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Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den durch Dieb­stahl im Ausland?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung kann Dieb­stahl im Aus­land unter bestimm­ten Bedin­gun­gen abde­cken, jedoch nur in bestimm­ten Situa­tio­nen und nicht immer auto­ma­tisch. Dies hängt stark von den Ver­trags­be­din­gun­gen und dem Ver­si­che­rungs­ta­rif ab, den du gewählt hast. Hier sind die wich­tigs­ten Aspek­te, die du beach­ten solltest:

1. Außen­ver­si­che­rung

Vie­le Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten eine soge­nann­te Außen­ver­si­che­rung an. Die­se schützt dei­nen Haus­rat auch dann, wenn du dich vor­über­ge­hend außer­halb dei­ner Woh­nung auf­hältst, also etwa im Urlaub oder auf einer Rei­se. Die­se Außen­ver­si­che­rung deckt den Haus­rat, den du mit­nimmst, für eine begrenz­te Zeit auch im Ausland.

  • Zeit­raum: Die Außen­ver­si­che­rung gilt in der Regel für einen begrenz­ten Zeit­raum, meis­tens bis zu 90 Tage. In die­sem Zeit­raum ist dein Haus­rat auch auf Rei­sen, zum Bei­spiel im Urlaub oder wäh­rend eines Aus­land­auf­ent­halts, versichert.
  • Gedeck­te Gefah­ren: Die Außen­ver­si­che­rung deckt in der Regel nur bestimm­te Gefah­ren ab, wie Ein­bruch­dieb­stahl, Raub und teil­wei­se Beschä­di­gung durch Van­da­lis­mus. Ein­fa­che Dieb­stäh­le (z. B. Taschen­dieb­stahl) sind oft nicht durch die Außen­ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Begrenz­te Ver­si­che­rungs­sum­me: Die Ver­si­che­rungs­sum­me der Außen­ver­si­che­rung ist oft auf einen bestimm­ten Pro­zent­satz der regu­lä­ren Ver­si­che­rungs­sum­me begrenzt, meist zwi­schen 10 % und 20 % der Gesamt­ver­si­che­rungs­sum­me. Das bedeu­tet, dass im Aus­land nur ein Teil des Haus­rats abge­si­chert ist.

2. Dieb­stahl­ar­ten im Ausland

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn dein Haus­rat im Aus­land durch Ein­bruch gestoh­len wird (z. B. aus einem Hotel­zim­mer oder einer Feri­en­woh­nung), ist dies in der Regel durch die Außen­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern ein Ein­bruch nach­weis­bar ist. In sol­chen Fäl­len wird der Scha­den ähn­lich wie bei einem Ein­bruch in dei­ner Woh­nung reguliert.
  • Raub: Wenn dir im Aus­land unter Andro­hung von Gewalt Gegen­stän­de ent­wen­det wer­den, han­delt es sich um Raub. In die­sem Fall greift die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel eben­falls, sofern die Außen­ver­si­che­rung Raub abdeckt.
  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Ein­fa­che Dieb­stäh­le (z. B. Taschen­dieb­stahl oder Dieb­stahl von Gegen­stän­den, die unbe­auf­sich­tigt im Frei­en lie­gen) sind in den meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen nicht abge­si­chert. Das bedeu­tet, wenn dir im Aus­land Gegen­stän­de ohne Ein­bruch oder Gewalt­an­wen­dung gestoh­len wer­den, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den in der Regel nicht.

3. Was tun im Schadensfall?

Falls dir im Aus­land etwas gestoh­len wird, soll­test du bestimm­te Schrit­te unter­neh­men, um den Scha­den bei dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung gel­tend machen zu können:

  • Poli­zei­li­che Anzei­ge: Mel­de den Dieb­stahl sofort bei der ört­li­chen Poli­zei und lass dir eine Dieb­stahl­an­zei­ge aus­stel­len. Dies ist wich­tig, da die Ver­si­che­rung in der Regel einen Poli­zei­be­richt ver­langt, um den Scha­den zu regulieren.
  • Doku­men­ta­ti­on des Scha­dens: Fer­ti­ge eine detail­lier­te Lis­te der gestoh­le­nen Gegen­stän­de an, inklu­si­ve Kauf­be­le­ge, Rech­nun­gen oder Fotos der Gegen­stän­de, falls ver­füg­bar. Dies hilft der Ver­si­che­rung, den Wert des gestoh­le­nen Haus­rats zu bestimmen.
  • Mel­dung bei der Ver­si­che­rung: Infor­mie­re dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung so schnell wie mög­lich über den Dieb­stahl und rei­che alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen wie den Poli­zei­be­richt und die Lis­te der gestoh­le­nen Gegen­stän­de ein.

4. Beson­de­re Rege­lun­gen für Wertsachen

Wenn du wert­vol­le Gegen­stän­de wie Schmuck, Lap­tops, Kame­ras oder ande­re teu­re Elek­tro­nik mit ins Aus­land nimmst, soll­test du prü­fen, ob die­se aus­rei­chend durch dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung oder Außen­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Für sol­che Gegen­stän­de gibt es oft beson­de­re Ent­schä­di­gungs­gren­zen, und es kann sinn­voll sein, eine zusätz­li­che Ver­si­che­rung abzuschließen.

  • Wert­sa­chen­ver­si­che­rung: Man­che Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten eine Wert­sa­chen­ver­si­che­rung als Zusatz­op­ti­on an, die höhe­re Ent­schä­di­gungs­gren­zen für wert­vol­le Gegen­stän­de, auch im Aus­land, bietet.

5. Kei­ne Deckung bei Dieb­stahl aus Fahrzeugen

Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen schlie­ßen den Dieb­stahl aus Fahr­zeu­gen expli­zit aus, auch wenn der Dieb­stahl im Aus­land statt­fin­det. Das bedeu­tet, wenn dir Gegen­stän­de aus einem Auto, Wohn­mo­bil oder einem ande­ren Fahr­zeug gestoh­len wer­den, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht, selbst wenn das Fahr­zeug abge­schlos­sen war.

  • Bei­spiel: Dein Kof­fer wird aus einem Miet­wa­gen gestoh­len, wäh­rend du im Aus­land bist. In die­sem Fall wird der Scha­den in der Regel nicht von der Haus­rat­ver­si­che­rung über­nom­men, es sei denn, es gibt eine spe­zi­el­le Klau­sel in dei­nem Vertrag.

6. Was ist nicht versichert?

  • Ein­fa­che Dieb­stäh­le: Wie bereits erwähnt, sind ein­fa­che Dieb­stäh­le (ohne Gewalt­an­wen­dung oder Ein­bruch) in den meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen nicht abgedeckt.
  • Ver­lust oder Ver­ges­sen von Gegen­stän­den: Wenn du Gegen­stän­de im Aus­land ver­lie­ren oder ver­ges­sen hast, zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung eben­falls nicht.

Fazit

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung kann Schä­den durch Dieb­stahl im Aus­land unter bestimm­ten Bedin­gun­gen abde­cken, ins­be­son­de­re wenn du eine Außen­ver­si­che­rung in dei­nem Ver­trag hast. Die­se deckt in der Regel Ein­bruch­dieb­stahl und Raub für einen begrenz­ten Zeit­raum und eine bestimm­te Sum­me ab. Ein­fa­che Dieb­stäh­le ohne Gewalt­an­wen­dung sind in den meis­ten Fäl­len jedoch nicht ver­si­chert. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der dei­ne Bedürf­nis­se auch im Aus­land opti­mal abdeckt, und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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