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Deckt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch Strei­tig­kei­ten mit Geschäfts­part­nern ab?

Ja, die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung kann auch Strei­tig­kei­ten mit Geschäfts­part­nern abde­cken, ins­be­son­de­re im Rah­men des Ver­trags­rechts­schut­zes. Dies bedeu­tet, dass du als Unter­neh­men recht­lich abge­si­chert bist, wenn es zu ver­trag­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Dienst­leis­tern oder ande­ren Geschäfts­part­nern kommt.

Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, wie und unter wel­chen Bedin­gun­gen die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Strei­tig­kei­ten mit Geschäfts­part­nern abde­cken kann:

1. Ver­trags­rechts­schutz für Strei­tig­kei­ten mit Geschäftspartnern

Der Ver­trags­rechts­schutz ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Er deckt recht­li­che Kon­flik­te ab, die sich aus Ver­trä­gen zwi­schen dei­nem Unter­neh­men und Geschäfts­part­nern erge­ben. Das umfasst:

  • Lie­fer­ver­trä­ge: Strei­tig­kei­ten mit Lie­fe­ran­ten, z.B. bei man­gel­haf­ter oder nicht erfolg­ter Lieferung.
  • Dienst­leis­tungs­ver­trä­ge: Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Dienst­leis­tern oder Bera­tern, z.B. bei nicht erbrach­ten Leis­tun­gen oder Qualitätsmängeln.
  • Kauf­ver­trä­ge: Strei­tig­kei­ten über die Bezah­lung oder Lie­fe­rung von Waren oder Dienstleistungen.

Bei­spie­le:

  • Dein Unter­neh­men schließt einen Ver­trag mit einem Lie­fe­ran­ten ab, der die ver­ein­bar­te Ware nicht in der ver­ein­bar­ten Qua­li­tät oder Zeit lie­fert. Der Ver­trags­rechts­schutz greift hier und über­nimmt die Anwalts- und Gerichts­kos­ten, um dei­ne Ansprü­che durchzusetzen.
  • Du erbringst Dienst­leis­tun­gen für einen Geschäfts­part­ner, und die­ser zahlt die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung nicht. Auch in die­sem Fall deckt der Ver­trags­rechts­schutz die Kos­ten, um dei­ne For­de­run­gen recht­lich gel­tend zu machen.

2. Schutz bei For­de­run­gen und offe­nen Rechnungen

Wenn Geschäfts­part­ner Rech­nun­gen nicht bezah­len oder For­de­run­gen nicht beglei­chen, kann die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch bei der Durch­set­zung von For­de­run­gen hel­fen, ins­be­son­de­re in Kom­bi­na­ti­on mit einem Inkas­so-Rechts­schutz. Die­ser Bau­stein unter­stützt dein Unter­neh­men dabei, offe­ne For­de­run­gen ein­zu­trei­ben, ohne dass du die Kos­ten für Anwäl­te oder Inkas­so­dienst­leis­ter selbst tra­gen musst.

Bei­spiel:

  • Ein Kun­de dei­nes Unter­neh­mens hat eine Dienst­leis­tung erhal­ten, ver­wei­gert aber die Zah­lung. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Anwalts- und Ver­fah­rens­kos­ten, um die For­de­rung vor Gericht durch­zu­set­zen oder außer­ge­richt­lich zu klären.

3. Strei­tig­kei­ten über Lie­fer­be­din­gun­gen oder Vertragsverletzungen

Ver­trags­strei­tig­kei­ten kön­nen auch aus Ver­trags­ver­let­zun­gen oder Unklar­hei­ten über Lie­fer­be­din­gun­gen ent­ste­hen. Die­se Art von Strei­tig­kei­ten sind eben­falls häu­fig durch den Ver­trags­rechts­schutz der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung gedeckt.

Bei­spiel:

  • Dein Unter­neh­men wird von einem Geschäfts­part­ner ver­klagt, weil die­ser behaup­tet, dass du gegen die Lie­fer­be­din­gun­gen ver­sto­ßen hast. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung und die Klä­rung der Vertragsdetails.

4. Schutz bei außer­ge­richt­li­chen Ver­hand­lun­gen und Mediation

Bevor es zu einem Gerichts­ver­fah­ren kommt, kann die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch die Kos­ten für außer­ge­richt­li­che Ver­hand­lun­gen und Media­tio­nen über­neh­men. Vie­le Ver­trä­ge beinhal­ten Klau­seln, die eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung oder Media­ti­on vor­se­hen, und die Rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft dabei, die­se Ver­fah­ren zu finanzieren.

Bei­spiel:

  • Du hast einen Kon­flikt mit einem Geschäfts­part­ner über einen Ver­trags­in­halt, und bei­de Par­tei­en wol­len den Streit durch Media­ti­on klä­ren. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung trägt die Kos­ten für die Media­ti­on, um den Streit mög­lichst ohne Gerichts­ver­fah­ren beizulegen.

5. Aus­schlüs­se und Gren­zen des Versicherungsschutzes

Es gibt jedoch eini­ge Ein­schrän­kun­gen bei der Deckung von Strei­tig­kei­ten mit Geschäfts­part­nern. Typi­sche Aus­schlüs­se kön­nen fol­gen­de Punk­te umfassen:

  • Vor­sätz­li­che Ver­trags­ver­let­zun­gen: Wenn nach­ge­wie­sen wird, dass dein Unter­neh­men absicht­lich einen Ver­trag gebro­chen hat, greift die Ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se nicht.
  • Bereits bestehen­de Strei­tig­kei­ten: Kon­flik­te, die schon vor Abschluss der Ver­si­che­rung bekannt waren oder bereits anhän­gig sind, wer­den in der Regel nicht abgedeckt.
  • Bestimm­te Bran­chen oder Geschäfts­ri­si­ken: Je nach Ver­si­che­rer kön­nen bestimm­te Bran­chen oder spe­zi­el­le geschäft­li­che Risi­ken vom Ver­trags­rechts­schutz aus­ge­schlos­sen sein. Es ist wich­tig, die genau­en Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu prüfen.

Bei­spiel:

  • Wenn dein Unter­neh­men bereits in einen lang­wie­ri­gen Streit mit einem Geschäfts­part­ner ver­wi­ckelt ist, bevor du die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließt, wird die­ser Fall wahr­schein­lich nicht abgedeckt.

6. War­te­zei­ten beachten

Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen haben eine War­te­zeit von etwa 3 Mona­ten. Das bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rungs­schutz erst nach Ablauf die­ser Frist greift. Bei bereits abseh­ba­ren Strei­tig­kei­ten kann der Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen sein.

Bei­spiel:

  • Du schließt eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ab, und ein Geschäfts­part­ner kün­digt kurz danach an, dich wegen Ver­trags­bruch zu ver­kla­gen. Da der Kon­flikt inner­halb der War­te­zeit auf­tritt, greift die Ver­si­che­rung in die­sem Fall mög­li­cher­wei­se nicht.

Fazit: Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung und Strei­tig­kei­ten mit Geschäftspartnern

Ja, die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt in der Regel auch Strei­tig­kei­ten mit Geschäfts­part­nern ab, ins­be­son­de­re im Rah­men des Ver­trags­rechts­schut­zes. Sie hilft dabei, recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen aus Ver­trä­gen, Lie­fer­be­din­gun­gen oder Zah­lungs­ver­zug zu bewäl­ti­gen und über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und gege­be­nen­falls außer­ge­richt­li­che Lösun­gen. Es ist jedoch wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass der gewünsch­te Schutz besteht, und even­tu­el­le Aus­schlüs­se oder War­te­zei­ten zu beachten.

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