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Deckt die Hausratversicherung auch Elektrogeräte ab?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, die Hausratversicherung deckt Elektrogeräte ab — sofern sie durch versicherte Gefahren wie Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm beschädigt werden. Alle elektronischen Geräte in Ihrem Haushalt gehören zum versicherten Hausrat. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: Schäden durch Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler oder Überspannungen sind meist nicht enthalten.

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Elek­tro­ge­rä­te ab — sofern sie durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Ein­bruch, Lei­tungs­was­ser oder Sturm beschä­digt wer­den. Alle elek­tro­ni­schen Gerä­te in Ihrem Haus­halt gehö­ren zum ver­si­cher­ten Haus­rat. Aller­dings gibt es wich­ti­ge Aus­nah­men: Schä­den durch Fahr­läs­sig­keit, Bedie­nungs­feh­ler oder Über­span­nun­gen sind meist nicht enthalten.

Wel­che Elek­tro­ge­rä­te sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung versichert?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt grund­sätz­lich alle elek­tro­ni­schen Gerä­te, die sich in Ihrer Woh­nung befin­den. Das umfasst:

  • Unter­hal­tungs­elek­tro­nik: Fern­se­her, Heim­ki­no­an­la­gen, Gam­ing-Kon­so­len, Com­pu­ter und Laptops
  • Haus­halts­groß­ge­rä­te: Wasch­ma­schi­nen, Trock­ner, Kühl­schrän­ke, Gefrier­schrän­ke, Geschirr­spü­ler und Herde
  • Mobi­le Gerä­te: Smart­phones, Tablets und Lap­tops (nur inner­halb des Haus­halts versichert)
  • Klein­ge­rä­te und Küchen­elek­tro­nik: Kaf­fee­ma­schi­nen, Mixer, Mikro­wel­len, Was­ser­ko­cher und Elektrogrill
  • Spe­zi­al­ge­rä­te: Kli­ma­an­la­gen, Heiz­lüf­ter, Luft­rei­ni­ger und Umluftanlagen

Die genaue Abde­ckung hängt vom gewähl­ten Tarif und den indi­vi­du­el­len Ver­trags­be­din­gun­gen ab. Ein Ver­gleich der Haus­rat­ver­si­che­rung hilft, die opti­ma­le Leis­tung für Ihren Gerä­te­be­stand zu finden.

Wel­che Scha­dens­sze­na­ri­en sind für Elek­tro­ge­rä­te versichert?

Ihre Elek­tro­ge­rä­te sind gegen die Stan­dard­ge­fah­ren der Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt:

  • Ein­bruch­dieb­stahl und Raub: Gestoh­le­ne oder bei einem Ein­bruch beschä­dig­te Gerä­te wer­den ersetzt — von fest instal­lier­ten Fern­se­hern bis zu trag­ba­ren Laptops
  • Feu­er und Brand­schä­den: Alle Schä­den durch Brand, Blitz­schlag oder Explo­sio­nen sind abgedeckt
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Rohr­brü­che, über­ge­lau­fe­ne Wasch­ma­schi­nen oder defek­te Spül­ma­schi­nen, die Elek­tro­ge­rä­te beschädigen
  • Sturm und Hagel: Ein­drin­gen­des Was­ser durch zer­stör­te Fens­ter oder Türen nach Unwettern
  • Van­da­lis­mus nach Ein­bruch: Mut­wil­lig zer­stör­te Gerä­te wer­den regu­liert, sofern ein Ein­bruch statt­ge­fun­den hat

Was ist NICHT ver­si­chert — wich­ti­ge Ausnahmen

  • Eige­ne Fahr­läs­sig­keit: Her­un­ter­ge­fal­le­ne Smart­phones, ver­se­hent­lich beschä­dig­te Gerä­te oder unsach­ge­mä­ße Nut­zung sind nicht abgedeckt
  • Über­span­nungs­schä­den: Blitz­ein­schlä­ge und Span­nungs­spit­zen füh­ren oft zu Schä­den, die die Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung nicht regu­liert — hier braucht es eine spe­zi­el­le Zusatzklausel
  • Ver­schleiß und War­tungs­män­gel: Nor­ma­le Abnut­zung ist ausgeschlossen
  • Mobi­le Gerä­te außer­halb des Haus­halts: Smart­phones und Tablets sind nur zu Hau­se ver­si­chert, nicht bei Dieb­stahl unterwegs
  • Alte oder ver­al­te­te Gerä­te: Bei sehr alten Gerä­ten zah­len Ver­si­che­rer oft nur den Zeit­wert statt des vol­len Wiederbeschaffungswertes

Optio­na­le Zusatz­de­ckun­gen für bes­se­ren Schutz

Für teu­re oder beson­ders wich­ti­ge Elek­tro­ge­rä­te loh­nen sich Erweiterungen:

  • Über­span­nungs­schutz-Klau­sel: ca. 10–30 € jähr­lich extra für voll­stän­di­gen Blitzschutz
  • Elek­tro­nik­ver­si­che­rung (Gerä­te­ver­si­che­rung): Schützt vor Bedien­feh­lern und Unfall­schä­den, deckt aber auch teu­re­re Repa­ra­tu­ren ab
  • Außen­ver­si­che­rung: Für den Schutz mobi­ler Gerä­te außer­halb der Wohnung
  • Neu­wert­klau­sel: Gerä­te wer­den mit neu­em Kauf­preis ersetzt, nicht mit Zeitwert

Prak­ti­sche Check­lis­te: Elek­tro­ge­rä­te absichern

  • Inven­ta­ri­sie­ren Sie alle Elek­tro­ge­rä­te und notie­ren Sie Kauf­da­tum sowie Wert
  • Bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge und Seri­en­num­mern auf
  • Prü­fen Sie, ob Über­span­nungs­schutz in Ihrer Poli­ce ent­hal­ten ist
  • Ver­glei­chen Sie Ver­si­che­rer — die Deckung unter­schei­det sich erheblich
  • Doku­men­tie­ren Sie Schä­den sofort mit Fotos vor einer Meldung
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