Suche

Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Dieb­stahl aus einer Ferienwohnung?

Ob die Haus­rat­ver­si­che­rung den Dieb­stahl aus einer Feri­en­woh­nung abdeckt, hängt von den spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen Ihrer Poli­ce und der Art des Dieb­stahls ab. Stan­dard­mä­ßig deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung nur den Haus­rat in der Haupt­woh­nung ab, jedoch bie­ten vie­le Ver­si­che­rer eine soge­nann­te Außen­ver­si­che­rung an, die den Haus­rat auch außer­halb der Haupt­woh­nung, bei­spiels­wei­se in einer Feri­en­woh­nung, schützt. Es gibt jedoch Ein­schrän­kun­gen und Beson­der­hei­ten, die zu beach­ten sind.

1. Außen­ver­si­che­rung für vor­über­ge­hen­den Aufenthalt

Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen beinhal­ten eine Außen­ver­si­che­rung, die den Haus­rat auch dann schützt, wenn Sie sich vor­über­ge­hend außer­halb Ihrer Haupt­woh­nung auf­hal­ten, bei­spiels­wei­se in einer Feri­en­woh­nung oder auf Rei­sen. Typi­sche Bedin­gun­gen der Außenversicherung:

  • Dau­er des Schut­zes: Der Schutz durch die Außen­ver­si­che­rung gilt in der Regel nur für einen begrenz­ten Zeit­raum, meist für bis zu 3 Mona­te. Län­ger andau­ern­de Auf­ent­hal­te, bei­spiels­wei­se in einer Zweit­woh­nung oder Feri­en­woh­nung, die dau­er­haft genutzt wird, fal­len nor­ma­ler­wei­se nicht unter die Außenversicherung.
  • Ver­si­cher­te Risi­ken: Der Haus­rat ist in der Feri­en­woh­nung gegen Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus nach einem Ein­bruch, Feu­er und Lei­tungs­was­ser­schä­den ver­si­chert. Ein ein­fa­cher Dieb­stahl (also Dieb­stahl ohne Ein­bruch) wird jedoch in der Regel nicht abgedeckt.

2. Ein­schrän­kun­gen und Deckungssumme

Es gibt oft Ein­schrän­kun­gen hin­sicht­lich der Deckungs­sum­me und der ver­si­cher­ten Gegen­stän­de:

  • Begrenz­te Deckungs­sum­me: Die Außen­ver­si­che­rung deckt den Dieb­stahl von Haus­rat in der Regel nur bis zu einem bestimm­ten Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me ab. Typi­scher­wei­se liegt die­ser bei 10% der Ver­si­che­rungs­sum­me. Wenn Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung bei­spiels­wei­se eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 50.000 Euro hat, wäre der Haus­rat in der Feri­en­woh­nung bis zu 5.000 Euro versichert.
  • Wert­ge­gen­stän­de: Für Wert­ge­gen­stän­de wie Schmuck, Bar­geld oder teu­re Elek­tro­nik gibt es oft zusätz­li­che Ein­schrän­kun­gen. Die­se Gegen­stän­de sind ent­we­der nur bis zu einem bestimm­ten Betrag ver­si­chert oder nur dann, wenn sie in einem ver­schlos­se­nen Tre­sor auf­be­wahrt werden.

3. Ein­bruch­dieb­stahl vs. ein­fa­cher Diebstahl

Ein wich­ti­ger Unter­schied in der Haus­rat­ver­si­che­rung ist der zwi­schen Ein­bruch­dieb­stahl und ein­fa­chem Dieb­stahl:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn in die Feri­en­woh­nung ein­ge­bro­chen wird und Gegen­stän­de gestoh­len wer­den, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung im Rah­men der Außen­ver­si­che­rung. Vor­aus­set­zung ist, dass es sich um einen nach­weis­ba­ren Ein­bruch han­delt, bei dem Türen oder Fens­ter auf­ge­bro­chen wurden.
  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Wenn Gegen­stän­de aus der Feri­en­woh­nung ohne Ein­bruch gestoh­len wer­den (z. B. bei offe­ner Tür oder Fens­ter), greift die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht. Ein­fa­che Dieb­stäh­le sind übli­cher­wei­se nicht durch die Außen­ver­si­che­rung abgedeckt.

4. Spe­zi­el­le Ver­si­che­rung für Ferienwohnung

Wenn Sie regel­mä­ßig eine Feri­en­woh­nung nut­zen oder die­se sogar dau­er­haft als Zweit­wohn­sitz besit­zen, soll­ten Sie über­le­gen, eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung für die Feri­en­woh­nung abzu­schlie­ßen. Die­se Poli­ce deckt den Haus­rat in der Feri­en­woh­nung umfas­send ab, ähn­lich wie die Haupt­woh­nung, und ist nicht auf die Bedin­gun­gen der Außen­ver­si­che­rung begrenzt.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung kann den Dieb­stahl aus einer Feri­en­woh­nung über die Außen­ver­si­che­rung abde­cken, wenn der Auf­ent­halt vor­über­ge­hend ist und der Dieb­stahl durch einen Ein­bruch erfolgt. Die Deckungs­sum­me ist jedoch oft begrenzt und bestimm­te Wert­ge­gen­stän­de kön­nen nur ein­ge­schränkt ver­si­chert sein. Für eine lang­fris­ti­ge Absi­che­rung oder dau­er­haf­te Nut­zung der Feri­en­woh­nung kann eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung sinn­voll sein. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, den pas­sen­den Schutz zu fin­den und Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Hausratversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Hausratversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen