Suche

Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Glas­schä­den ab?

Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Glas­schä­den ab?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Glas­schä­den an Fens­tern, Türen oder ande­ren fest instal­lier­ten Glas­ele­men­ten ab. Glas­schä­den gehö­ren nicht zu den stan­dard­mä­ßig ver­si­cher­ten Risi­ken der Haus­rat­ver­si­che­rung. Um Schä­den an Glas­flä­chen abzu­de­cken, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer eine zusätz­li­che Glas­ver­si­che­rung als optio­na­len Bau­stein an.

Wel­che Glas­schä­den sind nicht abgedeckt?

Ohne eine zusätz­li­che Glas­ver­si­che­rung wer­den fol­gen­de Schä­den typi­scher­wei­se nicht von der Haus­rat­ver­si­che­rung übernommen:

  1. Fens­ter­schei­ben: Brü­che oder Ris­se in Fens­tern, die durch Unfäl­le oder äuße­re Ein­flüs­se ent­ste­hen, sind nicht versichert.
  2. Glas in Türen: Glas­tü­ren oder Glas­ein­sät­ze in Innen­tü­ren sind eben­falls nicht stan­dard­mä­ßig abgedeckt.
  3. Spie­gel und Glas­ti­sche: Brü­che oder Schä­den an Spie­geln und Glas­ti­schen, die Teil Ihrer Woh­nungs­ein­rich­tung sind, fal­len eben­falls nicht unter den regu­lä­ren Schutz der Hausratversicherung.
  4. Dusch­ka­bi­nen aus Glas: Schä­den an Glas­dusch­ka­bi­nen oder Glas­wän­den im Bad wer­den nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt.

Wel­che Glas­schä­den könn­ten abge­deckt sein?

In bestimm­ten Fäl­len kann die Haus­rat­ver­si­che­rung Glas­schä­den über­neh­men, wenn sie indi­rekt durch eine ver­si­cher­te Gefahr wie Feu­er, Sturm, Ein­bruch oder Van­da­lis­mus entstehen:

  1. Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn bei einem Ein­bruch Fens­ter­schei­ben oder Glas­tü­ren ein­ge­schla­gen wer­den, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung oft die Kos­ten für den Ersatz oder die Repa­ra­tur der Glasscheiben.
  2. Sturm­schä­den: Wenn ein Sturm dazu führt, dass Fens­ter oder ande­re Glas­ele­men­te durch her­ab­fal­len­de Äste oder her­um­flie­gen­de Gegen­stän­de beschä­digt wer­den, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung in vie­len Fäl­len die Reparatur.
  3. Feu­er- oder Explo­si­ons­schä­den: Wenn Glas durch ein Feu­er oder eine Explo­si­on beschä­digt wird, zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur der Glasschäden.

Glas­ver­si­che­rung als Zusatzbaustein

Um umfas­sen­den Schutz gegen Glas­schä­den zu erhal­ten, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer die Glas­ver­si­che­rung als zusätz­li­chen Bau­stein zur Haus­rat­ver­si­che­rung an. Die­se Ver­si­che­rung deckt:

  1. Fens­ter­glas: Brü­che und Ris­se in Fens­ter­schei­ben, egal ob durch Unfäl­le oder ande­re Ursachen.
  2. Glas in Türen: Schä­den an Glas­ein­sät­zen in Türen (innen und außen).
  3. Möbel­glas: Schutz für Möbel mit Glas­flä­chen, wie Glas­ti­sche oder Vitrinen.
  4. Spie­gel und Glas­trenn­wän­de: Auch Spie­gel und Glas­trenn­wän­de in Bade­zim­mern oder ande­ren Räu­men sind durch die Glas­ver­si­che­rung geschützt.

Die Glas­ver­si­che­rung kann ent­we­der als eigen­stän­di­ge Poli­ce oder als Zusatz­bau­stein zur Haus­rat­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Es ist wich­tig, die Bedin­gun­gen genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass alle rele­van­ten Glas­flä­chen abge­deckt sind.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt stan­dard­mä­ßig kei­ne Glas­schä­den ab, es sei denn, sie ent­ste­hen im Zusam­men­hang mit ver­si­cher­ten Gefah­ren wie Ein­bruch, Feu­er oder Sturm. Um umfas­sen­den Schutz für Fens­ter­schei­ben, Glas­tü­ren, Spie­gel oder ande­re Glas­flä­chen zu erhal­ten, soll­ten Sie eine Glas­ver­si­che­rung als zusätz­li­chen Bau­stein in Betracht zie­hen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, den bes­ten Tarif für Ihre Bedürf­nis­se zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Hausratversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Hausratversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen