Prüfbescheinigung für E‑Scooter – Pflicht oder Mythos?
Warum E‑Scooter keine Prüfbescheinigung brauchen
Für einen versicherten e‑scooter besteht keine Prüfbescheinigungs‑ oder Führerscheinpflicht. Die Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnung (eKFV) schreibt lediglich vor, dass Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein müssen und der Scooter eine gültige Betriebserlaubnis besitzt. Die bei Mopeds bekannte „Mofa‑Prüfbescheinigung“ ist nicht erforderlich.
Welche Nachweise tatsächlich notwendig sind
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Versicherungsnachweis: Ein gut sichtbares e‑scooter kennzeichen belegt, dass Deine e‑scooter versicherung aktiv ist.
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Betriebserlaubnis (ABE): Sie bestätigt, dass der Scooter technisch zulässig ist.
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Personalausweis: Bei Polizeikontrollen dient er als Alters‑ und Identitätsnachweis.
Häufige Missverständnisse bei der Fahrerlaubnis
Viele verwechseln die Prüfbescheinigung des Mopeds mit der Versicherungspflicht des Scooters. Während Mopeds bis 25 km/h eine Fahrerlaubnis fordern, genügt beim E‑Scooter der Versicherungsaufkleber. Erst wenn Du Deinen Roller auf mehr als 20 km/h „tunst“, erlischt die ABE – und der Schutz Deiner e scooter versicherung gleich mit.
Tipps für einen rechtssicheren Fahrspaß
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Achte auf eine gültige Plakette jedes Jahr ab dem 1. März.
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Bewahre ABE und Versicherungsbestätigung digital oder gedruckt beim Roller auf.
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Vermeide Tuning – sonst fährt Dein Scooter ohne Schutz, selbst wenn Du ihn scooter versichern wolltest.
Fazit
Eine Prüfbescheinigung benötigst Du für Deinen versicherten E‑Scooter nicht. Entscheidend ist, dass er eine gültige Betriebserlaubnis hat und mit einem aktuellen e‑scooter kennzeichen versehen ist. Halte Dich an die 20‑km/h‑Grenze und sorge für einen lückenlosen Haftpflichtschutz über Deine elektroroller versicherung – dann fährst Du jederzeit gesetzeskonform und sorglos.