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Deckt die Haft­pflicht auch Schä­den beim Nachbarschaftshilfe?

Deckt die Haft­pflicht auch Schä­den bei Nachbarschaftshilfe?

Ja, in vie­len Fäl­len deckt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch Schä­den ab, die im Rah­men von Nach­bar­schafts­hil­fe ent­ste­hen. Aller­dings hängt dies stark von den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und der genau­en Art der Nach­bar­schafts­hil­fe ab. Es gibt eini­ge wich­ti­ge Punk­te zu beach­ten, um sicher­zu­stel­len, dass sol­che Schä­den tat­säch­lich abge­deckt sind.

Was ist Nachbarschaftshilfe?

Nach­bar­schafts­hil­fe bezieht sich auf unent­gelt­li­che, freund­li­che Hil­fe­leis­tun­gen, die du für dei­ne Nach­barn erbringst, wie z. B. Gar­ten­ar­beit, Hil­fe beim Umzug, Reno­vie­rungs­ar­bei­ten, Ein­käu­fe erle­di­gen oder Haus­tie­re ver­sor­gen. Sol­che Gefäl­lig­kei­ten sind nor­ma­ler­wei­se kei­ne gewerb­li­chen Tätig­kei­ten, son­dern beru­hen auf gegen­sei­ti­ger Unterstützung.

Was deckt die Haft­pflicht bei Nach­bar­schafts­hil­fe ab?

  1. Unab­sicht­li­che Schäden
    • Wenn du wäh­rend einer Nach­bar­schafts­hil­fe ver­se­hent­lich einen Scha­den ver­ur­sachst, greift in den meis­ten Fäl­len dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Dazu gehö­ren Sach­schä­den (Beschä­di­gung von Eigen­tum) oder Per­so­nen­schä­den (Ver­let­zung von Personen).
    • Bei­spiel: Du hilfst dei­nem Nach­barn beim Strei­chen der Woh­nung und stößt ver­se­hent­lich eine Vase um. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wür­de den Scha­den über­neh­men und die Kos­ten für den Ersatz der Vase zahlen.
  2. Gefäl­lig­keits­schä­den
    • Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen haben eine soge­nann­te Gefäl­lig­keits­scha­den-Klau­sel, die genau sol­che Freund­schafts­diens­te und Nach­bar­schafts­hil­fe abdeckt. Ohne die­se Klau­sel könn­ten bestimm­te Gefäl­lig­keits­schä­den aus­ge­schlos­sen sein, weil sie als nicht haf­tungs­pflich­ti­ge Gefäl­lig­kei­ten ange­se­hen werden.
    • Bei­spiel: Du hilfst einem Nach­barn beim Umzug und beschä­digst dabei ver­se­hent­lich ein Möbel­stück. Vie­le Ver­si­che­run­gen mit einer Gefäl­lig­keits­scha­den-Klau­sel decken die­sen Scha­den ab.
  3. Per­so­nen­schä­den
    • Wenn du wäh­rend der Nach­bar­schafts­hil­fe eine ande­re Per­son ver­letzt, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die medi­zi­ni­schen Kos­ten sowie even­tu­el­le Schmer­zens­geld­for­de­run­gen.
    • Bei­spiel: Du hilfst dei­nem Nach­barn beim Hecken­schnei­den, und dabei ver­letzt er sich ver­se­hent­lich an einer von dir falsch plat­zier­ten Lei­ter. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die medi­zi­ni­schen Kos­ten und mög­li­che Schmerzensgeldansprüche.

Wann greift die Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht?

Es gibt Fäl­le, in denen die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kei­ne Schä­den über­nimmt, die bei der Nach­bar­schafts­hil­fe ent­stan­den sind:

  1. Vor­sätz­li­che Schäden
    • Wenn der Scha­den vor­sätz­lich ver­ur­sacht wur­de, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kei­ne Kos­ten. Nur unab­sicht­li­che oder fahr­läs­si­ge Schä­den sind abgedeckt.
    • Bei­spiel: Du beschä­digst absicht­lich das Eigen­tum dei­nes Nach­barn, weil du ver­är­gert bist. In die­sem Fall greift die Ver­si­che­rung nicht.
  2. Gewerb­li­che Tätigkeiten
    • Wenn die Nach­bar­schafts­hil­fe einen gewerb­li­chen Cha­rak­ter hat, also du für dei­ne Hil­fe Geld oder eine ande­re Ent­loh­nung erhältst, könn­te die Pri­vat­haft­pflicht den Scha­den nicht decken. Gewerb­li­che Tätig­kei­ten müs­sen in der Regel über eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert werden.
    • Bei­spiel: Du betreibst gewerbs­mä­ßig einen Gar­ten­pfle­ge­ser­vice und ver­ur­sachst bei der Arbeit einen Scha­den am Haus dei­nes Nach­barn. Hier­für wäre eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung not­wen­dig, da es sich nicht um eine unent­gelt­li­che Nach­bar­schafts­hil­fe handelt.
  3. Schä­den an gelie­he­nen Gegenständen
    • Vie­le Stan­dard­ta­ri­fe der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schlie­ßen Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegen­stän­den aus. Wenn du also im Rah­men der Nach­bar­schafts­hil­fe das Werk­zeug oder ande­re Gegen­stän­de dei­nes Nach­barn nutzt und die­se beschä­digst, ist der Scha­den mög­li­cher­wei­se nicht abge­deckt, es sei denn, dei­ne Ver­si­che­rung ent­hält eine Klau­sel für gelie­he­ne Gegen­stän­de.
    • Bei­spiel: Du leihst dir den Rasen­mä­her dei­nes Nach­barn aus und beschä­digst ihn bei der Benut­zung. Ohne eine spe­zi­el­le Klau­sel wäre die­ser Scha­den in den meis­ten Fäl­len nicht abgedeckt.

Gefäl­lig­keits­schä­den: Was ist das?

Gefäl­lig­keits­schä­den ent­ste­hen, wenn du eine unent­gelt­li­che Gefäl­lig­keit für eine ande­re Per­son erbringst und dabei einen Scha­den ver­ur­sachst. In der Ver­gan­gen­heit gal­ten sol­che Schä­den oft als nicht ver­si­chert, da sie als freund­schaft­li­cher Dienst ange­se­hen wur­den. Heu­te bie­ten vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen spe­zi­el­le Klau­seln an, die Gefäl­lig­keits­schä­den einschließen.

  • Bei­spiel: Du hilfst dei­nem Nach­barn beim Umzug und beschä­digst dabei ver­se­hent­lich ein wert­vol­les Möbel­stück. Eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit einer Gefäl­lig­keits­scha­den-Klau­sel wür­de in die­sem Fall den Scha­den übernehmen.

Wich­ti­ge Tipps bei Nachbarschaftshilfe:

  1. Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen: Über­prü­fe, ob dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung Gefäl­lig­keits­schä­den und gelie­he­ne Gegen­stän­de abdeckt. Nicht alle Tari­fe ent­hal­ten die­se Klau­seln, und es kann sinn­voll sein, einen Tarif zu wäh­len, der umfas­sen­de­ren Schutz bietet.
  2. Schä­den schnell mel­den: Wenn ein Scha­den bei der Nach­bar­schafts­hil­fe ent­steht, mel­de ihn so schnell wie mög­lich dei­ner Ver­si­che­rung. Je schnel­ler der Scha­den gemel­det wird, des­to eher kann die Ver­si­che­rung mit der Regu­lie­rung beginnen.
  3. Ver­mei­dung von Miss­ver­ständ­nis­sen: Klä­re im Vor­feld ab, ob und wie du dei­nem Nach­barn hel­fen kannst und wel­che Gegen­stän­de du dabei nut­zen darfst. Dies ver­hin­dert Miss­ver­ständ­nis­se und ver­rin­gert das Risi­ko von Schäden.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den bei Nach­bar­schafts­hil­fe, solan­ge sie unent­gelt­lich und nicht vor­sätz­lich ver­ur­sacht wer­den. Es ist jedoch wich­tig zu prü­fen, ob dein Ver­si­che­rungs­ver­trag Gefäl­lig­keits­schä­den und gelie­he­ne Gegen­stän­de abdeckt. Eine gute Ver­si­che­rung schützt dich vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Miss­ge­schi­cken, die bei der Nach­bar­schafts­hil­fe pas­sie­ren kön­nen. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir dabei, die pas­sen­de Poli­ce mit umfas­sen­dem Schutz zu finden.

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