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Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den durch Terroranschläge?

Nein, Schä­den durch Ter­ror­an­schlä­ge sind in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Ter­ror­an­schlä­ge zäh­len zu den soge­nann­ten außer­ge­wöhn­li­chen Ereig­nis­sen, die in den meis­ten Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen wer­den. Die Haus­rat Ver­si­che­rung schützt in ers­ter Linie vor gän­gi­gen Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl und Sturm­schä­den, aber Schä­den durch Ter­ror­ak­te fal­len in eine beson­de­re Kategorie.

War­um sind Ter­ror­an­schlä­ge ausgeschlossen?

Schä­den durch Ter­ror­an­schlä­ge und ver­gleich­ba­re außer­ge­wöhn­li­che Ereig­nis­se wie Krieg, inne­re Unru­hen oder Revo­lu­tio­nen gel­ten als hohes Risi­ko für Ver­si­che­run­gen, da die Scha­dens­sum­men oft extrem hoch sind und nicht kal­ku­lier­bar. Aus die­sem Grund schlie­ßen vie­le Ver­si­che­rer sol­che Risi­ken expli­zit in ihren Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen aus, um das finan­zi­el­le Risi­ko zu begrenzen.

Was kön­nen Sie tun, um sich gegen sol­che Risi­ken abzusichern?

Für Pri­vat­per­so­nen gibt es in Deutsch­land der­zeit kei­ne stan­dard­mä­ßi­ge Ver­si­che­rung, die Ter­ror­schä­den in der Haus­rat­ver­si­che­rung ein­schließt. Für Unter­neh­men gibt es jedoch spe­zi­el­le Ver­si­che­run­gen, die den Schutz gegen Schä­den durch Ter­ror­ak­te anbie­ten. Die­se spe­zi­el­len Ver­si­che­run­gen für Unter­neh­men wer­den häu­fig als Ter­ror­ver­si­che­rung bezeich­net und sind über spe­zia­li­sier­te Anbie­ter erhältlich.

Was ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung in Bezug auf Ter­ro­ris­mus versichert?

Wäh­rend Ter­ror­an­schlä­ge als direk­te Ursa­che in der Regel nicht abge­deckt sind, kön­nen durch einen Ter­ror­an­schlag ver­ur­sach­te indi­rek­te Schä­den mög­li­cher­wei­se von der Haus­rat­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den. Zum Beispiel:

  • Fol­ge­schä­den durch Feu­er: Wenn ein Ter­ror­an­schlag einen Brand aus­löst, könn­te die Haus­rat­ver­si­che­rung den durch das Feu­er ent­stan­de­nen Scha­den über­neh­men, da Brand­schä­den in der Regel ver­si­chert sind.
  • Van­da­lis­mus­schä­den nach einem Ein­bruch: Wenn es im Zuge eines Ter­ror­an­schlags zu einem Ein­bruch kommt und Ihr Haus­rat beschä­digt oder gestoh­len wird, greift in vie­len Fäl­len die Haus­rat­ver­si­che­rung für die­sen Scha­den, sofern der Ein­bruch nach­weis­bar ist.

Es kommt also dar­auf an, ob der Scha­den als Fol­ge­scha­den einer ver­si­cher­ten Gefahr ein­tritt, wie z. B. Feu­er oder Van­da­lis­mus.

Fazit

Schä­den, die direkt durch Ter­ror­an­schlä­ge ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. In den meis­ten Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen sind Ter­ror­ak­te expli­zit aus­ge­schlos­sen, da sie als unvor­her­seh­ba­re und hohe Risi­ken gel­ten. Für sol­che spe­zi­el­len Risi­ken gibt es der­zeit kei­ne gän­gi­ge Lösung im pri­va­ten Bereich. Für Unter­neh­men gibt es spe­zi­el­le Ter­ror­ver­si­che­run­gen, die einen erwei­ter­ten Schutz bie­ten. Wenn Sie einen umfas­sen­den Schutz für mög­li­che Scha­dens­fäl­le suchen, kann ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hel­fen, die rich­ti­ge Poli­ce mit den gewünsch­ten Leis­tun­gen zu finden.

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