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Nein, die Hausratversicherung deckt Haustierschäden in der Regel nicht ab. Weder Schäden, die dein eigenes Haustier an deinem Hausrat verursacht, noch Schäden an fremdem Eigentum fallen unter den Schutz der Hausratversicherung. Für Haftungsansprüche durch Haustiere ist eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.
Nein, die Hausratversicherung deckt Haustierschäden in der Regel nicht ab. Weder Schäden, die dein eigenes Haustier an deinem Hausrat verursacht, noch Schäden an fremdem Eigentum fallen unter den Schutz der Hausratversicherung. Für Haftungsansprüche durch Haustiere ist eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.
Schäden, die dein Haustier an deinen persönlichen Einrichtungsgegenständen verursacht, werden von der Hausratversicherung nicht erstattet. Dies betrifft beispielsweise:
Diese Schäden gelten als Abnutzung durch den Tierhalter und fallen nicht unter versicherte Schadenereignisse wie Feuer, Einbruch oder Wasserschaden. Eine spezialisierte Haustierversicherung für Eigentumschäden existiert am Markt praktisch nicht – hier musst du selbst für Reparatur oder Ersatz aufkommen.
Deutlich wichtiger ist der Schutz, wenn dein Haustier Schäden bei anderen Personen verursacht. Hier greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung, insbesondere für Hunde und Pferde:
Beispiele für versicherte Schäden: Dein Hund beschädigt die Einrichtung bei einem Besuch, verletzt eine Person oder zerstört den Garten des Nachbarn.
Wenn dein Haustier die Mietwohnung beschädigt, kommt unter Umständen deine private Haftpflichtversicherung in Betracht. Allerdings deckt diese Versicherung Mietsachschäden nur, wenn diese im Vertrag explizit eingeschlossen sind. Viele Standardtarife zahlen nicht für Kratzer an Türen oder Beschädigungen von Bodenbelägen durch Haustiere.
Wichtig: Prüfe deinen Versicherungsvertrag und den Mietvertrag, ob Tierschäden ausdrücklich ausgeschlossen sind. In einigen Fällen können Vermieter Reparaturkosten direkt von der Kaution abziehen.
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