Darfst Du Deinen versicherten e‑scooter verleihen?
Ob Du Deinen versicherten e‑scooter versicherung an Dritte verleihen darfst, hängt in erster Linie von den vertraglichen Bedingungen Deines Versicherungsvertrages ab. In den meisten Fällen ist der Versicherungsschutz speziell auf den Versicherungsnehmer zugeschnitten, sodass die Nutzung durch Dritte häufig ausgeschlossen ist.
Versicherungsvertrag und Nutzungsbedingungen
-
Individueller Nutzungsbereich:
Die meisten e scooter versichern-Policen definieren klar, dass der Schutz für die Nutzung durch den eingetragenen Versicherungsnehmer gilt. Wird der Scooter an eine andere Person verliehen, kann dies als Vertragsverletzung gewertet werden. -
Risiko und Prämienkalkulation:
Versicherer kalkulieren ihre Beiträge anhand des individuellen Risikoprofils. Wenn der E‑Scooter von einer anderen, eventuell unerfahrenen Person geführt wird, steigt das Unfallrisiko. Aus diesem Grund schließen viele Verträge die Mitbenutzung Dritter weitgehend aus oder schränken den Versicherungsschutz bei Verleihungen stark ein.
Folgen der Verleihung
-
Im Schadensfall:
Falls während der Nutzung durch eine nicht vertraglich berechtigte Person ein Schaden entsteht, kann der Versicherer den Schadensfall ablehnen oder Dir den entstandenen Schaden anteilig oder vollständig in Rechnung stellen. -
Vertragsstrafen und Leistungskürzungen:
Wird festgestellt, dass Du Deinen e‑scooter widerrechtlich verleihst, kann dies zu einer Kündigung des Versicherungsvertrages führen oder zu einem Risikozuschlag bei zukünftigen Policen.
Mögliche Optionen und Ausnahmen
-
Erweiterte Tarife:
Einige Versicherer bieten Tarife an, die auch eine Mitversicherung von Fahrern im Rahmen eines Firmen- oder Flottenvertrags vorsehen. In solchen Fällen ist der Scooter oft für mehrere Nutzer zugelassen, was insbesondere für gewerbliche Anwendungen interessant ist. -
Individuelle Absprache:
Falls Du Deinen E‑Scooter gelegentlich an enge Freunde oder Familienmitglieder verleihen möchtest, empfiehlt es sich, direkt mit Deinem Versicherer Rücksprache zu halten. Manchmal können Sondervereinbarungen getroffen werden, die den Versicherungsschutz auch bei gelegentlicher Fremdnutzung aufrechterhalten.
Fazit
Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz Deiner e‑scooter versicherung meist an den Versicherungsnehmer gebunden, sodass das Verleihen an Dritte den Schutz gefährden kann. Falls der Scooter von einer unberechtigten Person genutzt wird, drohen Leistungskürzungen, Vertragsstrafen oder sogar eine Kündigung des Versicherungsvertrages. Prüfe daher stets die Vertragsbedingungen und kontaktiere Deinen Anbieter, um sicherzustellen, dass Dein e scooter versichern-Schutz auch im Falle einer Fremdnutzung gegeben ist – oder ob ein spezieller Tarif für Mehrfachnutzer sinnvoll ist. So bist Du optimal abgesichert und bleibst legal unterwegs.