Nein, Schäden durch Schädlinge deckt die Hausratversicherung in der Regel nicht. Schädlingsbefall gilt als allmählicher Vorgang und zählt nicht zu den versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Löst ein Schädling einen versicherten Schaden aus – etwa ein Feuer durch angenagte Stromkabel –, ist dieser Folgeschaden gedeckt.
Das Wichtigste in Kürze
- Direkte Schädlingsschäden (Motten, Mäuse, Holzwurm) sind nicht versichert.
- Auch die Schädlingsbekämpfung selbst zahlt die Hausratversicherung nicht.
- Ausnahme: Folgeschäden durch versicherte Gefahren (Feuer, Wasser) sind gedeckt.
- Manche Wohngebäude-Tarife bieten optionale Schädlings-Bausteine.
- Vorbeugung (Kontrolle, Abdichten, Sauberkeit) ist der beste Schutz.
Warum Schädlingsschäden ausgeschlossen sind
Versicherer werten Schädlingsbefall als Folge mangelnder Instandhaltung – anders als ein plötzliches, unvorhersehbares Ereignis entsteht er schleichend. Deshalb schließen die meisten Hausratversicherungen aus:
- Zerstörung von Möbeln, Kleidung und Einrichtung durch Schädlinge
- Kosten für professionelle Schädlingsbekämpfung und Desinfektion
- Reparatur- oder Ersatzkosten nach einem Befall
Wenn also Motten Ihre Kleidung zerfressen oder Mäuse die Polster anfressen, zahlt die Hausratversicherung nicht. Gleiches gilt für Holzwurm, Termiten oder Kakerlaken.
Folgeschäden: die wichtige Ausnahme
| Situation | Versichert? |
|---|---|
| Motten/Mäuse zerstören Textilien oder Möbel | nein |
| Kosten der Schädlingsbekämpfung | nein |
| Brand durch angenagte Stromleitung | ja – der Brandschaden |
| Leitungswasserschaden durch beschädigtes Rohr | ja – der Wasserschaden |
Der Versicherer erstattet dabei nur den Folgeschaden durch die versicherte Gefahr (Feuer, Wasser), nicht den Schädlingsbefall selbst.
Wohngebäudeversicherung und Zusatzbausteine
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude, schließt direkte Schädlingsschäden aber ebenfalls meist aus. Viele Anbieter führen jedoch optionale Zusatzbausteine, die Schädlingsbekämpfung oder Schäden an der Bausubstanz (Holzwurm, Termiten) einschließen – je nach Tarif für ca. 50–150 Euro im Jahr. Bei einem Altbau oder früheren Problemen lohnt die gezielte Nachfrage.
So beugen Sie einem Befall vor
- Keller, Dachboden und Lager regelmäßig auf Befallsspuren prüfen.
- Lebensmittel verschlossen lagern, die Küche sauber halten.
- Zugänge abdichten (Risse, Fugen, Lüftungsschächte).
- Feuchtigkeit und Wasserschäden schnell beheben – sie ziehen Schädlinge an.
- Bei Befall früh Fachleute holen, um eine Ausbreitung zu vermeiden.
Welche Anbieter Zusatzoptionen für Schädlingsschutz führen, zeigt ein Hausratversicherungs-Vergleich – kostenlos und unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Hausratversicherung bei Schädlingsbefall?
In der Regel nicht. Direkte Schäden durch Schädlinge und die Bekämpfung sind ausgeschlossen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Löst ein Schädling einen versicherten Schaden aus – etwa Feuer durch angenagte Kabel –, ist dieser Folgeschaden gedeckt.
Wer zahlt die Schädlingsbekämpfung?
Die trägt in der Regel der Eigentümer bzw. Mieter selbst. Nur mit einem speziellen Zusatzbaustein sind die Kosten mitversichert.
Deckt die Wohngebäudeversicherung Holzwurm oder Termiten?
Standardmäßig nicht. Einige Tarife bieten dafür optionale Bausteine für Schäden an der Bausubstanz.
Lohnt sich ein Schädlings-Zusatzbaustein?
Bei Altbauten oder früheren Problemen kann er sinnvoll sein. Die Kosten liegen je nach Tarif bei ca. 50–150 Euro im Jahr.