Deckt die Hausratversicherung auch Elektrogeräte ab?
Ja, die Hausratversicherung deckt in der Regel Elektrogeräte ab, da sie Teil des versicherten Hausrats sind. Das bedeutet, dass Schäden an Geräten wie Fernsehern, Computern, Haushaltsgeräten, Smartphones und anderen elektronischen Geräten durch versicherte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm abgedeckt sind.
Welche Elektrogeräte sind versichert?
Die Hausrat Versicherung schützt in der Regel alle Elektrogeräte, die sich in Ihrem Haushalt befinden. Dazu zählen:
- Unterhaltungselektronik: Fernseher, Stereoanlagen, Spielekonsolen, Computer, Laptops.
- Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, Mikrowellen.
- Mobile Geräte: Smartphones, Tablets, Laptops (sofern sie sich im Haushalt befinden).
- Küchengeräte: Kaffeemaschinen, Mixer, Backöfen.
Welche Gefahren deckt die Hausratversicherung für Elektrogeräte ab?
Elektrogeräte sind gegen die gleichen Risiken wie der übrige Hausrat versichert. Dazu gehören:
- Einbruchdiebstahl: Wenn Elektrogeräte bei einem Einbruch gestohlen werden, zahlt die Hausratversicherung den Ersatz. Dies gilt sowohl für fest installierte Geräte wie Fernseher als auch für mobile Geräte wie Laptops und Tablets.
- Feuer: Schäden an Elektrogeräten durch Feuer oder Brand sind abgedeckt. Wenn ein Brand im Haushalt entsteht und elektronische Geräte beschädigt werden, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung.
- Leitungswasserschäden: Wenn Elektrogeräte durch austretendes Leitungswasser beschädigt werden, beispielsweise durch einen Rohrbruch oder eine überlaufende Waschmaschine, übernimmt die Versicherung den Schaden.
- Sturm und Hagel: Wenn durch einen Sturm oder Hagel Fenster zerstört werden und Regenwasser eindringt, das elektrische Geräte beschädigt, kommt die Versicherung für den Schaden auf.
- Vandalismus nach Einbruch: Wenn bei einem Einbruch Elektrogeräte mutwillig zerstört oder beschädigt werden, übernimmt die Hausratversicherung auch diese Schäden.
Was ist nicht versichert?
Es gibt einige Fälle, in denen die Hausratversicherung keine Schäden an Elektrogeräten übernimmt:
- Eigene Fahrlässigkeit: Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen, sind nicht versichert. Zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Smartphone herunterfällt und kaputtgeht, greift die Hausratversicherung nicht.
- Überspannungsschäden: Schäden durch Überspannung nach einem Blitzschlag sind oft nur durch eine spezielle Klausel in der Hausratversicherung abgedeckt. Hier sollten Sie prüfen, ob diese Deckung in Ihrer Police enthalten ist, wenn Sie teure elektronische Geräte haben.
- Außerhalb des Haushalts: Mobile Geräte wie Smartphones oder Laptops sind nur dann durch die Hausratversicherung abgedeckt, wenn sie sich in Ihrer Wohnung befinden. Werden sie unterwegs gestohlen oder beschädigt, greift die Hausratversicherung nicht. In solchen Fällen kann eine spezielle Elektronikversicherung oder eine Außenversicherung sinnvoll sein.
Erweiterte Deckung für Elektrogeräte
Um teure Elektrogeräte besonders gut abzusichern, können Sie spezielle Zusatzoptionen zur Hausratversicherung abschließen:
- Elektronikversicherung: Eine Elektronikversicherung bietet zusätzlichen Schutz für besonders teure oder empfindliche elektronische Geräte wie Fernseher, Computer oder Hi-Fi-Anlagen. Diese Versicherung greift auch bei Bedienfehlern oder Fahrlässigkeit.
- Schutz vor Überspannungsschäden: Viele Versicherer bieten eine Erweiterung der Hausratversicherung für Überspannungsschäden an. Diese ist sinnvoll, um Schäden an elektronischen Geräten durch Blitzschlag oder Spannungsschwankungen abzusichern.
Was tun im Schadensfall?
Wenn ein Schaden an Ihren Elektrogeräten eintritt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie die beschädigten Geräte und bewahren Sie Kaufbelege auf, um den ursprünglichen Wert nachzuweisen.
- Schaden melden: Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Hausratversicherung. Die meisten Versicherer bieten eine Schadensmeldung online oder telefonisch an.
- Gutachtertermin: Bei größeren Schäden kann die Versicherung einen Gutachter schicken, um den Schaden zu begutachten.
Fazit
Die Hausratversicherung deckt Elektrogeräte ab, wenn sie durch versicherte Gefahren wie Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Sturm beschädigt werden. Schäden durch Fahrlässigkeit oder Überspannung sind in der Regel nicht abgedeckt, es sei denn, Sie schließen spezielle Erweiterungen ab. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, die passende Versicherung für Ihre Elektrogeräte und deren Wert zu finden und die Hausratversicherung Kosten optimal zu gestalten.