Nein, die Hausratversicherung deckt Handwerkerarbeiten selbst nicht ab – sie schützt jedoch Ihren Hausrat, wenn während der Arbeiten versicherte Schäden wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl entstehen. Schäden durch fehlerhafte Handwerksarbeit reguliert die Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerkers.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hausratversicherung zahlt keine Handwerkerleistungen – sie versichert Ihren Hausrat gegen bestimmte Gefahren.
- Während der Arbeiten bleibt der Hausrat gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruch geschützt.
- Beschädigt der Handwerker etwas, haftet seine Betriebshaftpflicht.
- Vorher Fotos machen und Versicherungsnachweis des Betriebs erfragen.
- Bei großen Umbauten: Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung prüfen.
Was schützt die Hausratversicherung während der Arbeiten?
Während Renovierungen und Handwerkerarbeiten greift Ihre Hausratversicherung bei Schäden durch die klassischen versicherten Gefahren:
- Brandschäden: Entstehen Brände durch die Arbeiten (z. B. beim Schweißen oder Löten), ersetzt die Versicherung Schäden an Ihrem Hausrat – Regress beim Verursacher inklusive.
- Leitungswasserschäden: Tritt Leitungswasser bestimmungswidrig aus (z. B. nach einem angebohrten Rohr), ist Ihr Hausrat geschützt.
- Einbruchdiebstahl: Nutzen Diebe die Baustellensituation aus, deckt die Hausratversicherung den Einbruchdiebstahl – vorausgesetzt, die Wohnung war verschlossen und gesichert.
- Weitere Gefahren: Sturm‑, Hagel- und je nach Tarif Vandalismus-Schäden bleiben ebenfalls versichert.
Wer zahlt was bei Handwerkerarbeiten?
| Schadensfall | Zuständig |
|---|---|
| Handwerker beschädigt Möbel oder Boden | Betriebshaftpflicht des Handwerkers |
| Brand durch Schweißarbeiten beschädigt Hausrat | Hausratversicherung (mit Regress) |
| Rohr angebohrt, Wasser beschädigt Hausrat | Hausratversicherung / Haftpflicht des Verursachers |
| Schäden an Wänden, Decken, Gebäude | Wohngebäudeversicherung bzw. Handwerker-Haftpflicht |
| Diebstahl bei offener Baustelle ohne Einbruchspuren | meist nicht versichert (einfacher Diebstahl) |
| Mangelhafte Werkleistung selbst (Nachbesserung) | Gewährleistung des Handwerkers – keine Versicherung |
Wer haftet für fehlerhafte Handwerkerarbeiten?
Wenn der Handwerker während der Ausführung seiner Arbeit etwas beschädigt – etwa eine Wand durchbohrt, ein Rohr trifft oder Möbel beschädigt – ist nicht Ihre Hausratversicherung zuständig. Hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerksbetriebs. Wichtig zu unterscheiden: Mängel an der Werkleistung selbst (schiefe Fliesen, undichte Fuge) sind Gewährleistungsfälle – hier muss der Betrieb nachbessern, eine Versicherung zahlt dafür nicht. Verlangen Sie vor Arbeitsbeginn einen Versicherungsnachweis und dokumentieren Sie den Zustand der Räume fotografisch.
Welche Zusatzversicherungen sind bei Renovierungen sinnvoll?
Bei größeren Projekten sind oft zusätzliche Versicherungen sinnvoll: Eine Bauleistungsversicherung schützt vor Schäden durch Unwetter, Vandalismus oder Diebstahl von Materialien während der Bauphase. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Ihre Haftung als Auftraggeber bei Umbauten. Für Schäden an der Gebäudesubstanz ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Praktisch wertvoll: Viele moderne Hausrat-Tarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – gerade während Renovierungen, wenn schneller etwas schiefgeht, ist diese Klausel Gold wert. Ob Ihr Tarif sie enthält, zeigt ein Hausratversicherungs-Vergleich – kostenlos und unverbindlich.
Praktische Checkliste für Handwerkerarbeiten
- Versicherungsnachweis des Handwerkers einholen und prüfen
- Zustand der Räume und wertvoller Gegenstände vorab fotografieren
- Fenster und Türen während der Arbeiten gesichert halten
- Wertsachen aus dem Arbeitsbereich entfernen
- Bei umfangreichen Renovierungen Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflicht prüfen
- Schäden sofort schriftlich dokumentieren und den Zuständigen melden
- Angebote und Rechnungen für eventuelle Schadensfälle aufbewahren
Häufig gestellte Fragen
Der Handwerker hat mein Parkett beschädigt – wer zahlt?
Seine Betriebshaftpflicht. Melden Sie den Schaden sofort schriftlich beim Betrieb, dokumentieren Sie ihn mit Fotos und fordern Sie die Weiterleitung an dessen Versicherer.
Was ist, wenn der Handwerker keine Haftpflicht hat?
Dann haftet der Betrieb bzw. Inhaber persönlich – die Durchsetzung kann aber schwierig werden. Deshalb: Versicherungsnachweis vor Auftragsvergabe erfragen, seriöse Betriebe zeigen ihn problemlos.
Zahlt meine Versicherung, wenn Material vom Handwerker gestohlen wird?
Material des Handwerkers ist sein Risiko. Ihr Hausrat ist bei Einbruchdiebstahl versichert; Baumaterial des Bauherrn schützt eine Bauleistungsversicherung.
Bin ich versichert, wenn ich selbst renoviere und etwas beschädige?
Eigene Schäden am eigenen Hausrat sind kein versichertes Ereignis. Beschädigen Sie dabei Gemeinschafts- oder Mietereigentum, greift Ihre Privathaftpflicht.
Muss ich die Versicherung über eine Großrenovierung informieren?
Bei wesentlichen Änderungen (z. B. länger unbewohnte Wohnung, Gerüst am Haus) ja – ein Gerüst erhöht das Einbruchrisiko und ist bei vielen Tarifen anzeigepflichtig.