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Deckt die Pri­vat­haft­pflicht auch Schä­den an Drohnen?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den ab, die durch den Betrieb einer Droh­ne ver­ur­sacht wer­den. Droh­nen gel­ten als Luft­fahr­zeu­ge, und deren Nut­zung unter­liegt beson­de­ren recht­li­chen Rege­lun­gen. Daher benö­tigst du für den Betrieb einer Droh­ne meist eine sepa­ra­te Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell auf die Risi­ken und Schä­den zuge­schnit­ten ist, die beim Flie­gen von Droh­nen ent­ste­hen kön­nen. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du wis­sen solltest:

1. War­um sind Droh­nen in der Pri­vat­haft­pflicht oft nicht versichert?

  • Droh­nen gel­ten recht­lich als Luft­fahr­zeu­ge und unter­lie­gen daher einer stren­ge­ren Haf­tungs­re­ge­lung als ande­re Gegen­stän­de. Der Betrieb einer Droh­ne birgt spe­zi­fi­sche Risi­ken, wie z. B. Unfäl­le in der Luft, Schä­den an Drit­ten oder Gefähr­dung des Luft­raums, wes­halb sie von der nor­ma­len Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel aus­ge­schlos­sen sind.
  • Bei­spiel: Wenn dei­ne Droh­ne außer Kon­trol­le gerät und auf ein par­ken­des Auto stürzt, wird dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den am Fahr­zeug nicht über­neh­men, da Droh­nen­schä­den nicht im Ver­si­che­rungs­ver­trag ent­hal­ten sind.

2. Gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht für Drohnen

  • In Deutsch­land besteht eine gesetz­li­che Pflicht zur Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Droh­nen. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob die Droh­ne pri­vat oder gewerb­lich genutzt wird und unab­hän­gig vom Gewicht der Droh­ne. Der Betrei­ber der Droh­ne muss sicher­stel­len, dass eine ent­spre­chen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wurde.
  • Tipp: Bevor du dei­ne Droh­ne fliegst, soll­test du sicher­stel­len, dass du eine pas­sen­de Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung hast, um recht­lich abge­si­chert zu sein und hohe Kos­ten im Scha­den­fall zu vermeiden.

3. Was deckt die Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab?

  • Eine Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den, die durch den Betrieb der Droh­ne ver­ur­sacht wer­den. Dazu gehören: 
    • Per­so­nen­schä­den: Wenn eine Droh­ne abstürzt und eine Per­son ver­letzt, deckt die Ver­si­che­rung die medi­zi­ni­schen Behand­lungs­kos­ten oder Schmerzensgeldforderungen.
    • Sach­schä­den: Wenn eine Droh­ne frem­des Eigen­tum, wie Autos, Gebäu­de oder ande­re Gegen­stän­de beschä­digt, über­nimmt die Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz.
    • Ver­mö­gens­schä­den: Schä­den, die durch den Aus­fall von Dienst­leis­tun­gen oder ent­gan­ge­ne Gewin­ne ver­ur­sacht wer­den, wenn bei­spiels­wei­se eine Droh­ne über einen sen­si­blen Bereich fliegt und den Betrieb stört.
  • Bei­spiel: Dei­ne Droh­ne stürzt ab und beschä­digt das Auto eines Nach­barn. Die Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Reparaturkosten.

4. Schä­den an der eige­nen Drohne

  • Eige­ne Schä­den an der Droh­ne sind in der Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung nor­ma­ler­wei­se nicht abge­deckt. Dafür benö­tigst du eine Kas­ko­ver­si­che­rung für Droh­nen, die wie bei Fahr­zeu­gen für die Repa­ra­tur oder den Ersatz dei­ner Droh­ne auf­kommt, wenn sie z. B. durch einen Unfall oder Absturz beschä­digt wird.
  • Bei­spiel: Wenn dei­ne Droh­ne abstürzt und dabei selbst beschä­digt wird, wür­de eine Droh­nen-Kas­ko­ver­si­che­rung für die Repa­ra­tur oder den Ersatz der Droh­ne aufkommen.

5. Erwei­te­run­gen der Pri­vat­haft­pflicht für Drohnen

  • Eini­ge moder­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten jedoch Erwei­te­run­gen oder Zusatz­bau­stei­ne für Droh­nen an. Die­se decken dann auch Schä­den, die durch klei­ne, leich­te Droh­nen (oft unter 250 Gramm) ver­ur­sacht wer­den. Hier­bei ist es wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, da die­se Erwei­te­run­gen oft nur für bestimm­te Droh­nen­ty­pen oder ‑grö­ßen gelten.
  • Tipp: Prü­fe, ob dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine sol­che Erwei­te­rung bie­tet, wenn du eine klei­ne Droh­ne fliegst, und ob die Deckungs­sum­me aus­rei­chend ist.

6. Deckungs­sum­me der Drohnen-Haftpflichtversicherung

  • Die Deckungs­sum­me ist der maxi­ma­le Betrag, den die Ver­si­che­rung im Scha­den­fall zahlt. Für Droh­nen liegt die emp­foh­le­ne Deckungs­sum­me bei min­des­tens 1 Mil­li­on Euro, um im Fal­le von grö­ße­ren Schä­den abge­si­chert zu sein. Vie­le Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten Deckungs­sum­men von 3 bis 5 Mil­lio­nen Euro oder mehr an, um auch schwer­wie­gen­de Schä­den abzudecken.
  • Tipp: Wäh­le eine Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit einer hohen Deckungs­sum­me, um auch bei schwer­wie­gen­den Per­so­nen­schä­den oder teu­ren Sach­schä­den aus­rei­chend geschützt zu sein.

7. Kos­ten einer Drohnen-Haftpflichtversicherung

  • Die Kos­ten für eine Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie z. B. der Grö­ße der Droh­ne, dem Ver­wen­dungs­zweck (pri­vat oder gewerb­lich) und der Deckungs­sum­me. Für pri­va­te Droh­nen­pi­lo­ten lie­gen die Kos­ten für eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung im Durch­schnitt bei 50 bis 100 Euro pro Jahr, abhän­gig von den oben genann­ten Faktoren.
  • Tipp: Ver­glei­che ver­schie­de­ne Anbie­ter von Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen, um das bes­te Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis zu finden.

8. Vor­sicht bei gewerb­li­cher Nutzung

  • Wenn du die Droh­ne für gewerb­li­che Zwe­cke ein­setzt, wie z. B. für Luft­auf­nah­men oder Inspek­ti­ons­flü­ge, benö­tigst du eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, da eine pri­va­te Droh­nen­ver­si­che­rung in die­sen Fäl­len nicht greift.
  • Tipp: Ach­te dar­auf, ob dei­ne Ver­si­che­rung den gewerb­li­chen Ein­satz abdeckt, wenn du Droh­nen für beruf­li­che Zwe­cke nutzt, oder wäh­le eine ent­spre­chen­de gewerb­li­che Drohnenversicherung.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den ab, die durch den Betrieb von Droh­nen ver­ur­sacht wer­den, da Droh­nen als Luft­fahr­zeu­ge ein­ge­stuft sind und einer gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­pflicht unter­lie­gen. Für den Droh­nen­be­trieb ist eine sepa­ra­te Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich, die Schä­den an Per­so­nen, frem­dem Eigen­tum und Ver­mö­gen abdeckt. Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten Erwei­te­run­gen für leich­te Droh­nen an, aber die­se sind meist auf klei­ne Droh­nen beschränkt. Es lohnt sich, eine Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit einer hohen Deckungs­sum­me abzu­schlie­ßen, um sich vor den finan­zi­el­len Risi­ken eines Droh­nen­un­falls zu schüt­zen. Ein Ver­gleich der Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung für dei­ne Droh­ne zu finden.

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