Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung wird individuell nach den persönlichen Erfordernissen bestimmt.
Um im Schadensfall allerdings einen Abzug wegen Unterversicherung zu vermeiden, sollte mindestens eine Versicherungssumme von EUR 650,00 oder EUR 700,00 pro Quadratmeter Wohnfläche abgeschlossen werden. Ab dieser Größenordnung verzichten die Versicherer in der Regel bedingungsgemäß auf eine Anrechnung von Unterversicherung im Schadensfall.
Wenn Sie in unserem Hausratversicherung Vergleichsrechner Ihre Wohnfläche korrekt eintragen, wird die Versicherungssumme automatisch gemäß den jeweiligen Unterverzichtsregelungen der Versicherungsunternehmens ermittelt und berechnet.
Einige Versicherungsrisiken wie z.B. Überspannung, Fahrraddiebstahl oder Glasbruch lassen sich normalerweise nur gegen Mehrbeitrag in den Vertrag einschließen. Ob und in welchem Umfang diese in Ihre Hausratversicherung eingeschlossen werden sollen, hängt von Ihren jeweiligen persönlichen Bedürfnissen ab.
Ebenso zusätzlich versichert werden muss das Risiko von Elementarschäden (Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, Schneedruck)
Tipps:
Achten Sie darauf, dass u.a. auch die Grobe Fahrlässigkeit als mitversichert gilt. Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, gelten solche Schäden ebenfalls als versichert. (offenes Fenster bei Unwetter, unbeaufsichtigte brennende Kerze auf dem Weihnachtskranz usw.)
Der Abschluss einer Glasversicherung lohnt sich aufgrund der doch relativ hohen Prämie und dem geringen Schadenrisiko in der Regel nur bei sehr großen Glasflächen und Wintergärten.
Schäden werden in der Hausratversicherung maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Bei höherwertiger Einrichtung kann daher eine Versicherungssumme von ca. EUR 650,00 pro Quadratmeter Wohnfläche unter Umständen nicht ausreichen.
Für einige versicherte Risiken werden von den Versicherungsunternehmen in den Hausrattarifen Höchsterstattungsgrenzen festgelegt. So sind Wertsachen in den Hausratversicherung Standardverträgen meist nur mit ca. 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme versichert. Darüber hinaus gibt es auch für z.B. Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen maximale Erstattungsbeträge.