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Deckt die Ver­si­che­rung auch Schä­den an gelie­he­nen Tieren?

In der Regel deckt eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kei­ne Schä­den ab, die durch Ihren Hund an gelie­he­nen Tie­ren ver­ur­sacht wer­den, da sol­che Schä­den meist als Eigen­schä­den gel­ten oder als Schä­den an einem gelie­he­nen Gegen­stand klas­si­fi­ziert wer­den. Die­se Art von Schä­den fällt nicht unter die klas­si­sche Deckung der Hun­de­haft­pflicht, da sie sich nor­ma­ler­wei­se auf Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den an Drit­ten konzentriert.

War­um sind Schä­den an gelie­he­nen Tie­ren oft nicht abgedeckt?

Gelie­he­ne Tie­re wer­den ähn­lich wie Miet­sa­chen behan­delt. In vie­len Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind Miet­sach­schä­den zwar abge­deckt, aber die­se bezie­hen sich in der Regel auf unbe­leb­te Gegen­stän­de wie Woh­nun­gen, Autos oder Feri­en­häu­ser. Da Tie­re recht­lich als beson­de­re Lebe­we­sen und nicht als blo­ße Sach­ge­gen­stän­de gel­ten, sind sie meist expli­zit vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­nom­men, es sei denn, es gibt eine spe­zi­el­le Klau­sel, die Schä­den an gelie­he­nen Tie­ren einschließt.

Aus­nah­men und erwei­ter­te Versicherungsoptionen

Es gibt jedoch spe­zi­el­le Situa­tio­nen, in denen eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se Schä­den an gelie­he­nen Tie­ren abdeckt:

  1. Spe­zi­el­le Zusatz­klau­seln: Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten spe­zi­el­le Erwei­te­run­gen oder Zusatz­klau­seln an, die auch Schä­den an Tie­ren umfas­sen kön­nen, die Ihnen vor­über­ge­hend über­las­sen oder gelie­hen wur­den. Es ist jedoch wich­tig, dies expli­zit mit der Ver­si­che­rung zu klären.
  2. Fremd­hü­ter­klau­sel: Falls der Scha­den durch den Hund ent­steht, wäh­rend er in der Obhut eines Hun­de­sit­ters oder einer ande­ren Per­son (Fremd­hü­ter) ist, könn­te eine Fremd­hü­ter­klau­sel in der Ver­si­che­rung grei­fen. Die­se wür­de aller­dings nur den Scha­den regu­lie­ren, den der Hund an einer Per­son oder Sache ver­ur­sacht – ob dies für gelie­he­ne Tie­re gilt, müss­te im Detail geprüft werden.
  3. Spe­zi­el­le Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Tier­hal­ter: Wenn Sie regel­mä­ßig Tie­re aus­lei­hen oder beruf­lich mit Tie­ren arbei­ten (z. B. als Hun­de­trai­ner, Tier­pfle­ger oder Hun­de­sit­ter), soll­ten Sie eine spe­zi­el­le Tier­hal­ter­haft­pflicht oder eine Berufs­haft­pflicht für sol­che Fäl­le abschlie­ßen. Die­se Ver­si­che­run­gen bie­ten oft einen erwei­ter­ten Schutz und kön­nen auch Schä­den abde­cken, die durch den Umgang mit gelie­he­nen oder betreu­ten Tie­ren entstehen.

Was soll­ten Sie tun, wenn Ihr Hund ein gelie­he­nes Tier verletzt?

Soll­te Ihr Hund ein gelie­he­nes Tier ver­let­zen, soll­ten Sie den Scha­den so schnell wie mög­lich Ihrer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mel­den. Auch wenn die­ser Scha­den mög­li­cher­wei­se nicht direkt abge­deckt ist, kön­nen Sie fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Machen Sie Fotos der Ver­let­zun­gen und notie­ren Sie sich den Her­gang des Vor­falls, um den Vor­fall klar zu dokumentieren.
  2. Tier­arzt auf­su­chen: Brin­gen Sie das ver­letz­te Tier zum Tier­arzt und las­sen Sie sich alle not­wen­di­gen Rech­nun­gen und Behand­lungs­be­rich­te aushändigen.
  3. Ver­si­che­rung infor­mie­ren: Mel­den Sie den Scha­den bei Ihrer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung und klä­ren Sie, ob der Vor­fall mög­li­cher­wei­se unter eine Son­der­klau­sel oder eine Fremd­hü­ter­re­ge­lung fällt.
  4. Eigen­schä­den prü­fen: Prü­fen Sie, ob der Scha­den even­tu­ell als Eigen­scha­den oder durch eine ande­re Poli­ce (wie eine Tier­hal­ter­haft­pflicht) gedeckt sein könnte.

Fazit

Schä­den, die durch Ihren Hund an gelie­he­nen Tie­ren ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel nicht von einer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, da sol­che Schä­den oft als Eigen­schä­den oder Miet­sach­schä­den gel­ten und Tie­re beson­de­re recht­li­che Anfor­de­run­gen haben. Um auf der siche­ren Sei­te zu sein, soll­ten Sie prü­fen, ob Ihre Ver­si­che­rung spe­zi­el­le Erwei­te­run­gen oder Zusatz­klau­seln anbie­tet, die auch gelie­he­ne Tie­re umfassen.

Wenn Sie regel­mä­ßig mit gelie­he­nen Tie­ren arbei­ten oder die­se betreu­en, kann eine Tier­hal­ter­haft­pflicht oder eine erwei­ter­te Berufs­haft­pflicht sinn­voll sein, um sol­che Fäl­le abzu­de­cken. Ein Hun­de­haft­pflicht Ver­gleich hilft Ihnen, die rich­ti­ge Poli­ce mit den pas­sen­den Zusatz­leis­tun­gen zu finden.

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