Suche

Deckt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ab?

Ja, die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt in der Regel arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ab. Die­ser Teil des Ver­si­che­rungs­schut­zes, der häu­fig als Arbeits­rechts­schutz bezeich­net wird, ist beson­ders wich­tig für Unter­neh­men, die Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen. Arbeits­recht­li­che Kon­flik­te sind eine häu­fi­ge Quel­le von Rechts­strei­tig­kei­ten, und die damit ver­bun­de­nen Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren oder Ver­glei­che kön­nen erheb­lich sein.

Typi­sche arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die abge­deckt sind:

1. Kün­di­gungs­schutz­kla­gen

Wenn ein Unter­neh­men einen Mit­ar­bei­ter ent­lässt, kann der Mit­ar­bei­ter eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge erhe­ben, ins­be­son­de­re wenn er die Kün­di­gung für unge­recht­fer­tigt hält. In sol­chen Fäl­len über­nimmt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten für die recht­li­che Ver­tei­di­gung des Unter­neh­mens vor dem Arbeitsgericht.

Was ist abgedeckt?

  • Anwalts­kos­ten für die Ver­tei­di­gung des Unter­neh­mens vor dem Arbeitsgericht.
  • Gerichts­kos­ten und Aus­la­gen, die im Zusam­men­hang mit der Kün­di­gungs­schutz­kla­ge anfallen.
  • Kos­ten für Ver­glei­che, falls der Fall außer­ge­richt­lich bei­gelegt wird.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter wird ent­las­sen und erhebt eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge, da er die Ent­las­sung für unrecht­mä­ßig hält. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die anwalt­li­che Ver­tre­tung des Unter­neh­mens vor dem Arbeitsgericht.

2. Gehalts­strei­tig­kei­ten

Aus­ein­an­der­set­zun­gen über Lohn- oder Gehalts­zah­lun­gen kön­nen eben­falls durch die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Dies betrifft z.B. Strei­tig­kei­ten über Über­stun­den, Boni, Urlaubs­an­sprü­che oder ande­re Gehaltsbestandteile.

Was ist abgedeckt?

  • Rechts­kos­ten bei Strei­tig­kei­ten über Lohn- und Gehaltsansprüche.
  • Kos­ten für Anwalts- und Gerichts­kos­ten, falls der Fall vor Gericht landet.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter ver­langt die Zah­lung von Über­stun­den, die das Unter­neh­men als nicht gerecht­fer­tigt ansieht. Die Ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung des Unter­neh­mens in die­sem Streit.

3. Aus­ein­an­der­set­zun­gen um Arbeitsverträge

Strei­tig­kei­ten über die Aus­le­gung oder Gül­tig­keit von Arbeits­ver­trä­gen kön­nen zu arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten füh­ren. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft dem Unter­neh­men, die­se Strei­tig­kei­ten außer­ge­richt­lich oder vor Gericht zu klären.

Was ist abgedeckt?

  • Kos­ten für Anwäl­te, die das Unter­neh­men in Ver­trags­strei­tig­kei­ten vertreten.
  • Gerichts­kos­ten für die Klä­rung der Recht­mä­ßig­keit oder Aus­le­gung eines Arbeitsvertrags.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter for­dert eine Ände­rung sei­ner Arbeits­ver­trags­be­din­gun­gen, die das Unter­neh­men nicht akzep­tie­ren möch­te. Die Ver­si­che­rung deckt die Anwalts­kos­ten für die Ver­tei­di­gung des Unter­neh­mens vor Gericht.

4. Abmah­nun­gen

Auch Kon­flik­te um Abmah­nun­gen kön­nen von der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Wenn ein Mit­ar­bei­ter gegen eine Abmah­nung vor­geht, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Rechts­kos­ten für die Ver­tei­di­gung des Unternehmens.

Was ist abgedeckt?

  • Rechts­kos­ten für die Ver­tei­di­gung des Unter­neh­mens gegen Anfech­tun­gen von Abmahnungen.
  • Gerichts­kos­ten und Aus­la­gen, falls der Fall vor Gericht landet.

Bei­spiel:

5. Dis­kri­mi­nie­rung und Mobbing

In Fäl­len von Dis­kri­mi­nie­rung oder Mob­bing kann ein Mit­ar­bei­ter recht­li­che Schrit­te gegen das Unter­neh­men ein­lei­ten. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt das Unter­neh­men in die­sen Fäl­len und deckt die Ver­tei­di­gungs­kos­ten vor Gericht oder in einem außer­ge­richt­li­chen Verfahren.

Was ist abgedeckt?

  • Kos­ten für Anwäl­te, die das Unter­neh­men in Fäl­len von Dis­kri­mi­nie­rungs- oder Mob­bing­vor­wür­fen verteidigen.
  • Gerichts­kos­ten und die Kos­ten für eine mög­li­che außer­ge­richt­li­che Einigung.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter wirft dem Unter­neh­men Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz vor und klagt. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Anwalts- und Gerichts­kos­ten für die Verteidigung.

6. Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen von Mitarbeitern

Mit­ar­bei­ter kön­nen in bestimm­ten Fäl­len Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen gegen das Unter­neh­men gel­tend machen, z.B. wegen gesund­heit­li­cher Beein­träch­ti­gun­gen oder Unfäl­len am Arbeits­platz. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Abwehr sol­cher Forderungen.

Was ist abgedeckt?

  • Kos­ten für die Ver­tei­di­gung gegen Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen von Mitarbeitern.
  • Gerichts­kos­ten und die Kos­ten für Gut­ach­ten, die zur Klä­rung der Sach­la­ge not­wen­dig sind.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter ver­letzt sich bei der Arbeit und macht das Unter­neh­men für den Vor­fall ver­ant­wort­lich, was zu einer Scha­dens­er­satz­kla­ge führt. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Verteidigungskosten.

Wei­te­re wich­ti­ge Aspek­te des Arbeitsrechtsschutzes:

1. Deckung für außer­ge­richt­li­che Einigungen

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt oft auch die Kos­ten für außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen oder Ver­glei­che. Dies kann dazu bei­tra­gen, lang­wie­ri­ge und teu­re Gerichts­ver­fah­ren zu vermeiden.

Was ist abgedeckt?

  • Kos­ten für Media­tio­nen oder Ver­gleichs­ver­hand­lun­gen zwi­schen dem Unter­neh­men und dem Mitarbeiter.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter klagt gegen eine Abmah­nung. Bei­de Par­tei­en eini­gen sich außer­ge­richt­lich auf eine Lösung. Die Kos­ten für den Ver­gleich wer­den von der Ver­si­che­rung übernommen.

2. Recht­li­che Beratung

Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten recht­li­che Bera­tungs­leis­tun­gen an, die Unter­neh­men bei arbeits­recht­li­chen Fra­gen unter­stüt­zen. Dies hilft, mög­li­che Kon­flik­te früh­zei­tig zu erken­nen und zu ver­mei­den, bevor sie eskalieren.

Was ist abgedeckt?

  • Kos­ten für tele­fo­ni­sche oder schrift­li­che Rechts­be­ra­tung zu arbeits­recht­li­chen Fragen.

Bei­spiel:

  • Das Unter­neh­men benö­tigt recht­li­che Bera­tung, um einen neu­en Arbeits­ver­trag rechts­si­cher zu gestal­ten. Die Ver­si­che­rung bie­tet eine tele­fo­ni­sche Bera­tung durch einen Anwalt an.

Fazit: Arbeits­recht­li­che Abde­ckung durch die Firmenrechtsschutzversicherung

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz bei arbeits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, ein­schließ­lich Kün­di­gungs­schutz­kla­gen, Gehalts­strei­tig­kei­ten, Strei­tig­kei­ten über Arbeits­ver­trä­ge, Abmah­nun­gen, Dis­kri­mi­nie­rungs­vor­wür­fe und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen. Sie deckt in der Regel die Anwalts­kos­ten, Gerichts­kos­ten, Kos­ten für Gut­ach­ten sowie die Kos­ten für Ver­glei­che oder außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen ab. Dies hilft Unter­neh­men, sich gegen arbeits­recht­li­che Ansprü­che zu ver­tei­di­gen, ohne die finan­zi­el­len Risi­ken eines Rechts­streits tra­gen zu müssen.

Vergleichen Sie die besten Firmenrechtsschutzversicherung Angebote

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Firmenrechtsschutz finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen