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Deckt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch Strei­tig­kei­ten im Aus­land ab?

Ja, vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten auch Schutz bei Rechts­strei­tig­kei­ten im Aus­land an, jedoch hängt dies von den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und dem gewähl­ten Tarif ab. In der Regel gibt es unter­schied­li­che Deckungs­op­tio­nen, je nach­dem, ob das Unter­neh­men nur inner­halb Euro­pas oder auch welt­weit tätig ist.

Wich­ti­ge Aspek­te bei der Abde­ckung von Strei­tig­kei­ten im Ausland:

1. Euro­päi­sche Abdeckung

Die meis­ten Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten stan­dard­mä­ßig eine euro­pa­wei­te Deckung an. Dies bedeu­tet, dass alle Rechts­strei­tig­kei­ten, die inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on (EU), des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums (EWR) oder in ande­ren euro­päi­schen Län­dern ent­ste­hen, von der Ver­si­che­rung abge­deckt werden.

Was ist abgedeckt?

  • Ver­trags­strei­tig­kei­ten mit Kun­den oder Lie­fe­ran­ten in Europa.
  • Arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Aus­land, z.B. bei inter­na­tio­na­len Nie­der­las­sun­gen oder Geschäftsreisen.
  • Ver­kehrs­recht­li­che Kon­flik­te im euro­päi­schen Aus­land, wenn Mit­ar­bei­ter Fir­men­fahr­zeu­ge nut­zen oder im Rah­men von Geschäfts­rei­sen unter­wegs sind.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men hat einen Ver­trag mit einem Lie­fe­ran­ten in Frank­reich. Es kommt zu einem Streit über die man­gel­haf­te Lie­fe­rung von Waren. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für die recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung in Frankreich.

2. Welt­wei­te Abdeckung

Für Unter­neh­men, die inter­na­tio­nal tätig sind, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer eine welt­wei­te Deckung an, die Strei­tig­kei­ten in allen Län­dern abdeckt, in denen das Unter­neh­men aktiv ist. Die­se erwei­ter­te Deckung ist oft mit höhe­ren Kos­ten ver­bun­den, kann aber für glo­bal agie­ren­de Unter­neh­men unver­zicht­bar sein.

Was ist abgedeckt?

  • Ver­trags­strei­tig­kei­ten mit inter­na­tio­na­len Geschäfts­part­nern oder Kun­den außer­halb Europas.
  • Arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mit­ar­bei­tern oder Geschäfts­part­nern in Übersee.
  • Strei­tig­kei­ten mit Behör­den in Län­dern außer­halb der EU, z.B. bei der Ein­hal­tung von loka­len Vor­schrif­ten oder bei Genehmigungsverfahren.

Bei­spiel:

  • Ein deut­sches Unter­neh­men hat eine Nie­der­las­sung in den USA und gerät dort in einen Rechts­streit mit einem loka­len Geschäfts­part­ner. Mit einer welt­wei­ten Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung sind die Kos­ten für Anwäl­te und Gerichts­ver­fah­ren in den USA abgedeckt.

3. Erwei­ter­ter Straf­rechts­schutz im Ausland

Unter­neh­men und ihre Mit­ar­bei­ter kön­nen bei Tätig­kei­ten im Aus­land auch in straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen ver­wi­ckelt wer­den, z.B. bei Ver­stö­ßen gegen loka­le Geset­ze oder Vor­schrif­ten. Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten eine Erwei­te­rung des Straf­rechts­schut­zes für sol­che Fäl­le im Aus­land an.

Was ist abgedeckt?

  • Ver­tei­di­gung bei straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen, z.B. bei Ver­stö­ßen gegen Umwelt‑, Arbeits- oder Sicher­heits­vor­schrif­ten im Ausland.
  • Kau­ti­ons­leis­tun­gen: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch die Über­nah­me von Kau­ti­ons­zah­lun­gen an, um Mit­ar­bei­ter im Aus­land vor­über­ge­hend aus der Unter­su­chungs­haft freizulassen.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter eines deut­schen Unter­neh­mens wird in einem Nicht-EU-Land auf­grund eines fahr­läs­si­gen Ver­sto­ßes gegen Arbeits­schutz­vor­schrif­ten straf­recht­lich ver­folgt. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung und even­tu­ell auch die Kaution.

4. Ver­kehrs­rechts­schutz im Ausland

Für Unter­neh­men, deren Mit­ar­bei­ter im Aus­land unter­wegs sind, z.B. auf Geschäfts­rei­sen oder mit Fir­men­fahr­zeu­gen, bie­tet der Ver­kehrs­rechts­schutz oft inter­na­tio­na­len Schutz. Die­ser greift bei Ver­kehrs­de­lik­ten, Unfäl­len oder Buß­geld­ver­fah­ren im Ausland.

Was ist abgedeckt?

  • Ver­tei­di­gung bei Ver­kehrs­ver­stö­ßen, wie Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen oder Unfäl­len im Ausland.
  • Strei­tig­kei­ten über Buß­gel­der oder Stra­fen, die im Aus­land ver­hängt werden.
  • Kos­ten­über­nah­me für anwalt­li­che Ver­tre­tung im Zusam­men­hang mit einem Ver­kehrs­un­fall im Ausland.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens ist in einem Fir­men­fahr­zeug im Aus­land unter­wegs und wird in einen Ver­kehrs­un­fall ver­wi­ckelt. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die anwalt­li­che Ver­tre­tung im Ausland.

5. War­te­zei­ten und Ausschlüsse

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass eini­ge Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen War­te­zei­ten für inter­na­tio­na­le Deckung haben. Das bedeu­tet, dass der Schutz für Strei­tig­kei­ten im Aus­land erst nach einer bestimm­ten Zeit (z.B. 3 Mona­te) nach Ver­trags­ab­schluss greift.

Außer­dem gibt es bestimm­te Aus­schlüs­se, die je nach Ver­si­che­rer und Land gel­ten kön­nen. Zum Bei­spiel kön­nen Strei­tig­kei­ten in bestimm­ten Hoch­ri­si­ko­län­dern oder in Län­dern mit insta­bi­len poli­ti­schen Ver­hält­nis­sen aus­ge­schlos­sen sein.

6. Sprach­li­che und recht­li­che Unterstützung

Ein wich­ti­ger Aspekt bei Strei­tig­kei­ten im Aus­land ist, dass Unter­neh­men mög­li­cher­wei­se mit sprach­li­chen und recht­li­chen Bar­rie­ren kon­fron­tiert wer­den. Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten daher Zugang zu einem Netz­werk von loka­len Anwäl­ten, die sich in den jewei­li­gen Rechts­sys­te­men aus­ken­nen und die Kom­mu­ni­ka­ti­on in der Lan­des­spra­che über­neh­men können.

Fazit: Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung und Strei­tig­kei­ten im Ausland

Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen decken auch Strei­tig­kei­ten im Aus­land ab, ins­be­son­de­re inner­halb Euro­pas. Für inter­na­tio­nal agie­ren­de Unter­neh­men bie­ten eini­ge Ver­si­che­rer auch welt­wei­te Deckung an, die alle rele­van­ten Rechts­be­rei­che abdeckt. Es ist jedoch wich­tig, vor Ver­trags­ab­schluss genau zu prü­fen, ob und in wel­chem Umfang der Schutz für das Aus­land gilt, ob es War­te­zei­ten gibt und ob bestimm­te Län­der oder Rechts­be­rei­che aus­ge­schlos­sen sind. Inter­na­tio­na­le Rechts­schutz­pa­ke­te sind oft teu­rer, bie­ten aber essen­zi­el­len Schutz für glo­bal täti­ge Unternehmen.

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