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Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch Hand­wer­ker­ar­bei­ten ab?

Aktualisiert: 24. August 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024

Nein, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Hand­wer­ker­ar­bei­ten selbst nicht ab – sie schützt jedoch Ihren Haus­rat, wenn wäh­rend der Arbei­ten ver­si­cher­te Schä­den wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Ein­bruch­dieb­stahl ent­ste­hen. Schä­den durch feh­ler­haf­te Hand­werks­ar­beit regu­liert die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Handwerkers.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt kei­ne Hand­wer­kerleis­tun­gen – sie ver­si­chert Ihren Haus­rat gegen bestimm­te Gefahren.
  • Wäh­rend der Arbei­ten bleibt der Haus­rat gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch geschützt.
  • Beschä­digt der Hand­wer­ker etwas, haf­tet sei­ne Betriebs­haft­pflicht.
  • Vor­her Fotos machen und Ver­si­che­rungs­nach­weis des Betriebs erfragen.
  • Bei gro­ßen Umbau­ten: Bau­leis­tungs- und Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung prüfen.

Was schützt die Haus­rat­ver­si­che­rung wäh­rend der Arbeiten?

Wäh­rend Reno­vie­run­gen und Hand­wer­ker­ar­bei­ten greift Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung bei Schä­den durch die klas­si­schen ver­si­cher­ten Gefahren:

  • Brand­schä­den: Ent­ste­hen Brän­de durch die Arbei­ten (z. B. beim Schwei­ßen oder Löten), ersetzt die Ver­si­che­rung Schä­den an Ihrem Haus­rat – Regress beim Ver­ur­sa­cher inklusive.
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Tritt Lei­tungs­was­ser bestim­mungs­wid­rig aus (z. B. nach einem ange­bohr­ten Rohr), ist Ihr Haus­rat geschützt.
  • Ein­bruch­dieb­stahl: Nut­zen Die­be die Bau­stel­len­si­tua­ti­on aus, deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Ein­bruch­dieb­stahl – vor­aus­ge­setzt, die Woh­nung war ver­schlos­sen und gesichert.
  • Wei­te­re Gefah­ren: Sturm‑, Hagel- und je nach Tarif Van­da­lis­mus-Schä­den blei­ben eben­falls versichert.

Wer zahlt was bei Handwerkerarbeiten?

Scha­dens­fall Zustän­dig
Hand­wer­ker beschä­digt Möbel oder Boden Betriebs­haft­pflicht des Handwerkers
Brand durch Schweiß­ar­bei­ten beschä­digt Hausrat Haus­rat­ver­si­che­rung (mit Regress)
Rohr ange­bohrt, Was­ser beschä­digt Hausrat Haus­rat­ver­si­che­rung / Haft­pflicht des Verursachers
Schä­den an Wän­den, Decken, Gebäude Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bzw. Handwerker-Haftpflicht
Dieb­stahl bei offe­ner Bau­stel­le ohne Einbruchspuren meist nicht ver­si­chert (ein­fa­cher Diebstahl)
Man­gel­haf­te Werk­leis­tung selbst (Nach­bes­se­rung) Gewähr­leis­tung des Hand­wer­kers – kei­ne Versicherung

Wer haf­tet für feh­ler­haf­te Handwerkerarbeiten?

Wenn der Hand­wer­ker wäh­rend der Aus­füh­rung sei­ner Arbeit etwas beschä­digt – etwa eine Wand durch­bohrt, ein Rohr trifft oder Möbel beschä­digt – ist nicht Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig. Hier greift die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Hand­werks­be­triebs. Wich­tig zu unter­schei­den: Män­gel an der Werk­leis­tung selbst (schie­fe Flie­sen, undich­te Fuge) sind Gewähr­leis­tungs­fäl­le – hier muss der Betrieb nach­bes­sern, eine Ver­si­che­rung zahlt dafür nicht. Ver­lan­gen Sie vor Arbeits­be­ginn einen Ver­si­che­rungs­nach­weis und doku­men­tie­ren Sie den Zustand der Räu­me fotografisch.

Wel­che Zusatz­ver­si­che­run­gen sind bei Reno­vie­run­gen sinnvoll?

Bei grö­ße­ren Pro­jek­ten sind oft zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen sinn­voll: Eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung schützt vor Schä­den durch Unwet­ter, Van­da­lis­mus oder Dieb­stahl von Mate­ria­li­en wäh­rend der Bau­pha­se. Die Bau­her­ren­haft­pflicht deckt Ihre Haf­tung als Auf­trag­ge­ber bei Umbau­ten. Für Schä­den an der Gebäu­de­sub­stanz ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zuständig.

Prak­tisch wert­voll: Vie­le moder­ne Haus­rat-Tari­fe ver­zich­ten auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit – gera­de wäh­rend Reno­vie­run­gen, wenn schnel­ler etwas schief­geht, ist die­se Klau­sel Gold wert. Ob Ihr Tarif sie ent­hält, zeigt ein Haus­rat­ver­si­che­rungs-Ver­gleich – kos­ten­los und unverbindlich.

Prak­ti­sche Check­lis­te für Handwerkerarbeiten

  • Ver­si­che­rungs­nach­weis des Hand­wer­kers ein­ho­len und prüfen
  • Zustand der Räu­me und wert­vol­ler Gegen­stän­de vor­ab fotografieren
  • Fens­ter und Türen wäh­rend der Arbei­ten gesi­chert halten
  • Wert­sa­chen aus dem Arbeits­be­reich entfernen
  • Bei umfang­rei­chen Reno­vie­run­gen Bau­leis­tungs- und Bau­her­ren­haft­pflicht prüfen
  • Schä­den sofort schrift­lich doku­men­tie­ren und den Zustän­di­gen melden
  • Ange­bo­te und Rech­nun­gen für even­tu­el­le Scha­dens­fäl­le aufbewahren

Häu­fig gestell­te Fragen

Der Hand­wer­ker hat mein Par­kett beschä­digt – wer zahlt?

Sei­ne Betriebs­haft­pflicht. Mel­den Sie den Scha­den sofort schrift­lich beim Betrieb, doku­men­tie­ren Sie ihn mit Fotos und for­dern Sie die Wei­ter­lei­tung an des­sen Versicherer.

Was ist, wenn der Hand­wer­ker kei­ne Haft­pflicht hat?

Dann haf­tet der Betrieb bzw. Inha­ber per­sön­lich – die Durch­set­zung kann aber schwie­rig wer­den. Des­halb: Ver­si­che­rungs­nach­weis vor Auf­trags­ver­ga­be erfra­gen, seriö­se Betrie­be zei­gen ihn problemlos.

Zahlt mei­ne Ver­si­che­rung, wenn Mate­ri­al vom Hand­wer­ker gestoh­len wird?

Mate­ri­al des Hand­wer­kers ist sein Risi­ko. Ihr Haus­rat ist bei Ein­bruch­dieb­stahl ver­si­chert; Bau­ma­te­ri­al des Bau­herrn schützt eine Bauleistungsversicherung.

Bin ich ver­si­chert, wenn ich selbst reno­vie­re und etwas beschädige?

Eige­ne Schä­den am eige­nen Haus­rat sind kein ver­si­cher­tes Ereig­nis. Beschä­di­gen Sie dabei Gemein­schafts- oder Mie­ter­ei­gen­tum, greift Ihre Privathaftpflicht.

Muss ich die Ver­si­che­rung über eine Groß­re­no­vie­rung informieren?

Bei wesent­li­chen Ände­run­gen (z. B. län­ger unbe­wohn­te Woh­nung, Gerüst am Haus) ja – ein Gerüst erhöht das Ein­bruch­ri­si­ko und ist bei vie­len Tari­fen anzeigepflichtig.

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