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Braucht man für jeden E‑Scooter ein eige­nes Versicherungskennzeichen?

Braucht man für jeden E‑Scooter ein eige­nes Versicherungskennzeichen?

Ein­zel­kenn­zei­chen statt Flot­ten­lö­sung – was beim Ver­si­che­rungs­schutz für meh­re­re E‑Scooter gilt

Wenn Du meh­re­re E‑Scooter besitzt – etwa in der Fami­lie, im Haus­halt oder für Mit­ar­bei­ter – stellt sich schnell die Fra­ge: Kann man ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen für alle ver­wen­den oder braucht jeder Scoo­ter sein eige­nes? Die Ant­wort ist ein­deu­tig: Ja, jeder E‑Scooter benö­tigt ein eige­nes, indi­vi­du­el­les Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, um recht­lich im Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­sen zu sein. War­um das so ist und wor­auf Du dabei ach­ten musst, erfährst Du hier.

Gesetz­li­che Grund­la­ge: Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ist fahrzeuggebunden

Die deut­sche Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung (eKFV) sieht vor, dass jeder ver­si­che­rungs- und kenn­zei­chen­pflich­ti­ge E‑Scooter ein indi­vi­du­el­les e‑scooter kenn­zei­chen füh­ren muss. Die­ses Kennzeichen:

  • ist immer fahr­zeug­be­zo­gen,

  • ist nicht über­trag­bar,

  • gilt jeweils nur für den ver­si­cher­ten E‑Scooter,

  • wird nicht per­so­nen­be­zo­gen, son­dern auf das kon­kre­te Fahr­zeug aus­ge­stellt.

Das bedeu­tet: Hast Du zwei E‑Scooter, benö­tigst Du auch zwei sepa­ra­te Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge und damit zwei Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen.

Kei­ne Grup­pen­ver­si­che­rung für Privatanwender

Eini­ge den­ken bei meh­re­ren Scoo­tern an eine Art „Fami­li­en­ver­si­che­rung“ oder „Sam­mel­ver­si­che­rung“. Doch bei der e scoo­ter ver­si­che­rung gibt es kei­ne der­ar­ti­ge Grup­pen­lö­sung. Selbst wenn alle Fahr­zeu­ge auf den­sel­ben Hal­ter zuge­las­sen sind, ist für jedes Fahr­zeug eine eige­ne Poli­ce not­wen­dig.

War­um ist das so?

Das hat ver­si­che­rungs­tech­ni­sche und gesetz­li­che Gründe:

  • Jeder E‑Scooter hat ein eige­nes Risi­ko- und Schadensprofil.

  • Das ver­si­che­rung e‑scooter-Kenn­zei­chen ist recht­lich ein Nach­weis für die bestehen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung – und die­ser muss ein­deu­tig einem bestimm­ten Fahr­zeug zuge­ord­net werden.

  • Ohne kor­rek­tes, fahr­zeug­be­zo­ge­nes Kenn­zei­chen besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz.

Vor­sicht bei Wei­ter­ga­be oder Vermietung

Wenn Du einen E‑Scooter ver­leihst oder ver­mie­test, ach­te dar­auf, dass das gül­ti­ge Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen auf dem tat­säch­lich genutz­ten Fahr­zeug ange­bracht ist. Es ist nicht erlaubt, ein Kenn­zei­chen von einem Fahr­zeug auf ein ande­res zu über­tra­gen – auch nicht kurz­fris­tig oder inner­halb des eige­nen Haushalts.

Tipp: Über unse­ren Ver­gleich schnell meh­re­re Scoo­ter absichern

Besitzt Du meh­re­re E‑Scooter, kannst Du über den scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich bequem für jedes Fahr­zeug ein eige­nes Ange­bot aus­wäh­len. Du siehst:

  • indi­vi­du­el­le Bei­trä­ge pro Scooter

  • unter­schied­li­che Tari­fe pro Fahrzeugtyp

  • Teil­kas­ko-Optio­nen und Rabat­te für Akku- oder Diebstahlschutz


Fazit: Für jeden E‑Scooter brauchst Du ein eige­nes Kenn­zei­chen – ganz klar!

Wenn Du meh­re­re E‑Scooter betreibst, braucht jeder ein­zel­ne Scoo­ter sein eige­nes, gül­ti­ges Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen. Eine Über­tra­gung oder gemein­sa­me Nut­zung ist nicht erlaubt. Über unse­ren e‑scooter ver­si­che­rung-Ver­gleich fin­dest Du pas­sen­de Tari­fe – ganz gleich, ob Du einen oder meh­re­re Scoo­ter ver­si­chern möch­test. So bleibst Du immer geset­zes­kon­form, sicher und opti­mal abge­si­chert unterwegs.

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