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Deckt die Hun­de­haft­pflicht auch Schä­den durch Hundesitter?

Ja, vie­le Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken auch Schä­den ab, die durch den Hund unter der Betreuung eines Hun­de­sit­ters ver­ur­sacht wer­den. Dies ist beson­ders wich­tig, da der Hun­de­hal­ter gemäß § 833 BGB für alle Schä­den haf­tet, die sein Hund ver­ur­sacht – unab­hän­gig davon, wer zum Zeit­punkt des Scha­dens die Auf­sicht über den Hund hat. Eine gute Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­te daher auch Schä­den abde­cken, die ent­ste­hen, wenn der Hund sich unter der Obhut eines Hun­de­sit­ters befindet.

Was deckt die Hun­de­haft­pflicht im Fall von Hun­de­sit­tern ab?

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel sowohl Per­so­nen­schä­den als auch Sach­schä­den, die der Hund ver­ur­sacht, wenn er sich in der Obhut eines Hun­de­sit­ters befin­det. Fol­gen­de Scha­dens­ar­ten sind typi­scher­wei­se abgedeckt:

  1. Per­so­nen­schä­den: Wenn der Hund wäh­rend der Betreuung durch den Hun­de­sit­ter eine Per­son ver­letzt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die medi­zi­ni­schen Kos­ten, Schmer­zens­geld und mög­li­che Fol­ge­kos­ten wie Verdienstausfall.
  2. Sach­schä­den: Soll­te der Hund frem­des Eigen­tum beschä­di­gen, wie zum Bei­spiel Möbel oder Autos, wäh­rend er von einem Hun­de­sit­ter betreut wird, über­nimmt die Hun­de­haft­pflicht die Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten.
  3. Ver­mö­gens­schä­den: Soll­te durch das Ver­hal­ten des Hun­des ein Ver­mö­gens­scha­den ent­ste­hen, wie zum Bei­spiel ein Arbeits­aus­fall durch eine Ver­let­zung, sind auch die­se Schä­den in der Regel durch die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt.

Beson­der­hei­ten und Ein­schrän­kun­gen bei der Deckung durch Hundesitter

Obwohl die meis­ten Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen Schä­den durch Hun­de­sit­ter abde­cken, gibt es eini­ge Beson­der­hei­ten und poten­zi­el­le Ein­schrän­kun­gen, die Sie beach­ten sollten:

  1. Fremd­hü­ter­klau­sel: In vie­len Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen gibt es eine soge­nann­te Fremd­hü­ter­klau­sel, die expli­zit regelt, dass Schä­den durch Drit­te, die den Hund betreu­en, ver­si­chert sind. Es ist wich­tig, dass Ihre Ver­si­che­rung die­se Klau­sel ent­hält, um sicher­zu­stel­len, dass auch Hun­de­sit­ter in den Ver­si­che­rungs­schutz fallen.
  2. Gewerb­li­che Hun­de­sit­ter: Falls der Hun­de­sit­ter gewerb­lich tätig ist, d. h. gegen Bezah­lung auf den Hund auf­passt, könn­te dies von eini­gen Ver­si­che­rern als gewerb­li­che Nut­zung betrach­tet wer­den. Man­che Poli­cen schlie­ßen Schä­den aus, die durch gewerb­li­che Hun­de­sit­ter ent­ste­hen, wes­halb Sie Ihre Poli­ce prü­fen soll­ten, um sicher­zu­stel­len, dass die­se Form der Betreuung abge­deckt ist.
  3. Selbst­be­tei­li­gung: Je nach Ver­si­che­rung kann es sein, dass bei Schä­den, die wäh­rend der Betreuung durch einen Hun­de­sit­ter ent­ste­hen, eine Selbst­be­tei­li­gung fäl­lig wird. Es ist wich­tig, die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung in der Poli­ce zu überprüfen.

Was ist im Scha­dens­fall zu tun?

Wenn Ihr Hund wäh­rend der Betreuung durch einen Hun­de­sit­ter einen Scha­den ver­ur­sacht, soll­ten Sie den Vor­fall wie folgt handhaben:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Der Hun­de­sit­ter soll­te den Scha­den doku­men­tie­ren und Fotos machen, falls Sach­schä­den ent­stan­den sind. Es ist auch sinn­voll, den genau­en Her­gang des Vor­falls festzuhalten.
  2. Scha­den mel­den: Infor­mie­ren Sie Ihre Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung so schnell wie mög­lich und geben Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen weiter.
  3. Zeu­gen ange­ben: Falls es Zeu­gen des Vor­falls gibt, soll­te der Hun­de­sit­ter deren Kon­takt­da­ten notie­ren, um die­se Infor­ma­tio­nen bei der Scha­dens­mel­dung weiterzugeben.
  4. Kos­ten­vor­anschlä­ge: Wenn Repa­ra­tu­ren oder medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen nötig sind, soll­te der Hun­de­sit­ter ent­spre­chen­de Kos­ten­vor­anschlä­ge ein­ho­len und die­se an die Ver­si­che­rung weiterleiten.

Fazit

Die meis­ten Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken auch Schä­den ab, die der Hund wäh­rend der Betreuung durch einen Hun­de­sit­ter ver­ur­sacht. Es ist jedoch wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass eine Fremd­hü­ter­klau­sel ent­hal­ten ist und dass auch gewerb­li­che Hun­de­sit­ter mit­ver­si­chert sind, falls der Hund regel­mä­ßig pro­fes­sio­nell betreut wird.

Um sicher­zu­ge­hen, dass alle Risi­ken abge­deckt sind, lohnt es sich, einen Hun­de­haft­pflicht Ver­gleich durch­zu­füh­ren, um die bes­te Ver­si­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se und die Betreu­ungs­si­tua­tio­nen Ihres Hun­des zu finden.

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