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Deckt die Hausratversicherung Haustierschäden ab?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, die Hausratversicherung deckt Haustierschäden in der Regel nicht ab. Weder Schäden, die dein eigenes Haustier an deinem Hausrat verursacht, noch Schäden an fremdem Eigentum fallen unter den Schutz der Hausratversicherung. Für Haftungsansprüche durch Haustiere ist eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

Nein, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Haus­tier­schä­den in der Regel nicht ab. Weder Schä­den, die dein eige­nes Haus­tier an dei­nem Haus­rat ver­ur­sacht, noch Schä­den an frem­dem Eigen­tum fal­len unter den Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung. Für Haf­tungs­an­sprü­che durch Haus­tie­re ist eine sepa­ra­te Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung erforderlich.

Haus­tier­schä­den am eige­nen Hausrat

Schä­den, die dein Haus­tier an dei­nen per­sön­li­chen Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den ver­ur­sacht, wer­den von der Haus­rat­ver­si­che­rung nicht erstat­tet. Dies betrifft beispielsweise:

  • Zer­kratz­te oder zer­bis­se­ne Möbel
  • Beschä­dig­te Tep­pi­che oder Boden­be­lä­ge durch Krat­zer oder Urin
  • Zer­stör­te Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de durch Haustiere

Die­se Schä­den gel­ten als Abnut­zung durch den Tier­hal­ter und fal­len nicht unter ver­si­cher­te Scha­den­er­eig­nis­se wie Feu­er, Ein­bruch oder Was­ser­scha­den. Eine spe­zia­li­sier­te Haus­tier­ver­si­che­rung für Eigen­t­um­schä­den exis­tiert am Markt prak­tisch nicht – hier musst du selbst für Repa­ra­tur oder Ersatz aufkommen.

Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Schä­den bei Dritten

Deut­lich wich­ti­ger ist der Schutz, wenn dein Haus­tier Schä­den bei ande­ren Per­so­nen ver­ur­sacht. Hier greift die Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung, ins­be­son­de­re für Hun­de und Pferde:

  • Hun­de­haft­pflicht: Ist in vie­len Bun­des­län­dern Pflicht und deckt Per­so­nen- und Sach­schä­den ab, die dein Hund verursacht
  • Pfer­de­ver­si­che­rung: Not­wen­dig, da Pfer­de erheb­li­che Schä­den anrich­ten können
  • Kat­zen: Meist nicht ver­si­che­rungs­pflich­tig, da sie als unkon­trol­lier­bar gel­ten und daher der Hal­ter nicht auto­ma­tisch haft­bar ist

Bei­spie­le für ver­si­cher­te Schä­den: Dein Hund beschä­digt die Ein­rich­tung bei einem Besuch, ver­letzt eine Per­son oder zer­stört den Gar­ten des Nachbarn.

Miet­sach­schä­den und pri­va­te Haftpflichtversicherung

Wenn dein Haus­tier die Miet­woh­nung beschä­digt, kommt unter Umstän­den dei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung in Betracht. Aller­dings deckt die­se Ver­si­che­rung Miet­sach­schä­den nur, wenn die­se im Ver­trag expli­zit ein­ge­schlos­sen sind. Vie­le Stan­dard­ta­ri­fe zah­len nicht für Krat­zer an Türen oder Beschä­di­gun­gen von Boden­be­lä­gen durch Haustiere.

Wich­tig: Prü­fe dei­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag und den Miet­ver­trag, ob Tier­schä­den aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen sind. In eini­gen Fäl­len kön­nen Ver­mie­ter Repa­ra­tur­kos­ten direkt von der Kau­ti­on abziehen.

Check­lis­te für Haustierbesitzer

  • Schlie­ße eine Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Hun­de ab (oft Pflicht)
  • Über­prü­fe dei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung auf Mietsachschutz
  • Decke eige­ne Haus­tier­ver­ur­sach­te Schä­den durch Rück­la­gen ab
  • Infor­mie­re dei­nen Ver­si­che­rer über alle Haus­tie­re im Haushalt
  • Ach­te auf Ras­se- oder Gewichts­be­schrän­kun­gen bei der Hundehaftpflicht
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