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Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Kunst­ge­gen­stän­de ab?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung kann Kunst­ge­gen­stän­de wie Gemäl­de, Skulp­tu­ren oder anti­ke Möbel abde­cken, aller­dings gel­ten in der Regel spe­zi­el­le Ent­schä­di­gungs­gren­zen und Bedin­gun­gen. Kunst­wer­ke und Anti­qui­tä­ten wer­den oft als Wert­sa­chen ein­ge­stuft, wes­halb es wich­tig ist, die genaue Deckung und die Ent­schä­di­gungs­gren­zen in dei­nem Ver­si­che­rungs­ver­trag zu prü­fen. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du zur Absi­che­rung von Kunst­ge­gen­stän­den in der Haus­rat­ver­si­che­rung wis­sen solltest:

1. Kunst­ge­gen­stän­de als Wertsachen

In den meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen zäh­len Kunst­wer­ke und Anti­qui­tä­ten zu den Wert­sa­chen, die beson­de­ren Regeln unter­lie­gen. Für Wert­sa­chen gibt es oft eine maxi­ma­le Ent­schä­di­gungs­gren­ze, die auf einen bestimm­ten Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me begrenzt ist. Die­se Ent­schä­di­gungs­gren­ze liegt in der Regel bei 10 bis 20 % der Gesamt­ver­si­che­rungs­sum­me, kann aber je nach Ver­si­che­rer variieren.

  • Bei­spiel: Wenn dei­ne Ver­si­che­rungs­sum­me 50.000 Euro beträgt und die Ent­schä­di­gungs­gren­ze für Wert­sa­chen bei 20 % liegt, wären maxi­mal 10.000 Euro für den Ver­lust oder die Beschä­di­gung von Kunst­ge­gen­stän­den abgesichert.

2. Wert­sa­chen­gren­zen und Erweiterungen

Wenn du hoch­wer­ti­ge Kunst­ge­gen­stän­de besitzt, die über die stan­dard­mä­ßi­ge Ent­schä­di­gungs­gren­ze hin­aus­ge­hen, kannst du ent­we­der die Ver­si­che­rungs­sum­me anpas­sen oder eine spe­zi­el­le Leis­tungs­er­wei­te­rung abschlie­ßen, um den Schutz für Kunst­wer­ke zu erhö­hen. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten zusätz­li­che Wert­sa­chen­ver­si­che­run­gen oder Spe­zi­al­ver­si­che­run­gen für Kunst­wer­ke an.

  • Leis­tungs­er­wei­te­rung: Du kannst die Deckung für Wert­sa­chen wie Kunst­wer­ke erhö­hen, indem du eine Erwei­te­rung dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung abschließt, die höhe­re Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Kunst und Anti­qui­tä­ten bietet.
  • Wert­sa­chen­ver­si­che­rung: Alter­na­tiv kannst du eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung für Kunst­ge­gen­stän­de abschlie­ßen, die spe­zi­ell auf den Schutz von Kunst­wer­ken und Anti­qui­tä­ten aus­ge­legt ist.

3. Wel­che Kunst­ge­gen­stän­de sind versichert?

Typi­scher­wei­se umfasst der Ver­si­che­rungs­schutz fol­gen­de Kunst­ge­gen­stän­de:

  • Gemäl­de und Dru­cke
  • Skulp­tu­ren und Plas­ti­ken
  • Anti­ke Möbel
  • Tep­pi­che und ande­re wert­vol­le Textilien
  • Samm­lun­gen (z. B. Mün­zen, Briefmarken)
  • Design­ob­jek­te

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den oder Ver­lus­te die­ser Kunst­wer­ke durch die übli­chen Gefah­ren wie Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er, Was­ser­schä­den und Van­da­lis­mus nach einem Ein­bruch ab.

4. Vor­aus­set­zun­gen für den Versicherungsschutz

Um sicher­zu­stel­len, dass dei­ne Kunst­ge­gen­stän­de opti­mal ver­si­chert sind, gibt es eini­ge Vor­aus­set­zun­gen, die du beach­ten solltest:

  • Doku­men­ta­ti­on und Nach­wei­se: Du soll­test den Wert dei­ner Kunst­ge­gen­stän­de gut doku­men­tie­ren. Dies kann durch Rech­nun­gen, Gut­ach­ten oder Fotos erfol­gen. Bei beson­ders wert­vol­len Kunst­wer­ken ist es rat­sam, ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten anfer­ti­gen zu lassen.
  • Siche­re Auf­be­wah­rung: Man­che Ver­si­che­rer ver­lan­gen, dass beson­ders wert­vol­le Kunst­ge­gen­stän­de in einem siche­ren Raum oder unter beson­de­ren Sicher­heits­vor­keh­run­gen auf­be­wahrt wer­den. Zum Bei­spiel könn­ten wert­vol­le Gemäl­de in einem alarm­ge­si­cher­ten Raum oder Skulp­tu­ren in einem gesi­cher­ten Bereich auf­be­wahrt wer­den müssen.

5. Beson­de­re Risi­ken bei Kunstgegenständen

Kunst­wer­ke kön­nen spe­zi­el­len Risi­ken aus­ge­setzt sein, die über die Stan­dard­de­ckung der Haus­rat­ver­si­che­rung hin­aus­ge­hen. Bei­spiels­wei­se kön­nen Restau­rie­rungs­kos­ten, Trans­port­schä­den oder Wert­min­de­run­gen nach einer Beschä­di­gung nicht immer durch die nor­ma­le Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sein.

  • Trans­port­schä­den: Wenn Kunst­wer­ke beim Trans­port, z. B. beim Umzug, beschä­digt wer­den, ist dies in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier könn­te eine spe­zi­el­le Trans­port­ver­si­che­rung erfor­der­lich sein.
  • Wert­min­de­rung: Wenn ein Kunst­werk beschä­digt und anschlie­ßend restau­riert wird, kann es zu einer Wert­min­de­rung kom­men. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Poli­cen an, die auch die Wert­min­de­rung abde­cken, nach­dem ein Kunst­werk repa­riert wurde.

6. Was pas­siert im Schadensfall?

Wenn Kunst­ge­gen­stän­de beschä­digt oder gestoh­len wer­den, musst du den Scha­den umge­hend der Haus­rat­ver­si­che­rung mel­den und den Wert der Gegen­stän­de nach­wei­sen. Fol­gen­de Schrit­te sind notwendig:

  • Scha­den­mel­dung: Mel­de den Scha­den so schnell wie mög­lich bei der Ver­si­che­rung und stel­le sicher, dass du alle erfor­der­li­chen Doku­men­te wie Rech­nun­gen, Fotos und ggf. Gut­ach­ten zur Hand hast.
  • Scha­dens­be­gut­ach­tung: In der Regel wird die Ver­si­che­rung einen Sach­ver­stän­di­gen schi­cken, der den Wert der Kunst­wer­ke und den Scha­den bewer­tet, um die Höhe der Ent­schä­di­gung zu bestimmen.
  • Neu­wert oder Zeit­wert: Je nach Ver­si­che­rungs­ver­trag wird ent­we­der der Neu­wert oder der Zeit­wert des Kunst­ge­gen­stands erstat­tet. In vie­len moder­nen Ver­trä­gen wird der Neu­wert ersetzt, das heißt der Betrag, der für den Erwerb eines gleich­wer­ti­gen neu­en Kunst­werks not­wen­dig ist.

7. Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Kunst­ge­gen­stän­de ab, aller­dings gel­ten oft spe­zi­el­le Ent­schä­di­gungs­gren­zen, die den Schutz für wert­vol­le Kunst­wer­ke ein­schrän­ken kön­nen. Um den Schutz für Kunst­ge­gen­stän­de zu erwei­tern, kannst du eine Leis­tungs­er­wei­te­rung oder eine spe­zi­el­le Wert­sa­chen­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Es ist wich­tig, den Wert dei­ner Kunst­wer­ke gut zu doku­men­tie­ren und bei Bedarf die Ver­si­che­rungs­sum­me ent­spre­chend anzu­pas­sen, um im Scha­dens­fall aus­rei­chend ent­schä­digt zu wer­den. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, eine Poli­ce zu fin­den, die opti­ma­len Schutz für dei­ne Kunst­ge­gen­stän­de bietet.

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