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Deckt die Privathaftpflicht auch Schäden an Drohnen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden durch Drohnen nicht ab. Drohnen gelten rechtlich als Luftfahrzeuge und sind daher vom Versicherungsschutz ausgenommen. In Deutschland besteht sogar eine gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnenbetreiber – unabhängig vom Drohnengewicht oder der privaten Nutzung.

Nein, die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Droh­nen nicht ab. Droh­nen gel­ten recht­lich als Luft­fahr­zeu­ge und sind daher vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­nom­men. In Deutsch­land besteht sogar eine gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht für Droh­nen­be­trei­ber – unab­hän­gig vom Droh­nen­ge­wicht oder der pri­va­ten Nut­zung. Du benö­tigst eine sepa­ra­te Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, um recht­lich abge­si­chert zu sein.

War­um sind Droh­nen in der Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht ausgeschlossen?

Droh­nen unter­lie­gen spe­zi­el­len luft­fahrt­recht­li­chen Vor­schrif­ten und ber­gen Risi­ken, die die klas­si­sche Pri­vat­haft­pflicht nicht abdeckt. Der Grund: Droh­nen kön­nen unkon­trol­liert abstür­zen und dabei Men­schen ver­let­zen oder erheb­li­che Sach­schä­den ver­ur­sa­chen – Risi­ken, die sich deut­lich von all­täg­li­chen Haf­tungs­fäl­len unter­schei­den. Ein prak­ti­sches Bei­spiel: Wenn dei­ne Droh­ne abstürzt und ein par­ken­des Auto beschä­digt, lehnt die Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht den Scha­dens­er­satz ab, da Droh­nen­schä­den expli­zit aus­ge­schlos­sen sind.

Wich­tig zu wis­sen: Ein­zel­ne Ver­si­che­rer bie­ten Zusatz­bau­stei­ne für leich­te Droh­nen (oft unter 250 Gramm) an. Die­se sind aber limi­tiert und erset­zen nicht die spe­zia­li­sier­te Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Über­prü­fe dei­ne aktu­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, ob solch ein Zusatz­bau­stein ent­hal­ten ist.

Gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht und Deckungsumfang

Seit 2021 ist die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Droh­nen in Deutsch­land ver­pflich­tend. Dies gilt für alle Droh­nen­ty­pen – unab­hän­gig von Gewicht, Grö­ße oder Nut­zungs­art. Die Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt ab:

  • Per­so­nen­schä­den: Ver­let­zungs­kos­ten, Schmer­zens­gel­der und Behand­lungs­kos­ten, falls die Droh­ne eine Per­son verletzt
  • Sach­schä­den: Repa­ra­tur oder Ersatz beschä­dig­ter Gegen­stän­de (Autos, Gebäu­de, Fens­ter, Gartenmöbel)
  • Ver­mö­gens­schä­den: Ent­stan­de­ne finan­zi­el­le Ver­lus­te durch Betriebs­stö­run­gen oder Ausfallzeiten

Nicht abge­deckt sind Schä­den an dei­ner eige­nen Droh­ne. Für den Selbst­schutz brauchst du zusätz­lich eine optio­na­le Droh­nen-Kas­ko­ver­si­che­rung, die Repa­ra­tu­ren oder Neu­an­schaf­fun­gen nach Unfäl­len oder Abstür­zen übernimmt.

Deckungs­sum­men und Kos­ten im Überblick

Die emp­foh­le­ne Deckungs­sum­me liegt bei min­des­tens 1 Mil­li­on Euro, bes­ser 3–5 Mil­lio­nen Euro, um auch schwer­wie­gen­de Per­so­nen­schä­den oder teu­re Sach­schä­den abzu­de­cken. Die Kos­ten für eine pri­va­te Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung belau­fen sich auf ca. 50–150 Euro pro Jahr, je nach Droh­nen­grö­ße, Nut­zungs­um­fang und Deckungssumme.

Gewerb­li­che Nut­zung: Nutzt du die Droh­ne beruf­lich (Luft­auf­nah­men, Inspek­tio­nen, Ver­mes­sun­gen), brauchst du eine spe­zia­li­sier­te gewerb­li­che Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit deut­lich höhe­ren Deckungs­sum­men und ent­spre­chend höhe­ren Prämien.

Prak­ti­sche Check­lis­te für Drohnenpiloten

  • Über­prü­fe dei­ne aktu­el­le Pri­vat­haft­pflicht auf Drohnen-Zusatzbausteine
  • Schlie­ße eine sepa­ra­te Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab (gesetz­lich erforderlich)
  • Wäh­le eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 1 Mil­li­on Euro
  • Ver­glei­che meh­re­re Droh­nen-Ver­si­che­rer, um das bes­te Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis zu finden
  • Klä­re mit dei­nem Ver­si­che­rer, ob die gewerb­li­che Nut­zung abge­deckt ist
  • Erwä­ge eine Kas­ko­ver­si­che­rung für teu­re­re Droh­nen zum Schutz vor Eigenschäden
  • Doku­men­tie­re die Ver­si­che­rungs­da­ten und tra­ge die Droh­ne bei der Luft­fahrt­be­hör­de an
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