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Deckt die Pri­vat­haft­pflicht Sachschäden?

Deckt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung Sachschäden?

Ja, die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Sach­schä­den, die du unab­sicht­lich an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sachst. Die­se Art von Scha­den ist eine der häu­figs­ten, die im All­tag pas­sie­ren kön­nen, und die Pri­vat­haft­pflicht schützt dich vor den finan­zi­el­len Fol­gen, indem sie für die Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten auf­kommt. Sach­schä­den kön­nen hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen, beson­ders wenn es um teu­re Gegen­stän­de oder Miet­sach­schä­den geht.

Wel­che Sach­schä­den sind abgedeckt?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Schä­den, die du unab­sicht­lich an den Besitz­tü­mern ande­rer Per­so­nen ver­ur­sachst. Hier eini­ge typi­sche Beispiele:

  1. Beschä­di­gung von frem­den Gegenständen
    • Bei­spiel: Du besuchst einen Freund und stößt ver­se­hent­lich eine teu­re Vase um. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz der Vase.
  2. Schä­den in der Mietwohnung
    • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst in dei­ner Miet­woh­nung ver­se­hent­lich einen Was­ser­scha­den, der auch die Woh­nung des Nach­barn beschä­digt. In vie­len Tari­fen deckt die Pri­vat­haft­pflicht die Schä­den, die an gemie­te­ten Woh­nun­gen oder Häu­sern ent­ste­hen (Miet­sach­schä­den).
  3. Schä­den an gemie­te­ten oder gelie­he­nen Gegenständen
    • Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten Schutz für Schä­den an gemie­te­ten oder gelie­he­nen Gegen­stän­den an, jedoch ist dies nicht immer auto­ma­tisch im Tarif ent­hal­ten. Bei eini­gen Ver­si­che­run­gen musst du die­se Art von Schä­den als Zusatz­leis­tung einschließen.
    • Bei­spiel: Du mie­test ein Fahr­rad und beschä­digst es bei einem Unfall. Dei­ne Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten, sofern Schä­den an gemie­te­ten Gegen­stän­den in dei­nem Tarif abge­deckt sind.
  4. Schä­den durch Gefälligkeiten
    • Eini­ge Tari­fe decken auch soge­nann­te Gefäl­lig­keits­schä­den ab. Das bedeu­tet, wenn du jeman­dem unent­gelt­lich hilfst und dabei ver­se­hent­lich einen Scha­den ver­ur­sachst, über­nimmt die Ver­si­che­rung den Schaden.
    • Bei­spiel: Du hilfst einem Freund beim Umzug und beschä­digst dabei sei­ne Möbel. Wenn Gefäl­lig­keits­schä­den in dei­nem Tarif ent­hal­ten sind, greift die Versicherung.

Was ist bei Sach­schä­den nicht abgedeckt?

Es gibt eini­ge wich­ti­ge Ein­schrän­kun­gen und Aus­schlüs­se bei Sach­schä­den, die du durch die Pri­vat­haft­pflicht nicht abge­deckt bekommst:

  1. Eigen­schä­den
    • Die Pri­vat­haft­pflicht deckt kei­ne Schä­den ab, die du an dei­nem eige­nen Eigen­tum ver­ur­sachst. Das bedeu­tet, wenn du ver­se­hent­lich dein eige­nes Smart­phone beschä­digst, musst du den Scha­den selbst tragen.
  2. Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schäden
    • Wenn du einen Scha­den vor­sätz­lich her­bei­führst, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten nicht. Die Pri­vat­haft­pflicht greift nur bei unab­sicht­li­chen oder fahr­läs­si­gen Handlungen.
  3. Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegenständen
    • In vie­len Basis­ta­ri­fen sind Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegen­stän­den nicht abge­deckt, es sei denn, du hast eine ent­spre­chen­de Zusatz­klau­sel in dei­nem Ver­trag. Dies gilt bei­spiels­wei­se für gemie­te­te Werk­zeu­ge, Elek­tro­ge­rä­te oder Fahrzeuge.
  4. Beruf­li­che Schäden
    • Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den ab, die im Rah­men dei­ner beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen. Für sol­che Fäl­le ist eine spe­zi­el­le Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung notwendig.

Deckungs­sum­me für Sachschäden

Die Deckungs­sum­me ist der maxi­ma­le Betrag, den die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall über­nimmt. Bei Sach­schä­den wird emp­foh­len, eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro zu wäh­len, um auch bei grö­ße­ren Schä­den, wie einem Was­ser­scha­den in der Miet­woh­nung oder einem Brand, aus­rei­chend abge­si­chert zu sein. Höhe­re Deckungs­sum­men bie­ten mehr Schutz und ver­hin­dern, dass du bei beson­ders teu­ren Schä­den selbst zah­len musst.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt eine Viel­zahl von Sach­schä­den, die du unab­sicht­lich an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sachst. Dazu gehö­ren Schä­den an Gegen­stän­den von Freun­den, Miet­sach­schä­den und in eini­gen Fäl­len auch Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegen­stän­den. Es ist jedoch wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen dei­nes Ver­trags zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass du aus­rei­chend abge­si­chert bist. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dir dabei hel­fen, den pas­sen­den Tarif für dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

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