Haf­tung als 8,33 SZR je Kilo­gramm, nach § 449 HGB bis 40 SZR, also rund 48 Euro je Kilo­gramm, oder einen fes­ten Betrag. Für Elek­tro­nik, Phar­ma und Maschi­nen ist das üblich. Die Poli­ce muss die erhöh­te Haf­tung aus­drück­lich ein­schlie­ßen, sonst trägst du die Dif­fe­renz zum Stan­dard­li­mit selbst.

Was bedeu­tet Güterfolgeschaden?

Ein Güter­fol­ge­scha­den ist der Ver­mö­gens­scha­den, der dem Auf­trag­ge­ber über den Waren­wert hin­aus ent­steht: Pro­duk­ti­ons­still­stand, weil das Ersatz­teil beschä­digt ankam, ent­gan­ge­ner Gewinn, Ver­trags­stra­fen. Nach HGB haf­test du dafür bis zum Drei­fa­chen der Fracht, bei qua­li­fi­zier­tem Ver­schul­den unbe­grenzt. Gute Poli­cen ver­si­chern Güter­fol­ge­schä­den bis 25.000 oder 100.000 Euro; Basis­ta­ri­fe schlie­ßen sie aus.

Was bedeu­tet Lager­haf­tung bei der Frachtführerversicherung?

Lager­haf­tung greift, wenn du Güter vor oder nach dem Trans­port lagerst, im Umschlag­la­ger, über Nacht im Fahr­zeug oder als Zwi­schen­la­ge­rung beim Kun­den. Nach § 475 HGB haf­test du als Lager­hal­ter unbe­grenzt bei Ver­schul­den, ohne Kilo­gramm­gren­ze. Die Ver­kehrs­haf­tungs­de­ckung ver­si­chert nur trans­port­be­ding­te Lage­rung bis meist 72 Stun­den; län­ge­re Lage­rung braucht den Lagerhaftungsbaustein.

Was bedeu­tet Palet­ten­tausch für die Haftung?

Beim Palet­ten­tausch über­nimmst du Euro­palet­ten des Absen­ders und gibst beim Emp­fän­ger gleich­wer­ti­ge zurück. Fehl­pa­let­ten oder beschä­dig­te Palet­ten stellt dir der Auf­trag­ge­ber mit 10 bis 20 Euro je Stück in Rech­nung, bei einer Sat­tel­zug­la­dung 33 Palet­ten. Die Fracht­füh­rer­po­li­ce ver­si­chert Lade­hilfs­mit­tel nur, wenn sie aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen sind. Doku­men­tie­re jeden Tausch auf dem Frachtbrief.

Was bedeu­tet Kabo­ta­ge für den Versicherungsschutz?

Kabo­ta­ge sind Inlands­trans­por­te in einem ande­ren EU-Staat nach einer grenz­über­schrei­ten­den Fahrt, erlaubt sind 3 Fahr­ten inner­halb von 7 Tagen. Für sol­che Trans­por­te gilt das Haf­tungs­recht des jewei­li­gen Lan­des, nicht das HGB, und die Limits unter­schei­den sich: In Frank­reich oder Ita­li­en haf­test du teils höher. Die Poli­ce muss Kabo­ta­ge und aus­län­di­sches Recht aus­drück­lich einschließen.

Was bedeu­tet der Fracht­brief für den Schadenfall?

Der Fracht­brief doku­men­tiert nach § 408 HGB Absen­der, Emp­fän­ger, Gut, Gewicht und Zustand bei Über­nah­me und ist das wich­tigs­te Beweis­mit­tel im Scha­den­fall. Ohne Vor­be­halt auf dem Fracht­brief gilt die Ware als unbe­schä­digt über­nom­men, und du haf­test für jeden Scha­den bei Ablie­fe­rung. Tra­ge Vor­schä­den und feh­len­de Ver­pa­ckung des­halb immer ein und lass sie gegenzeichnen.

Was bedeu­tet Be- und Ent­la­dung in der Haftung?

Nach § 412 HGB ist der Absen­der für beför­de­rungs­si­che­res Ver­la­den zustän­dig, du als Fracht­füh­rer für die betriebs­si­che­re Ladungs­si­che­rung. Über­nimmst du das Be- oder Ent­la­den mit eige­nem Per­so­nal oder Lade­bord­wand, haf­test du auch für Schä­den dabei, etwa die vom Stap­ler geramm­te Palet­te. Gute Poli­cen ver­si­chern die­se Tätig­kei­ten mit; prü­fe, ob sie im Ver­trag stehen.

Was bedeu­tet Selbst­be­tei­li­gung bei der Frachtführerversicherung?

Die Selbst­be­tei­li­gung ist dein Anteil je Scha­den­fall, üblich 250 bis 1.000 Euro, bei Dieb­stahl aus dem Fahr­zeug oft 10 bis 25 Pro­zent des Scha­dens. Ein Selbst­be­halt von 500 Euro hält klei­ne­re Trans­port­schä­den aus dem Ver­trag und senkt den Bei­trag um 10 bis 20 Pro­zent. Bei häu­fi­gen Klein­schä­den rech­ne die Sum­me der Selbst­be­hal­te gegen die Ersparnis.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Frachtführerversicherung

Der Bei­trag rich­tet sich nach Fahr­zeug­an­zahl und ‑klas­se, Ver­kehrs­ge­biet (natio­nal, EU-CMR, inter­na­tio­nal), Güter­art und häu­fig dem Umsatz als Bemes­sungs­grund­la­ge. Für einen ein­zel­nen Klein­trans­por­ter beginnt die Ver­kehrs­haf­tungs­de­ckung häu­fig bei rund 15 bis 25 Euro im Monat; Lkw über 3,5 Ton­nen und Flot­ten wer­den indi­vi­du­ell kal­ku­liert, dieb­stahl­an­fäl­li­ge Güter wie Elek­tro­nik oder Geträn­ke kos­ten mehr. Wich­ti­ger als der rei­ne Bei­trag sind die Klau­seln – allen vor­an die Deckung bei qua­li­fi­zier­tem Ver­schul­den. Unser Ange­bot über das For­mu­lar ist kos­ten­frei und unverbindlich.
Ja, für den erlaub­nis­pflich­ti­gen gewerb­li­chen Güter­kraft­ver­kehr: § 7a GüKG ver­langt eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die die fracht­ver­trag­li­che Haf­tung nach dem HGB abdeckt – ohne die­sen Nach­weis gibt es kei­ne Güter­kraft­ver­kehrs­er­laub­nis. In Deutsch­land betrifft das Fahr­zeu­ge über 3,5 Ton­nen zuläs­si­ger Gesamt­mas­se; im grenz­über­schrei­ten­den EU-Ver­kehr greift die Lizenz­pflicht seit dem EU-Mobi­li­täts­pa­ket bereits ab 2,5 Ton­nen. Der Ver­si­che­rungs­nach­weis ist gegen­über der Erlaub­nis­be­hör­de zu erbrin­gen, Ver­stö­ße sind buß­geld­be­wehrt und gefähr­den die Erlaubnis.
Von der Über­nah­me bis zur Ablie­fe­rung haf­test du ver­schul­dens­un­ab­hän­gig für Ver­lust und Beschä­di­gung der Güter (Obhuts­haf­tung, §§ 425 ff. HGB) sowie für Lie­fer­frist­über­schrei­tung bis zum Drei­fa­chen der Fracht. Die Grund­haf­tung ist auf 8,33 Son­der­zie­hungs­rech­te je Kilo­gramm Roh­ge­wicht begrenzt – umge­rech­net rund 10 Euro pro Kilo. Die­se Gren­ze fällt aber bei qua­li­fi­zier­tem Ver­schul­den nach § 435 HGB: Bei Vor­satz oder Leicht­fer­tig­keit wird die Haf­tung unbe­grenzt. Dazu kom­men die Haf­tung für Sub­un­ter­neh­mer, Lade­hilfs­mit­tel und ver­trag­lich ver­ein­bar­te Erwei­te­run­gen bis 40 SZR/kg.
CMR ist das inter­na­tio­na­le Über­ein­kom­men über den Beför­de­rungs­ver­trag im grenz­über­schrei­ten­den Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr – zwin­gen­des Recht ab dem ers­ten Aus­lands­trans­port in fast ganz Euro­pa. Es regelt Haf­tung (eben­falls 8,33 SZR/kg), Rekla­ma­ti­ons­fris­ten, Beweis­last und den CMR-Fracht­brief als zen­tra­les Doku­ment. Die CMR-Deckung ist Bestand­teil bzw. Erwei­te­rung der Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung: Wer auch nur gele­gent­lich über die Gren­ze fährt, braucht sie zwin­gend. Für Inlands­trans­por­te im EU-Aus­land (Kabo­ta­ge) gilt zusätz­lich das dor­ti­ge Recht – auch das muss die Poli­ce aus­drück­lich einschließen.
Fak­tisch ja. Unter 3,5 Ton­nen ent­fällt im natio­na­len Ver­kehr zwar die gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht – die HGB-Obhuts­haf­tung gilt aber in vol­ler Här­te, vom ers­ten über­nom­me­nen Paket an, inklu­si­ve unbe­grenz­ter Haf­tung bei qua­li­fi­zier­tem Ver­schul­den. Hin­zu kommt die Markt­pra­xis: Spe­di­tio­nen, Frach­ten­bör­sen und Platt­for­men ver­ge­ben Tou­ren grund­sätz­lich nur gegen Nach­weis einer Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung. Für Kurier‑, Express- und Klein­trans­port­un­ter­neh­men ist die Poli­ce damit Markt­zu­gangs­vor­aus­set­zung – und mit Ein­stiegs­bei­trä­gen ab rund 15 Euro monat­lich auch bezahlbar.
Die Trans­port­ver­si­che­rung (Waren­ver­si­che­rung) schließt der Eigen­tü­mer bzw. Auf­trag­ge­ber ab: Sie ersetzt sei­ne Ware zum vol­len Wert, unab­hän­gig von Haf­tungs­fra­gen. Die Fracht­füh­rer­ver­si­che­rung sichert dage­gen dei­ne Haf­tung als Trans­por­teur. Der ent­schei­den­de Zusam­men­hang: Nach der Regu­lie­rung nimmt der Trans­port­ver­si­che­rer des Auf­trag­ge­bers den Fracht­füh­rer in Regress – pro­fes­sio­nell und sys­te­ma­tisch. Die Waren­ver­si­che­rung des Kun­den macht dei­ne Poli­ce also nicht über­flüs­sig, son­dern nöti­ger: Sie ist dei­ne Ver­tei­di­gung gegen genau die­sen Regress.
Bei Vor­satz oder Leicht­fer­tig­keit („in dem Bewusst­sein, dass ein Scha­den mit Wahr­schein­lich­keit ein­tre­ten wer­de”, § 435 HGB) fal­len alle Haf­tungs­gren­zen – die Haf­tung wird unbe­grenzt. Gerich­te beja­hen Leicht­fer­tig­keit schnel­ler als gedacht: der unver­schlos­sen abge­stell­te Lkw mit Elek­tro­nik, gro­be Feh­ler bei der Ladungs­si­che­rung, unge­klär­te Fehl­be­stän­de. Weil hier das exis­ten­zi­el­le Risi­ko liegt, ist die wich­tigs­te Tarif-Fra­ge: Deckt die Poli­ce qua­li­fi­zier­tes Ver­schul­den – und mit wel­chem Sub­li­mit? Bil­lig­ta­ri­fe spa­ren genau an die­ser Stel­le; im Ernst­fall ent­schei­det sie über den Fort­be­stand des Unternehmens.
Als Haupt­fracht­füh­rer haf­test du dem Auf­trag­ge­ber gegen­über auch für die Feh­ler dei­ner Sub­un­ter­neh­mer – gute Ver­kehrs­haf­tungs­ta­ri­fe decken die­se Haf­tung mit ab. Zwei Din­ge sind wich­tig: Ers­tens muss der Sub­un­ter­neh­mer-Ein­satz im Ver­trag ange­ge­ben sein, sonst ris­kierst du Deckungs­lü­cken. Zwei­tens soll­test du von jedem Sub­un­ter­neh­mer den Nach­weis einer eige­nen Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung ver­lan­gen, damit dein Ver­si­che­rer nach einer Regu­lie­rung Regress neh­men kann – das hält lang­fris­tig auch dei­nen Bei­trag sta­bil. Umge­kehrt gilt: Als Sub­un­ter­neh­mer bekommst du ohne eige­nen Nach­weis kaum Aufträge.
Für Umzugs­ver­trä­ge gel­ten eige­ne Haf­tungs­re­geln (§§ 451 ff. HGB): Statt der gewichts­ba­sier­ten Gren­ze haf­tet das Umzugs­un­ter­neh­men bis 620 Euro je Kubik­me­ter Lade­raum, mit eige­nen Regeln zu Besich­ti­gungs- und Rekla­ma­ti­ons­fris­ten der Kun­den. Eine Stan­dard-Ver­kehrs­haf­tungs­po­li­ce deckt das nicht auto­ma­tisch – Umzugs­un­ter­neh­men brau­chen die spe­zi­el­le Umzugs­gut-Deckung, die auch Trä­ger- und Mon­ta­ge­ar­bei­ten ein­schlie­ßen kann. Misch­be­trie­be (Umzü­ge plus klas­si­sche Trans­por­te) soll­ten bei­de Deckun­gen kom­bi­nie­ren und die Tätig­keits­an­tei­le kor­rekt angeben.
Zuerst doku­men­tie­ren: Fotos von Ladung, Ver­pa­ckung und Siche­rung noch an der Abla­de­stel­le, Schä­den auf dem Fracht- bzw. Ablie­fer­be­leg ver­mer­ken und quit­tie­ren las­sen. Dann Fris­ten wah­ren – äußer­lich erkenn­ba­re Schä­den sofort, ver­deck­te bin­nen der gesetz­li­chen Fris­ten, die sich zwi­schen HGB und CMR unter­schei­den. Den Ver­si­che­rer unver­züg­lich infor­mie­ren, auch wenn der Anspruch erst ange­droht ist, und gegen­über Auf­trag­ge­ber oder des­sen Ver­si­che­rer nichts aner­ken­nen und kei­ne Zah­lun­gen zusa­gen. Bei Dieb­stahl: Poli­zei-Anzei­ge mit Vor­gangs­num­mer, Tour­da­ten und Abstell­si­tua­ti­on festhalten.
Es geht um die Eigen­tums­fra­ge: Die Fracht­füh­rer­ver­si­che­rung deckt dei­ne Haf­tung für frem­de Güter, die du gegen Ent­gelt trans­por­tierst. Die Auto­in­halts­ver­si­che­rung ver­si­chert dage­gen die eige­nen Güter dei­nes Betriebs im eige­nen Fahr­zeug – Werk­zeug, Mate­ri­al, eige­ne Ware im soge­nann­ten Werk­ver­kehr. Ein Elek­tro­be­trieb braucht Auto­in­halt, eine Spe­di­ti­on Ver­kehrs­haf­tung – und wer bei­des tut (eige­ne Ware aus­lie­fern plus Fremd­trans­por­te fah­ren), braucht bei­de Deckun­gen sau­ber getrennt. Die Details zum Werk­ver­kehr fin­dest du auf unse­rer Sei­te zur Autoinhaltsversicherung.

Das sagen unse­re Kunden

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„Ladungs­dieb­stahl auf dem Rast­platz – der Regress des Waren­ver­si­che­rers kam prompt. Unse­re Poli­ce hat abge­wehrt und regu­liert, wir konn­ten weiterfahren.”

Bernd Kowal­skiSpe­di­ti­on, Duisburg
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„Als Sprin­ter-Kurier dach­te ich, unter 3,5 Ton­nen bräuch­te ich nichts. Ohne Nach­weis gab es aber kei­ne Tou­ren – jetzt ist alles sau­ber aufgestellt.”

Emre KaplanKurier­dienst, Köln
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„Palet­te gekippt, 30.000 Euro Maschi­nen­scha­den. Die Regu­lie­rung lief über die Ver­kehrs­haf­tung – ohne Streit mit unse­rem größ­ten Auftraggeber.”

Hei­ko BrandtTrans­por­te, Hannover
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„Der Hin­weis auf die Klau­sel zum qua­li­fi­zier­ten Ver­schul­den war Gold wert – unser Alt­ta­rif hat­te ein Mini-Sub­li­mit. Gewech­selt, bes­ser geschlafen.”

Sabi­ne Jür­gensLogis­tik, Bremen
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„Ers­te Aus­lands­tour nach Ita­li­en – CMR-Deckung war dank guter Bera­tung längst drin. Der Fracht­brief-Crash­kurs kam obendrauf.”

Mar­co Stei­nerFuhr­un­ter­neh­men, Rosenheim
★★★★★

„Ver­spä­te­te Just-in-time-Lie­fe­rung nach Stau und Pan­ne – der Kun­de for­der­te Ver­trags­stra­fe. Die Ver­spä­tungs­haf­tung war zum Glück gedeckt.”

Anja Pet­zoldExpress­dienst, Leipzig
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„Für die Güter­kraft­ver­kehrs­er­laub­nis brauch­ten wir den Nach­weis inner­halb einer Woche. Ange­bot, Poli­ce, Bestä­ti­gung – alles recht­zei­tig da.”

Dmi­t­ri Wag­nerTrans­port­un­ter­neh­men, Nürnberg
★★★★★

„Unser Kühl­trans­por­ter fiel aus, die Ware tau­te an. Dank sau­ber doku­men­tier­ter Tem­pe­ra­tur­pro­to­kol­le wur­de zügig reguliert.”

Clau­dia Herr­mannFri­sche­lo­gis­tik, Münster
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„Als Umzugs­un­ter­neh­men hat­ten wir jah­re­lang die fal­sche Stan­dard-Deckung. Die Umstel­lung auf Umzugs­gut-Haf­tung war überfällig.”

Robert FinkUmzü­ge, Stuttgart
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„Unser Sub­un­ter­neh­mer hat eine Sen­dung beschä­digt – als Haupt­fracht­füh­rer stan­den wir in der Haf­tung. Die Poli­ce hat gelie­fert, der Regress lief danach.”

Kat­rin Voll­brechtSpe­di­ti­on, Magdeburg
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„Drei Fahr­zeug­klas­sen, zwei Ver­kehrs­ge­bie­te – end­lich ein Ver­trag, der unse­ren gemisch­ten Fuhr­park sau­ber abbildet.”

Olaf Bren­nerBau­stoff­lo­gis­tik, Kassel
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„Fehl­men­ge bei der Zustel­lung, Ursa­che unklar. Die Ver­si­che­rung hat pro­fes­sio­nell ver­han­delt statt ein­fach zu zah­len – Bei­trag blieb stabil.”

Simo­ne Rad­lerKEP-Dienst, Frank­furt
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„Kabo­ta­ge­fahr­ten in Frank­reich waren im Alt­ver­trag nicht gedeckt – zum Glück vor dem Scha­den­fall ent­deckt. Jetzt ist alles eingeschlossen.”

Pierre Lam­bertInter­na­tio­na­le Trans­por­te, Saarbrücken
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„Die Check­lis­te zum Ladungs­scha­den hängt bei uns in jedem Fahr­zeug. Beim letz­ten Scha­den hat sie der Fah­re­rin die rich­ti­gen Schrit­te vorgegeben.”

Jens AhrensFlot­ten­be­trei­ber, Hamburg
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„Vom Ein-Mann-Kurier zur Fünf-Fahr­zeug-Flot­te – der Ver­trag ist ein­fach mit­ge­wach­sen. Fai­re Kon­di­tio­nen in jeder Phase.”

Tobi­as Men­keTrans­port­ser­vice, Oldenburg

Wei­ter­füh­ren­de Themen

Geprüft von unse­rem Experten

Andre­as Quast

Ver­si­che­rungs­kauf­mann nach § 34d GewO (IHK-Reg.-Nr. D‑3L74-BQI3F-65). Andre­as Quast hat die fach­li­che Rich­tig­keit die­ser Sei­te am 12.07.2026 geprüft.


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