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Braucht man eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ponys?

Ja, auch für Ponys ist eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung unbe­dingt emp­feh­lens­wert und in vie­len Fäl­len not­wen­dig. Ponys kön­nen genau wie grö­ße­re Pfer­de unvor­her­seh­ba­re Schä­den ver­ur­sa­chen, für die du als Hal­ter haft­bar gemacht wer­den kannst. Gemäß der gesetz­li­chen Rege­lun­gen im deut­schen Recht (§ 833 BGB) haf­tet der Tier­hal­ter für alle Schä­den, die durch sein Tier ver­ur­sacht wer­den – unab­hän­gig von der Grö­ße oder Ras­se des Tie­res. Hier sind eini­ge der wich­tigs­ten Grün­de, war­um auch für Ponys eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung wich­tig ist:

1. Haf­tung für Schä­den durch Ponys

Auch wenn Ponys klei­ner und in der Regel weni­ger schwer als Groß­pfer­de sind, kön­nen sie erheb­li­che Schä­den anrich­ten. Das Haf­tungs­ri­si­ko für Pony­hal­ter unter­schei­det sich nicht von dem für Hal­ter von Groß­pfer­den, da der Hal­ter unein­ge­schränkt für alle Schä­den haf­tet, die durch das Pony ent­ste­hen. Selbst bei klei­ne­ren Ponys oder Shet­land­po­nys kann es zu uner­war­te­ten Unfäl­len kom­men, bei denen Per­so­nen oder Gegen­stän­de geschä­digt werden.

  • Per­so­nen­schä­den: Ein Pony kann, wie jedes Pferd, einen Men­schen ver­let­zen. Wenn es plötz­lich scheut oder durch­geht, könn­te es jeman­den tre­ten, umsto­ßen oder ver­let­zen. In einem sol­chen Fall über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und mög­li­che Fol­ge­kos­ten wie Verdienstausfall. 
    • Bei­spiel: Dein Pony tritt wäh­rend eines Aus­ritts nach einem vor­bei­lau­fen­den Spa­zier­gän­ger, der dar­auf­hin ver­letzt wird. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die anfal­len­den Behand­lungs­kos­ten und das Schmerzensgeld.
  • Sach­schä­den: Ponys kön­nen auch Sach­schä­den ver­ur­sa­chen, wie z. B. die Beschä­di­gung eines Autos, eines Zauns oder ande­rer Gegen­stän­de. Ein Pony, das z. B. auf einem Tur­nier­ge­län­de aus­bricht und ein gepark­tes Auto beschä­digt, ver­ur­sacht ähn­li­che Kos­ten wie ein Großpferd. 
    • Bei­spiel: Dein Pony bricht wäh­rend einer Ver­an­stal­tung aus und ver­ur­sacht einen Scha­den an einem par­ken­den Fahr­zeug. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des beschä­dig­ten Autos.

2. Schutz bei Reitbeteiligungen

Oft wer­den Ponys von Kin­dern oder Jugend­li­chen gerit­ten, und es gibt vie­le Fäl­le, in denen eine Reit­be­tei­li­gung auf einem Pony besteht. Wenn jemand ande­res als der Eigen­tü­mer das Pony rei­tet, wie es bei einer Reit­be­tei­li­gung häu­fig der Fall ist, ist ein Fremd­rei­ter­schutz wich­tig. Die­se Erwei­te­rung der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt auch Schä­den ab, die durch Per­so­nen ver­ur­sacht wer­den, die nicht die Eigen­tü­mer des Ponys sind.

  • Bei­spiel: Eine Reit­be­tei­li­gung auf dei­nem Pony ver­ur­sacht beim Aus­ritt einen Unfall, bei dem ein Pas­sant ver­letzt wird. Mit einer Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Fremd­rei­ter­schutz bie­tet, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Schadensregulierung.

3. Ver­mö­gens­schä­den

Zusätz­lich zu Per­so­nen- und Sach­schä­den kön­nen auch Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen, wenn das Pony einen Vor­fall ver­ur­sacht, der zu finan­zi­el­len Ver­lus­ten bei Drit­ten führt. Ver­mö­gens­schä­den kön­nen z. B. auf­tre­ten, wenn durch einen Unfall eine Ver­an­stal­tung abge­sagt wer­den muss, und dem Ver­an­stal­ter ein finan­zi­el­ler Ver­lust entsteht.

  • Bei­spiel: Dein Pony bricht auf einer Ver­an­stal­tung aus und ver­ur­sacht einen Unfall, durch den das Tur­nier abge­bro­chen wer­den muss. Der Ver­an­stal­ter erhebt Anspruch auf den ent­stan­de­nen finan­zi­el­len Scha­den, den die Ver­si­che­rung übernimmt.

4. Flur­schä­den

Flur­schä­den tre­ten auf, wenn ein Pony z. B. eine land­wirt­schaft­li­che Flä­che beschä­digt, indem es durch ein Feld läuft oder Pflan­zen zer­stört. Auch sol­che Schä­den sind in vie­len Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen abgedeckt.

  • Bei­spiel: Dein Pony bricht aus sei­ner Wei­de aus und läuft über das nahe­ge­le­ge­ne Wei­zen­feld eines Bau­ern, wodurch ein Teil der Ern­te zer­stört wird. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den ent­stan­de­nen Flurschaden.

5. Kos­ten und Prä­mi­en für Ponys

In der Regel unter­schei­den sich die Prä­mi­en für eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ponys nicht wesent­lich von denen für Groß­pfer­de. Da die Risi­ken ähn­lich sind, kal­ku­lie­ren die meis­ten Ver­si­che­rer die Prä­mi­en anhand der gene­rel­len Scha­dens­ri­si­ken. Bei eini­gen Ver­si­che­rern gibt es jedoch spe­zi­el­le Tari­fe für klei­ne­re Pfer­de­ras­sen oder Ponys, die gering­fü­gig güns­ti­ger sein können.

Fazit

Auch für Ponys ist eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung unbe­dingt not­wen­dig, um dich als Hal­ter vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den zu schüt­zen, die dein Pony an Per­so­nen, Gegen­stän­den oder Ver­mö­gen Drit­ter ver­ur­sa­chen kann. Die Haf­tung des Hal­ters gilt unab­hän­gig von der Grö­ße des Tie­res. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit den rich­ti­gen Deckun­gen zu fin­den, sodass du als Pony­hal­ter opti­mal abge­si­chert bist.

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