Ja, viele Firmenrechtsschutzversicherungen bieten auch Schutz bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland an, jedoch hängt dies von den Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif ab. In der Regel gibt es unterschiedliche Deckungsoptionen, je nachdem, ob das Unternehmen nur innerhalb Europas oder auch weltweit tätig ist.
Wichtige Aspekte bei der Abdeckung von Streitigkeiten im Ausland:
1. Europäische Abdeckung
Die meisten Firmenrechtsschutzversicherungen bieten standardmäßig eine europaweite Deckung an. Dies bedeutet, dass alle Rechtsstreitigkeiten, die innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in anderen europäischen Ländern entstehen, von der Versicherung abgedeckt werden.
Was ist abgedeckt?
- Vertragsstreitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten in Europa.
- Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen im Ausland, z.B. bei internationalen Niederlassungen oder Geschäftsreisen.
- Verkehrsrechtliche Konflikte im europäischen Ausland, wenn Mitarbeiter Firmenfahrzeuge nutzen oder im Rahmen von Geschäftsreisen unterwegs sind.
Beispiel:
- Ein Unternehmen hat einen Vertrag mit einem Lieferanten in Frankreich. Es kommt zu einem Streit über die mangelhafte Lieferung von Waren. Die Firmenrechtsschutzversicherung deckt die Kosten für die rechtliche Auseinandersetzung in Frankreich.
2. Weltweite Abdeckung
Für Unternehmen, die international tätig sind, bieten viele Versicherer eine weltweite Deckung an, die Streitigkeiten in allen Ländern abdeckt, in denen das Unternehmen aktiv ist. Diese erweiterte Deckung ist oft mit höheren Kosten verbunden, kann aber für global agierende Unternehmen unverzichtbar sein.
Was ist abgedeckt?
- Vertragsstreitigkeiten mit internationalen Geschäftspartnern oder Kunden außerhalb Europas.
- Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder Geschäftspartnern in Übersee.
- Streitigkeiten mit Behörden in Ländern außerhalb der EU, z.B. bei der Einhaltung von lokalen Vorschriften oder bei Genehmigungsverfahren.
Beispiel:
- Ein deutsches Unternehmen hat eine Niederlassung in den USA und gerät dort in einen Rechtsstreit mit einem lokalen Geschäftspartner. Mit einer weltweiten Firmenrechtsschutzversicherung sind die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren in den USA abgedeckt.
3. Erweiterter Strafrechtsschutz im Ausland
Unternehmen und ihre Mitarbeiter können bei Tätigkeiten im Ausland auch in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt werden, z.B. bei Verstößen gegen lokale Gesetze oder Vorschriften. Viele Firmenrechtsschutzversicherungen bieten eine Erweiterung des Strafrechtsschutzes für solche Fälle im Ausland an.
Was ist abgedeckt?
- Verteidigung bei strafrechtlichen Ermittlungen, z.B. bei Verstößen gegen Umwelt‑, Arbeits- oder Sicherheitsvorschriften im Ausland.
- Kautionsleistungen: Einige Versicherer bieten auch die Übernahme von Kautionszahlungen an, um Mitarbeiter im Ausland vorübergehend aus der Untersuchungshaft freizulassen.
Beispiel:
- Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens wird in einem Nicht-EU-Land aufgrund eines fahrlässigen Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften strafrechtlich verfolgt. Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Verteidigung und eventuell auch die Kaution.
4. Verkehrsrechtsschutz im Ausland
Für Unternehmen, deren Mitarbeiter im Ausland unterwegs sind, z.B. auf Geschäftsreisen oder mit Firmenfahrzeugen, bietet der Verkehrsrechtsschutz oft internationalen Schutz. Dieser greift bei Verkehrsdelikten, Unfällen oder Bußgeldverfahren im Ausland.
Was ist abgedeckt?
- Verteidigung bei Verkehrsverstößen, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unfällen im Ausland.
- Streitigkeiten über Bußgelder oder Strafen, die im Ausland verhängt werden.
- Kostenübernahme für anwaltliche Vertretung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall im Ausland.
Beispiel:
- Ein Mitarbeiter des Unternehmens ist in einem Firmenfahrzeug im Ausland unterwegs und wird in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die anwaltliche Vertretung im Ausland.
5. Wartezeiten und Ausschlüsse
Es ist wichtig zu beachten, dass einige Firmenrechtsschutzversicherungen Wartezeiten für internationale Deckung haben. Das bedeutet, dass der Schutz für Streitigkeiten im Ausland erst nach einer bestimmten Zeit (z.B. 3 Monate) nach Vertragsabschluss greift.
Außerdem gibt es bestimmte Ausschlüsse, die je nach Versicherer und Land gelten können. Zum Beispiel können Streitigkeiten in bestimmten Hochrisikoländern oder in Ländern mit instabilen politischen Verhältnissen ausgeschlossen sein.
6. Sprachliche und rechtliche Unterstützung
Ein wichtiger Aspekt bei Streitigkeiten im Ausland ist, dass Unternehmen möglicherweise mit sprachlichen und rechtlichen Barrieren konfrontiert werden. Viele Firmenrechtsschutzversicherungen bieten daher Zugang zu einem Netzwerk von lokalen Anwälten, die sich in den jeweiligen Rechtssystemen auskennen und die Kommunikation in der Landessprache übernehmen können.
Fazit: Firmenrechtsschutzversicherung und Streitigkeiten im Ausland
Viele Firmenrechtsschutzversicherungen decken auch Streitigkeiten im Ausland ab, insbesondere innerhalb Europas. Für international agierende Unternehmen bieten einige Versicherer auch weltweite Deckung an, die alle relevanten Rechtsbereiche abdeckt. Es ist jedoch wichtig, vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Schutz für das Ausland gilt, ob es Wartezeiten gibt und ob bestimmte Länder oder Rechtsbereiche ausgeschlossen sind. Internationale Rechtsschutzpakete sind oft teurer, bieten aber essenziellen Schutz für global tätige Unternehmen.