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Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den durch Schädlinge?

Schä­den durch Schäd­lin­ge wie Insek­ten, Mäu­se, Rat­ten oder Holz­wür­mer sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht abge­deckt. Der Grund dafür ist, dass Schäd­lings­be­fall oft als all­mäh­li­cher Scha­den betrach­tet wird, der durch Ver­wahr­lo­sung oder man­geln­de Instand­hal­tung ver­ur­sacht wer­den kann. Sol­che schlei­chen­den Schä­den zäh­len nicht zu den ver­si­cher­ten Gefah­ren der Haus­rat­ver­si­che­rung, die haupt­säch­lich auf plötz­li­che, unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Ein­bruch­dieb­stahl abzielt.

1. Typi­sche Aus­schlüs­se in der Hausratversicherung

Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen schlie­ßen Schä­den durch Schäd­lin­ge expli­zit aus. Dies betrifft sowohl die Zer­stö­rung von Möbeln, Klei­dung oder ande­ren Gegen­stän­den als auch die Kos­ten für die Schäd­lings­be­kämp­fung.

  • Bei­spiel: Wenn Mäu­se Möbel anfres­sen oder Mot­ten dei­ne Klei­dung zer­stö­ren, wird die Haus­rat­ver­si­che­rung für die Repa­ra­tur oder den Ersatz in der Regel nicht aufkommen.
  • Holz­wür­mer: Auch Schä­den durch Holz­wür­mer, die Möbel oder Holz­bal­ken befal­len, sind typi­scher­wei­se nicht abgedeckt.

2. Aus­nah­me: Fol­ge­schä­den durch Schädlinge

In sel­te­nen Fäl­len kann es sein, dass die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Fol­ge­schä­den durch Schäd­lin­ge leis­tet, wenn die­se einen ver­si­cher­ten Scha­den ver­ur­sa­chen. Dies wäre bei­spiels­wei­se der Fall, wenn durch den Schäd­lings­be­fall ein Feu­er oder ein Was­ser­scha­den aus­ge­löst wird, weil Nage­tie­re Kabel durch­bei­ßen und einen Kurz­schluss ver­ur­sa­chen, der zu einem Brand führt.

  • Bei­spiel: Mäu­se nagen an Strom­lei­tun­gen, wodurch ein Feu­er aus­bricht und der Haus­rat beschä­digt wird. In die­sem Fall könn­te die Haus­rat­ver­si­che­rung den Brand­scha­den am Haus­rat über­neh­men, da Feu­er eine ver­si­cher­te Gefahr ist, auch wenn der Scha­den durch Schäd­lin­ge indi­rekt aus­ge­löst wurde.

3. Schäd­lings­be­kämp­fung durch die Wohngebäudeversicherung

Wenn die Schäd­lin­ge bau­li­che Schä­den ver­ur­sa­chen, die das Gebäu­de selbst betref­fen (z. B. Schä­den am Dach oder an tra­gen­den Holz­tei­len), könn­te die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung unter Umstän­den ein­sprin­gen. Aller­dings sind auch hier Schäd­lings­schä­den meist aus­ge­schlos­sen, und es gibt spe­zi­el­le Tari­fe oder Zusatz­ver­si­che­run­gen, die die­se Risi­ken abde­cken könnten.

  • Kos­ten für Schäd­lings­be­kämp­fung: Die Kos­ten für eine pro­fes­sio­nel­le Schäd­lings­be­kämp­fung oder Des­in­fek­ti­on sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung nicht ent­hal­ten. In man­chen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen gibt es jedoch optio­na­le Zusatz­leis­tun­gen, die die Schäd­lings­be­kämp­fung ein­schlie­ßen können.

4. Prä­ven­tiv­maß­nah­men und regel­mä­ßi­ge Kontrolle

Da Schäd­lings­schä­den in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sind, ist es wich­tig, vor­beu­gen­de Maß­nah­men zu ergreifen:

  • Regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le: Prü­fe regel­mä­ßig gefähr­de­te Berei­che wie Kel­ler, Dach­bö­den und Lager­räu­me auf Schädlingsbefall.
  • Schutz­maß­nah­men: Ver­wen­de Schäd­lings­ab­wehr­mit­tel und dich­te Zugän­ge für Schäd­lin­ge ab, um einen Befall zu verhindern.
  • Früh­zei­ti­ge Bekämp­fung: Wenn du einen Schäd­lings­be­fall bemerkst, soll­test du sofort pro­fes­sio­nel­le Hil­fe hin­zu­zie­hen, um grö­ße­re Schä­den zu vermeiden.

5. Alter­na­ti­ve Ver­si­che­run­gen für Schädlingsschäden

Eini­ge spe­zi­el­le Ver­si­che­run­gen oder Zusatz­bau­stei­ne zur Haus­rat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­ten eine Absi­che­rung gegen Schäd­lings­schä­den an. Die­se Erwei­te­run­gen decken in der Regel die Schäd­lings­be­kämp­fungs­kos­ten sowie even­tu­ell not­wen­di­ge Repa­ra­tu­ren nach einem Schädlingsbefall.

  • Spe­zi­el­le Poli­cen: Es gibt auch Anbie­ter, die eigen­stän­di­ge Ver­si­che­run­gen für Schäd­lings­be­kämp­fung anbie­ten. Die­se Ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten für die Bekämp­fung von Insek­ten oder Nage­tie­ren und gege­be­nen­falls auch für Reparaturen.

Fazit

Schä­den durch Schäd­lin­ge wie Insek­ten, Mäu­se oder Rat­ten sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht abge­deckt, da sie zu den all­mäh­li­chen Schä­den zäh­len, die durch man­geln­de Pfle­ge ent­ste­hen kön­nen. Auch die Kos­ten für die Schäd­lings­be­kämp­fung sind meist aus­ge­schlos­sen. In Aus­nah­me­fäl­len, wenn Schäd­lin­ge indi­rekt ver­si­cher­te Schä­den ver­ur­sa­chen, wie ein durch Nage­tie­re aus­ge­lös­ter Brand, kann die Haus­rat­ver­si­che­rung ein­sprin­gen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die bes­te Ver­si­che­rungs­lö­sung zu fin­den und zusätz­li­che Risi­ken, etwa durch Schäd­lin­ge, rich­tig abzusichern.

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