Nein, Schäden durch Terroranschläge sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Terroranschläge zählen zu den sogenannten außergewöhnlichen Ereignissen, die in den meisten Versicherungsverträgen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Hausrat Versicherung schützt in erster Linie vor gängigen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturmschäden, aber Schäden durch Terrorakte fallen in eine besondere Kategorie.
Warum sind Terroranschläge ausgeschlossen?
Schäden durch Terroranschläge und vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse wie Krieg, innere Unruhen oder Revolutionen gelten als hohes Risiko für Versicherungen, da die Schadenssummen oft extrem hoch sind und nicht kalkulierbar. Aus diesem Grund schließen viele Versicherer solche Risiken explizit in ihren Versicherungsbedingungen aus, um das finanzielle Risiko zu begrenzen.
Was können Sie tun, um sich gegen solche Risiken abzusichern?
Für Privatpersonen gibt es in Deutschland derzeit keine standardmäßige Versicherung, die Terrorschäden in der Hausratversicherung einschließt. Für Unternehmen gibt es jedoch spezielle Versicherungen, die den Schutz gegen Schäden durch Terrorakte anbieten. Diese speziellen Versicherungen für Unternehmen werden häufig als Terrorversicherung bezeichnet und sind über spezialisierte Anbieter erhältlich.
Was ist in der Hausratversicherung in Bezug auf Terrorismus versichert?
Während Terroranschläge als direkte Ursache in der Regel nicht abgedeckt sind, können durch einen Terroranschlag verursachte indirekte Schäden möglicherweise von der Hausratversicherung übernommen werden. Zum Beispiel:
- Folgeschäden durch Feuer: Wenn ein Terroranschlag einen Brand auslöst, könnte die Hausratversicherung den durch das Feuer entstandenen Schaden übernehmen, da Brandschäden in der Regel versichert sind.
- Vandalismusschäden nach einem Einbruch: Wenn es im Zuge eines Terroranschlags zu einem Einbruch kommt und Ihr Hausrat beschädigt oder gestohlen wird, greift in vielen Fällen die Hausratversicherung für diesen Schaden, sofern der Einbruch nachweisbar ist.
Es kommt also darauf an, ob der Schaden als Folgeschaden einer versicherten Gefahr eintritt, wie z. B. Feuer oder Vandalismus.
Fazit
Schäden, die direkt durch Terroranschläge verursacht werden, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. In den meisten Versicherungsverträgen sind Terrorakte explizit ausgeschlossen, da sie als unvorhersehbare und hohe Risiken gelten. Für solche speziellen Risiken gibt es derzeit keine gängige Lösung im privaten Bereich. Für Unternehmen gibt es spezielle Terrorversicherungen, die einen erweiterten Schutz bieten. Wenn Sie einen umfassenden Schutz für mögliche Schadensfälle suchen, kann ein Hausratversicherung Vergleich helfen, die richtige Police mit den gewünschten Leistungen zu finden.