Die Hausratversicherung kann Diebstahl im Ausland unter bestimmten Bedingungen abdecken, jedoch nur in bestimmten Situationen und nicht immer automatisch. Dies hängt stark von den Vertragsbedingungen und dem Versicherungstarif ab, den du gewählt hast. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die du beachten solltest:
1. Außenversicherung
Viele Hausratversicherungen bieten eine sogenannte Außenversicherung an. Diese schützt deinen Hausrat auch dann, wenn du dich vorübergehend außerhalb deiner Wohnung aufhältst, also etwa im Urlaub oder auf einer Reise. Diese Außenversicherung deckt den Hausrat, den du mitnimmst, für eine begrenzte Zeit auch im Ausland.
- Zeitraum: Die Außenversicherung gilt in der Regel für einen begrenzten Zeitraum, meistens bis zu 90 Tage. In diesem Zeitraum ist dein Hausrat auch auf Reisen, zum Beispiel im Urlaub oder während eines Auslandaufenthalts, versichert.
- Gedeckte Gefahren: Die Außenversicherung deckt in der Regel nur bestimmte Gefahren ab, wie Einbruchdiebstahl, Raub und teilweise Beschädigung durch Vandalismus. Einfache Diebstähle (z. B. Taschendiebstahl) sind oft nicht durch die Außenversicherung abgedeckt.
- Begrenzte Versicherungssumme: Die Versicherungssumme der Außenversicherung ist oft auf einen bestimmten Prozentsatz der regulären Versicherungssumme begrenzt, meist zwischen 10 % und 20 % der Gesamtversicherungssumme. Das bedeutet, dass im Ausland nur ein Teil des Hausrats abgesichert ist.
2. Diebstahlarten im Ausland
- Einbruchdiebstahl: Wenn dein Hausrat im Ausland durch Einbruch gestohlen wird (z. B. aus einem Hotelzimmer oder einer Ferienwohnung), ist dies in der Regel durch die Außenversicherung abgedeckt, sofern ein Einbruch nachweisbar ist. In solchen Fällen wird der Schaden ähnlich wie bei einem Einbruch in deiner Wohnung reguliert.
- Raub: Wenn dir im Ausland unter Androhung von Gewalt Gegenstände entwendet werden, handelt es sich um Raub. In diesem Fall greift die Hausratversicherung in der Regel ebenfalls, sofern die Außenversicherung Raub abdeckt.
- Einfacher Diebstahl: Einfache Diebstähle (z. B. Taschendiebstahl oder Diebstahl von Gegenständen, die unbeaufsichtigt im Freien liegen) sind in den meisten Hausratversicherungen nicht abgesichert. Das bedeutet, wenn dir im Ausland Gegenstände ohne Einbruch oder Gewaltanwendung gestohlen werden, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden in der Regel nicht.
3. Was tun im Schadensfall?
Falls dir im Ausland etwas gestohlen wird, solltest du bestimmte Schritte unternehmen, um den Schaden bei deiner Hausratversicherung geltend machen zu können:
- Polizeiliche Anzeige: Melde den Diebstahl sofort bei der örtlichen Polizei und lass dir eine Diebstahlanzeige ausstellen. Dies ist wichtig, da die Versicherung in der Regel einen Polizeibericht verlangt, um den Schaden zu regulieren.
- Dokumentation des Schadens: Fertige eine detaillierte Liste der gestohlenen Gegenstände an, inklusive Kaufbelege, Rechnungen oder Fotos der Gegenstände, falls verfügbar. Dies hilft der Versicherung, den Wert des gestohlenen Hausrats zu bestimmen.
- Meldung bei der Versicherung: Informiere deine Hausratversicherung so schnell wie möglich über den Diebstahl und reiche alle erforderlichen Unterlagen wie den Polizeibericht und die Liste der gestohlenen Gegenstände ein.
4. Besondere Regelungen für Wertsachen
Wenn du wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Laptops, Kameras oder andere teure Elektronik mit ins Ausland nimmst, solltest du prüfen, ob diese ausreichend durch deine Hausratversicherung oder Außenversicherung abgedeckt sind. Für solche Gegenstände gibt es oft besondere Entschädigungsgrenzen, und es kann sinnvoll sein, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.
- Wertsachenversicherung: Manche Hausratversicherungen bieten eine Wertsachenversicherung als Zusatzoption an, die höhere Entschädigungsgrenzen für wertvolle Gegenstände, auch im Ausland, bietet.
5. Keine Deckung bei Diebstahl aus Fahrzeugen
Die meisten Hausratversicherungen schließen den Diebstahl aus Fahrzeugen explizit aus, auch wenn der Diebstahl im Ausland stattfindet. Das bedeutet, wenn dir Gegenstände aus einem Auto, Wohnmobil oder einem anderen Fahrzeug gestohlen werden, greift die Hausratversicherung in der Regel nicht, selbst wenn das Fahrzeug abgeschlossen war.
- Beispiel: Dein Koffer wird aus einem Mietwagen gestohlen, während du im Ausland bist. In diesem Fall wird der Schaden in der Regel nicht von der Hausratversicherung übernommen, es sei denn, es gibt eine spezielle Klausel in deinem Vertrag.
6. Was ist nicht versichert?
- Einfache Diebstähle: Wie bereits erwähnt, sind einfache Diebstähle (ohne Gewaltanwendung oder Einbruch) in den meisten Hausratversicherungen nicht abgedeckt.
- Verlust oder Vergessen von Gegenständen: Wenn du Gegenstände im Ausland verlieren oder vergessen hast, zahlt die Hausratversicherung ebenfalls nicht.
Fazit
Ja, die Hausratversicherung kann Schäden durch Diebstahl im Ausland unter bestimmten Bedingungen abdecken, insbesondere wenn du eine Außenversicherung in deinem Vertrag hast. Diese deckt in der Regel Einbruchdiebstahl und Raub für einen begrenzten Zeitraum und eine bestimmte Summe ab. Einfache Diebstähle ohne Gewaltanwendung sind in den meisten Fällen jedoch nicht versichert. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft dir, den passenden Tarif zu finden, der deine Bedürfnisse auch im Ausland optimal abdeckt, und deine Hausratversicherung Kosten zu optimieren.