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Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch Elek­tro­ge­rä­te ab?

Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch Elek­tro­ge­rä­te ab?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel Elek­tro­ge­rä­te ab, da sie Teil des ver­si­cher­ten Haus­rats sind. Das bedeu­tet, dass Schä­den an Gerä­ten wie Fern­se­hern, Com­pu­tern, Haus­halts­ge­rä­ten, Smart­phones und ande­ren elek­tro­ni­schen Gerä­ten durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser oder Sturm abge­deckt sind.

Wel­che Elek­tro­ge­rä­te sind versichert?

Die Haus­rat Ver­si­che­rung schützt in der Regel alle Elek­tro­ge­rä­te, die sich in Ihrem Haus­halt befin­den. Dazu zählen:

  • Unter­hal­tungs­elek­tro­nik: Fern­se­her, Ste­reo­an­la­gen, Spie­le­kon­so­len, Com­pu­ter, Laptops.
  • Haus­halts­ge­rä­te: Wasch­ma­schi­nen, Kühl­schrän­ke, Geschirr­spü­ler, Mikrowellen.
  • Mobi­le Gerä­te: Smart­phones, Tablets, Lap­tops (sofern sie sich im Haus­halt befinden).
  • Küchen­ge­rä­te: Kaf­fee­ma­schi­nen, Mixer, Backöfen.

Wel­che Gefah­ren deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung für Elek­tro­ge­rä­te ab?

Elek­tro­ge­rä­te sind gegen die glei­chen Risi­ken wie der übri­ge Haus­rat ver­si­chert. Dazu gehören:

  1. Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn Elek­tro­ge­rä­te bei einem Ein­bruch gestoh­len wer­den, zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Ersatz. Dies gilt sowohl für fest instal­lier­te Gerä­te wie Fern­se­her als auch für mobi­le Gerä­te wie Lap­tops und Tablets.
  2. Feu­er: Schä­den an Elek­tro­ge­rä­ten durch Feu­er oder Brand sind abge­deckt. Wenn ein Brand im Haus­halt ent­steht und elek­tro­ni­sche Gerä­te beschä­digt wer­den, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die Wiederbeschaffung.
  3. Lei­tungs­was­ser­schä­den: Wenn Elek­tro­ge­rä­te durch aus­tre­ten­des Lei­tungs­was­ser beschä­digt wer­den, bei­spiels­wei­se durch einen Rohr­bruch oder eine über­lau­fen­de Wasch­ma­schi­ne, über­nimmt die Ver­si­che­rung den Schaden.
  4. Sturm und Hagel: Wenn durch einen Sturm oder Hagel Fens­ter zer­stört wer­den und Regen­was­ser ein­dringt, das elek­tri­sche Gerä­te beschä­digt, kommt die Ver­si­che­rung für den Scha­den auf.
  5. Van­da­lis­mus nach Ein­bruch: Wenn bei einem Ein­bruch Elek­tro­ge­rä­te mut­wil­lig zer­stört oder beschä­digt wer­den, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch die­se Schäden.

Was ist nicht versichert?

Es gibt eini­ge Fäl­le, in denen die Haus­rat­ver­si­che­rung kei­ne Schä­den an Elek­tro­ge­rä­ten übernimmt:

  1. Eige­ne Fahr­läs­sig­keit: Schä­den, die durch unsach­ge­mä­ßen Gebrauch oder Fahr­läs­sig­keit ent­ste­hen, sind nicht ver­si­chert. Zum Bei­spiel, wenn Ihnen Ihr Smart­phone her­un­ter­fällt und kaputt­geht, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht.
  2. Über­span­nungs­schä­den: Schä­den durch Über­span­nung nach einem Blitz­schlag sind oft nur durch eine spe­zi­el­le Klau­sel in der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier soll­ten Sie prü­fen, ob die­se Deckung in Ihrer Poli­ce ent­hal­ten ist, wenn Sie teu­re elek­tro­ni­sche Gerä­te haben.
  3. Außer­halb des Haus­halts: Mobi­le Gerä­te wie Smart­phones oder Lap­tops sind nur dann durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, wenn sie sich in Ihrer Woh­nung befin­den. Wer­den sie unter­wegs gestoh­len oder beschä­digt, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht. In sol­chen Fäl­len kann eine spe­zi­el­le Elek­tro­nik­ver­si­che­rung oder eine Außen­ver­si­che­rung sinn­voll sein.

Erwei­ter­te Deckung für Elektrogeräte

Um teu­re Elek­tro­ge­rä­te beson­ders gut abzu­si­chern, kön­nen Sie spe­zi­el­le Zusatz­op­tio­nen zur Haus­rat­ver­si­che­rung abschließen:

  1. Elek­tro­nik­ver­si­che­rung: Eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung bie­tet zusätz­li­chen Schutz für beson­ders teu­re oder emp­find­li­che elek­tro­ni­sche Gerä­te wie Fern­se­her, Com­pu­ter oder Hi-Fi-Anla­gen. Die­se Ver­si­che­rung greift auch bei Bedien­feh­lern oder Fahrlässigkeit.
  2. Schutz vor Über­span­nungs­schä­den: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine Erwei­te­rung der Haus­rat­ver­si­che­rung für Über­span­nungs­schä­den an. Die­se ist sinn­voll, um Schä­den an elek­tro­ni­schen Gerä­ten durch Blitz­schlag oder Span­nungs­schwan­kun­gen abzusichern.

Was tun im Schadensfall?

Wenn ein Scha­den an Ihren Elek­tro­ge­rä­ten ein­tritt, soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie die beschä­dig­ten Gerä­te und bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge auf, um den ursprüng­li­chen Wert nachzuweisen.
  2. Scha­den mel­den: Mel­den Sie den Scha­den so schnell wie mög­lich Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung. Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten eine Scha­dens­mel­dung online oder tele­fo­nisch an.
  3. Gut­ach­t­er­ter­min: Bei grö­ße­ren Schä­den kann die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter schi­cken, um den Scha­den zu begutachten.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Elek­tro­ge­rä­te ab, wenn sie durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Ein­bruch, Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm beschä­digt wer­den. Schä­den durch Fahr­läs­sig­keit oder Über­span­nung sind in der Regel nicht abge­deckt, es sei denn, Sie schlie­ßen spe­zi­el­le Erwei­te­run­gen ab. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung für Ihre Elek­tro­ge­rä­te und deren Wert zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal zu gestalten.

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