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Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch Fahr­rad­dieb­stahl ab?

Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch Fahr­rad­dieb­stahl ab?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung kann auch Fahr­rad­dieb­stahl abde­cken, aller­dings gibt es dabei wich­ti­ge Ein­schrän­kun­gen und Vor­aus­set­zun­gen, die beach­tet wer­den müs­sen. Grund­sätz­lich ist der Schutz eines Fahr­rads durch die Haus­rat Ver­si­che­rung mög­lich, jedoch hängt der Umfang des Schut­zes davon ab, wo und unter wel­chen Umstän­den das Fahr­rad gestoh­len wird.

Fahr­rad­dieb­stahl in der Woh­nung oder im Keller

Wenn Ihr Fahr­rad in Ihrer Woh­nung, im abge­schlos­se­nen Kel­ler oder in einem abge­schlos­se­nen Fahr­rad­raum gestoh­len wird, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel ohne zusätz­li­che Kos­ten. Der Dieb­stahl gilt in die­sem Fall als Ein­bruch­dieb­stahl, da das Fahr­rad inner­halb der ver­si­cher­ten Räum­lich­kei­ten ent­wen­det wur­de. Es ist dabei wich­tig, dass kei­ne gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­liegt – das Fahr­rad muss sicher in einem geschlos­se­nen Raum auf­be­wahrt werden.

Fahr­rad­dieb­stahl außer­halb der Wohnung

Für den Dieb­stahl eines Fahr­rads außer­halb der eige­nen vier Wän­de, also zum Bei­spiel auf der Stra­ße oder vor einem Geschäft, deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den nur ab, wenn eine spe­zi­el­le Zusatz­klau­sel für Fahr­rä­der ver­ein­bart wur­de. Die­se Erwei­te­rung wird oft als „Fahr­rad­dieb­stahl­klau­sel“ oder „Fahr­rad­ver­si­che­rung in der Haus­rat­ver­si­che­rung“ bezeich­net und muss in der Poli­ce ent­hal­ten sein.

Wich­ti­ge Punk­te zur Fahrraddiebstahlklausel

  1. Deckungs­sum­me für Fahr­rä­der: In vie­len Haus­rat­ver­si­che­run­gen ist die Ver­si­che­rungs­sum­me für Fahr­rä­der begrenzt. Die­se kann bei­spiels­wei­se 1.000 Euro oder einen bestimm­ten Pro­zent­satz der gesam­ten Ver­si­che­rungs­sum­me betra­gen. Wenn Sie ein beson­ders wert­vol­les Fahr­rad besit­zen, soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass die Deckungs­sum­me aus­reicht oder eine indi­vi­du­el­le Absi­che­rung in Betracht ziehen.
  2. Vor­aus­set­zun­gen für den Dieb­stahl­schutz: Um Ver­si­che­rungs­schutz zu erhal­ten, muss das Fahr­rad ord­nungs­ge­mäß abge­schlos­sen sein. Die meis­ten Ver­si­che­rer ver­lan­gen den Nach­weis, dass das Fahr­rad mit einem ange­mes­se­nen Schloss gesi­chert war. Ohne die­sen Nach­weis kann die Ver­si­che­rung die Scha­dens­re­gu­lie­rung verweigern.
  3. Nacht­klau­sel: Eini­ge Ver­si­che­run­gen haben eine soge­nann­te „Nacht­klau­sel“ im Ver­trag. Die­se besagt, dass der Fahr­rad­dieb­stahl in der Zeit zwi­schen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht abge­deckt ist, es sei denn, das Fahr­rad befin­det sich in einem abge­schlos­se­nen Raum. Wenn Sie Ihr Fahr­rad oft auch nachts drau­ßen abstel­len, soll­ten Sie sicher­stel­len, dass die­se Klau­sel nicht in Ihrer Poli­ce ent­hal­ten ist.

Zusätz­li­che Absi­che­run­gen für hoch­wer­ti­ge Fahrräder

Wenn Sie ein sehr teu­res Fahr­rad besit­zen, wie bei­spiels­wei­se ein hoch­wer­ti­ges E‑Bike, reicht die Stan­dard­de­ckung in der Haus­rat­ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se nicht aus. In die­sem Fall soll­ten Sie erwä­gen, eine sepa­ra­te Fahr­rad­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, die spe­zi­ell auf den Schutz von hoch­wer­ti­gen Fahr­rä­dern aus­ge­rich­tet ist. Die­se Ver­si­che­run­gen bie­ten in der Regel einen umfas­sen­de­ren Schutz, der nicht nur Dieb­stahl, son­dern auch Schä­den durch Unfäl­le, Van­da­lis­mus oder Sturz abdeckt.

Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich: Die rich­ti­ge Absi­che­rung finden

Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Haus­rat Ver­si­che­rung mit einem opti­ma­len Fahr­rad­dieb­stahl­schutz zu fin­den. Ach­ten Sie bei einem Ver­gleich auf fol­gen­de Punkte:

  • Deckungs­sum­me für Fahr­rä­der: Deckt die Poli­ce den Wert Ihres Fahr­rads ab?
  • Fahr­rad­dieb­stahl­klau­sel: Ist der Dieb­stahl außer­halb der Woh­nung abgesichert?
  • Nacht­klau­sel: Ist der Dieb­stahl­schutz auch nachts gewährleistet?

Ein Ver­gleich ver­schie­de­ner Haus­rat­ver­si­che­run­gen ermög­licht es Ihnen, die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu opti­mie­ren und gleich­zei­tig den bes­ten Schutz für Ihr Fahr­rad zu erhalten.

Fazit

Fahr­rad­dieb­stahl ist grund­sätz­lich in der Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert, wenn er inner­halb der Woh­nung oder eines abge­schlos­se­nen Kel­lers geschieht. Für den Dieb­stahl außer­halb der Woh­nung ist jedoch eine zusätz­li­che Fahr­rad­dieb­stahl­klau­sel not­wen­dig, die den Schutz erwei­tert. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen dabei, die pas­sen­de Poli­ce mit einem umfas­sen­den Fahr­rad­dieb­stahl­schutz zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten dabei im Blick zu behalten.

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