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Deckt die Privathaftpflicht auch Schäden an fremden Autos?

Aktualisiert: 26. August 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein – Schäden an einem fremden Auto, das Sie selbst fahren, deckt die Privathaftpflicht nicht. Dafür sorgt die Benzinklausel: Jede Privathaftpflichtversicherung schließt Schäden aus, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen. Es gibt allerdings eine wichtige Gegenrichtung – beschädigen Sie ein fremdes Auto, ohne es zu fahren, ist genau das ein klassischer Privathaftpflichtfall.

Nein – Schä­den an einem frem­den Auto, das Sie selbst fah­ren, deckt die Pri­vat­haft­pflicht nicht. Dafür sorgt die Ben­zink­lau­sel: Jede Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schließt Schä­den aus, die durch den Gebrauch eines Kraft­fahr­zeugs ent­ste­hen. Es gibt aller­dings eine wich­ti­ge Gegen­rich­tung – beschä­di­gen Sie ein frem­des Auto, ohne es zu fah­ren, ist genau das ein klas­si­scher Privathaftpflichtfall.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Ben­zink­lau­sel schließt alle Schä­den aus dem Gebrauch eines Kfz aus.
  • Fah­ren Sie ein frem­des Auto, zahlt die Kfz-Haft­pflicht des Hal­ters – für Fremdschäden.
  • Schä­den am gelie­he­nen Auto selbst deckt nur des­sen Voll­kas­ko, und dort droht die Rückstufung.
  • Beschä­di­gen Sie ein gepark­tes Auto als Fuß­gän­ger oder Rad­fah­rer, greift die Privathaftpflicht.
  • Für Miet­wa­gen ist die Haf­tungs­re­du­zie­rung des Ver­mie­ters zustän­dig, nicht Ihre Police.

War­um zahlt die Pri­vat­haft­pflicht nicht, wenn Sie fahren?

Der Aus­schluss von Kraft­fahr­zeug­schä­den steht in den Bedin­gun­gen jeder Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung und heißt in der Bran­che Ben­zink­lau­sel. Der Grund ist die Sys­te­ma­tik: Für Kraft­fahr­zeu­ge exis­tiert mit der Kfz-Haft­pflicht eine eige­ne Pflicht­ver­si­che­rung. Das­sel­be Risi­ko zwei­mal zu ver­si­chern, wäre weder nötig noch kalkulierbar.

Ent­schei­dend ist dabei nicht das Eigen­tum, son­dern der Gebrauch. Ob Sie Ihren eige­nen Wagen fah­ren, den eines Freun­des, einen Dienst­wa­gen oder einen Miet­wa­gen, macht kei­nen Unter­schied. Sobald der Scha­den beim Füh­ren des Fahr­zeugs ent­steht, ist die Pri­vat­haft­pflicht raus.

Wer haf­tet statt­des­sen? Für Schä­den an Drit­ten die Kfz-Haft­pflicht des Fahr­zeug­hal­ters – sie gilt fahr­zeug­be­zo­gen und deckt auch berech­tig­te Fah­rer ab. Für Schä­den am gelie­he­nen Fahr­zeug selbst nur des­sen Voll­kas­ko, sofern eine besteht. Und hier liegt der prak­ti­sche Kon­flikt­punkt: Der Hal­ter ver­liert dadurch sei­nen Scha­den­frei­heits­ra­batt. Klä­ren Sie des­halb vor der Fahrt, ob eine Voll­kas­ko besteht und wer eine mög­li­che Rück­stu­fung trägt.

Wann springt die Pri­vat­haft­pflicht doch ein?

Immer dann, wenn Sie das Auto nicht füh­ren. Die Abgren­zung ist prä­zi­ser, als sie klingt:

Situa­ti­on Zustän­dig
Mit dem Fahr­rad gegen ein gepark­tes Auto Pri­vat­haft­pflicht
Als Fuß­gän­ger beim Aus­par­ken ein­ge­wie­sen und Scha­den verursacht Pri­vat­haft­pflicht
Beim Aus­la­den von Ein­käu­fen den Nach­bar­wa­gen zerkratzt Pri­vat­haft­pflicht
Ihr Kind zer­kratzt ein frem­des Auto Pri­vat­haft­pflicht (Auf­sichts­pflicht)
Mit dem gelie­he­nen Auto einen Unfall verursacht Kfz-Haft­pflicht des Halters
Scha­den am gelie­he­nen Auto selbst des­sen Voll­kas­ko, sonst Sie persönlich

Ein Son­der­fall ist die Gefäl­lig­keit: Wenn Sie einem Bekann­ten beim Waschen oder Repa­rie­ren hel­fen und dabei den Lack beschä­di­gen, hängt die Deckung vom Tarif ab. Nicht jede Poli­ce schließt Gefäl­lig­keits­schä­den ein, und wo sie es tut, oft mit eige­ner Höchst­gren­ze. Das ist ein Punkt, den ein Bei­trags­ver­gleich allein nicht zeigt – er steht in den Bedingungen.

Was gilt beim Miet­wa­gen und beim Carsharing?

Die­sel­be Logik, aber mit einer zusätz­li­chen Ebe­ne. Die Kfz-Haft­pflicht ist im Miet­ver­trag ent­hal­ten und deckt Fremd­schä­den. Für Schä­den am Miet­fahr­zeug selbst bie­tet der Ver­mie­ter eine Haf­tungs­re­du­zie­rung an, die Ihre Haf­tung auf die Selbst­be­tei­li­gung begrenzt – übli­cher­wei­se 500 bis 2.000 Euro. Ohne die­se Opti­on haf­ten Sie in vol­ler Höhe.

Beim Car­sha­ring ist eine Haf­tungs­be­gren­zung meist bereits im Tarif ent­hal­ten, eben­falls mit Selbst­be­tei­li­gung. Eine Redu­zie­rung gegen Auf­preis kos­tet je nach Anbie­ter ca. 10–30 Euro pro Tag. Man­che Kre­dit­kar­ten ent­hal­ten eine Miet­wa­gen­ver­si­che­rung, oft mit engen Bedin­gun­gen zu Fahr­zeug­klas­se, Miet­dau­er und Land. Die Ein­zel­hei­ten ste­hen unter Zahlt die Pri­vat­haft­pflicht für Schä­den an gemie­te­ten Fahrzeugen?

Wel­che Bau­stei­ne schlie­ßen die Lücke?

Voll­stän­dig schlie­ßen lässt sich die Kfz-Lücke über eine Pri­vat­haft­pflicht nicht – dafür ist sie nicht gedacht. Zwei Bau­stei­ne mil­dern sie aber spür­bar ab:

Gefäl­lig­keits­schä­den: deckt Schä­den ab, die Sie beim Hel­fen ohne recht­li­che Ver­pflich­tung ver­ur­sa­chen. Ohne die­sen Ein­schluss leh­nen vie­le Ver­si­che­rer sol­che Fäl­le ab, weil recht­lich häu­fig gar kei­ne Haf­tung besteht – gezahlt wird dann trotz­dem nicht.

For­de­rungs­aus­fall­de­ckung: greift in die ande­re Rich­tung. Beschä­digt jemand Ihr Auto und ist selbst nicht ver­si­chert und zah­lungs­un­fä­hig, springt Ihre eige­ne Poli­ce ein. Bei Fah­rer­flucht mit unbe­kann­tem Ver­ur­sa­cher hilft sie aller­dings nicht.

Wor­auf soll­ten Sie achten?

  • Vor dem Lei­hen klä­ren, ob eine Voll­kas­ko besteht und wer eine Rück­stu­fung trägt
  • Beim Miet­wa­gen die Selbst­be­tei­li­gung und die Aus­schlüs­se für Dach, Unter­bo­den, Rei­fen und Glas nachlesen
  • In den eige­nen Bedin­gun­gen prü­fen, ob Gefäl­lig­keits­schä­den ein­ge­schlos­sen sind
  • Auf eine aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me ach­ten – üblich sind heu­te 10 bis 50 Mil­lio­nen Euro pauschal
  • Schä­den immer doku­men­tie­ren: Datum, Uhr­zeit, Ort, Fotos, Zeugen
  • Den Scha­den dem eige­nen Ver­si­che­rer mel­den, auch wenn die Zustän­dig­keit unklar ist – die Klä­rung ist des­sen Aufgabe

Wel­che Bau­stei­ne eine gute Poli­ce ent­hal­ten soll­te, sehen Sie im Pri­vat­haft­pflicht Ver­gleich. Wie sich Haft­pflicht und Pri­vat­haft­pflicht grund­sätz­lich unter­schei­den, erklärt Was ist der Unter­schied zwi­schen Haft­pflicht und Privathaftpflicht?

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