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Deckt der Gewer­be­rechts­schutz auch Strei­tig­kei­ten mit Ver­si­che­run­gen ab?

Ja, der Gewer­be­rechts­schutz kann auch Strei­tig­kei­ten mit Ver­si­che­run­gen abde­cken, aber das hängt vom genau­en Ver­si­che­rungs­ver­trag und dem Umfang der abge­deck­ten Rechts­be­rei­che ab. Im All­ge­mei­nen bie­tet der Gewer­be­rechts­schutz Schutz bei recht­li­chen Kon­flik­ten, die im Zusam­men­hang mit der gewerb­li­chen Tätig­keit eines Unter­neh­mens ste­hen, und dazu kön­nen auch Strei­tig­kei­ten mit Ver­si­che­run­gen gehö­ren, wenn es um die Durch­set­zung von Leis­tungs­an­sprü­chen oder die Ver­tei­di­gung gegen unge­recht­fer­tig­te For­de­run­gen geht.

Hier sind eini­ge wich­ti­ge Details dazu, wann und wie der Gewer­be­rechts­schutz Strei­tig­kei­ten mit Ver­si­che­run­gen abde­cken kann:

1. Ver­trags­recht­li­che Strei­tig­kei­ten mit Versicherungen

Der Gewer­be­rechts­schutz greift in der Regel bei ver­trag­li­chen Strei­tig­kei­ten, und das umfasst auch Kon­flik­te, die mit einer Ver­si­che­rungs­po­li­ce zusam­men­hän­gen. Wenn du als Unter­neh­mer bei­spiels­wei­se einen Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­schlos­sen hast und die Ver­si­che­rung bei einem Scha­dens­fall Leis­tun­gen ver­wei­gert oder die Zah­lung ver­zö­gert, kann der Gewer­be­rechts­schutz die Kos­ten für die recht­li­che Durch­set­zung dei­ner Ansprü­che übernehmen.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Durch­set­zung von Ver­si­che­rungs­an­sprü­chen: Wenn eine Ver­si­che­rung nach einem Scha­dens­fall die Zah­lung ver­wei­gert oder die Ent­schä­di­gung als zu nied­rig erach­tet wird, kannst du mit Hil­fe des Gewer­be­rechts­schut­zes einen Anwalt beauf­tra­gen, um die For­de­rung gegen­über der Ver­si­che­rung durchzusetzen.
  • Kla­ge gegen die Ver­si­che­rung: Wenn die Ver­si­che­rung trotz Mah­nun­gen oder Ver­hand­lun­gen nicht zahlt, kann der Gewer­be­rechts­schutz die Kos­ten eines Gerichts­ver­fah­rens gegen die Ver­si­che­rung übernehmen.

Bei­spiel:

  • Dein Unter­neh­men hat einen Was­ser­scha­den erlit­ten, der von der Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt sein soll­te. Die Ver­si­che­rung wei­gert sich jedoch, den Scha­den in vol­ler Höhe zu erset­zen. Der Gewer­be­rechts­schutz über­nimmt die Anwalts- und Gerichts­kos­ten, um dei­ne Ansprü­che gegen­über der Ver­si­che­rung durchzusetzen.

2. Ableh­nung von Schadensfällen

Ein wei­te­rer häu­fi­ger Grund für Strei­tig­kei­ten mit Ver­si­che­run­gen ist die Ableh­nung von Scha­dens­fäl­len, weil die Ver­si­che­rung behaup­tet, dass der Scha­den nicht unter den ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­schutz fällt. In sol­chen Fäl­len kannst du mit­hil­fe des Gewer­be­rechts­schut­zes gegen die Ent­schei­dung der Ver­si­che­rung vorgehen.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Prü­fung der Ableh­nung: Der Gewer­be­rechts­schutz kann einen Anwalt finan­zie­ren, der die Berech­ti­gung der Ableh­nung durch die Ver­si­che­rung prüft und gege­be­nen­falls Wider­spruch einlegt.
  • Streit über die Höhe der Ent­schä­di­gung: Oft gibt es auch Strei­tig­kei­ten über die Höhe der aus­ge­zahl­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, bei denen der Gewer­be­rechts­schutz unterstützt.

Bei­spiel:

  • Du hast eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung für dei­ne Fir­men­ge­rä­te, aber nach einem Dieb­stahl lehnt die Ver­si­che­rung die Zah­lung mit der Begrün­dung ab, dass die Sicher­heits­vor­keh­run­gen unzu­rei­chend waren. Der Gewer­be­rechts­schutz deckt die Kos­ten für den Anwalt, der die Ableh­nung anfechtet.

3. Strei­tig­kei­ten bei Versicherungsprämien

Ein wei­te­rer poten­zi­el­ler Streit­punkt mit Ver­si­che­run­gen kann die Höhe der Prä­mi­en oder Prä­mi­en­an­pas­sun­gen sein. Wenn eine Ver­si­che­rung plötz­lich die Prä­mi­en erhöht und du der Mei­nung bist, dass dies unrecht­mä­ßig ist, kann der Gewer­be­rechts­schutz eben­falls helfen.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Prä­mi­en­an­pas­sun­gen: Der Gewer­be­rechts­schutz kann die Kos­ten für die recht­li­che Bera­tung oder Ver­tei­di­gung über­neh­men, wenn du gegen eine uner­war­te­te Prä­mi­en­er­hö­hung vor­ge­hen möchtest.
  • Strei­tig­kei­ten über Ver­trags­be­din­gun­gen: Wenn die Ver­si­che­rung ver­sucht, den Ver­trag zu ihren Guns­ten zu ändern, kannst du durch den Gewer­be­rechts­schutz recht­lich dage­gen vorgehen.

Bei­spiel:

  • Dei­ne Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung erhöht die Prä­mi­en erheb­lich, ohne eine nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung zu lie­fern. Der Gewer­be­rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten für den Anwalt, der gegen die Prä­mi­en­er­hö­hung vorgeht.

4. Aus­schlüs­se in der Gewerberechtsschutzversicherung

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass es in vie­len Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen auch Aus­schlüs­se gibt. Nicht alle Arten von Strei­tig­kei­ten mit Ver­si­che­run­gen sind auto­ma­tisch abge­deckt. Hier sind eini­ge typi­sche Ausschlüsse:

  • Vor­sätz­li­che Hand­lun­gen: Wenn der Ver­si­che­rungs­streit auf vor­sätz­li­chem Fehl­ver­hal­ten basiert, greift der Gewer­be­rechts­schutz nicht.
  • Alte Strei­tig­kei­ten: Wenn der Streit mit der Ver­si­che­rung bereits vor Abschluss der Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung begann, wird die­ser in der Regel nicht abgedeckt.
  • Spe­zi­el­le Ver­si­che­rungs­ar­ten: In eini­gen Fäl­len sind Strei­tig­kei­ten mit spe­zi­fi­schen Ver­si­che­run­gen, wie z.B. Kran­ken­ver­si­che­run­gen oder Lebens­ver­si­che­run­gen, nicht abge­deckt. Die­se kön­nen in der Poli­ce aus­ge­schlos­sen sein.

5. Steu­er- und Sozialversicherungsrecht

In eini­gen Fäl­len schließt der Gewer­be­rechts­schutz auch Strei­tig­kei­ten mit Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern oder steu­er­recht­li­che Kon­flik­te ein, beson­ders wenn es um Betriebs­prü­fun­gen oder Nach­for­de­run­gen von Sozi­al­ab­ga­ben geht. Die­se Berei­che sind jedoch oft in spe­zi­el­len Zusatz­bau­stei­nen des Gewer­be­rechts­schut­zes geregelt.

Abge­deck­te Berei­che (bei ent­spre­chen­den Bausteinen):

  • Strei­tig­kei­ten mit Sozi­al­ver­si­che­run­gen: Zum Bei­spiel Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der Kran­ken­kas­se oder der Berufs­ge­nos­sen­schaft über Beitragszahlungen.
  • Steu­er­recht­li­che Kon­flik­te: Bei steu­er­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, ins­be­son­de­re nach Betriebs­prü­fun­gen oder bei Nach­for­de­run­gen durch das Finanzamt.

6. War­te­zei­ten und Einschränkungen

Bei vie­len Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen gibt es eine War­te­zeit von etwa 3 Mona­ten. Wäh­rend die­ser Zeit besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz für neue Strei­tig­kei­ten. Dies gilt auch für Kon­flik­te mit Ver­si­che­run­gen. Es ist wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen im Ver­si­che­rungs­ver­trag zu prüfen.

War­te­zei­ten:

  • Typi­sche War­te­zeit: Etwa 3 Mona­te ab Ver­trags­be­ginn, bevor der Ver­si­che­rungs­schutz greift.
  • Ein­schrän­kun­gen wäh­rend der War­te­zeit: Wäh­rend der War­te­zeit wer­den Strei­tig­kei­ten, die neu ent­ste­hen, nicht abgedeckt.

Bei­spiel:

Fazit: Gewer­be­rechts­schutz deckt in vie­len Fäl­len Strei­tig­kei­ten mit Ver­si­che­run­gen ab

Ja, der Gewer­be­rechts­schutz kann auch Strei­tig­kei­ten mit Ver­si­che­run­gen abde­cken, ins­be­son­de­re bei ver­trag­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen und der Durch­set­zung von Ansprü­chen gegen Ver­si­che­run­gen. Die genaue Abde­ckung hängt jedoch vom Ver­si­che­rungs­ta­rif und den ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen ab. Es ist wich­tig, den Ver­si­che­rungs­ver­trag sorg­fäl­tig zu prü­fen und sich über mög­li­che Aus­schlüs­se und War­te­zei­ten im Kla­ren zu sein. Bei häu­fi­gen Strei­tig­kei­ten mit Ver­si­che­run­gen oder spe­zi­fi­schen Ver­si­che­rungs­ar­ten kann es auch sinn­voll sein, die Deckung durch Zusatz­bau­stei­ne zu erweitern.

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