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Deckt die Ver­si­che­rung auch Schä­den durch Hun­de an Gebäuden?

Ja, Schä­den an Gebäu­den, die durch Ihren Hund ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel durch eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern es sich um frem­des Eigen­tum han­delt. Sol­che Schä­den wer­den als Miet­sach­schä­den oder Sach­schä­den bezeich­net und gehö­ren häu­fig zum Leis­tungs­um­fang der Hundehaftpflichtversicherung.

Typi­sche Schä­den an Gebäu­den durch Hunde

  1. Krat­zer oder Biss­spu­ren an Türen und Wän­den:
    • Wenn Ihr Hund bei­spiels­wei­se an einer Tür kratzt oder in eine Wand beißt, wodurch sicht­ba­re Schä­den ent­ste­hen, über­nimmt die Ver­si­che­rung in der Regel die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Ersatz der beschä­dig­ten Teile.
  2. Beschä­di­gung von Fens­tern:
    • Soll­te Ihr Hund ein Fens­ter zer­bre­chen, indem er es ver­se­hent­lich anspringt oder durch Bei­ßen oder Krat­zen beschä­digt, deckt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für den Aus­tausch des Fensters.
  3. Schä­den an Böden:
    • Krat­zer auf Holz­bö­den, Flie­sen oder Tep­pi­chen durch die Kral­len des Hun­des oder durch ver­schüt­te­tes Was­ser könn­ten eben­falls unter den Ver­si­che­rungs­schutz fal­len, ins­be­son­de­re wenn es sich um einen Miet­sach­scha­den handelt.

Miet­sach­schä­den

Beson­ders wich­tig ist der Begriff der Miet­sach­schä­den. Dabei han­delt es sich um Schä­den, die Ihr Hund an gemie­te­ten Räum­lich­kei­ten ver­ur­sacht. Dies umfasst z. B. Schä­den an Wän­den, Böden, Türen oder ande­ren fest instal­lier­ten Gegen­stän­den in der gemie­te­ten Woh­nung oder im gemie­te­ten Haus.

  1. Miet­sach­schä­den in Miet­woh­nun­gen:
    • Wenn Ihr Hund in einer Miet­woh­nung oder einem Miets­haus Schä­den anrich­tet, wie das Zer­krat­zen von Türen oder das Anknab­bern von Fuß­leis­ten, greift die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel, um die Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten zu übernehmen.
  2. Ver­mie­te­te Feri­en­woh­nun­gen:
    • Auch wenn Ihr Hund Schä­den in einer gemie­te­ten Feri­en­woh­nung oder einem Feri­en­haus ver­ur­sacht, sind die­se Schä­den oft durch die Miet­sach­scha­den­klau­sel abge­deckt. Es ist jedoch wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass sol­che vor­über­ge­hend gemie­te­ten Objek­te eben­falls abge­deckt sind.

Aus­nah­men und Einschränkungen

  1. Eigen­schä­den:
    • Schä­den, die Ihr Hund an Ihrem eige­nen Gebäu­de oder an Immo­bi­li­en, die Ihnen gehö­ren, ver­ur­sacht, sind in der Regel nicht durch die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Sol­che Schä­den fal­len unter Eigen­schä­den, und für die­se sind Sie selbst ver­ant­wort­lich. Die­se Art von Schä­den könn­te durch eine Haus­rat- oder Gebäu­de­ver­si­che­rung gedeckt sein, falls die­se ent­spre­chen­de Leis­tun­gen umfasst.
  2. Vor­sätz­li­che oder grob fahr­läs­si­ge Hand­lun­gen:
    • Wenn die Schä­den durch grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten des Hal­ters ent­ste­hen, z. B. wenn der Hund bewusst unbe­auf­sich­tigt gelas­sen wird, obwohl er für das Zer­stö­ren von Gegen­stän­den bekannt ist, könn­te die Ver­si­che­rung die Zah­lung ver­wei­gern oder einschränken.

Was soll­ten Sie im Scha­dens­fall tun?

  1. Scha­den doku­men­tie­ren:
    • Doku­men­tie­ren Sie den Scha­den, indem Sie Fotos machen und den genau­en Her­gang des Vor­falls notie­ren. Dies erleich­tert die Scha­dens­mel­dung bei Ihrer Versicherung.
  2. Scha­den mel­den:
    • Mel­den Sie den Scha­den umge­hend Ihrer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung und geben Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen wei­ter. Je detail­lier­ter die Mel­dung ist, des­to schnel­ler kann die Ver­si­che­rung den Fall prü­fen und die Kos­ten übernehmen.
  3. Kos­ten­vor­anschlä­ge:
    • Die Ver­si­che­rung könn­te einen Kos­ten­vor­anschlag für die Repa­ra­tur des Gebäu­de­scha­dens ver­lan­gen. Es ist daher sinn­voll, sich recht­zei­tig um eine Schät­zung der Repa­ra­tur­kos­ten zu kümmern.

Fazit

Ja, Schä­den an Gebäu­den, die durch Ihren Hund ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel durch die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, ins­be­son­de­re wenn es sich um Miet­sach­schä­den han­delt. Schä­den an frem­den Gebäu­den oder gemie­te­ten Immo­bi­li­en, wie z. B. zer­kratz­te Türen, beschä­dig­te Fens­ter oder Krat­zer auf Böden, sind typi­sche Bei­spie­le für ver­si­cher­te Schä­den. Eigen­schä­den an Ihrem eige­nen Haus sind hin­ge­gen nicht abgedeckt.

Ein Hun­de­haft­pflicht Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die sol­che Schä­den umfas­send abdeckt.

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