Deckt die Hausratversicherung Glasschäden ab?
Die Hausratversicherung deckt in der Regel keine Glasschäden an Fenstern, Türen oder anderen fest installierten Glaselementen ab. Glasschäden gehören nicht zu den standardmäßig versicherten Risiken der Hausratversicherung. Um Schäden an Glasflächen abzudecken, bieten viele Versicherer eine zusätzliche Glasversicherung als optionalen Baustein an.
Welche Glasschäden sind nicht abgedeckt?
Ohne eine zusätzliche Glasversicherung werden folgende Schäden typischerweise nicht von der Hausratversicherung übernommen:
- Fensterscheiben: Brüche oder Risse in Fenstern, die durch Unfälle oder äußere Einflüsse entstehen, sind nicht versichert.
- Glas in Türen: Glastüren oder Glaseinsätze in Innentüren sind ebenfalls nicht standardmäßig abgedeckt.
- Spiegel und Glastische: Brüche oder Schäden an Spiegeln und Glastischen, die Teil Ihrer Wohnungseinrichtung sind, fallen ebenfalls nicht unter den regulären Schutz der Hausratversicherung.
- Duschkabinen aus Glas: Schäden an Glasduschkabinen oder Glaswänden im Bad werden nicht durch die Hausratversicherung gedeckt.
Welche Glasschäden könnten abgedeckt sein?
In bestimmten Fällen kann die Hausratversicherung Glasschäden übernehmen, wenn sie indirekt durch eine versicherte Gefahr wie Feuer, Sturm, Einbruch oder Vandalismus entstehen:
- Einbruchdiebstahl: Wenn bei einem Einbruch Fensterscheiben oder Glastüren eingeschlagen werden, übernimmt die Hausratversicherung oft die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur der Glasscheiben.
- Sturmschäden: Wenn ein Sturm dazu führt, dass Fenster oder andere Glaselemente durch herabfallende Äste oder herumfliegende Gegenstände beschädigt werden, übernimmt die Hausratversicherung in vielen Fällen die Reparatur.
- Feuer- oder Explosionsschäden: Wenn Glas durch ein Feuer oder eine Explosion beschädigt wird, zahlt die Hausratversicherung die Reparatur der Glasschäden.
Glasversicherung als Zusatzbaustein
Um umfassenden Schutz gegen Glasschäden zu erhalten, bieten viele Versicherer die Glasversicherung als zusätzlichen Baustein zur Hausratversicherung an. Diese Versicherung deckt:
- Fensterglas: Brüche und Risse in Fensterscheiben, egal ob durch Unfälle oder andere Ursachen.
- Glas in Türen: Schäden an Glaseinsätzen in Türen (innen und außen).
- Möbelglas: Schutz für Möbel mit Glasflächen, wie Glastische oder Vitrinen.
- Spiegel und Glastrennwände: Auch Spiegel und Glastrennwände in Badezimmern oder anderen Räumen sind durch die Glasversicherung geschützt.
Die Glasversicherung kann entweder als eigenständige Police oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung abgeschlossen werden. Es ist wichtig, die Bedingungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Glasflächen abgedeckt sind.
Fazit
Die Hausratversicherung deckt standardmäßig keine Glasschäden ab, es sei denn, sie entstehen im Zusammenhang mit versicherten Gefahren wie Einbruch, Feuer oder Sturm. Um umfassenden Schutz für Fensterscheiben, Glastüren, Spiegel oder andere Glasflächen zu erhalten, sollten Sie eine Glasversicherung als zusätzlichen Baustein in Betracht ziehen. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden und die Hausratversicherung Kosten zu optimieren.