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Auf was muss ich bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung achten?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me in der Haus­rat­ver­si­che­rung wird indi­vi­du­ell nach den per­sön­li­chen Erfor­der­nis­sen bestimmt.

Um im Scha­dens­fall aller­dings einen Abzug wegen Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den, soll­te min­des­tens eine Ver­si­che­rungs­sum­me von EUR 650,00 oder EUR 700,00 pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che abge­schlos­sen wer­den. Ab die­ser Grö­ßen­ord­nung ver­zich­ten die Ver­si­che­rer in der Regel bedin­gungs­ge­mäß auf eine Anrech­nung von Unter­ver­si­che­rung im Schadensfall.

Wenn Sie in unse­rem Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleichs­rech­ner Ihre Wohn­flä­che kor­rekt ein­tra­gen, wird die Ver­si­che­rungs­sum­me auto­ma­tisch gemäß den jewei­li­gen Unter­ver­zichts­re­ge­lun­gen der Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens ermit­telt und berechnet.

Eini­ge Ver­si­che­rungs­ri­si­ken wie z.B. Über­span­nung, Fahr­rad­dieb­stahl oder Glas­bruch las­sen sich nor­ma­ler­wei­se nur gegen Mehr­bei­trag in den Ver­trag ein­schlie­ßen. Ob und in wel­chem Umfang die­se in Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen wer­den sol­len, hängt von Ihren jewei­li­gen per­sön­li­chen Bedürf­nis­sen ab.

Eben­so zusätz­lich ver­si­chert wer­den muss das Risi­ko von Ele­men­tar­schä­den (Stark­re­gen, Über­schwem­mung, Hoch­was­ser, Schneedruck)

Tipps:

Ach­ten Sie dar­auf, dass u.a. auch die Gro­be Fahr­läs­sig­keit als mit­ver­si­chert gilt. Ver­zich­tet der Ver­si­che­rer auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit, gel­ten sol­che Schä­den eben­falls als ver­si­chert. (offe­nes Fens­ter bei Unwet­ter, unbe­auf­sich­tig­te bren­nen­de Ker­ze auf dem Weih­nachts­kranz usw.)

Der Abschluss einer Glas­ver­si­che­rung lohnt sich auf­grund der doch rela­tiv hohen Prä­mie und dem gerin­gen Scha­den­ri­si­ko in der Regel nur bei sehr gro­ßen Glas­flä­chen und Wintergärten.

Schä­den wer­den in der Haus­rat­ver­si­che­rung maxi­mal bis zur Höhe der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me ersetzt. Bei höher­wer­ti­ger Ein­rich­tung kann daher eine Ver­si­che­rungs­sum­me von ca. EUR 650,00 pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che unter Umstän­den nicht ausreichen.

Für eini­ge ver­si­cher­te Risi­ken wer­den von den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men in den Hausrat­ta­ri­fen Höchs­t­er­stat­tungs­gren­zen fest­ge­legt. So sind Wert­sa­chen in den Haus­rat­ver­si­che­rung Stan­dard­ver­trä­gen meist nur mit ca. 20 Pro­zent der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me ver­si­chert. Dar­über hin­aus gibt es auch für z.B. Bar­geld, Schmuck und ande­re Wert­sa­chen maxi­ma­le Erstattungsbeträge.

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