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Terroranschläge sind in der Hausratversicherung grundsätzlich nicht versichert. Sie gehören zu den explizit ausgeschlossenen Risiken und zählen wie Krieg oder innere Unruhen zu außergewöhnlichen Ereignissen. Allerdings können Folgeschäden von einer versicherten Gefahr (z.
Terroranschläge sind in der Hausratversicherung grundsätzlich nicht versichert. Sie gehören zu den explizit ausgeschlossenen Risiken und zählen wie Krieg oder innere Unruhen zu außergewöhnlichen Ereignissen. Allerdings können Folgeschäden von einer versicherten Gefahr (z. B. Brandschäden nach einem Anschlag) unter bestimmten Bedingungen abgedeckt werden.
Versicherer setzen bewusst Ausschlussklauseln für Terroranschläge in ihre Versicherungsbedingungen, da diese Risiken nicht kalkulierbar sind. Die potenziellen Schadensummen sind extrem hoch und können die finanzielle Stabilität eines Versicherers gefährden. Im Gegensatz zu häufigen Schadensfall-Szenarien wie Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasserschäden lassen sich Terrorrisiken statistisch nicht verlässlich bewerten. Dieser Ausschluss ist branchenüblich und bei fast allen Anbietern Standard 2026.
Wichtig zu verstehen: Die direkte Ursache Terroranschlag ist ausgeschlossen, aber indirekte Folgeschäden können versichert sein. Das ist ein wesentlicher Unterschied:
Für Privatpersonen in Deutschland existiert derzeit keine gängige und bezahlbare Zusatzversicherung, die Terrorschäden in der Hausratversicherung einschließt. Anders sieht es bei Unternehmen aus: Große Betriebe können spezielle Terrorversicherungen abschließen, die über Spezialversicherer angeboten werden. Diese sind jedoch teuer und richten sich nicht an den Privatkundenmarkt.
Der beste Weg ist, die Leistungen Ihrer aktuellen Hausratversicherung genau zu überprüfen und mit einem Hausratversicherung Vergleich zu prüfen, wie umfangreich der Schutz bei versicherten Gefahren ist.
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