Ja, die Hausratversicherung deckt Schäden durch Einbruch umfassend ab. Ein Einbruch wird dabei als ein versicherungsrelevantes Ereignis betrachtet, und sowohl gestohlene Gegenstände als auch Beschädigungen, die durch den Einbruch entstanden sind, werden in der Regel von der Hausratversicherung übernommen. Hier sind die wichtigsten Punkte, wie die Hausratversicherung bei einem Einbruch greift:
1. Was ist bei einem Einbruch versichert?
Die Hausratversicherung deckt sowohl gestohlene als auch beschädigte Gegenstände, die durch den Einbruch verloren gegangen oder zerstört wurden. Dies umfasst:
- Gestohlene Wertgegenstände: Dazu gehören Elektronik (z. B. Fernseher, Laptops, Smartphones), Schmuck, Bargeld (bis zu einer bestimmten Grenze), Fahrräder und andere persönliche Gegenstände.
- Beschädigte Gegenstände: Falls Möbel, Türen, Fenster oder andere Gegenstände durch den Einbruch beschädigt wurden, übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten oder den Ersatz.
- Vandalismus: Wenn die Einbrecher mutwillig Schäden anrichten, ohne etwas zu stehlen (z. B. Zerstörung von Möbeln oder Fenstern), ist dies ebenfalls von der Hausratversicherung abgedeckt.
2. Versicherungsschutz für unterschiedliche Bereiche
Die Hausratversicherung bietet Schutz für alle versicherten Bereiche deines Hauses oder deiner Wohnung. Dazu gehören:
- Wohnung oder Haus: Der gesamte Hausrat, der sich innerhalb deiner Wohnung oder deines Hauses befindet, ist gegen Einbruchdiebstahl versichert.
- Keller und Garage: Gegenstände, die in Kellern, Garagen oder Schuppen gelagert werden, sind ebenfalls durch die Hausratversicherung versichert, solange diese Bereiche verschlossen waren und der Einbruch nachweisbar ist.
3. Entschädigung im Schadensfall
Im Schadensfall zahlt die Hausratversicherung in der Regel den Neuwert der gestohlenen oder zerstörten Gegenstände. Der Neuwert ist der Preis, den du für einen gleichwertigen neuen Gegenstand zahlen müsstest.
- Neuwertentschädigung: Die Versicherung ersetzt dir den Neuwert der gestohlenen Gegenstände, sodass du dir gleichwertige neue Dinge anschaffen kannst.
- Entschädigungsgrenzen: Es gibt in der Regel bestimmte Entschädigungsgrenzen für Bargeld und Wertgegenstände wie Schmuck. Prüfe deinen Versicherungsvertrag, um sicherzustellen, dass wertvolle Gegenstände ausreichend abgesichert sind.
4. Bedingungen für den Versicherungsschutz
Damit die Hausratversicherung greift, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Nachweis eines Einbruchs: Der Einbruch muss durch Einbruchsspuren wie aufgebrochene Türen oder Fenster nachgewiesen werden. Dies wird in der Regel durch die Polizei dokumentiert, die den Schaden aufnimmt.
- Verschlossene Räume: Die Versicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn der Einbruch in verschlossene Räume oder Gebäude erfolgt ist. Unverschlossene Türen oder Fenster können dazu führen, dass die Versicherung den Schaden ganz oder teilweise nicht übernimmt.
5. Was ist nicht versichert?
Es gibt bestimmte Fälle, in denen die Hausratversicherung nicht für Einbruchsschäden aufkommt:
- Einfacher Diebstahl: Wenn Gegenstände gestohlen werden, ohne dass ein Einbruch nachgewiesen werden kann (z. B. Diebstahl aus einem offen gelassenen Fenster), zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht.
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit: Wenn der Einbruch aufgrund von grober Fahrlässigkeit erfolgt, etwa weil eine Tür nicht abgeschlossen war, kann die Versicherung die Zahlung kürzen oder verweigern. Viele moderne Policen bieten jedoch den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, sodass die Versicherung trotzdem zahlt.
6. Was tun im Schadensfall?
Wenn es zu einem Einbruch kommt, solltest du folgende Schritte unternehmen:
- Polizei informieren: Melde den Einbruch umgehend der Polizei und lasse den Schaden aufnehmen. Du erhältst eine Diebstahlanzeige, die du für die Schadensmeldung bei der Versicherung benötigst.
- Schaden dokumentieren: Erstelle eine Liste der gestohlenen und beschädigten Gegenstände und mache Fotos von den Einbruchsspuren und den Schäden.
- Schaden bei der Versicherung melden: Melde den Schaden so schnell wie möglich deiner Hausratversicherung und reiche die erforderlichen Unterlagen (Polizeibericht, Schadensliste) ein.
- Gutachtertermin: In vielen Fällen schickt die Versicherung einen Gutachter, um den Schaden zu bewerten. Warte mit größeren Reparaturen oder der Anschaffung neuer Gegenstände, bis der Gutachter den Schaden begutachtet hat.
7. Präventionsmaßnahmen und Versicherungsrabatte
Einige Versicherer bieten Rabatte an, wenn du zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen installierst, wie zum Beispiel:
- Alarmanlagen
- Sicherheitsfenster und ‑türen
- Bewegungsmelder oder Videoüberwachung
Solche Maßnahmen können nicht nur deine Prämie senken, sondern auch das Risiko eines Einbruchs verringern.
Fazit
Ja, die Hausratversicherung deckt Schäden durch Einbruch umfassend ab, inklusive gestohlener Gegenstände und Beschädigungen, die durch den Einbruch entstanden sind. Wichtig ist, dass der Einbruch nachgewiesen werden kann und die Räume verschlossen waren. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft dir, die passende Police zu finden, die dich optimal schützt und deine Hausratversicherung Kosten entsprechend optimiert.