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Deckt die Pri­vat­haft­pflicht Schä­den durch Freizeitaktivitäten?

Ja, die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den, die du wäh­rend Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten ver­ur­sachst, ab. Das gilt für vie­le typi­sche Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, wie Sport, Spie­len oder gemein­sa­me Unter­neh­mun­gen. Aller­dings gibt es eini­ge Ein­schrän­kun­gen und spe­zi­fi­sche Situa­tio­nen, bei denen der Schutz ein­ge­schränkt oder nicht gege­ben ist. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te dazu:

1. All­täg­li­che Freizeitaktivitäten

  • Die meis­ten all­täg­li­chen Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, wie Rad­fah­ren, Spa­zie­ren­ge­hen, Schwim­men oder das Spie­len mit Freun­den, sind in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Wenn du dabei ver­se­hent­lich Sach­schä­den oder Per­so­nen­schä­den ver­ur­sachst, springt die Ver­si­che­rung ein und über­nimmt die Kosten.
  • Bei­spiel: Du beschä­digst beim Fahr­rad­fah­ren ver­se­hent­lich das Auto eines Freun­des oder stößt jeman­den an, der dabei ver­letzt wird. In die­sem Fall über­nimmt dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den ent­stan­de­nen Schaden.

2. Sport­li­che Aktivitäten

  • Bei den meis­ten Sport­ar­ten, die als Frei­zeit­be­schäf­ti­gung gel­ten, bist du eben­falls durch die Pri­vat­haft­pflicht abge­si­chert. Dazu gehö­ren popu­lä­re Sport­ar­ten wie Fuß­ball, Ten­nis, Jog­gen oder Rad­fah­ren. Wenn du im Rah­men die­ser Akti­vi­tä­ten ver­se­hent­lich einen Scha­den ver­ur­sachst, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kosten.
  • Bei­spiel: Du spielst Fuß­ball im Park und schießt den Ball ver­se­hent­lich gegen das Auto eines Pas­san­ten, wodurch ein Scha­den ent­steht. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wür­de in die­sem Fall die Kos­ten für die Repa­ra­tur übernehmen.

3. Risi­ko­s­port­ar­ten und Extremsportarten

  • Risi­ko­s­port­ar­ten oder Extrem­sport­ar­ten wie Fall­schirm­sprin­gen, Klet­tern, Motor­sport oder Kampf­sport sind oft nicht in der Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Für die­se Akti­vi­tä­ten benö­tigst du ent­we­der eine spe­zi­el­le Sport­ver­si­che­rung oder einen Zusatz­bau­stein in dei­ner Privathaftpflichtversicherung.
  • Bei­spiel: Wenn du beim Motor­sport oder Fall­schirm­sprin­gen einen Scha­den ver­ur­sachst, greift die nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel nicht, es sei denn, du hast einen spe­zi­el­len Zusatz­bau­stein für die­se Art von Sport.

4. Schä­den durch Kin­der bei Freizeitaktivitäten

  • Schä­den durch Kin­der wäh­rend Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten sind eben­falls durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, solan­ge das Kind delikt­fä­hig ist (ab 7 Jah­ren). Bei delikt­un­fä­hi­gen Kin­dern (unter 7 Jah­ren bzw. unter 10 Jah­ren im Stra­ßen­ver­kehr) greift die Ver­si­che­rung nur, wenn ein Zusatz­bau­stein für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der ent­hal­ten ist.
  • Bei­spiel: Dein 9‑jähriges Kind spielt im Park und beschä­digt beim Fuß­ball­spie­len ver­se­hent­lich die Bril­le eines ande­ren Kin­des. In die­sem Fall wür­de die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Scha­den aufkommen.

5. Schä­den durch Gefälligkeitshandlungen

  • Wenn du im Rah­men von Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen wäh­rend Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten einen Scha­den ver­ur­sachst, greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nur, wenn ein ent­spre­chen­der Zusatz­bau­stein für Gefäl­lig­keits­schä­den ent­hal­ten ist.
  • Bei­spiel: Du hilfst einem Freund, ein Kajak ins Was­ser zu tra­gen, und lässt es ver­se­hent­lich fal­len, wobei es beschä­digt wird. Wenn dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung einen Gefäl­lig­keits­scha­den-Bau­stein ent­hält, wür­de der Scha­den über­nom­men werden.

6. Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Freizeitgeräten

  • Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Frei­zeit­ge­rä­ten, wie z. B. Fahr­rä­dern, Boo­ten oder Ski­ern, sind oft nicht durch die Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Du kannst jedoch eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, die sol­che Schä­den mit abdeckt.
  • Bei­spiel: Du mie­test ein Kanu und beschä­digst es wäh­rend der Nut­zung. In der Regel sind sol­che Schä­den in der Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht ent­hal­ten, es sei denn, du hast eine Erwei­te­rung für gelie­he­ne Gegenstände.

7. Schä­den durch Sportgeräte

  • Schä­den, die durch Sport­ge­rä­te ver­ur­sacht wer­den, wie zum Bei­spiel beim Droh­nen­flie­gen oder Segeln, kön­nen eben­falls durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein, aller­dings oft nur, wenn ein zusätz­li­cher Bau­stein in der Ver­si­che­rung ent­hal­ten ist.
  • Bei­spiel: Du steu­erst eine Droh­ne und ver­ur­sachst damit einen Scha­den an einem frem­den Auto. Vie­le Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen schlie­ßen Droh­nen­flü­ge aus, sodass du eine zusätz­li­che Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder einen erwei­ter­ten Bau­stein benötigst.

8. Schä­den bei Gruppenaktivitäten

  • Wenn du bei einer Grup­pen­ak­ti­vi­tät oder einem gemein­sa­men Aus­flug einen Scha­den ver­ur­sachst, ist die­ser in der Regel durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Dies gilt auch, wenn es sich um Akti­vi­tä­ten wie gemein­sa­mes Gril­len, Wan­dern oder Spie­len handelt.
  • Bei­spiel: Bei einem gemein­sa­men Gril­len im Park stößt du ver­se­hent­lich den Grill um und ver­ur­sachst einen Brand, der das Eigen­tum ande­rer beschä­digt. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wür­de den Scha­den übernehmen.

9. Aus­schlüs­se in der Privathaftpflichtversicherung

  • Es gibt bestimm­te Aus­schlüs­se in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, bei denen kei­ne Deckung besteht. Dazu gehö­ren vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den oder Schä­den im Zusam­men­hang mit beruf­li­chen Tätig­kei­ten. Auch Schä­den bei pro­fes­sio­nel­len Sport­ver­an­stal­tun­gen sind oft nicht abgedeckt.
  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst einen Scha­den absicht­lich oder wäh­rend einer pro­fes­sio­nel­len Sport­ver­an­stal­tung. In die­sen Fäl­len greift die nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die meis­ten Schä­den durch Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten ab, ins­be­son­de­re bei all­täg­li­chen und sport­li­chen Akti­vi­tä­ten. Für Risi­ko­s­port­ar­ten, gelie­he­ne Gegen­stän­de oder Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen kön­nen jedoch spe­zi­el­le Zusatz­bau­stei­ne erfor­der­lich sein, um den vol­len Ver­si­che­rungs­schutz zu gewähr­leis­ten. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit den rich­ti­gen Erwei­te­run­gen für dei­ne Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten zu finden.

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