Ob die Hausratversicherung den Diebstahl aus einer Ferienwohnung abdeckt, hängt von den spezifischen Bedingungen Ihrer Police und der Art des Diebstahls ab. Standardmäßig deckt die Hausratversicherung nur den Hausrat in der Hauptwohnung ab, jedoch bieten viele Versicherer eine sogenannte Außenversicherung an, die den Hausrat auch außerhalb der Hauptwohnung, beispielsweise in einer Ferienwohnung, schützt. Es gibt jedoch Einschränkungen und Besonderheiten, die zu beachten sind.
1. Außenversicherung für vorübergehenden Aufenthalt
Die meisten Hausratversicherungen beinhalten eine Außenversicherung, die den Hausrat auch dann schützt, wenn Sie sich vorübergehend außerhalb Ihrer Hauptwohnung aufhalten, beispielsweise in einer Ferienwohnung oder auf Reisen. Typische Bedingungen der Außenversicherung:
- Dauer des Schutzes: Der Schutz durch die Außenversicherung gilt in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum, meist für bis zu 3 Monate. Länger andauernde Aufenthalte, beispielsweise in einer Zweitwohnung oder Ferienwohnung, die dauerhaft genutzt wird, fallen normalerweise nicht unter die Außenversicherung.
- Versicherte Risiken: Der Hausrat ist in der Ferienwohnung gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Feuer und Leitungswasserschäden versichert. Ein einfacher Diebstahl (also Diebstahl ohne Einbruch) wird jedoch in der Regel nicht abgedeckt.
2. Einschränkungen und Deckungssumme
Es gibt oft Einschränkungen hinsichtlich der Deckungssumme und der versicherten Gegenstände:
- Begrenzte Deckungssumme: Die Außenversicherung deckt den Diebstahl von Hausrat in der Regel nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme ab. Typischerweise liegt dieser bei 10% der Versicherungssumme. Wenn Ihre Hausratversicherung beispielsweise eine Versicherungssumme von 50.000 Euro hat, wäre der Hausrat in der Ferienwohnung bis zu 5.000 Euro versichert.
- Wertgegenstände: Für Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder teure Elektronik gibt es oft zusätzliche Einschränkungen. Diese Gegenstände sind entweder nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert oder nur dann, wenn sie in einem verschlossenen Tresor aufbewahrt werden.
3. Einbruchdiebstahl vs. einfacher Diebstahl
Ein wichtiger Unterschied in der Hausratversicherung ist der zwischen Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl:
- Einbruchdiebstahl: Wenn in die Ferienwohnung eingebrochen wird und Gegenstände gestohlen werden, greift die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung. Voraussetzung ist, dass es sich um einen nachweisbaren Einbruch handelt, bei dem Türen oder Fenster aufgebrochen wurden.
- Einfacher Diebstahl: Wenn Gegenstände aus der Ferienwohnung ohne Einbruch gestohlen werden (z. B. bei offener Tür oder Fenster), greift die Hausratversicherung in der Regel nicht. Einfache Diebstähle sind üblicherweise nicht durch die Außenversicherung abgedeckt.
4. Spezielle Versicherung für Ferienwohnung
Wenn Sie regelmäßig eine Ferienwohnung nutzen oder diese sogar dauerhaft als Zweitwohnsitz besitzen, sollten Sie überlegen, eine separate Hausratversicherung für die Ferienwohnung abzuschließen. Diese Police deckt den Hausrat in der Ferienwohnung umfassend ab, ähnlich wie die Hauptwohnung, und ist nicht auf die Bedingungen der Außenversicherung begrenzt.
Fazit
Die Hausratversicherung kann den Diebstahl aus einer Ferienwohnung über die Außenversicherung abdecken, wenn der Aufenthalt vorübergehend ist und der Diebstahl durch einen Einbruch erfolgt. Die Deckungssumme ist jedoch oft begrenzt und bestimmte Wertgegenstände können nur eingeschränkt versichert sein. Für eine langfristige Absicherung oder dauerhafte Nutzung der Ferienwohnung kann eine separate Hausratversicherung sinnvoll sein. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, den passenden Schutz zu finden und Ihre Hausratversicherung Kosten zu optimieren.