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Deckt die Hausratversicherung Schäden durch Terroranschläge?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Terroranschläge sind in der Hausratversicherung grundsätzlich nicht versichert. Sie gehören zu den explizit ausgeschlossenen Risiken und zählen wie Krieg oder innere Unruhen zu außergewöhnlichen Ereignissen. Allerdings können Folgeschäden von einer versicherten Gefahr (z.

Ter­ror­an­schlä­ge sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung grund­sätz­lich nicht ver­si­chert. Sie gehö­ren zu den expli­zit aus­ge­schlos­se­nen Risi­ken und zäh­len wie Krieg oder inne­re Unru­hen zu außer­ge­wöhn­li­chen Ereig­nis­sen. Aller­dings kön­nen Fol­ge­schä­den von einer ver­si­cher­ten Gefahr (z. B. Brand­schä­den nach einem Anschlag) unter bestimm­ten Bedin­gun­gen abge­deckt werden.

War­um schlie­ßen Ver­si­che­rer Ter­ror­an­schlä­ge aus?

Ver­si­che­rer set­zen bewusst Aus­schluss­klau­seln für Ter­ror­an­schlä­ge in ihre Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, da die­se Risi­ken nicht kal­ku­lier­bar sind. Die poten­zi­el­len Scha­den­sum­men sind extrem hoch und kön­nen die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät eines Ver­si­che­rers gefähr­den. Im Gegen­satz zu häu­fi­gen Scha­dens­fall-Sze­na­ri­en wie Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er oder Lei­tungs­was­ser­schä­den las­sen sich Ter­ror­ri­si­ken sta­tis­tisch nicht ver­läss­lich bewer­ten. Die­ser Aus­schluss ist bran­chen­üb­lich und bei fast allen Anbie­tern Stan­dard 2026.

Wel­che Schä­den könn­ten trotz­dem abge­deckt sein?

Wich­tig zu ver­ste­hen: Die direk­te Ursa­che Ter­ror­an­schlag ist aus­ge­schlos­sen, aber indi­rek­te Fol­ge­schä­den kön­nen ver­si­chert sein. Das ist ein wesent­li­cher Unterschied:

  • Brand­schä­den nach einem Anschlag: Wenn ein Ter­ror­akt einen Brand aus­löst, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Brand­fol­ge­schä­den — da Feu­er eine stan­dard­mä­ßig ver­si­cher­te Gefahr ist.
  • Dieb­stahl und Van­da­lis­mus: Wird Ihr Haus­rat im Zuge eines Anschlags geplün­dert oder zer­stört, kön­nen Ein­bruch­dieb­stahl-Schä­den erstat­tet wer­den, sofern nach­weis­bar ein Ein­bruch statt­ge­fun­den hat.
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Ent­ste­hen Was­ser­schä­den durch beschä­dig­te Roh­re infol­ge eines Anschlags, greift die Leitungswasserversicherung.

Gibt es Alter­na­ti­ven zum Schutz vor Terrorrisiken?

Für Pri­vat­per­so­nen in Deutsch­land exis­tiert der­zeit kei­ne gän­gi­ge und bezahl­ba­re Zusatz­ver­si­che­rung, die Ter­ror­schä­den in der Haus­rat­ver­si­che­rung ein­schließt. Anders sieht es bei Unter­neh­men aus: Gro­ße Betrie­be kön­nen spe­zi­el­le Ter­ror­ver­si­che­run­gen abschlie­ßen, die über Spe­zi­al­ver­si­che­rer ange­bo­ten wer­den. Die­se sind jedoch teu­er und rich­ten sich nicht an den Privatkundenmarkt.

Der bes­te Weg ist, die Leis­tun­gen Ihrer aktu­el­len Haus­rat­ver­si­che­rung genau zu über­prü­fen und mit einem Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich zu prü­fen, wie umfang­reich der Schutz bei ver­si­cher­ten Gefah­ren ist.

Prak­ti­sche Tipps zur Schadensvorsorge

  • Über­prü­fen Sie Ihre Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf genaue Aus­schluss­klau­seln bezüg­lich außer­ge­wöhn­li­cher Ereignisse.
  • Fokus­sie­ren Sie auf Schutz vor wahr­schein­li­che­ren Risi­ken wie Ein­bruch, Feu­er und Lei­tungs­was­ser — die­se sind häu­fi­ger und versichert.
  • Nut­zen Sie einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich, um die bes­te Kom­bi­na­ti­on aus Prä­mie und Leis­tung zu finden.
  • Doku­men­tie­ren Sie Ihren Haus­rat foto­gra­fisch — das hilft bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung im Schadensfall.
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