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Deckt die Pri­vat­haft­pflicht einen Schlüsselverlust?

Deckt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung einen Schlüsselverlust?

Ja, vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken den Ver­lust von Schlüs­seln ab, aber das hängt stark von den indi­vi­du­el­len Ver­trags­be­din­gun­gen ab. In der Regel sind pri­va­te und beruf­li­che Schlüs­sel durch eine spe­zi­el­le Schlüs­sel­ver­lust-Klau­sel ver­si­chert, die du als Zusatz­op­ti­on zu dei­nem Haft­pflicht­ver­trag wäh­len kannst. Ohne die­se Zusatz­klau­sel ist der Ver­lust von Schlüs­seln meist nicht auto­ma­tisch abgedeckt.

Was ist durch die Schlüs­sel­ver­lust-Klau­sel abgedeckt?

  1. Ver­lust pri­va­ter Schlüssel
    • Wenn du dei­nen pri­va­ten Haus­schlüs­sel oder den Schlüs­sel zu dei­ner Miet­woh­nung ver­lierst und dadurch ein Aus­tausch der Schließ­an­la­ge not­wen­dig wird, greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, sofern der Schlüs­sel­ver­lust in den Ver­trag ein­ge­schlos­sen ist. Die Ver­si­che­rung über­nimmt dann die Kos­ten für den Aus­tausch der Schlös­ser und even­tu­ell anfal­len­de Schlüs­sel­diens­te.
    • Bei­spiel: Du ver­lierst dei­nen Haus­schlüs­sel und dein Ver­mie­ter muss die gesam­te Schließ­an­la­ge des Miets­hau­ses aus­tau­schen, um die Sicher­heit zu gewähr­leis­ten. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den Aus­tausch der Schließanlage.
  2. Ver­lust beruf­li­cher Schlüssel
    • Der Ver­lust eines beruf­li­chen Schlüs­sels, z. B. zu einem Büro­ge­bäu­de oder einer Schließ­an­la­ge dei­nes Arbeit­ge­bers, kann eben­falls durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein, wenn eine Schlüs­sel­ver­lust-Klau­sel besteht. Dies ist beson­ders wich­tig, da der Aus­tausch von Schließ­an­la­gen in Fir­men­ge­bäu­den sehr teu­er sein kann.
    • Bei­spiel: Du ver­lierst den Gene­ral­schlüs­sel zu einem Büro­ge­bäu­de, das auch von ande­ren Fir­men genutzt wird. Dei­ne Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den Aus­tausch der Schließ­an­la­ge und die Anfer­ti­gung neu­er Schlüs­sel für alle Betroffenen.

Was ist bei Schlüs­sel­ver­lust nicht abgedeckt?

Es gibt eini­ge Ein­schrän­kun­gen, wann die Pri­vat­haft­pflicht bei Schlüs­sel­ver­lust nicht greift:

  1. Eigen­schlüs­sel
    • Der Ver­lust eines Schlüs­sels zu dei­nem eige­nen Haus oder dei­ner eige­nen Woh­nung wird in der Regel nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. In sol­chen Fäl­len musst du selbst für den Aus­tausch der Schlös­ser oder neue Schlüs­sel aufkommen.
  2. Vor­sätz­lich ver­ur­sach­ter Schlüsselverlust
    • Wenn du den Schlüs­sel vor­sätz­lich ver­lierst oder durch gro­be Fahr­läs­sig­keit (z. B. du lässt ihn absicht­lich an einem unsi­che­ren Ort lie­gen), könn­te die Ver­si­che­rung die Kos­ten­über­nah­me verweigern.
  3. Auto­schlüs­sel
    • Der Ver­lust eines Auto­schlüs­sels ist nicht über die Pri­vat­haft­pflicht abge­deckt. Hier­für müss­test du dich an dei­ne Kfz-Ver­si­che­rung wen­den, wenn der Schlüs­sel­ver­lust im Zusam­men­hang mit einem Auto­dieb­stahl steht.

Wie hoch ist die Deckungs­sum­me beim Schlüsselverlust?

Die Deckungs­sum­me für den Schlüs­sel­ver­lust ist je nach Ver­trag unter­schied­lich und soll­te aus­rei­chend hoch gewählt wer­den, da der Aus­tausch einer Schließ­an­la­ge in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus oder einem Büro­ge­bäu­de schnell meh­re­re Tau­send Euro kos­ten kann. Übli­che Deckungs­sum­men lie­gen bei 5.000 bis 50.000 Euro, je nach Ver­si­che­rer und Tarif.

  • Bei­spiel: Wenn der Aus­tausch der Schließ­an­la­ge in einem Miets­haus 10.000 Euro kos­tet, soll­te dei­ne Ver­si­che­rung min­des­tens die­se Sum­me abdecken.

Fazit

Der Ver­lust von Schlüs­seln kann über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein, wenn eine Schlüs­sel­ver­lust-Klau­sel im Ver­trag ent­hal­ten ist. Die­se Zusatz­op­ti­on deckt sowohl den Ver­lust von pri­va­ten als auch beruf­li­chen Schlüs­seln ab und über­nimmt die Kos­ten für den Aus­tausch der Schließ­an­la­ge. Es ist wich­tig, die Deckungs­sum­me zu über­prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass sie aus­rei­chend hoch ist, um teu­re Schä­den abzu­de­cken. Wenn du regel­mä­ßig Schlüs­sel nutzt, soll­test du bei der Wahl dei­ner Haft­pflicht­ver­si­che­rung auf die­se Klau­sel ach­ten und gege­be­nen­falls einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­füh­ren, um den pas­sen­den Tarif zu finden.

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