Suche

Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den durch Blitzschlag?

Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den durch Blitzschlag?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch einen Blitz­schlag ent­ste­hen, ins­be­son­de­re wenn der Blitz direkt in das Haus oder die Woh­nung ein­schlägt und den Haus­rat beschä­digt. Schä­den, die dabei ent­ste­hen, umfas­sen in der Regel Feu­er, Über­span­nung oder direk­te Zer­stö­rung von elek­tro­ni­schen Geräten.

Wel­che Schä­den durch Blitz­schlag sind abgedeckt?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift bei ver­schie­de­nen Schä­den, die durch einen Blitz­schlag ver­ur­sacht werden:

  1. Direk­te Schä­den durch Blitz­schlag:
    • Wenn ein Blitz direkt in Ihr Haus oder Ihre Woh­nung ein­schlägt, und dies zu Brand­schä­den führt, ist der Haus­rat gegen die dabei ent­stan­de­nen Schä­den ver­si­chert. Dabei kann der Blitz Möbel, Elek­tro­ge­rä­te oder ande­re Gegen­stän­de beschädigen.
  2. Über­span­nungs­schä­den:
    • Eine der häu­figs­ten Fol­gen eines Blitz­schlags sind Über­span­nungs­schä­den an elek­tro­ni­schen Gerä­ten wie Fern­se­hern, Com­pu­tern, Haus­halts­ge­rä­ten oder Unter­hal­tungs­elek­tro­nik. Die­se Schä­den ent­ste­hen, wenn der Blitz in die Strom­lei­tung ein­schlägt und eine Span­nungs­spit­ze ver­ur­sacht, die die ange­schlos­se­nen Gerä­te zerstört.
    • Aller­dings sind Über­span­nungs­schä­den nicht immer auto­ma­tisch in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die­se Absi­che­rung als Zusatz­op­ti­on an. Es ist daher wich­tig, zu prü­fen, ob die­se Deckung in Ihrer Poli­ce ent­hal­ten ist, ins­be­son­de­re wenn Sie teu­re elek­tro­ni­sche Gerä­te besitzen.
  3. Brand­schä­den:
    • Ein Blitz­schlag kann Brän­de ver­ur­sa­chen, die den Haus­rat wie Möbel, Klei­dung oder Elek­tro­nik zer­stö­ren. In die­sem Fall über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten für den ent­stan­de­nen Scha­den, da Brän­de durch Blitz­schlag zu den ver­si­cher­ten Gefah­ren zählen.
  4. Fol­ge­schä­den durch Lösch­was­ser:
    • Wenn ein Blitz­schlag einen Brand aus­löst, und es zu Schä­den durch Lösch­was­ser kommt, sind auch die­se Fol­ge­schä­den durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.

Was ist nicht abgedeckt?

Obwohl die Haus­rat­ver­si­che­rung vie­le Schä­den durch Blitz­schlag abdeckt, gibt es eini­ge Fäl­le, in denen der Schutz nicht greift:

  1. Schä­den außer­halb der Woh­nung:
    • Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt in der Regel nur den Haus­rat inner­halb der Woh­nung oder des Hau­ses. Wenn z. B. Gar­ten­mö­bel oder ande­re Gegen­stän­de im Frei­en durch Blitz­schlag beschä­digt wer­den, greift die Ver­si­che­rung nicht.
  2. Schä­den ohne direk­te Blitz­fol­ge:
    • Schä­den, die nicht direkt durch einen Blitz­schlag ver­ur­sacht wer­den, son­dern z. B. durch einen Strom­aus­fall oder Kurz­schluss ohne Zusam­men­hang mit einem Blitz, sind nicht abgedeckt.
  3. Feh­len­de Über­span­nungs­klau­sel:
    • Wenn Über­span­nungs­schä­den nicht expli­zit in Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen sind, wer­den Schä­den an elek­tro­ni­schen Gerä­ten durch Span­nungs­spit­zen nach einem Blitz­schlag nicht erstattet.

Erwei­ter­te Deckung für Überspannungsschäden

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine spe­zi­el­le Erwei­te­rung für Über­span­nungs­schä­den an. Die­se Erwei­te­rung ist beson­ders sinn­voll, wenn Sie vie­le emp­find­li­che elek­tro­ni­sche Gerä­te besit­zen, die durch Span­nungs­spit­zen beschä­digt wer­den kön­nen. Hier­bei soll­ten Sie dar­auf ach­ten, ob die­se Erwei­te­rung bereits in Ihrem Ver­trag ent­hal­ten ist oder ob sie als Zusatz­op­ti­on hin­zu­ge­fügt wer­den muss.

Bei­spiel für ver­si­cher­te Überspannungsschäden:

  • Ein Blitz schlägt in die Strom­lei­tung ein und ver­ur­sacht eine Über­span­nung, die den Fern­se­her, den Lap­top und ande­re elek­tro­ni­sche Gerä­te zer­stört. Wenn eine Über­span­nungs­klau­sel in Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten ist, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für den Ersatz die­ser Geräte.

Was tun im Schadensfall?

Wenn es zu einem Scha­den durch Blitz­schlag kommt, soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie die beschä­dig­ten Gegen­stän­de und notie­ren Sie, wel­che Gerä­te betrof­fen sind. Bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge auf, um den Wert der Gerä­te nachzuweisen.
  2. Scha­den mel­den: Mel­den Sie den Scha­den so schnell wie mög­lich Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung. Bei grö­ße­ren Schä­den wird mög­li­cher­wei­se ein Gut­ach­ter den Scha­den vor Ort begutachten.
  3. Gut­ach­t­er­ter­min: Bei grö­ße­ren Schä­den, ins­be­son­de­re wenn ein Feu­er oder Über­span­nungs­schä­den ent­stan­den sind, wird die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter schi­cken, der den Scha­den bewertet.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Blitz­schlag, ein­schließ­lich Feu­er, Über­span­nung und Fol­ge­schä­den, ab. Beson­ders wich­tig ist es, zu prü­fen, ob Über­span­nungs­schä­den durch Ihre Poli­ce abge­deckt sind, da dies nicht immer auto­ma­tisch der Fall ist. Wenn Sie vie­le teu­re elek­tro­ni­sche Gerä­te besit­zen, kann eine Erwei­te­rung für Über­span­nungs­schä­den sinn­voll sein. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung für Ihren indi­vi­du­el­len Bedarf zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Hausratversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Hausratversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen