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Deckt die Pri­vat­haft­pflicht Schä­den durch Gefälligkeitshandlungen?

Ja, vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken inzwi­schen Schä­den durch Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen ab, aller­dings ist dies nicht bei allen Tari­fen auto­ma­tisch ent­hal­ten. Eine Gefäl­lig­keits­hand­lung liegt vor, wenn du unent­gelt­lich oder als freund­li­che Ges­te für jeman­den tätig bist, wie bei­spiels­wei­se beim Umzug hel­fen oder bei klei­nen Repa­ra­tu­ren. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te zur Abde­ckung von Gefäl­lig­keits­schä­den in der Privathaftpflicht:

1. Defi­ni­ti­on von Gefälligkeitshandlungen

  • Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen sind unent­gelt­li­che und frei­wil­li­ge Hil­fe­leis­tun­gen, die du für ande­re Per­so­nen erbringst, ohne dass ein recht­li­cher Anspruch auf Ent­schä­di­gung besteht. Typi­sche Bei­spie­le sind: 
    • Hil­fe beim Umzug von Freunden
    • Repa­ra­tur­ar­bei­ten im Haus­halt eines Bekannten
    • Rasen­mä­hen oder Haus­pfle­ge für Nachbarn
  • Bei­spiel: Wenn du dei­nem Freund beim Umzug hilfst und dabei ver­se­hent­lich eine teu­re Vase fal­len lässt, könn­te dies als Gefäl­lig­keits­scha­den gewer­tet werden.

2. Ver­si­che­rungs­schutz für Gefälligkeitsschäden

  • Bei eini­gen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind Gefäl­lig­keits­schä­den bereits im Stan­dard­ta­rif ein­ge­schlos­sen, wäh­rend sie bei ande­ren Anbie­tern als Zusatz­op­ti­on hin­zu­ge­bucht wer­den müs­sen. Die Höhe der abge­deck­ten Schä­den kann dabei variieren.
  • Tipp: Über­prü­fe dei­ne Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, um sicher­zu­stel­len, dass Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen in dei­nem Tarif abge­deckt sind.

3. Höhe der Deckung für Gefälligkeitsschäden

  • Die Deckungs­sum­me für Gefäl­lig­keits­schä­den kann von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung unter­schied­lich sein. Eini­ge Tari­fe bie­ten vol­len Schutz bis zur maxi­ma­len Ver­si­che­rungs­sum­me, wäh­rend ande­re eine Decke­lung haben, bei­spiels­wei­se bei 5.000 bis 10.000 Euro.
  • Bei­spiel: Wenn du bei einem Freund einen Scha­den von 1.500 Euro ver­ur­sachst, wird die Ver­si­che­rung die­sen Scha­den in der Regel über­neh­men, sofern er unter die Deckungs­sum­me für Gefäl­lig­keits­schä­den fällt.

4. Ein­schrän­kun­gen bei Gefälligkeitsschäden

  • Es kann Ein­schrän­kun­gen bei der Abde­ckung von Gefäl­lig­keits­schä­den geben. Bei­spiels­wei­se kön­nen Schä­den aus­ge­schlos­sen sein, die auf gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz beruhen.
  • Bei­spiel: Wenn du bei der Hil­fe beim Umzug absicht­lich unsorg­fäl­tig han­delst und dadurch einen Scha­den ver­ur­sachst, könn­te die Ver­si­che­rung die Zah­lung verweigern.

5. Unent­gelt­li­che Gefälligkeiten

  • Für den Schutz durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung muss es sich um eine unent­gelt­li­che Gefäl­lig­keit han­deln. Wenn du für dei­ne Hil­fe­leis­tung bezahlt wirst, könn­te dies als beruf­li­che Tätig­keit gewer­tet wer­den, und die Haf­tung wird in der Regel nicht von der Pri­vat­haft­pflicht abgedeckt.
  • Bei­spiel: Wenn du dei­nen Freun­den kos­ten­los beim Umzug hilfst und dabei einen Scha­den ver­ur­sachst, greift die Pri­vat­haft­pflicht. Wenn du jedoch für dei­ne Hil­fe ent­lohnt wirst, greift mög­li­cher­wei­se eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

6. Typi­sche Situa­tio­nen für Gefälligkeitsschäden

  • Umzugs­hil­fe: Beim Tra­gen von Möbeln oder beim Trans­port kön­nen leicht Gegen­stän­de beschä­digt wer­den. In vie­len Tari­fen der Pri­vat­haft­pflicht sind die­se Schä­den heu­te eingeschlossen.
  • Nach­bar­schafts­hil­fe: Wenn du dei­nem Nach­barn bei der Gar­ten­ar­beit hilfst und dabei ver­se­hent­lich sei­nen Rasen­mä­her beschä­digst, kann die Pri­vat­haft­pflicht den Scha­den übernehmen.
  • Haus­halts­hil­fe: Wenn du einem Freund bei der Reno­vie­rung oder beim Ein­bau eines neu­en Geräts hilfst und dabei etwas schief­geht, kann dies eben­falls als Gefäl­lig­keits­scha­den gelten.

7. Aus­schlüs­se bei Gefälligkeitsschäden

  • Es gibt bestimm­te Aus­schlüs­se, bei denen Gefäl­lig­keits­schä­den nicht ver­si­chert sind. Dazu zählen: 
    • Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schäden
    • Schä­den durch gro­be Fahrlässigkeit
    • Schä­den, bei denen eine Bezah­lung für die Hil­fe erfolgt ist
  • Tipp: Prü­fe genau, ob sol­che Aus­schlüs­se in dei­nem Ver­trag ent­hal­ten sind, um Miss­ver­ständ­nis­se im Scha­dens­fall zu vermeiden.

8. Kulanz der Versicherungen

  • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten eine Kulanz­re­ge­lung bei klei­ne­ren Gefäl­lig­keits­schä­den an, selbst wenn die­se nicht expli­zit im Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­deckt sind. Dies hängt jedoch von der jewei­li­gen Ver­si­che­rung ab und soll­te nicht als selbst­ver­ständ­lich ange­se­hen werden.
  • Tipp: Fra­ge bei dei­ner Ver­si­che­rung nach, ob eine Kulanz­re­ge­lung für klei­ne­re Gefäl­lig­keits­schä­den besteht, falls dies nicht klar in dei­nem Tarif ver­merkt ist.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann Schä­den durch Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen über­neh­men, ins­be­son­de­re wenn du Freun­den oder Nach­barn unent­gelt­lich hilfst und dabei ver­se­hent­lich einen Scha­den ver­ur­sachst. Es ist wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass sol­che Gefäl­lig­keits­schä­den auch in dei­nem Tarif ent­hal­ten sind. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, einen Tarif zu fin­den, der den best­mög­li­chen Schutz für Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen bietet.

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