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Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den durch Einbruch?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Ein­bruch umfas­send ab. Ein Ein­bruch wird dabei als ein ver­si­che­rungs­re­le­van­tes Ereig­nis betrach­tet, und sowohl gestoh­le­ne Gegen­stän­de als auch Beschä­di­gun­gen, die durch den Ein­bruch ent­stan­den sind, wer­den in der Regel von der Haus­rat­ver­si­che­rung über­nom­men. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, wie die Haus­rat­ver­si­che­rung bei einem Ein­bruch greift:

1. Was ist bei einem Ein­bruch versichert?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt sowohl gestoh­le­ne als auch beschä­dig­te Gegen­stän­de, die durch den Ein­bruch ver­lo­ren gegan­gen oder zer­stört wur­den. Dies umfasst:

  • Gestoh­le­ne Wert­ge­gen­stän­de: Dazu gehö­ren Elek­tro­nik (z. B. Fern­se­her, Lap­tops, Smart­phones), Schmuck, Bar­geld (bis zu einer bestimm­ten Gren­ze), Fahr­rä­der und ande­re per­sön­li­che Gegenstände.
  • Beschä­dig­te Gegen­stän­de: Falls Möbel, Türen, Fens­ter oder ande­re Gegen­stän­de durch den Ein­bruch beschä­digt wur­den, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Ersatz.
  • Van­da­lis­mus: Wenn die Ein­bre­cher mut­wil­lig Schä­den anrich­ten, ohne etwas zu steh­len (z. B. Zer­stö­rung von Möbeln oder Fens­tern), ist dies eben­falls von der Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.

2. Ver­si­che­rungs­schutz für unter­schied­li­che Bereiche

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet Schutz für alle ver­si­cher­ten Berei­che dei­nes Hau­ses oder dei­ner Woh­nung. Dazu gehören:

  • Woh­nung oder Haus: Der gesam­te Haus­rat, der sich inner­halb dei­ner Woh­nung oder dei­nes Hau­ses befin­det, ist gegen Ein­bruch­dieb­stahl versichert.
  • Kel­ler und Gara­ge: Gegen­stän­de, die in Kel­lern, Gara­gen oder Schup­pen gela­gert wer­den, sind eben­falls durch die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert, solan­ge die­se Berei­che ver­schlos­sen waren und der Ein­bruch nach­weis­bar ist.

3. Ent­schä­di­gung im Schadensfall

Im Scha­dens­fall zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel den Neu­wert der gestoh­le­nen oder zer­stör­ten Gegen­stän­de. Der Neu­wert ist der Preis, den du für einen gleich­wer­ti­gen neu­en Gegen­stand zah­len müsstest.

  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Die Ver­si­che­rung ersetzt dir den Neu­wert der gestoh­le­nen Gegen­stän­de, sodass du dir gleich­wer­ti­ge neue Din­ge anschaf­fen kannst.
  • Ent­schä­di­gungs­gren­zen: Es gibt in der Regel bestimm­te Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Bar­geld und Wert­ge­gen­stän­de wie Schmuck. Prü­fe dei­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag, um sicher­zu­stel­len, dass wert­vol­le Gegen­stän­de aus­rei­chend abge­si­chert sind.

4. Bedin­gun­gen für den Versicherungsschutz

Damit die Haus­rat­ver­si­che­rung greift, müs­sen bestimm­te Bedin­gun­gen erfüllt sein:

  • Nach­weis eines Ein­bruchs: Der Ein­bruch muss durch Ein­bruchs­spu­ren wie auf­ge­bro­che­ne Türen oder Fens­ter nach­ge­wie­sen wer­den. Dies wird in der Regel durch die Poli­zei doku­men­tiert, die den Scha­den aufnimmt.
  • Ver­schlos­se­ne Räu­me: Die Ver­si­che­rung zahlt in der Regel nur dann, wenn der Ein­bruch in ver­schlos­se­ne Räu­me oder Gebäu­de erfolgt ist. Unver­schlos­se­ne Türen oder Fens­ter kön­nen dazu füh­ren, dass die Ver­si­che­rung den Scha­den ganz oder teil­wei­se nicht übernimmt.

5. Was ist nicht versichert?

Es gibt bestimm­te Fäl­le, in denen die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht für Ein­bruchs­schä­den aufkommt:

  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Wenn Gegen­stän­de gestoh­len wer­den, ohne dass ein Ein­bruch nach­ge­wie­sen wer­den kann (z. B. Dieb­stahl aus einem offen gelas­se­nen Fens­ter), zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht.
  • Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit: Wenn der Ein­bruch auf­grund von gro­ber Fahr­läs­sig­keit erfolgt, etwa weil eine Tür nicht abge­schlos­sen war, kann die Ver­si­che­rung die Zah­lung kür­zen oder ver­wei­gern. Vie­le moder­ne Poli­cen bie­ten jedoch den Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit, sodass die Ver­si­che­rung trotz­dem zahlt.

6. Was tun im Schadensfall?

Wenn es zu einem Ein­bruch kommt, soll­test du fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Poli­zei infor­mie­ren: Mel­de den Ein­bruch umge­hend der Poli­zei und las­se den Scha­den auf­neh­men. Du erhältst eine Dieb­stahl­an­zei­ge, die du für die Scha­dens­mel­dung bei der Ver­si­che­rung benötigst.
  2. Scha­den doku­men­tie­ren: Erstel­le eine Lis­te der gestoh­le­nen und beschä­dig­ten Gegen­stän­de und mache Fotos von den Ein­bruchs­spu­ren und den Schäden.
  3. Scha­den bei der Ver­si­che­rung mel­den: Mel­de den Scha­den so schnell wie mög­lich dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung und rei­che die erfor­der­li­chen Unter­la­gen (Poli­zei­be­richt, Scha­dens­lis­te) ein.
  4. Gut­ach­t­er­ter­min: In vie­len Fäl­len schickt die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter, um den Scha­den zu bewer­ten. War­te mit grö­ße­ren Repa­ra­tu­ren oder der Anschaf­fung neu­er Gegen­stän­de, bis der Gut­ach­ter den Scha­den begut­ach­tet hat.

7. Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men und Versicherungsrabatte

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Rabat­te an, wenn du zusätz­li­che Sicher­heits­maß­nah­men instal­lierst, wie zum Beispiel:

  • Alarm­an­la­gen
  • Sicher­heits­fens­ter und ‑türen
  • Bewe­gungs­mel­der oder Video­über­wa­chung

Sol­che Maß­nah­men kön­nen nicht nur dei­ne Prä­mie sen­ken, son­dern auch das Risi­ko eines Ein­bruchs verringern.

Fazit

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Ein­bruch umfas­send ab, inklu­si­ve gestoh­le­ner Gegen­stän­de und Beschä­di­gun­gen, die durch den Ein­bruch ent­stan­den sind. Wich­tig ist, dass der Ein­bruch nach­ge­wie­sen wer­den kann und die Räu­me ver­schlos­sen waren. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, die dich opti­mal schützt und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten ent­spre­chend optimiert.

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