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Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den durch Schädlinge?

Aktualisiert: 24. Juli 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024

Nein, Schä­den durch Schäd­lin­ge deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht. Schäd­lings­be­fall gilt als all­mäh­li­cher Vor­gang und zählt nicht zu den ver­si­cher­ten Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Ein­bruch­dieb­stahl. Es gibt aber eine wich­ti­ge Aus­nah­me: Löst ein Schäd­ling einen ver­si­cher­ten Scha­den aus – etwa ein Feu­er durch ange­nag­te Strom­ka­bel –, ist die­ser Fol­ge­scha­den gedeckt.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Direk­te Schäd­lings­schä­den (Mot­ten, Mäu­se, Holz­wurm) sind nicht ver­si­chert.
  • Auch die Schäd­lings­be­kämp­fung selbst zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht.
  • Aus­nah­me: Fol­ge­schä­den durch ver­si­cher­te Gefah­ren (Feu­er, Was­ser) sind gedeckt.
  • Man­che Wohn­ge­bäu­de-Tari­fe bie­ten optio­na­le Schädlings-Bausteine.
  • Vor­beu­gung (Kon­trol­le, Abdich­ten, Sau­ber­keit) ist der bes­te Schutz.

War­um Schäd­lings­schä­den aus­ge­schlos­sen sind

Ver­si­che­rer wer­ten Schäd­lings­be­fall als Fol­ge man­geln­der Instand­hal­tung – anders als ein plötz­li­ches, unvor­her­seh­ba­res Ereig­nis ent­steht er schlei­chend. Des­halb schlie­ßen die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen aus:

  • Zer­stö­rung von Möbeln, Klei­dung und Ein­rich­tung durch Schädlinge
  • Kos­ten für pro­fes­sio­nel­le Schäd­lings­be­kämp­fung und Desinfektion
  • Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten nach einem Befall

Wenn also Mot­ten Ihre Klei­dung zer­fres­sen oder Mäu­se die Pols­ter anfres­sen, zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht. Glei­ches gilt für Holz­wurm, Ter­mi­ten oder Kakerlaken.

Fol­ge­schä­den: die wich­ti­ge Ausnahme

Situa­ti­on Ver­si­chert?
Motten/Mäuse zer­stö­ren Tex­ti­li­en oder Möbel nein
Kos­ten der Schädlingsbekämpfung nein
Brand durch ange­nag­te Stromleitung ja – der Brandschaden
Lei­tungs­was­ser­scha­den durch beschä­dig­tes Rohr ja – der Wasserschaden

Der Ver­si­che­rer erstat­tet dabei nur den Fol­ge­scha­den durch die ver­si­cher­te Gefahr (Feu­er, Was­ser), nicht den Schäd­lings­be­fall selbst.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und Zusatzbausteine

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de, schließt direk­te Schäd­lings­schä­den aber eben­falls meist aus. Vie­le Anbie­ter füh­ren jedoch optio­na­le Zusatz­bau­stei­ne, die Schäd­lings­be­kämp­fung oder Schä­den an der Bau­sub­stanz (Holz­wurm, Ter­mi­ten) ein­schlie­ßen – je nach Tarif für ca. 50–150 Euro im Jahr. Bei einem Alt­bau oder frü­he­ren Pro­ble­men lohnt die geziel­te Nachfrage.

So beu­gen Sie einem Befall vor

  • Kel­ler, Dach­bo­den und Lager regel­mä­ßig auf Befalls­spu­ren prüfen.
  • Lebens­mit­tel ver­schlos­sen lagern, die Küche sau­ber halten.
  • Zugän­ge abdich­ten (Ris­se, Fugen, Lüftungsschächte).
  • Feuch­tig­keit und Was­ser­schä­den schnell behe­ben – sie zie­hen Schäd­lin­ge an.
  • Bei Befall früh Fach­leu­te holen, um eine Aus­brei­tung zu vermeiden.

Wel­che Anbie­ter Zusatz­op­tio­nen für Schäd­lings­schutz füh­ren, zeigt ein Haus­rat­ver­si­che­rungs-Ver­gleich – kos­ten­los und unverbindlich.

Häu­fig gestell­te Fragen

Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Schädlingsbefall?

In der Regel nicht. Direk­te Schä­den durch Schäd­lin­ge und die Bekämp­fung sind ausgeschlossen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Löst ein Schäd­ling einen ver­si­cher­ten Scha­den aus – etwa Feu­er durch ange­nag­te Kabel –, ist die­ser Fol­ge­scha­den gedeckt.

Wer zahlt die Schädlingsbekämpfung?

Die trägt in der Regel der Eigen­tü­mer bzw. Mie­ter selbst. Nur mit einem spe­zi­el­len Zusatz­bau­stein sind die Kos­ten mitversichert.

Deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Holz­wurm oder Termiten?

Stan­dard­mä­ßig nicht. Eini­ge Tari­fe bie­ten dafür optio­na­le Bau­stei­ne für Schä­den an der Bausubstanz.

Lohnt sich ein Schädlings-Zusatzbaustein?

Bei Alt­bau­ten oder frü­he­ren Pro­ble­men kann er sinn­voll sein. Die Kos­ten lie­gen je nach Tarif bei ca. 50–150 Euro im Jahr.

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