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Deckt die Pri­vat­haft­pflicht auch Schä­den an frem­den Autos?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den an frem­den Autos ab, ins­be­son­de­re wenn es sich um Schä­den an einem Kraft­fahr­zeug han­delt, das du selbst gefah­ren hast. Hier sind eini­ge wich­ti­ge Punk­te, die du wis­sen solltest:

1. Aus­schluss von Schä­den an Kraftfahrzeugen

  • In den meis­ten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind Schä­den an frem­den Kraft­fahr­zeu­gen aus­ge­schlos­sen, da sol­che Schä­den in den Bereich der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung fal­len. Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Fahr­zeug­hal­ters über­nimmt Schä­den, die durch den Gebrauch des Fahr­zeugs ver­ur­sacht werden.
  • Bei­spiel: Wenn du das Auto eines Freun­des fährst und dabei einen Unfall ver­ur­sachst, über­nimmt dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­sen Scha­den in der Regel nicht, da hier­für die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung zustän­dig ist.

2. Schä­den an gepark­ten Autos

  • Wenn du ver­se­hent­lich ein gepark­tes Auto beschä­digst, ohne es zu fah­ren (z. B. beim Fahr­rad­fah­ren oder Tra­gen eines Gegen­stands), könn­te dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­sen Scha­den über­neh­men, da du in die­sem Fall nicht aktiv das Auto gefah­ren hast.
  • Bei­spiel: Du stößt ver­se­hent­lich mit dei­nem Fahr­rad gegen das gepark­te Auto eines Nach­barn und beschä­digst den Außen­spie­gel. In die­sem Fall könn­te dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den übernehmen.

3. Miet­sach­schä­den bei gemie­te­ten Autos

  • Schä­den an gemie­te­ten Fahr­zeu­gen (z. B. Miet­wa­gen oder Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge) sind in der Regel eben­falls nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt. Für sol­che Schä­den gibt es oft spe­zi­el­le Voll­kas­ko­ver­si­che­run­gen für Miet­wa­gen, die bei der Anmie­tung abge­schlos­sen wer­den sollten.
  • Bei­spiel: Du mie­test ein Auto und ver­ur­sachst einen Unfall. Die Schä­den am Miet­wa­gen wer­den in der Regel nicht von dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men, son­dern von der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung des Miet­wa­gens, sofern du eine sol­che abge­schlos­sen hast.

4. Gefäl­lig­keits­schä­den bei Autoreparaturen

  • Wenn du einem Freund oder Fami­li­en­mit­glied bei einer Repa­ra­tur oder Pfle­ge sei­nes Autos hilfst und dabei einen Scha­den ver­ur­sachst (z. B. du beschä­digst ver­se­hent­lich den Lack), könn­te dies als Gefäl­lig­keits­scha­den betrach­tet wer­den. Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten Schutz für Gefäl­lig­keits­schä­den, aber es ist wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu prüfen.
  • Bei­spiel: Du hilfst einem Freund, sein Auto zu waschen, und ver­ur­sachst Krat­zer am Lack. Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten hier­für eine Absicherung.

5. Unter­schied zur Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Schä­den, die du als Fah­rer eines frem­den Fahr­zeugs ver­ur­sachst, wer­den grund­sätz­lich von der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Fahr­zeug­hal­ters über­nom­men. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den, die du mit dem Auto ver­ur­sachst, gegen­über Drit­ten ab.
  • Bei­spiel: Du fährst mit dem Auto eines Freun­des und ver­ur­sachst einen Unfall, bei dem ein ande­res Auto beschä­digt wird. Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung dei­nes Freun­des über­nimmt die Regu­lie­rung die­ses Schadens.

6. Schä­den an gelie­he­nen Autos

  • Wenn du ein Auto leihst und es beschä­digst, gilt in den meis­ten Fäl­len, dass die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Eigen­tü­mers den Scha­den an Drit­ten über­nimmt. Für Schä­den am gelie­he­nen Auto selbst ist jedoch eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung not­wen­dig. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die­se Schä­den in der Regel nicht ab.
  • Bei­spiel: Du beschä­digst das Auto eines Freun­des, den du dir gelie­hen hast. Für den Scha­den am Auto kommt in der Regel die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung auf, nicht die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den an frem­den Autos, die du fährst, da die­se durch die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Schä­den, die du unab­sicht­lich an einem gepark­ten Auto ver­ur­sachst, kön­nen jedoch durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den, solan­ge du nicht als Fah­rer des Autos agierst. Für Schä­den an Miet­wa­gen oder gelie­he­nen Autos ist meist eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung erfor­der­lich. Es ist rat­sam, einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren, um sicher­zu­stel­len, dass du opti­mal abge­si­chert bist.

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