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Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den durch Wasserschäden?

Deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den durch Wasserschäden?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Was­ser­schä­den, die durch bestimm­tes Lei­tungs­was­ser ver­ur­sacht wer­den. Die­se Art von Schä­den gehört zu den häu­figs­ten Scha­dens­ur­sa­chen, die von der Haus­rat Ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Es ist jedoch wich­tig zu wis­sen, wel­che Arten von Was­ser­schä­den ver­si­chert sind und wel­che nicht.

Wel­che Was­ser­schä­den sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Was­ser­schä­den ab, die durch Lei­tungs­was­ser ent­ste­hen. Das bedeu­tet, dass Schä­den, die durch Was­ser aus Roh­ren, Hei­zungs­an­la­gen, Wasch­ma­schi­nen oder Geschirr­spü­lern ver­ur­sacht wer­den, abge­si­chert sind. Zu den typi­schen ver­si­cher­ten Was­ser­schä­den zählen:

  1. Rohr­brü­che: Wenn ein Was­ser­rohr inner­halb des Gebäu­des platzt und Möbel, Tep­pi­che oder elek­tro­ni­sche Gerä­te beschä­digt wer­den, deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Schaden.
  2. Undich­te Was­ser­lei­tun­gen: Auch Schä­den durch undich­te Was­ser­lei­tun­gen oder Ven­ti­le sind abge­deckt, wenn das Was­ser aus­tritt und den Haus­rat beschädigt.
  3. Über­lau­fen­de Haus­halts­ge­rä­te: Schä­den, die durch über­lau­fen­de oder defek­te Wasch­ma­schi­nen, Geschirr­spü­ler oder Boi­ler ver­ur­sacht wer­den, sind eben­falls versichert.
  4. Hei­zungs- und Sani­tär­an­la­gen: Schä­den, die durch Was­ser aus Hei­zungs­an­la­gen oder Sani­tär­in­stal­la­tio­nen (z. B. defek­te Bade­wan­nen oder Toi­let­ten) ent­ste­hen, sind eben­falls gedeckt.

Bei­spiel für ver­si­cher­te Wasserschäden:

  • Ein Rohr­bruch führt dazu, dass Was­ser in Ihre Woh­nung ein­dringt und Möbel, Tep­pi­che und Elek­tro­nik beschädigt.
  • Eine undich­te Wasch­ma­schi­ne läuft über, wodurch der Fuß­bo­den­be­lag sowie Möbel beschä­digt werden.

Wel­che Was­ser­schä­den sind nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt?

Es gibt bestimm­te Was­ser­schä­den, die nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Dazu zäh­len Schä­den, die durch äuße­re Ein­flüs­se oder durch Ele­men­tar­schä­den wie Hoch­was­ser ver­ur­sacht wer­den. Hier eini­ge Beispiele:

  1. Schä­den durch Hoch­was­ser: Schä­den, die durch natür­li­che Über­schwem­mun­gen, Stark­re­gen oder Hoch­was­ser ent­ste­hen, sind in der Regel nicht durch die Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Für die­se Art von Schä­den benö­ti­gen Sie eine sepa­ra­te Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung.
  2. Schä­den durch Rück­stau: Wenn Abwas­ser auf­grund eines ver­stopf­ten Abflus­ses oder eines über­las­te­ten Kanal­sys­tems zurück in Ihre Woh­nung gedrückt wird, sind sol­che Schä­den nur ver­si­chert, wenn eine spe­zi­el­le Klau­sel oder ein Rückstau­schutz in Ihrer Poli­ce ent­hal­ten ist.
  3. Schä­den durch Kon­dens­was­ser: Was­ser­schä­den durch Kon­den­sa­ti­on, wie z. B. an Wän­den oder Möbeln, die durch feuch­te Luft ent­ste­hen, sind in der Regel nicht versichert.
  4. Schä­den durch undich­te Dächer: Wenn Was­ser auf­grund eines undich­ten Dachs oder schlecht iso­lier­ter Außen­wän­de in die Woh­nung ein­dringt, sind die­se Schä­den in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.

Bei­spiel für nicht ver­si­cher­te Wasserschäden:

  • Bei einer Über­schwem­mung durch Hoch­was­ser tritt Was­ser in Ihre Woh­nung ein und beschä­digt Möbel und Elek­tro­ge­rä­te. Die­se Schä­den wären nur durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung gedeckt.

Erwei­ter­ter Schutz durch eine Elementarschadenversicherung

Um sich gegen Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Hoch­was­ser, Stark­re­gen oder Über­schwem­mun­gen abzu­si­chern, kön­nen Sie eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein zur Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch extre­me Wet­ter­ereig­nis­se oder Natur­ka­ta­stro­phen ver­ur­sacht werden.

Was tun im Schadensfall?

Wenn es zu einem Was­ser­scha­den kommt, soll­ten Sie schnell han­deln, um den Scha­den so gering wie mög­lich zu hal­ten und die Ver­si­che­rung zu infor­mie­ren. Hier eini­ge Schrit­te, die Sie im Scha­dens­fall unter­neh­men sollten:

  1. Was­ser­zu­fuhr stop­pen: Dre­hen Sie den Was­ser­hahn ab oder schal­ten Sie die Haupt­was­ser­lei­tung ab, um den Was­ser­aus­tritt zu stoppen.
  2. Scha­den doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie die beschä­dig­ten Gegen­stän­de und notie­ren Sie, wel­che Möbel oder Gerä­te betrof­fen sind. Die­se Doku­men­ta­ti­on hilft bei der Schadensmeldung.
  3. Ver­si­che­rung kon­tak­tie­ren: Set­zen Sie sich so schnell wie mög­lich mit Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung in Ver­bin­dung, um den Scha­den zu mel­den. Hal­ten Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen bereit, wie Fotos und Beschrei­bun­gen des Schadens.
  4. Repa­ra­tu­ren vor­neh­men: Las­sen Sie defek­te Lei­tun­gen oder Gerä­te repa­rie­ren, um wei­te­ren Scha­den zu ver­hin­dern. Bewah­ren Sie die Rech­nun­gen für die Repa­ra­tu­ren auf, um sie der Ver­si­che­rung vorzulegen.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Was­ser­schä­den, die durch Lei­tungs­was­ser, Haus­halts­ge­rä­te oder Sani­tär­in­stal­la­tio­nen ent­ste­hen. Aller­dings sind Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Hoch­was­ser oder Rück­stau in der Regel nicht in der Stan­dard­de­ckung ent­hal­ten. Für sol­che Fäl­le ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung sinn­voll. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal zu gestalten.

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