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Deckt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge auch Pro­ble­me mit dem Finanz­amt ab?

Ja, eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge kann auch Pro­ble­me mit dem Finanz­amt abde­cken, ins­be­son­de­re durch den Steu­er­rechts­schutz. Die­ser Schutz ist beson­ders wich­tig für Selb­stän­di­ge, da es immer wie­der zu Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt kom­men kann, sei es durch Steu­er­nach­for­de­run­gen, Betriebs­prü­fun­gen oder Steu­er­be­schei­de, mit denen du nicht ein­ver­stan­den bist.

Hier sind die Details, was die Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge in Bezug auf das Finanz­amt abde­cken kann:

1. Steu­er­rechts­schutz

Der Steu­er­rechts­schutz ist ein wesent­li­cher Bestand­teil vie­ler Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen für Selb­stän­di­ge. Er greift, wenn es zu Strei­tig­kei­ten mit dem Finanz­amt kommt, z.B. nach einer Betriebs­prü­fung oder bei Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über Steu­er­be­schei­de. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Anwalts­kos­ten und gege­be­nen­falls Gerichts­kos­ten, wenn der Fall vor Gericht ver­han­delt wird.

Was ist abgedeckt?

  • Ein­sprü­che gegen Steu­er­be­schei­de: Wenn du der Mei­nung bist, dass ein Steu­er­be­scheid falsch ist, kannst du Ein­spruch erhe­ben, und die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die recht­li­che Unterstützung.
  • Strei­tig­kei­ten nach Betriebs­prü­fun­gen: Wenn das Finanz­amt eine Betriebs­prü­fung durch­führt und es zu Nach­for­de­run­gen kommt, die du anfech­ten möch­test, hilft der Steu­er­rechts­schutz bei der Durch­set­zung dei­ner Ansprüche.
  • Ver­tei­di­gung bei Steu­er­straf­ver­fah­ren: Wenn dir Steu­er­hin­ter­zie­hung oder ein Ver­stoß gegen Steu­er­pflich­ten vor­ge­wor­fen wird, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung im Steu­er­straf­recht.

Bei­spiel:

  • Nach einer Betriebs­prü­fung ver­langt das Finanz­amt eine hohe Nach­zah­lung, weil es der Mei­nung ist, dass eini­ge Geschäfts­aus­ga­ben nicht kor­rekt abge­rech­net wur­den. Der Steu­er­rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten für einen Anwalt, der Ein­spruch gegen die Nach­for­de­rung einlegt.

2. Umfang der Abde­ckung im Steuerrechtsschutz

Die Abde­ckung im Steu­er­rechts­schutz bezieht sich in der Regel auf außer­ge­richt­li­che Ver­fah­ren und gericht­li­che Ver­fah­ren vor Finanz­ge­rich­ten. Es gibt jedoch bestimm­te Ein­schrän­kun­gen, die du beach­ten solltest:

Abge­deck­te Leistungen:

  • Kos­ten für die Ein­le­gung eines Ein­spruchs gegen Steuerbescheide.
  • Kos­ten für die recht­li­che Ver­tre­tung im Einspruchsverfahren.
  • Kos­ten­über­nah­me für ein Ver­fah­ren vor dem Finanz­ge­richt.
  • Bera­tungs­kos­ten durch Steu­er­an­wäl­te oder Fach­an­wäl­te für Steuerrecht.

Ein­schrän­kun­gen:

  • Vor­sätz­li­che Steu­er­hin­ter­zie­hung ist in der Regel nicht abge­deckt. Wenn dir eine vor­sätz­li­che Steu­er­hin­ter­zie­hung vor­ge­wor­fen wird, greift der Steu­er­rechts­schutz in der Regel nicht, es sei denn, der Vor­wurf stellt sich spä­ter als unbe­grün­det heraus.
  • Zoll­strei­tig­kei­ten sind oft nicht abge­deckt, es sei denn, der Ver­si­che­rungs­ver­trag beinhal­tet expli­zit eine Erwei­te­rung des Steu­er­rechts­schut­zes auf Zoll­fra­gen.

Bei­spiel:

  • Dein Steu­er­be­scheid weist eine hohe Nach­zah­lung auf, die du für unbe­rech­tigt hältst. Ein Anwalt legt Ein­spruch ein, und die Ver­si­che­rung über­nimmt die anfal­len­den Kos­ten für den Anwalt sowie die Gebüh­ren für ein mög­li­ches Ver­fah­ren vor dem Finanzgericht.

3. Steu­er­straf­rechts­schutz

Neben dem klas­si­schen Steu­er­rechts­schutz bie­ten eini­ge Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen auch einen spe­zi­el­len Steu­er­straf­rechts­schutz an. Die­ser greift, wenn dir eine straf­ba­re Hand­lung im Steu­er­be­reich vor­ge­wor­fen wird, z.B. Steu­er­hin­ter­zie­hung oder fahr­läs­si­ge Falsch­de­kla­ra­ti­on.

Was ist abgedeckt?

  • Ver­tei­di­gungs­kos­ten im Rah­men eines Steu­er­straf­ver­fah­rens, wenn dir vor­ge­wor­fen wird, Steu­ern hin­ter­zo­gen oder falsch ange­ge­ben zu haben.
  • Kos­ten für Anwäl­te und Gut­ach­ter, die dei­ne Ver­tei­di­gung im Steu­er­straf­ver­fah­ren übernehmen.
  • Ver­fah­rens­kos­ten vor Gericht, wenn der Fall vor einem Straf­ge­richt ver­han­delt wird.

Bei­spiel:

  • Dir wird vor­ge­wor­fen, Steu­ern absicht­lich falsch ange­ge­ben zu haben. Der Steu­er­straf­rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten für dei­ne Ver­tei­di­gung, sofern der Vor­wurf nicht auf Vor­satz basiert.

4. Ein­schrän­kun­gen und Besonderheiten

Auch wenn der Steu­er­rechts­schutz vie­le Strei­tig­kei­ten mit dem Finanz­amt abdeckt, gibt es eini­ge Ein­schrän­kun­gen, die du beach­ten solltest:

  • Rei­ne Steu­er­be­ra­tung wird in der Regel nicht abge­deckt. Der Steu­er­rechts­schutz greift nur bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen oder Ver­fah­ren mit dem Finanz­amt, nicht aber bei der Erstel­lung von Steu­er­erklä­run­gen oder bei all­ge­mei­ner Steuerberatung.
  • Alte Strei­tig­kei­ten: Der Steu­er­rechts­schutz greift nicht für Strei­tig­kei­ten, die bereits vor Abschluss der Ver­si­che­rung bekannt waren oder sich in einem lau­fen­den Ver­fah­ren befinden.
  • Vor­sätz­li­che Steu­er­hin­ter­zie­hung: Wenn dir vor­sätz­li­che Steu­er­hin­ter­zie­hung vor­ge­wor­fen wird und sich der Vor­wurf als berech­tigt erweist, deckt die Ver­si­che­rung in der Regel nicht die Kosten.

5. Sofor­ti­ger Schutz oder Wartezeit?

Bei den meis­ten Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen für Selb­stän­di­ge gibt es eine War­te­zeit von etwa 3 Mona­ten, bevor der Steu­er­rechts­schutz greift. Das bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rungs­schutz erst nach Ablauf die­ser Frist zur Anwen­dung kommt, um Miss­brauch zu ver­hin­dern (z.B. der Abschluss einer Ver­si­che­rung, wenn bereits ein Kon­flikt mit dem Finanz­amt abseh­bar ist).

Bei­spiel:

  • Du schließt eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ab, die eine War­te­zeit von 3 Mona­ten vor­sieht. Wenn inner­halb die­ser War­te­zeit eine Strei­tig­keit mit dem Finanz­amt ent­steht, greift der Steu­er­rechts­schutz erst nach Ablauf die­ser Frist.

Fazit: Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge und Pro­ble­me mit dem Finanzamt

Ja, eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge kann auch Pro­ble­me mit dem Finanz­amt abde­cken, ins­be­son­de­re durch den Steu­er­rechts­schutz und in eini­gen Fäl­len auch den Steu­er­straf­rechts­schutz. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet Schutz bei Strei­tig­kei­ten über Steu­er­be­schei­de, Nach­for­de­run­gen nach Betriebs­prü­fun­gen und bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen im Steu­er­be­reich. Es ist jedoch wich­tig, den genau­en Ver­si­che­rungs­um­fang zu prü­fen und sich über mög­li­che Ein­schrän­kun­gen und War­te­zei­ten im Kla­ren zu sein.

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