Suche

Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch Schmuckdiebstahl?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel auch den Dieb­stahl von Schmuck, aller­dings gibt es dabei oft Ent­schä­di­gungs­gren­zen und bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen, die erfüllt sein müs­sen. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du zu die­sem The­ma wis­sen solltest:

1. Schmuck als Teil des Hausrats

Schmuck zählt zum Haus­rat und ist somit grund­sätz­lich durch die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert, wenn er durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis wie Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er oder Van­da­lis­mus ver­lo­ren geht oder beschä­digt wird. Aller­dings gel­ten für Schmuck oft beson­de­re Bedin­gun­gen und Einschränkungen.

  • Bei­spiel: Dein Schmuck wird bei einem Ein­bruch gestoh­len, bei dem der Ein­bre­cher gewalt­sam in dei­ne Woh­nung ein­dringt. In die­sem Fall greift die Haus­rat­ver­si­che­rung und erstat­tet den Scha­den, aller­dings meist nur bis zu einer fest­ge­leg­ten Ent­schä­di­gungs­gren­ze.

2. Vor­aus­set­zun­gen für den Versicherungsschutz

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt den Dieb­stahl von Schmuck in der Regel nur dann, wenn der Dieb­stahl unter bestimm­ten Bedin­gun­gen statt­fin­det, ins­be­son­de­re wenn es sich um einen Ein­bruch­dieb­stahl han­delt. Ein ein­fa­cher Dieb­stahl, bei dem kei­ne Gewalt ange­wen­det wird, ist in der Regel nicht versichert.

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Schmuck ist ver­si­chert, wenn er aus dei­ner Woh­nung oder dei­nem Haus gestoh­len wird, nach­dem der Dieb gewalt­sam in das Gebäu­de ein­ge­drun­gen ist (z. B. durch Auf­bre­chen der Tür oder des Fensters).
  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Wird der Schmuck ohne Gewalt­an­wen­dung ent­wen­det, zum Bei­spiel aus einem unver­schlos­se­nen Raum oder im Frei­en, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die­sen Scha­den in der Regel nicht.

3. Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Schmuck

Für Wert­sa­chen wie Schmuck gel­ten in der Haus­rat­ver­si­che­rung oft spe­zi­el­le Ent­schä­di­gungs­gren­zen. Die­se Gren­zen legen fest, bis zu wel­chem Betrag Schmuck im Rah­men der Ver­si­che­rung abge­deckt ist. Die­se Ent­schä­di­gungs­gren­ze liegt oft bei 20 % der Ver­si­che­rungs­sum­me, kann aber je nach Ver­si­che­rer variieren.

  • Bei­spiel: Wenn dei­ne Ver­si­che­rungs­sum­me bei 50.000 Euro liegt und die Ent­schä­di­gungs­gren­ze für Schmuck 20 % beträgt, wären maxi­mal 10.000 Euro für den gestoh­le­nen Schmuck abgedeckt.
  • Erwei­ter­te Deckung: Du kannst die Ent­schä­di­gungs­gren­ze oft durch Zusatz­bau­stei­ne erhö­hen, wenn du beson­ders wert­vol­len Schmuck besitzt. Dadurch wird der Schutz auf höhe­re Beträ­ge ausgeweitet.

4. Schmuck­auf­be­wah­rung und Sicherheitsvorkehrungen

In man­chen Ver­trä­gen gibt es Klau­seln, die vor­schrei­ben, dass wert­vol­ler Schmuck nur ver­si­chert ist, wenn er in einem siche­ren Behält­nis wie einem Safe auf­be­wahrt wird, vor allem wenn der Wert des Schmucks eine bestimm­te Gren­ze über­schrei­tet. Das bedeu­tet, dass dei­ne Ver­si­che­rung unter Umstän­den nicht zahlt, wenn du beson­ders wert­vol­len Schmuck nicht sicher auf­be­wahrt hast.

  • Schmuck im Safe: Wenn der Wert des Schmucks den ver­ein­bar­ten Betrag über­schrei­tet (z. B. 20.000 Euro), kann es erfor­der­lich sein, dass der Schmuck in einem ein­bruch­si­che­ren Safe auf­be­wahrt wird, um den Ver­si­che­rungs­schutz zu gewährleisten.
  • Offe­ne Auf­be­wah­rung: Wenn Schmuck offen oder leicht zugäng­lich in der Woh­nung auf­be­wahrt wird und gestoh­len wird, könn­te die Ver­si­che­rung den Scha­den ableh­nen oder die Ent­schä­di­gung kür­zen, wenn kei­ne ange­mes­se­nen Sicher­heits­vor­keh­run­gen getrof­fen wurden.

5. Schmuck auf Rei­sen oder außer­halb der Wohnung

Wenn du Schmuck mit auf Rei­sen nimmst oder außer­halb dei­ner Woh­nung auf­be­wahrst, greift die Außen­ver­si­che­rung dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung, die jedoch oft auf einen begrenz­ten Zeit­raum und eine begrenz­te Ent­schä­di­gungs­sum­me beschränkt ist.

  • Außen­ver­si­che­rung: Die­se deckt den Dieb­stahl von Schmuck, wenn du dich vor­über­ge­hend außer­halb dei­ner Woh­nung befin­dest (z. B. im Urlaub oder auf Geschäfts­rei­se). Aller­dings gibt es häu­fig Ent­schä­di­gungs­gren­zen, die je nach Ver­trag deut­lich nied­ri­ger sind als die Stan­dard­de­ckung in der Wohnung.
  • Bei­spiel: Dein Schmuck wird wäh­rend eines Hotel­auf­ent­halts aus dei­nem ver­schlos­se­nen Zim­mer gestoh­len. In die­sem Fall greift die Außen­ver­si­che­rung, aber oft nur bis zu einer gerin­ge­ren Sum­me als in dei­ner Woh­nung (z. B. 10 % der Versicherungssumme).

6. Was tun im Schadensfall?

Wenn dein Schmuck gestoh­len wur­de, soll­test du fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Poli­zei infor­mie­ren: Erstat­te umge­hend eine Anzei­ge bei der Poli­zei und las­se den Ein­bruch und den Schmuck­dieb­stahl dokumentieren.
  2. Scha­den bei der Ver­si­che­rung mel­den: Infor­mie­re dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung über den Dieb­stahl. Du wirst in der Regel auf­ge­for­dert, eine Lis­te der gestoh­le­nen Schmuck­stü­cke und deren Wert vorzulegen.
  3. Bele­ge und Nach­wei­se bereit­stel­len: Hal­te Kauf­be­le­ge, Rech­nun­gen oder Gut­ach­ten bereit, um den Wert des gestoh­le­nen Schmucks nach­zu­wei­sen. Fotos des Schmucks kön­nen eben­falls hilf­reich sein.

7. Was pas­siert, wenn kei­ne Kauf­be­le­ge vor­han­den sind?

Wenn du kei­ne Kauf­be­le­ge für den gestoh­le­nen Schmuck hast, kannst du den Wert durch ande­re Nach­wei­se bele­gen, wie zum Beispiel:

  • Fotos des Schmucks.
  • Gut­ach­ten oder Wert­schät­zun­gen von Juwelieren.
  • Erklä­run­gen zum Ursprung des Schmucks (z. B. Erbstücke).

In der Regel wird die Ver­si­che­rung den Wert schät­zen und auf Basis des Zeit­werts oder der vor­ge­leg­ten Bele­ge eine Ent­schä­di­gung festlegen.

Fazit

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel den Dieb­stahl von Schmuck, ins­be­son­de­re bei Ein­bruch­dieb­stahl, jedoch gel­ten oft Ent­schä­di­gungs­gren­zen und Bedin­gun­gen zur Auf­be­wah­rung. Du kannst den Schutz für beson­ders wert­vol­len Schmuck durch Zusatz­bau­stei­ne erhö­hen oder erwei­tern. Ach­te dar­auf, dass du Schmuck sicher auf­be­wahrst, um den vol­len Ver­si­che­rungs­schutz zu gewähr­leis­ten. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, eine Poli­ce zu fin­den, die den Dieb­stahl von Schmuck opti­mal absichert.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Hausratversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Hausratversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen